1826 | Nachlassfragen

Kund und zu wissen sei hiermit.

Nachdem bey der Teilung des Nachlasses weiland Kohlenfuhrmanns Heinrich Michael Borrmann [*1740 – †1802] zu Buntenbock dessen Sohn, der Kohlenfuhrmann Heinrich Jacob Borrmann [*02.08.1781 – †18.02.1853] folgende Erbschaftsgrundstücke als:

  1. das Haus in Buntenbock nro 12.
  2. die Hälfte der Wiese im Hasenbach nro 52.
  3. die Hälfte der Wiese auf dem oberen Felde nro 32.
  4. die Wiese am Galmke nro 69

angenommen, dagegen die Forderungen der Buntenböcker Capelle und die Prediger Witwencasse übernommen, im Übrigen aber seine Mit-Erben abgefunden hat, so sind denselben vorstehende Grundstücke in den Lagerbüchern* zugeschrieben worden.

Urkundlich unter des Bergamtes Siegel und meiner des zeitigen Bergschreibers Namens Unterschrift.

Gegeben Clausthal den 7. September 1826

(Siegel) Ch. Kast

* „Darunter hat man sich eine Zusammenstellung und Beschreibung aller assecurierten Häuser eines Ortes vorzustellen. In mancher Hinsicht entspricht es dem heutigen Grundbuch. Für Buntenbock wurde ein solches Lagerbuch im Jahr 1766 angelegt und fortlaufend bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts geführt.“ Anneliese Vasel, Wenn Buntenbocker Fuhrherren starben.

Fuhrmannsleben II | In der Frühe

2 Web-pic_2015-04-20_105129

„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Die Touren der Buntenböcker Fuhrleute begannen in der Frühe des Tages. Je nach Auftrag, führten sie vom Schacht zur Erzaufbereitung, von der Köhlerei zur Hütte oder auch den Harz hinunter auf große Tour. Die Fuhrherren in Buntenbock waren auf bestimmte Fuhren spezialisiert.

Jeder conz. Fuhrherr hatte nun eine bestimmte Art von Fuhren auszuführen. Es gab Erz-, Schicht-, Stein-, Holzkohlen- und Holzmaterialien-Fuhren. Ferner waren Eisen und dergleichen Produkte (Blei, Silber) nach den Factoreien und Berghandlungsiederlassungen zu schaffen; sodann mußten die vielen Forstmaterialien den Empfängern zugeführt werden.

Außer den Pferden, die für die conz. Fuhrhaltung in Betracht kamen, wurden in einigen Fällen noch weitere Pferde gehalten, die Privatfuhren ausführten – Brennholz u.a.. […]

Besonders die Fuhrherren, die die Produkte Blei, Silber, Kupfer, fertiges Eisen, fertige Eisenwaren, Maschinenteile nach den Berghandlungsniederlagen, zu den Factoreien und andere Stellen zu schaffen hatten, hielten außer den conz. Pferden noch weitere Gespanne. Die Fahrten gingen weit über die Grenzen des Königreichs hinaus. Harburg, Hamburg, Frankfurt/Main, Essen, Hanau wurden angefahren. Hannover, Göttingen, Northeim, Nordhausen, Hildesheim und deren Umgebungen waren Hauptstationen. Auf den Rückwagen wurden Frachtgüter, Colonialwaren, Spirituosen, Tabak und sogar Seefische für die Kaufleute mitgebracht. Alt-Eisen und andere Materialien waren mitgebrachte Güter für die hiesigen Werke. Die Fahrten währten oft mehrere Wochen. Es passierte oft, daß Pferde nicht wieder mit zurückkamen. Auch Gespannführer fanden manchmanchmal den Tod auf der Landstraße. Man fuhr deshalb stets mit mehreren Gespannen.

Aus: Carl Bormann; Bergfuhrwesen im Oberharz, 1941 | Nachlass Anneliese Vasel

Im Bormannshaus stand eine alte Eisentruhe, von der erzählt wurde, sie sei mit auf Reisen gegangen und, bis zum Rand mit Talern gefüllt, zurückgekehrt. Die Taler verwandelten sich im Laufe der Krise in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts in das ungeduldige Papier von Schuldscheinen. Die Auftragslage hatte sich verändert.

