Ebenfalls von der Rekrutierung ausgeschlossen blieben Männer, die einen nach Ansicht der Landesregierung nützlichen Beruf bzw. eine entsprechende Tätigkeit ausübten.
In einem Erlaß aus dem Jahre 1719 „wieder die Anwerbung der zu denen im Lande etablierten Manufactur-Fabriquen gehörigen Leuten“ wurde allen Manufakturarbeitern der Eintritt in den Militärdienst verboten. Auch hier liegt die Motivation der Geheimen Räte im ökonomischen Bereich, man wollte die Existenz der neuen Manufakturen nicht durch einen Mangel an qualifizierten Arbeitern gefährden.
Ähnliches galt beispielsweise für die Bergarbeiter im Harz. Da auch hier ein Mangel an Arbeitskräften herrschte, durften Bergleute, Köhler, Holzhauer oder Fuhrleute nicht geworben werden bzw. Kriegsdienst freiwillig annehmen.
Nur arbeitslose Männer durften, wenn sie ihre Erwerbslosigkeit beweisen konnten und eine entsprechende Erklärung unterzeichneten „enrolliert“ werden.
Ralf Pröve; Lebenswelten. Militärische Milieus in der Neuzeit. Gesammelte Abhandlungen. Hg. Von Bernhard R. Kroener und Angela Strauß (Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit 11) LIT, Münster 2010, S.22.