Von 1700 bis 1850 war die Blütezeit des Fuhrwesens in Buntenbock. Seit etwa 1750 traten „Fuhrherren” auf. Die Fuhrherren fühlten sich als ein besonderer Stand. Es wird berichtet, dass selbst der König ihren Erzwagen ausweichen musste, was wohl mit der schweren Last zusammenhing. Allein im Transportwesen des Eisensteinbergbaus sind um 1800 etwa 560 Pferde mit 280 Fuhrleuten beschäftigt gewesen. Die Fuhrleute wohnten vor allem im Mittelteil des Ortes, der sich fast in einem Halbkreis um die beiden Junkernhöfe legte.

Torsten Schröpfer; Fundgrube. Wissenswertes über den Westharzer Bergbau und das Hüttenwesen, mit zahlreichen Stichwörtern aus den Bereichen Archäologie, Bergbau, Botanik, Geographie, Geologie, Hüttenkunde, Lagerstättenkunde und Mineralogie. Schriftenreihe des Oberharzer Geschichts- und Museumsvereins e.V., Clausthal-Zellerfeld 2000.

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Fuhrmannsleben III | Anstieg am Berge

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

So erfreulich es nun auch ist, auf der Karte [ des Harzes] ein vollständiges Netz zweckmäßig laufender, an die benachbarten Chausseen sich anschließender Straßen wahrzunehmen, so ist doch dabei nicht zu übersehen, daß diese Straßenzüge nicht – wie im übrigen Lande – durch die unmittelbaren Anforderungen des großen Verkehrs hervorgerufen sind. Sie sind vielmehr wesentlich durch Zwecke des Bergwerks, Hütten- und Forstbetriebes bedingt gewesen.

Mehrfach bedurfte es auch eines außerhalb dieser Zwecke liegenden Anstoßes, um die alten Harzwege, welche vor kaum dreißig Jahren nicht ohne wirkliche Gefahr von Reisewagen und anderen im Flachlande gebräuchlichen Fuhrwerken benutzt werden konnten, allmälig in vortreffliche Straßen zu verwandeln.

Nach der Lage des Hannoverschen und Braunschweigschen Harzes mußten die Verbindungswege, welche sich von Alters her zwischen den nördlich und südlich des Gebirges belegenen Ländern gebildet hatten, sich vorzugsweise auf die Linien zwischen Halberstadt und Goslar auf Nordhausen und zwischen Goslar und Osterode beziehen, und in diesen Richtungen haben sich auch die Wege über Elbingerode, Braunlage und Clausthal erhalten.

Wegen der Zersplitterung der Gebiete erlangten sie aber die große Bedeutung nicht, welche ein lebhafter Verkehr ihnen sichern konnte, und geriethen sogar immer mehr in Verfall.

Sie blieben daher in ähnlichem Stande, wie die Communicationswege, welche nach dem Sinken der Reichstadt Goslar sich zwischen den Bergstädten des Oberharzes allmälig herstellten – nur Wege für den Bedarf der Ortschaften und für die Zwecke des Bergwerks- und Hüttenbetriebes.

Alle diese Weg waren als eigentliche Fahrstraßen für die Versorgung des Oberharzes mit dem hier mangelnden Getreide ohne Wichtigkeit, aber sie genügten für die „Treiber“, welche auf den Pferden und Mauleseln Lebensmittel und andere Gegenstände des Verbrauches herbeischafften, und zur Benutzung durch Einspännige Karren, in denen die Erze, Metalle, Kohlen u.s.w. von den Gruben und Hütten oder für sie verfahren wurden. Außerdem dienten dazu die Schlitten, mit denen besonders das Bau- und Brennholz angefahren wurde und welche noch viel angewandt werden.

Es lag in den damaligen Gewohnheiten, daß jede Stadt eine gewisse Länge der nächsten Straße ganz oder zum Theil zu erhalten hatte, und daß jeder Betriebszweig die Kosten der Wege trug, welche ausschließlich oder mit anderer Betheiligung für seine Zwecke dienten.

Die übrigen Wege und Strecken fielen der Forst – wie manche andere Ausgaben und einzelne Domanialeinnahmen -, als dem fürstlichen Domanialgrunde [Bereich einer Domäne] zu, aber ihre Instandsetzung war wieder wesentlich durch die Zwecke des Forstwesens bedingt.

Dieser Zustand dauerte auch großen Theils nach der Beseitigung der westphälischen Usurpation fort, durch welche der gesammte Harz mit Ausnahme des Fürstlich Anhaltschen Gebietes vorübergehend zu einem Ganzen vereinigt war.