13. April 1871 | Rente gegen Rechte III

img189web

Geschehen Amtsgericht Zellerfeld, den 13. April 1871.

Gegenwärtig:
Amtsrichter Stölting.

Es erschienen freiwillig:

1, der Regierungs-Assessor Grahn von Clausthal, als Bevollmächtigter der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover,

2, der Fuhrherr Wilhelm Bormann Buntenbock als Eigenthümer der Reihestelle sub No 42.

Dieselben überreichten den anliegenden, wegen Ablösung der Reihenstelle No 42 zu Buntenbock an fiskalischen Harzforsten zustehenden Bauholzberechtigung, von ihnen abgeschlossenen Receß, erklärten, daß ihnen der Inhalt des Reeses wohlgekannt, bzw. die überreichte Ausfertigung desselben von ihnen eigenhändig vollzogen sei und beantragten, das Receßexemplar, nachdem demselben eine beglaubigte Ausfertigung dieses Protokolls annektiert, dem Comparenten Grahn zugehen zu lassen.

Die Kosten der heutigen Verhandlung, mit Ausnahme der Kopialien und Gerichtsvogtsgebühren, deren Berichtigung der Comparent Bormann exprommittirte, übernahm der p Grahn

Vorgelesen, genehmigt zur Beglaubigung.
Stölting.

Wird damit in beglaubigter Form ausgefertigt.

Zellerfeld, den 13. April 1871.
Königlich Preußisches Amtsgericht,
(L. S.) Stölting

Richtige Abschrift.

________________

Zwischen der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover und dem Fuhrherrn Wilhelm Borrmann zu Buntenbock wird auf Grund des im Auszüge beigefügten Finanz-Ministerial-Rescripts vom 16. Januar 1871 II 20635

der nachstehende Ablösungsvertrag abgeschlossen.

§.1.

Der Fuhrherr Bormann

hat laut gerichtlichen Protokolls vom 13. Mai 1857

die Reihestelle, Haus-Nummer 42 zu
Buntenbock nebst Zubehör und anklebenden Rechten aus dem Nachlasse seines weil. Vaters Fuhrherr Jacob Bormann daselbst eigenthümlich erworben.

Diese Stelle ist belegen zwischen Gärtner [ heute: Am Brink 8] und Thieles‘ [ heute: Am Brink 11] Häusern.

Wegen der zur Stelle gehörigen Baulichkeiten steht dem Besitzer die Berechtigung zum Bezüge des zu ihrer Unterhaltung und Erneuerung erforderlichen Bauholzes und Sägemühlen-Materials aus den fiskalischen Harzforsten zu.

§.2.

Der Fuhrherr Bormann

entsagt für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitz der Reihestelle Hsn. 42 (früher Hsn. 12) gegen Wegfall der auf der Stelle mit der Qualität einer Reallast haftenden an den Königlichen Forstfiscus alljährlich zu entrichtenden s. g. Hausthalerabgabe von 1 rth Kassenmünze oder 1 rth 4 Sgr. 2 d Courant und Zahlung einer Jahresrente von

„Vier und fünzig Thaler 21 Sgr.“

der vorgeschriebenen Bauholzberechtigung und zwar sowohl in Ansehung der auf der Stelle jetzt vorhandenen, als in Ansehung der auf derselben noch zu errichtenden Baulichkeiten. Die Königliche Finanz-Direktion erkennt an, daß die fragliche Hausthalerabgabe, welche pro 1870 letztmalig entrichtet wird, durch diese Kompensation für den Königlichen Forstfiscus für ewige Zeiten beseitigt sei.

§.3.

