Fuhrmannsleben V | Utspann

8 Web-pic_2015-04-20_105129

„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Der Transport per oder zur Fuhre oder Achse nimmt bekanntlich bei uns von Jahr zu Jahr an Bedeutung ab. Schon die Verbesserung so mancher Wasserstraßen wirkte früher darauf ein; in neuester Zeit hat aber die Ausbreitung der Eisenbahnen dem deutschen Frachtfuhrwesen einen Stoß gegeben, von welchem dasselbe sich nie wieder erholen wird.

Trotz dessen hing noch bis in das erste Viertel dieses Jahrhunderts die Blüthe unsres Binnenverkehrs auf das Genaueste mit der guten Organisation des Fuhrwesens zusammen, welches Letztere auch vor Allem eine so bedeutende Rolle auf den Messen spielte.

Der Frachtvertrag mit einem Fuhrmann wird vom Kaufmanne selten directe mit Diesem geschlossen; in der Regel tritt dabei eine Mittelsperson hinzu, welche im Allgemeinen Güterbestätter oder Güterschaffner genannt wird. Häufig nennt ein solcher Schaffner sich auch Spediteur, was aber, des anderweitigen Verstandes dieses Wortes halber, leicht zu Misverständnissen führen kann; in Hamburg, Lübeck und Holstein hat man endlich für eine gewisse Classe von Güterbestättern noch den lokalen Namen Litzenbrüder.

An vielen Orten sind, von alten Zeiten her, dergleichen Geschäfte zugleich mit einem vollständigen Ausspann der Fuhrleute, einer Gastwirthschaft, verbunden, und ganz treffend zählt noch Leuchs die Gastwirthe zu einer Art von „Consuln“ der Fuhrleute. Ehemals bezogen die Güterbestätter wohl ziemlich durchstehend den Lohn (resp. Litzgeld) für ihre Bemühung vom Absender wie vom Fuhrmann; gegenwärtig sind sie dabei jedoch mehrentheils bloß auf den Letzteren angewiesen.

Die Handelswissenschaft, theoretisch und praktisch dargestellt von Ludolph Schleier, Leipzig 1848, S. 591f.

Hinterlasse einen Kommentar