Auch in den ersten Jahren nach der Wiederherstellung der rechtmäßigen Verfassung wurden nur geringe Kosten für eine Verbesserung der Wege verwandt.

Die Straßen des Hannoverschen Oberharzes und des Communionharzes; von Oberbergrath Jugler in Hannover, in: Zeitschrift des Architecten- und Ingenieurs-Vereins für das Königreich Hannover, Bd I, Hannover 1855, S. 487.

1615-2015 | Zur Geschichte von Buntenbock

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Zur Geschichte von Buntenbock*

Friedrich Günther (1843-1912)

Die Mitteilungen, die ich über Buntenbock und insbesondere die beiden Junkernhöfe vor einigen Jahren in unseren „Öffentlichen Anzeigen“ machte, kann ich jetzt noch etwas weiter fortführen.**

Um das Jahr 1730 war der Oberhof im Besitze der Freiherren von Schlitz, genannt von Goertz (den Vorfahren der Grafen Goertz-Wrisberg), der Unterhof im Besitze der Familie von Westerhagen.

Im Jahre 1737 wurden von den Berghauptleuten Diede zum Fürstenstein und v. Alvensleben eingehende Ermittlungen über den Umfang der Rechte der beiden adligen Meiereien angestellt. Doch fanden sich darüber weder in den Akten der Bergverwaltung, noch in der Forstregistratur irgend welche Aufzeichnungen, und die Akten der vormaligen Regierung und Kanzlei zu Osterode waren bei der Auflösung im Jahre 1688 (nach dem Tode des Landdrosten von Witzendorff) nach Hannover geschafft. So viel aber stand fest, daß beide Höfe alle adlige Freiheiten genossen, zu den Gemeindelasten nicht beitrugen, weder den „Haustaler“, noch den Wiesenzins zahlten und befugt waren, zu eigenem Bedarf Bier zu brauen, auch ihr eigenes und Mietvieh durch einen besonderen Hirten und zwar in „Vortrift“ vor der Herde der Gemeinde weiden zu lassen.

Die Besoldung des Lehrers war damals in der Weise aufgebracht, daß wöchentlich von jeder Feuerstätte (jedem Wohnhause“ eine bestimmte Zahlung erfolgte. Auch hiervon waren die Junkernhöfe frei, doch hielt die Behörde für billig, daß die Bewohner der Höfe dem „Informator“ eine Vergütung zahlten, wenn sie Kinder in die Gemeindeschule schickten.

Im Jahre 1742 war Bastian Barth der Eigentümer des Unterhofes, 1748 wird er Johann Bastian genannt. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich Bastian Barth mußte sich 1763 Schulden halber entschließen, den Hof zu verkaufen. Das Höchstgebot (nämlich 2100 Taler in seinen 2/3 Stücken (Gulden) machte der Meier Reinhard in Kamschlacken. Doch übernahm den Hof für diesen Preis Barts künftiger Schwiegersohn Johann Friedrich Gärtner; der Kaufbrief wurde am 22. Dezember 1763 abgeschlossen.

In der Familie Gärtner verblieb nun der Unterhof. Zu diesem gehörte das 38 Morgen große untere Junkernfeld. Im Jahre 1829 aber verkaufte der damalige Eigentümer Wilhelm Gärtner davon die nach der Ziegelhütte hin gelegenen 21 Morgen*** in 7 Parzellen à 2 bis 4 Morgen, so daß bei dem Hofe nur 17 Morgen blieben. Zugleich verkaufte er an Heinrich Georg Gärtner einen Teil des Hauses, von oben herab 7 Sparren, einen Teil des Stalles in der Breite von drei Sparren, vom Hofraum den oberen Teil bis an die Gosse und vom Garten die Hälfte rechts nach dem Junkernfelde zu. Die verkauften Grundstücke gingen der adligen Freiheiten verlustig, und diese hafteten nun allein auf der Wilhelm Gärtner verbleibenden kleineren Hälfte des Unterhofes. – Im Jahre 1841 heißt der Kohlenfuhrmann Friedrich Gärtner Besitzer dieses Hofes. –

Den Oberhof verkaufte 1742 der Freiherr Karl zu Schlitz, genannt v. Goertz, Erb- und Gerichtsherr zu Rittmarshausen und des Gartegerichts (Kerstlingerorde und vier Dörfer) usw. dem Hirten Christian Müller aus Clausthal mit allem Zubehör, allen Rechten und Gerechtigkeiten samt Inventar für 1200 Taler, wovon 800 Taler bar, 400 bis zum 1. Mai 1743 zu zahlen waren. Die Urkunde über diesen „Erbkauf“ ist von Wrisbergholzen den 11. April 1742 datiert. Als Müller die Rate von 800 Taler sofort zahlte, wurde ihm der Hof übergeben, auch erhielt er alle Urkunden und Briefschaften ausgeliefert.