Die Zahlung der Ablösungsrente geschieht vom 1. des der Veranschlagung und Rentenberechnung folgenden Monats, nämlich vom 1. Juni 1870 – ab, alljährlich postnumerando zum 1. Oktober, demnach zum ersten Male am 1. Oktober 1871 für den Zeitraum vom 1. Juni 1870 bis 1. Oktober 1871.

mit

//. 72 rth. 28 Sgr. //.

sodann jährlich mit

//. 54 rth. 21 Sgr. //.

bei der Forstkasse der Oberförsterei Claustahl.

Die Ablösungsrente ist kündbar und mit dem zwanzigfachen Betrage ablösbar nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 8 des Gesetzes vom 2. März 1850 (Gesetzessammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1850 Seite 139).

Die Kündigung muß zum 1. April oder 1. Oktober geschehen, und steht die Befugniß zur Kündigung sowohl dem Fiskus, wie dem Fuhrherrn Bormann zu.

§.4.

Mit dem 27. November 1869 hat die Ausübung der diesem Recesse unterstellten Berechtigung aufgehört, und ist der g Bormann verpflichtet, den Werth der etwa empfangenen und bis zum genannten Tage nicht abschlagsmäßig verbauten Hölzer nachzuzahlen.

§.5.

Contrahenten entsagen etwaigen Einreden gegen diesen Vertrag, namentlich der Einrede des Zwangs, der Übereilung, des Irrthums, der Verletzung über oder unter der Hälfte des wahren Werts, der Einrede, daß der Vertrag anders geschrieben wie verabredet und daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte, wenn nicht ein besonderer Verzicht vorhergegangen sei.

Zur Urkunde dessen ist dieser Vertrag von beiden Theilen, für die Königliche Finanz-Direktion durch den mit angeschlossener Vollmacht legitimierten Regierungs-Assessor Grahn zu Clausthal, mittelst eigenhändiger Namensunterschrift vollzogen.

So geschehen Zellerfeld, den 13. April 1871.

(gez.) Grahn                     W. Bormann

Quelle: Nachlass Carl Bormann – Anneliese Vasel | Archiv Ottensen

Buntenbock | Ziegenberg | Kahlschlag | 1943.

Buntenbock | Ziegenberg | Kahlschlag | 1943.

 

9. Januar 1869 | Kaufcontract einer Fuhrherren-Witwe

Kaufcontract zwischen Caroline Ahrend, geb. Gärtner, Witwe des Fuhrherren Carl Ahrend, und dem Fuhrmann Wilhelm Gärtner, 9. Januar 1869. Nachlass Anneliese Vasel | Archiv Ottensen.

Kaufcontract (letzte Seite) zwischen Caroline Ahrend, geb. Gärtner, Witwe des Fuhrherren Carl Ahrend, und dem Fuhrmann Wilhelm Gärtner, 9. Januar 1869. Nachlass Anneliese Vasel | Archiv Ottensen.

Cassiert zum vorstehenden Käufercontracte vom 9. Januar 1869 zwischen der Witwe des Fuhrherrn C. Ahrend, geb. Gärtner zu Buntenbock und dem Fuhrmann G. H. W. Gärtner daselbst. Geschehen Amtsgericht Zellerfeld am 9. Januar 1869 Gegenwärtig: Obern Amtsrichter Dr. Bergmann und Actuar Bernecker Es erschienen 1., die Wittwe des Fuhrherrn Carl Ahrend, Caroline geborene Gärtner, 2., der Fuhrmann Georg Heinrich Wilhelm Gärtner, beide aus Buntenbock. Dieselben gaben den nachstehenden Käufercontrait als von ihnen abgeschlossen zu Protocoll:

§. 1.

Die Witwe Ahrend verkauft die von ihren oben genannten Ehemann kraft Testaments vom 7. Juni 1859 auf sie vererbten Grundstücke: 1., das Wohnhaus No 48 ./: frühere No 11.) zu Buntenbock, zwischen dem untern Junkernhofe und Julius Schubert belegen, nebst allen Zubehörungen, insbesondere Hof, Stall und Garten,

2., die neben dem vorgeschriebenen Hause belegene Wiese No 73 cat., etwa einen und einen halben Morgen groß. an den mit anwesenden Fuhrmann Wilhelm Gärtner.

