„Fragen wir uns nun, in welchem Dienstverhältnis die Köhler zu den Behörden standen, wer ihr Arbeitgeber war und wie sich ihre Entlohnung regelte, so lag im Oberharz die Sache so:
Die staatliche Forstverwaltung war die Verkäuferin und Lieferantin der Holzkohlen an die Hütten. Die Köhlermeister waren also Angestellte der Forstverwaltung. In jeder Oberförsterei (heute heißen diese: Forstämter) befanden sich eine Anzahl Kohl-Haie, von denen je einer einem Köhlermeister zugewiesen war. Sie leisteten ihre Arbeit im Akkord (in der Bergmannssprache sagt man „Gedinge“), d.h. sie wurden nach dem Quantum ihrer Leistungen entlohnt. Für das Brennen einer bestimmten Einheit Kohlen – sagen wir 2 Raum-Kubikmeter – bekam der Köhlermeister ein bestimmtes Entgelt. Die Kohlen brauchten aber zum Zwecke der Berechnung nicht erst wieder aufgemetert zu werden, sondern die „Kohlkarren“, in denen die Kohlen abgefahren wurden (es waren aus starken Aesten geflochtene ovale Körbe) bildeten zugleich die maßgebende Körpermaße. Es gab davon zwei Größen. Die kleineren faßten 2, die größeren 4 Kubikmeter. Die kleineren hatten 2, die größeren 4 Räder. An jeder Karre hing (von der Polizei kontrolliert) ein mit Wasser gefüllter Eimer, da es oft vorkam, daß die Kohlen auf dem Transporte wieder in Brand gerieten und dann durch den Fuhrmann mit Wasser gelöscht werden mußten.“
Karl Fieke; Die Köhlerei des Harzes in ihrer Poesie und Praxis – Ein Natur- und Kulturbild für das deutsche Volk. Nach der Darstellung früherer Autoren neu aufgelegt, berichtigt und wesentlich ergänzt von Karl Fieke, dem Sprossen einer alten Harzer Köhlerfamilie, Clausthal-Zellerfeld 1934, S. 53.