Die Genehmigung des Bergamtes zu diesem Verkaufe einzuholen, hatte der freiherrliche Gerichtsverwalter Scriba zu Rittmarshausen nicht für erforderlich gehalten, obwohl den adligen Herren der Buntenböcker Junkernhöfe wohl niemals die Gerichtsbarkeit auf diesen Höfen zugestanden hat. Da Buntenbock seit alters als Forstgemeinde galt, so erhob der Forstinspektor Frankenfeld zu Clausthal am 10. Dezember 1742 Einsprache gegen jenen Verkauf, doch da ältere Nachrichten fehlten, nur mit der Begründung, daß ohne besondere berhauptmannschaftliche Konzession auf dem Oberharze niemand Immobilien kaufen könnte, der nicht beim Berg- und Hüttenwerk diene. Es wurde hin und her verhandelt; auch daß Scriba am 21. Dezember 1745 riet, ältere Urkunden bei der Familie v. Westerhagen, der früheren Herrschaft des Unterhofes, zu suchen, brachte keine Klarheit.

Im Jahre 1748 war Johann Friedrich Hille anstatt des Hirten Müller der Eigentümer des Oberhofes. Der Kohlenfuhrmann Georg Julius Hille, der diesen Junkernhof 1841 besaß, wird sein Enkel sein.

Es ist nicht meine Absicht, die Geschichte der Junkernhöfe bis in die Gegenwart fortzuführen; deshalb bemerke ich nur noch, daß Georg Julius Hille und Friedrich Gärtner am 25. September 1842 nach langen Streitigkeiten mit der Gemeinde Buntenbock einen Vergleich schlossen, daß sie die Vortrift vor der Gemeindeherde nur noch auf den Wiesen ausüben wollten, die zwischen der Innerste, dem Prinzenteiche und dem Kohlenfahrwerge nach der Hütte liegen.

Den Weidestreitigkeiten, die zum Teil in Beleidigungen und Handgreiflichkeiten ausliefen, die mit Geld und Haft gestraft werden mußten, im einzelnen nachzugehen, ist nicht erquicklich. Sie reichen bis in die erste Zeit Buntenbocks zurück. Schon die Herren von Berkefeld haben z.B. einen Weideprozeß mit dem Zehntgegenschreiber Jobst Sellenstedt (der von 1668 bis 1674 auch Richter der Stadt Clausthal war) als dem Besitzer der Pixhaier Mühle und dem Besitzer der „Dr. Hunds-Mühle“ in Buntenbock geführt. Später treten immer von neuem – ich verfolge sie von 1766 bis 1816 – Klagen der Junkernhöfe und der Gemeinde auf, daß die Pferde der Buntenböcker Fruchttreiber ihnen die Grumt abweideten.

Um diesen Zweig der Beschäftigung in seiner Bedeutung hervorzuheben, gebe ich zum Schlusse ein Verzeichnis der Treiber im Jahre 1807.

Cyriax Schulze hatte 8 Pferde und 1 Fohlen

Friedrich Schulze hatte 7 Pferde

Heinrich Schulze hatte 5 Pferde

Cyriax Arend hatte 9 Pferde und 1 Fohlen

Ludwig Arend hatte 6 Pferde

Konrad Arend hatte 6 Pferde

Kaspar Deichmann hatte 5 Pferde und 2 Fohlen

Georg Bormann hatte 4 Pferde

______________________________________

= 50 Pferde und 4 Fohlen.

* Artikel von F. Günther in den Öffentlichen Anzeigen für den Harz, 1909, No 92; Ausschnitt in den Unterlagen von Carl Bormann.

** Öff. Anz. 1909, No 92; weitere Angaben 1906 No 76; 1907 No 88.

*** 6 Morgen, Bormann; 2 Morgen, Gärtner u. Gleichmann; 2 Morgen, Dietrich; 2 Morgen; Gärtner; 4 Morgen, Hille; 2 Morgen, Ebeling; 3 Morgen, Gleichmann.

Zaupff!

Endlich gehet quer durch diese Spindel der Schwenk Baum / woran man
die Pferde spannet / welche die Spille oder Spindel herum treiben.
Wenn denn eine Tonne herauf gewunden / und ausgestuͤrzet worden /
ruffet der Ausrichter / oder der Berg-Mann / so Achtung hiebet / daß
die Tonnen nicht an einander haken / sondern unverhindert in dem
Schacht auf und nieder gehen: Zaupff! welches das Zeichen ist /
daß der Fuhr-Mann die Pferde zuruͤck treiben soll / damit die ledige
Tonne wieder hinunter / und die angefuͤllte wieder herauf kommen
koͤnne.