§. 2.

Für Größe und Beschaffenheit der Grundstücke wird nicht eingestanden.

§. 3.

Der Kaufpreis ist auf Eintausend Einhundert und Fünzig Thaler festgesetzt und dadurch berichtigt, daß der Käufer zwei auf den verkauften Grundstücken hypothecarisch haftende Forderungen 1., der Grubenhagener Prediger-Wittwencasse* zum Betrage von Siebenhundert und Vierzehn Thaler 4 Gute Groschen 9 Pfennige. 2., des Kaufmanns Hugo Walter in Clausthal** von Vierhundert Thaler, als alleinige eigene Schulden übernommen und den Rest der Verkäuferin baar bezahlt hat. Die Verkäuferin quittiert hiermit über den gesammten Kaufpreis.

§. 4.

Die Uebergabe der Verkaufsobjecte hat Statt gefunden und der Käufer wird als deren vollberechtigter Eigenthümer und Besitzer anerkannt.

§. 5.

Die Grundstücke werden hypothekenfrei verkauft und die Verkäuferin verspricht, die darauf haftenden Hypotheken fordersamst zu beseitigen.

§. 6.

Die Kosten dieses Contracts trägt der Käufer. Vorgelesen, genehmigt Zur Beglaubigung. Bergemann      Bernecker Vorstehender Kaufcontract wird dem Fuhrmann Georg Heinrich Wilhelm Gärtner in Buntenbock in öffentlicher Form zugefertigt. Zellerfeld, den 9. Januar 1869 . Königlich Preußisches Amtsgericht gez. Bergemann * Die Grubenhagener Prediger-Wittwencasse war eine Einrichtung des 19. Jh. zur Versorgung der Pfarrwitwen. ** Der Kaufmann Hugo Walter besaß in Clausthal eine florierende Zündholzfabrik.

Kleine Chronik der Buntenböcker Schmiede

Von Anneliese Vasel*

Daß in Buntenbock, dem ehemaligen Dorf der Fuhrleute, eine Hufschmiede existiert haben muß, setzt man als selbstverständlich voraus. Und tatsächlich wissen die meisten Einwohner auch heute noch, wo man früher die Pferde beschlagen ließ, weil der Hausname des Hauses Am Brink 10 daran erinnert.

Leider gibt es keine schriftlichen Quellen über das Gründungsdatum der Schmiede. Doch an Hand von Seelenregistern und Häuserlisten aus dem 17. und 18. Jahrhundert läßt sich annähernd berechnen, wann hier der erste Hufschmied seine Arbeit aufnahm.

In einer Kriegssteuerliste von 1623 fehlt der Hinweis auf einen Schmied noch ganz, obwohl an sonstigen Berufen schon sind: Ein Bäcker, ein Köhler, ein Holzflößer, zwei Holzhauer, fünf Fuhrleute. Auch 1676, als die Mannspersonen und das Vieh von Buntenbock gezählt werden, sucht man unter den 25 Hausbesitzern vergeblich nach einem Schmied. Erst um 1680 scheint der Ort für einen Hufschmied, der aus einer Clausthaler Familie von Schmieden stammt, interessant geworden zu sein, denn 1682 wird im Kirchenbuch in Clausthal die Heirat des Hufschmiedes Jürgen Finke mit einer Margarethe Magdalene Gärtner eingetragen.

Dieser Jürgen Finke wird dann später im Kirchenbuch anlässlich der Geburtseintragungen für seine Kinder „Hufschmied von Buntenbock“ genannt. Er wird es auch gewesen sein, der das abgebildete Schmiedegebäude gegenüber dem Wohnhaus errichtete. Es ist anzunehmen, daß das Wohnhaus schon einige Jahrzehnte früher gebaut wurde.

Bild

Als Jürgen Finke 1722 stirbt, ist sein Sohn Michael Heinrich Finke soweit, das Schmiedehandwerk fortzuführen. Er heiratet wenige Wochen nach dem Tode des Vaters eine der fünf Töchter des Kornhändlers Hüddersen. Besitzerin des Hauses und der Schmiede aber bleibt zunächst noch die Mutter, so jedenfalls geht es aus einer Einwohnerliste von 1729 hervor.

Aus der Ehe gehen 7 Kinder hervor. Die beiden Söhne erlernen das gleiche Handwerk wie der Vater, so daß der ältere von beiden, Heinrich Adam, schon bald nach dem frühen Tod des Michael Heinrich Finke im Jahr 1746 den Betrieb übernehmen kann.

Als dann im Mai 1766 Wilhelm Friedrich von Uslar damit beginnt, auch für Buntenbock die Besitzverhältnisse der gegen Feuer versicherten Häuser im sogenannten Lagerbuch schriftlich festzuhalten, erscheint für die Schmiede ein neuer Besitzername, aber auch die Finkes bleiben nicht unerwähnt. Die Erklärung für die Namensänderung war leicht zu finden: die Heirat einer Finketochter mit einem Schmiedegesellen Johann Sigmund Ludewig.

Dieser Johann Sigmund Ludewig stammte aus Liegesitz in Schlesien, wo sein Vater schon das gleiche Handwerk ausgeübt hatte. Er heiratet 1760 Margaretha Christina Finke und erwirbt ein Jahr später die Schmiede mit Haus und 5 Gartenplätzen sowie den dazugehörigen Stall für 700 Taler von seinem Schwager Heinrich Adam Finke.

Warum der erst 32jährige Hufschmied Finke die Schmiede an den zugewanderten Ludewig verkauft hat, geht aus den Lagerbucheintragungen nicht hervor. Herauszufinden war lediglich, daß er mit seiner Familie in Buntenbock als Hausgenosse eines anderen Schwagers, des Fuhrherrn Johann Heinrich Kayser, wohnen bleibt.

Das 18. Jahrhundert gilt als Blütezeit des Dorfes Buntenbock. Daß dem tatsächlich so war, läßt sich immer wieder an Einzelschicksalen jener Zeit ablesen, so auch an den wenigen biographischen Daten, die es von Johann Sigmund Ludewig gibt. So findet man seinen Namen 1790 auch in den Lerbacher Akten als Erbauer einer Hufschmiede unterhalb der Lerbacher Mühle.

Mit dem Bau der neuen Hufschmiede in Lenbach mag er zweierlei Ziele verfolgt haben. Einmal wird er erkannt haben, daß der Bau der Lerbacher Eisenhütte einen größeren Bedarf an Fuhrwerken in Lenbach zur Folge hatte, zum anderen scheint er auch die Absicht gehabt zu haben, einem jüngeren Bruder seiner Frau eine berufliche Chance zu geben. Im Jahre 1787 findet man diesen Schmiedeburschen schon als unverheirateten Hausgenossen von 46 Jahren bei dem Lerbacher Müller Lindner eingetragen.

Die Schmiede und das Wohnhaus in Buntenbock übergibt Johann Sigmund Ludwig schon 1793 für 800 Taler an seinen Sohn Heinrich Carl Ferdinand Ludwig, der dem Vater Wohnrecht und Nahrung bis Lebensende zugestehen muß. Die kleine Schmiede in Lenbach bleibt noch im Besitz des alten Schmiedemeisters Ludwig. Erst nach dessen Tode wird sie ebenfalls dem jungen Hufschmied in Buntenbock zugeschrieben mit der Auflage, seinen Onkel Christian Finke zeitlebens Nießnutz zu gewähren.

Doch Carl Heinrich Ferdinand Ludwig stirbt früh, noch nicht 35 Jahre alt, und hinterlässt eine junge Witwe mit 5 Kindern. Nach einem Jahr Witwenschaft heiratet die junge Frau, eine geborene Hille aus Buntenbock, wieder. Der sehr viel jüngere Ehemann stammt aus der Schmiedefamilie Jürgen in Gieboldehausen. Am 15. August 1804 nimmt er „das Grundstück für den taxierten Wert“ an und muß für alle Gebäude, Wiesen und Gärten und die Schmiede in Lenbach 1500 Taler bezahlen.