Behrens, Georg Henning: Hercynia Curiosa, oder Curiöser Hartz-Wald.
Nordhausen, 1703, S. 172.

Der Göpel

 Lauta: Blick auf den rekonstruierten offenen Pferdegöpel am "Rudolphschacht". Fotograf: Norbert Kaiser | Wikimedia Commons

Lauta: Blick auf den rekonstruierten offenen Pferdegöpel am „Rudolphschacht“. Fotograf: Norbert Kaiser | Wikimedia Commons

Fuhrleute am Rammelsberg

„Loehneysen - Bericht vom Bergwerck (Titelkupfer)“. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons

„Loehneysen – Bericht vom Bergwerck (Titelkupfer)“. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons

Vor Zeiten da die Bürger oder Hütten-Herren in Goßlar / den Rammelsberg und die Schmeltzhütten innen hatten / wann das Erz aus den Gruben getrieben ward / da ward einem ieden Theil zugemessen / welcher eine eigene Hütten hatte / der verschmeltzte sein Ertz selber / die aber keine Hütten hatten / die verkaufften ihre Ertz / den Scherben umb vier Mariengroschen / das ist zwey gute Groschen / acht gute Pfennige Fürsten-Müntze /

Die meisten Gewercken / die keine Hütten hatten / die liessen ihre Theil einem andern umb einen jährlichen Zins über / es muste ein jeder sein Ertz / den Scherben umb vier Mariengroschen bezahlen / davon wurden die Arbeiter belohnet / was dann aufs Quartal übrig / oder im Vorrath war am Gelde / das theilte man unter die Gewercken aus / einem ieden / nach dem er viel Theil in einer Gruben hatte / und so sich das gewonn Ertz zu Ablohnen der Arbeiter nicht erstreckte / wie offt geschach / so musten die Gewercken wöchentlich zulegen / und solches mit Geld erstatten.

Es hatte ein ieder Hütten-Herr / für dem Berge seinen Bergknecht / der empfing das Ertz / das ward dann einem ieden in seine Rinne gemessen / das lieff in des Rinne herab / an die Ort / da man darzu fahren konte / welches alsdann die Fuhrleute auf die Hölwegen luden / und für die Hütten führten / und gehet in eine Höle sechs Scherben Ertz / Es hatte auch ein ieder Hütten-Herr seine eigene Fuhrleute zu Ertz / Holtz und Kohlen.

Es sind Anno 1540. als die Bürger in Goßlar den Rammelsberg noch inne hatten / eilff Hütten ganghafftig gewesen / als nehmlich an der Ocker drey / und an der Gran und Inderste achte / auf diesen Hütten ist wöchentlich alles Ertz / so aus dem Rammelsberge kommen / verschmeltzt worden.

 

Aufbereitungsanlage - Kupferstich von J. Wichmann (nach Holzschnitt von Moses Thym) aus Löhneyss "Bericht vom Bergwerck“. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons - 2. Aufl. um 1660.

Aufbereitungsanlage – Kupferstich von J. Wichmann (nach Holzschnitt von Moses Thym) aus Löhneyss „Bericht vom Bergwerck“. 2. Aufl. um 1660. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Bericht vom Bergwerck, wie man dieselben bawen und in guten Wohlstande bringen sol, sampt allen dazugehörigen arbeiten, Ordnung und Rechtlichen Prozessen, beschrieben durch G. E. Löhneyß,  Stockholm und Hamburg, 1690, S. 79.

Infos zu Autor und Werk: http://blogs.ethz.ch/digital-collections/2013/02/

„Wir haben keinen anderen Verdienst und fühlen uns gekränkt …“

Erster Brief | 1868 | 5. Dezember

No 1 Buntenbock den 5 Decbr

1868

An

Königlich Preußisches Ober. Bergamt

zu

Clausthal

Unterthänige Vorstellung und Bitte

der Fuhrleute Adam Gärtner, Carl August Gärtner, Georg und Wilhelm Gärtner, Julius Schubert, Wilhelm Borrmann, Julius Borrmann, Adam Hille’s Wittwe und Heinrich Hille zu Buntenbock, für sich und die übrigen bisherigen herrschaftlichen Fuhrleute,

Fuhrbeschäftigung betr.

Wenn wir, die vorstehenden Supplikanten [Bittsteller] es ehrerbietigst wagen, Königliches Oberbergamt mit dieser Vorstellung zu belästigen, so ist es die Noth, welche uns dazu drängt. Wir haben die bei unserer damaligen Concessionierung angeschafften Pferde so weit als möglich zu bezahlen und zu beschäftigen gesucht, vermögen dieses aber für die Folge fast nicht mehr, wenn uns nicht von hoher Behörde eine billige Berücksichtigung, wie wir solche in früheren Zeiten erfahren haben, zu Theil wird.

Beiden bisherigen Minus-Licitationen können wir nicht bestehen, haben uns auch wieder bei der letzteren am 24. d. Mts auf Clausthaler Silberhütte Statt gefunden, nur gering betheiligen können, da wir das Fuhrwesen nicht wie andere Mitbietende als Nebengeschäft, sondern als alleiniges Geschäft betreiben und mit Familie und Dienstpersonal davon leben müssen.

Der Herr Hütten-Inspector Kast hat auch gern die pünktliche Besor[g]ung der Fuhren von unserer Seite anerkannt und seine Zufriedenheit darüber ausgesprochen, würde auch einer vorzugsweisen billigen Berücksichtigung unserer Lage nicht abgeneigt sein, wenn die Umstände dieses zuließen.

Wir die consessionierten Fuhrleute des Oberharzes, jetzt noch 34 an der Zahl, sind mit unserem lieben Berg- und Hüttenwesen größtentheils schon lange Jahre verwachsen und die besondere Anhänglichkeit daran ist von unseren Vätern auf uns verlebt, so daß wir uns glücklich fühlen, wenn wir mit unserem lebendigen Capitale durch ununterbrochene Beschäftigung im Dienste unserer hochverehrten Behörde unser bescheidenes Auskommen finden.

Wir haben keinen anderen Verdienst und fühlen uns gekränkt, wenn wir im Hinblick auf unsere Concession dennoch eine Zurücksetzung gegen fremde Concurrenten erfahren und dieses um so mehr als wir uns glauben zu denjenigen zählen zu dürfen, denen durch Allerhöchstes Wort die Zusicherung gegeben ist, daß sie in ihren wohlerworbenen Rechten nicht gekränkt werden sollen, und daß wir durch unsere Concessionen Rechte erworben haben, liegt wohl zweifellos daran, daß jetzt noch mehrere unserer Vorgänger seit dem Aufhören ihres Geschäfts Pension aus herrschaftlichen Cassen beziehen, welche sogar nach dem früheren Ableben auf deren Wittwen übergehen.

Auch glauben wir ohne Anmaßung die Ansicht äußern zu dürfen, daß es der hohen Behörde bei dem … ausgebreiteten Bedürfnisse an Fuhr nur angenehm sein kann uns stets bereit zu haben.

Wir werden aber leider bei den hohen Haferpreisen und den beträchtlichen Kosten für die Knechte und die Erhaltung des Geschirrs immer mehr zurückkommen und schließlich zu Grunde gehen wenn wir den Beistand hoher Behörde nicht mehr finden und werden uns deshalb an Hochdieselbe mit der unterthänigen Bitte, hochgewogentlichst behufiger Anweisungen ergehen zu lassen, daß wir beim Vergeben der herrschaftlichen Fuhren vorzugsweise um in dem Maße berücksichtigt werden, daß wir ohne Unterbrechung Beschäftigung und angemessenen Verdienst finden.

Falls Mangel zu dieser Eingabe erforderlich sein sollte, bitten wir um hochgewogentliche Cassierung desselben auf unsere Kosten gehorsamst.

Wir verharren ehrerbietigst

und

unterthänig

die rubricierten Supplicanten und für dieselben

Ils sont nombreux, grossiers …

„Da die Clausthaler Pochwerke nun alle von den Gruben so weit entfernt liegen, so schien es uns bey dem hiesigen Aufbereitungswesen ein vorzüglicher Mangel zu seyn, daß selbst das Ausschlagen der Pochgänge nicht an dem Treibeschacht, sondern erst vor den Pochwerken geschieht, so daß der ohnehin weite Transport bis in die letzern, noch durch die vielen Berge erschwert wird, die man ohne Noth – und wie es scheint, blos um den Fuhrherrn **) einen gleichförmgen

**) Ueber die Wichtigkeit, zu der sich die Clausthaler Bergfuhrleute erhoben haben, ist folgende Stelle aus des Baron von Dieterich Discours préliminaire zu den ‚Observations de M. de Trebra sur l’Interieur des Montagnes. Paris et Strasbourg. 1787. fol. p. XLIV. Merkwürdig; wo es heißt: „Les voituriers sont constamment la loi à l’administrations des mines du Hartz. Ces gens y sont corps, ils ont les droits exclusif de fournir toutes les voitures pour le transport des minerais aux différens ateliers, et du métal marchand aux magasins. Ils sont nombreux, grossiers, prompts à s’amenter, et capables de faire manquer le service, si quelquechose leut déplaît. Je dois rendre aux administrateurs, certe justice, de convenir qu’ils cherchoient les moyens de reméchier a cet ancien abus.“ – Außerdem verdienen auch noch die Beschwerden über die Rohheit, das Anmaßende und den Starrsinn der Oberharzer Erz- und Kohlenfuhrleute nachgelesen zu werden, die von Rohr a.a.O. VI. Abth. s. Cap. §. 45. S. 212. führt.“

§, 249.

Die Bezahlung der Bergfuhren geschieht treibenweise; und zwar 1 Oberharzer Treiben zu 40 Tonnen gerechnet. Vor dem Jahre 1728 wurden zu Clausthal von jedem Treiben der Dorotheer und Caroliner Erze nach den Innerst-Pochwerken, 7 Mfl. (= Mariengulden) Fuhrlohn gegeben. Hingegen im Jahr 1728 wurde nach den 3 neuen Pochwerken im Polsterthale von jedem Treiben Erz, 5 Mfl. Und 5 Mgr. (= Mariengroschen) bezahlt. Die Clausthaler Bergfuhrleute sollen übrigens eine besondere Instruction haben, die uns Gatterer *) aus einem Manuscripte mittheilt;

* S. Gatterers Beschreibung des Harzes Th. I. 1792. C.I.Abth. 16. von dem Harzer Wiesenbau und Viehzucht §. 175. S. 132-134.

nach welcher z. E.

  1. Die Ladung auf 1 Pferd über Berg und Thal 6 Centner seyn soll.
  2. Eine Tagesfuhre soll seyn 10 Stunden incl. 2 Stunden, die auf Fütterung und Laden gerechnet werden.

  3. Auf eine volle Tagesfuhre soll der tägliche Verdienst 21 Mgr. seyn, wenn der Haberpreis nicht unter 9 Mgr. und nicht über 12 Mgr. Stehet.

  4. Steigt der Haberpreis über 12 Mgr., so soll das, was 5 Himten Haber in der Woche mehr kosten, auf 6 Tage eingetheilt, und täglich so viel mehr Haberzulage gegeben werden, als es die Eintheilung auf 6 Tage ergiebt (vergl.oben §. 139) jedoch so, daß

  5. wenn der Haberpreis auf einige Wochen nur steigt, die Haberzulage nicht statt haben soll.

  6. Bey Schlittenbahne gelten dieselben Löhne wie bey Wagenfuhren.

  7. Bey der Berechnung der Weite des Weges wird genau auf die Lage der Orte, und dabey selbst auf 1/4 Stunde Rücksicht genommen.

  8. Bey Kohlenfuhren rechnet man auf 1 Pferd
    1 Karren Tannenkohlen, oder
    2 Malter Röstholz, oder
    35 Stück Wasen;
    würden aber buchene Kohlen gefahren, so soll
    1 Karren Buchenkohlen 1/3 mehr Fuhrlohn kostenals Tannenkohlen.

  9. Müssen die Fuhrleute des Nachts unterwegs bleiben, so wird auf 1 Pferd noch 1 Gr. über das festgesetzte Lohn gerechnet.

    Ende des vorigen Jahrhunderts schaffte man, und zwar im Jahr 1694, um diese Bergfuhren doch etwas wohlfeiler zu machen, statt der Pferde ungarische Ochsen an; welche man aber nicht lange beybehielt, weil jeder binnen 24 Stunden 99 Pfund Heu gefressen haben soll. *)

    Gegenwärtig hat man zu Clausthal allein 8 bis 9 Fuhrherrn, von denen jeder eben so viele Pferde hält.

*) S. Gatterer Th. V. S. 453. §. 175. – Calvör Th. II. S. 77. 1.

§. 250.

Erzwagen heißen hier Höhlwagen, und die Pocherze nimmt der Pochsteiger nach der Anzahl Treiben in Empfang, welches nach den Höhlen selbst berechnet wird; denn diese halten 5 bis 6 Tonnen, wie dies allemal an der Hinterwand des Kastens mit Zahlen eingeschitten ist. *)

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§. 251.

Von dem Bergamte werden die Gruben angewiesen, in was für Pochwerken sie ihre Erze sollen pochen lassen, wobei man die Absicht hat, daß die Gruben, welche die meiste Ausbeute geben, ihre Erze auf den entlegensten Pochwerken pochen und waschen lassen müssen, weil sie die weiten Transportkosten eher bezahlen können. **)

**) Vergl. Hr. Wille, Versuch einer Beschreibung der am Oberharze gelegenen Poch und Waschwerke im bergm. Journal 1793. St. 2. S. 104. Anm.

Bemerkungen über den Harz, von Johann Carl Freiesleben. Erster Theil. Bergmännische Bemerkungen. Mit drey Kupfern. Leipzig, in der Schäferischen Buchhandlung 1795, S. 174ff.“

 

Gewisse Fuhrherrn – auf dem Harze

Bergfuhren sind alle zu Transportirung bergmännischer Produkte und Bedürfnisse erforderliche Fuhren, s. Erzfuhren. Auf dem Harze sind zu Verrichtung derselben gewisse Fuhrherrn bestimmt, deren zu Clausthal 8 – 9 sind, von denen jeder eben so viel Pferde hält.

Bergfuhrleute, [Leute, welche die Bergfuhren verrichten. L.]

Swen Rinmann’s Königl. Schwedischen Bergraths und Ritter des Wasa-Ordens allgemeines Bergwerkslexikon – nach dem Schwedischen Original bearbeitet und nach den neuesten Entdeckungen vermehrt von einer Gesellschaft deutscher Gelehrten und Mineralogen. Erster Theil. Enthält A bis Berg. Mit Kupfern. Leipzig 1808. Bey Chr. Fr. W. Vogel, S. 626f.

Das meiste Holz … das meiste Geld

Was der Transport der Waaren zu Wasser und zu Lande, insonderheit aber hier bey weiten und nahen, guten und schlimmen Wegen, theuren oder wolfeilen Futter-Preiß, viel oder wenigen Zoll u. für einen grossen Unterscheid der Kosten mache, wissen die Herren Kaufleute, so starke Handlungen treiben, am allerbesten; Hier im Haarz aber weiset es noch mehr der Beutel und die Rechnungen aus, was für ein Unterscheid im Fuhrwerk und Flössen sey, und wie das Kohlenwesen das meiste Holz; also auch das Fahrwesen das meiste Geld wegnimmt. Dannenhero wäre es ja wohl nicht undienlich, auch darin gewissen Principia für die beste Menage zu haben.

Ich halte nun dafür, sie würden ohngefaehr darin bestehen: daß 1) so viel möglich, alle Holz-Fuhr, damit sie auch einander nicht verhinderten, den Winter; und alle Kohlen-Fuhr, den Sommer geschehe.

2) Daß den Winter bey der Holz-Fuhr insonderheit die Schlitten-Bahn in acht genommen werden müsste.

3) Daß auch zu dem Ende, wenn das Lohn von dieser oder jener Fuhr ausgemacht, von jeden Bedienten, der nur dazu helfen wolte, Land-Fuhrleute mit darzu angeschaffet werden könnten.

4) Daß der ohnfehlbaren Lohnung halber, von denen Röste- und Treib-Holz Administratoribus, wo nicht alle Wochen, doch alle Monate Verlags-Extracte übergeben werden müsten.

5) Daß die Haarz-Fuhrleute, vornehmlich im Einseitigen-Haarz, anwo es eben nötig ist, so dann, damit sie endlich der Vielheit halber, einander nicht gar verdürben, noch andern Leuten das Futter und die Victualien zu theuer machten, und die Sache doch ihre Grenze hätte, auf eine solch gewisse Zahl mit ihren Pferden besehet würde / als ohngefähr zur Erz- Weg- Kohlen- und der Bürger-Fuhren, da doch zu den letzten beyden auch noch Land, Fuhrleute mit zu zunehmen stünden, zusammen nöthig wären.

Insonderheit, daß 6) kein Pfählhauer zu Schacht-Holz, Pfähle-Pfosten- oder andern Holz-Fuhren selber Spannwerk mit halten, und die andern vervortheilen dürfte.

Item, daß 7) bey dem allen in Machung der Löhne, nicht allein auf die Weite und Last der Fuhr, sondern auch dabey auf den jedesmaligen Korn- und Futter-Preiß mit gesehen würde.

Ja daß 8) ihnen hernach auch kein zu vieler Zoll, ich meine unbillige Abzüge, an zu vielen Neigen-Gelde oder dergleichen gemacht;

 9) sie überal, und insonderheit die Einheimischen, mit Schmiede- und Rademacher-Kosten übersetzet werden dürften; und daß dann

10) und hauptsächlich, so viel mehr auf die Besserung, und im Stande-Erhaltung der nöthigen Wege gesehen und dafür gesorget würde, (…) derselben Wege, wegen der so viel wenigern Heye und Oerter, die ohndem zum besseren Forst-Haushalt nothwendig wieder erfordert werden, auch so viel weniger zu erhalten nöthig seyn würden.

Generale Haushalts-Principia vom Berg- Hütten- Salz und Forstwesen, inspecie vom Hartz, aufgesetzt von Christian Bösen, Fürstl. Heßischen Berg- und Hütten-Inspector zu Schmalkalden, der vorhin die Controlle und Inspection von dem sämtlichen Chur-Hannöverischen und Hochfürstl. Wolffenbüttelschen Communion und Einseitigen Forst-Wesen auf dem Haars 21. Jahr von Hannover aus gehabt, und dabey in all denen andern Berg- und Hütten-Sachen daselbst, auch sonst im Lande und ausserhalb Landes zu dergleichen als Commissarius mit gebraucht worden, Worzu auch dessen Charte vom ganzen Haarz bey denen Homannischen Erben zu Nürmberg mit zu haben ist, Leipzig und Franckfurt 1753. S. 161.

Die Harzer – stolz auf Freiheiten, Privilegien und eigene Gesetze

Wie alle Bergbewohner, so sind auch diese fröhlich und lieben Tanz und Musik, und neuerdings hat sich dieser Sinn für Musik besonders in den Vereinen der Hüttenleute zu Hornmusik geäußert, wie man solche Vereine auf jeder Hütte fast antrifft. In diesem Fröhlichkeitssinne, verbunden mit der Armuth, wodurch des Härzers Kost so schlecht und kümmerlich ist, mag der Grund aber auch wohl liegen, weshalb er dem Brandtewein so zugethan ist, daß selbst manche Krankheiten ihren Ursprung darin finden. Ferner gehört auch Ehrlichket durch Ehrliebe und einen gewissen Stolz hervorgerufen, zum Charakter dieser Bergbewohner. Höchst selten wird man von Einbrüchen und Anfällen der Fremden, obwohl die Gelegenheit günstig wäre, hören, und selbst zwischen den Gehöften vermißt man recht häufig in den Harzdörfern jede Verwahrung oder auch nur einen Zaun. Auch gutmüthig und zutraulich dabei aber neugierig und geschätzig ist der Härzer und eine Anhänglichkeit am Alten hält ihn oft noch in seiner Aufklärung und Fortbildung zurück, weshalb auch der Aberglaube und die Gespensterfurcht hier und da noch stark auftauchen. Wollte man jedoch noch kleine Unterschiede der Bewohner in den vier Hauptdistricten aussuchen, so wie diese Theile früherhin auch den drei verschiedenen Kreisen Ober-, Niedersachsen und Thüringen angehörten, denen die Oberhärzer als Repräsentanten von Franken noch zugezählt werden könnten, so dürfte man die Braunschweiger etwa als die kräftigsten und hübschesten, auch die ihrer Tracht, Mundart und ihren Sitten am treuesten gebliebenen, an Bildung aber noch zurückstehenden, die Anhaltiner als die cultivirtesten, die ihr Nationelles aber ganz verloren haben, die Stolberger als die treuherzigsten und in Allem den Thüringern ähnlichste, die Hannoveraner und Oberhärzer aber als die heitersten, kühnsten und muthwilligsten, dabei aber gutmüthigsten Härzer bezeichnen, welche letztere am meisten einen gewissen, aus Gemeingeist hervorgehenden Nationalstolz besitzen. Ihre Berge und ihr Bergwerk gilt ihnen mehr als Alles, und ihren Berghauptmann, auf den sie stolz sind, wie auf ihre Freiheiten, Privilegien und eigenen Gesetze, wornach er sie regiert, nennen sie daher auch wohl ihren Harzkönig. Alles lebt hier vom Bergbau. Alles dreht sich um den Bergbau und ihre ganze Persönlichkeit, diese blassen magern Gesichter mit scharfen, sprechenden Zügen und tief liegenden funkelnden Augen, einem magern und doch muskulösen Körper angehörig, erinnern an das gefahrvolle Bergmannsleben, erinnern an das rauhe nordische Klima.

Wilhelm Schönichen, Allgemeiner Überblick vom Harz in: Friedrich von Sydow (Red.); Thüringen und der Harz, mit ihren Merkwürdigkeiten, Volkssagen und Legenden. Historisch-romantische Beschreibung aller in Thüringen und auf dem Harz vorhanden gewesenen und noch vorhandenen Schlösser, Burgen, Klöster, merkwürdigen Kirchen und anderer Gebäude; Fabrikörter, Bergwerke, Ruinen, Höhlen, Denkmäler, malerischen Gegenden und sonst beachtenswerther Gegenstände aus dem Reiche der Geschichte und Natur, Erster Band mit 12 Abbildungen, Sondershausen (Verlag Friedrich August Eupel) 1839, S. XLIX.

Schönichen, Wilhelm Karl Friedrich, geb. Bernburg i. Anhalt 1800, gest. Bernburg nach 1869, Pfarrer in Güntersberge am Harz.