Aus dieser zweiten Ehe gehen 4 Töchter hervor, von denen zwei früh versterben. Der einzige Sohn aus beiden Ehen Ernst Carl Ferdinand Ludwig wird von seinem Stiefvater auch wieder zum Schmied ausgebildet und schon 1828 überlässt Franz Jürgen dem Stiefsohn die Schmiede mit dem gesamten Zubehör, sowie einer Kuh, für 1700 Taler.

Soviel läßt sich aus den Eintragungen im Lagerbuch ablesen. Ergänzend sollte hier erwähnt werden, daß es sich bei den Kaufgeldern fast immer um Darlehen der Buschischen Stiftung, der Altenquer Knappschaftskasse oder privater Geldverleiher handelt.

Der letzte Hufschmied von Buntenbock ist dann der Sohn des Ernst Carl Ferdinand Ludwig, der 1835 Augustine Philippine Thiele aus Buntenbock geheiratet hatte, gewesen. Mit dem Tod des Schmiedes Heinrich Carl August Ludwig im Jahre 1915 stirbt auch das Handwerk der Hufschmiede in Buntenbock.

Anneliese Vasel – Sommer 1989

* Anneliese Vasel, geb. Bormann (1938 – 1991), selbst Nachfahrin einer Buntenböcker Fuhrherrenfamilie, gehörte zu den ausgewiesenen Kennerinnen der Geschichte Buntenbocks. In zahlreichen Veröffentlichungen hat sie ihr Wissen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Publikation dieses Textes erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Nachfahren von Anneliese Vasel. Ein herzlicher Dank an dieser Stelle!
Der  Artikel „Kleine Chronik der Buntenböcker Schmiede“ wurde erstmals veröffentlicht in: Allgemeinen Harz-Berg-Kalender für das Jahr 1990, Clausthal-Zellerfeld (Ed. Piepersche Buchdruckerei) 1989, S. 52f.

Abbildung: (c) Ernst Höhlein, Alte Schmiede Buntenbock, November 1989.

Wie wohlhabend war ein Buntenböcker Fuhrherr?

Von Anneliese Vasel*

Wer über die Vergangenheit des früheren Fuhrherrendorfes Buntenbock berichtet, vergißt selten zu erwähnen, daß man hier in der Bevölkerung mehr Wohlhabenheit angetroffen habe als in den meisten Bergstädten des Oberharzes. Nun gehört die Wohlhabenheit zu jenen Begriffen, die sich nur schwer objektiv definieren lassen, da sie sich immer nur bezogen auf das jeweilige soziale Umfeld beschreiben läßt.

Was also mag vor rund 150 Jahren ausschlaggebend gewesen sein, die meisten Buntenböcker als wohlhabend zu bezeichnen. Am besten läßt sich das wohl anhand von Testamenten und Nachlässen aus jener Zeit ablesen. Doch die werden selten über einen solch langen Zeitraum in den Familien aufgehoben. Daß ein derartiges Dokument in Buntenbock bei seiner Wiederentdeckung nach vielen Jahren nicht achtlos beiseitegelegt wurde, verdanken wir der Aufmerksamkeit einer jungen Hausfrau.

Frau Marianne G. fand vor einiger Zeit bei Aufräumungsarbeiten auf dem Boden des ehemaligen Kellner-Hauses einen ausführlich aufgelisteten Nachlaß des 1820 verstorbenen Fuhrherrn Heinrich Andreas Gärtner. Über den damals Verstorbenen ließ sich folgendes herausfinden. Er war 1787 in Buntenbock als 7. oder 8. Kind der Eheleute Johann Christian und Maria Magdalena Gärtner geboren. Nach dem elterlichen Testament übernimmt er als sehr junger Mann am 23. 4. 1810 das Haus, das zwischen dem Kellner- und dem Schulzen-Haus liegt, mit „Pferden und Geschirr“ für fast 1600 Taler, die er an fünf noch lebende Geschwister auszahlen muß. Ein Jahr danach heiratet er die Tochter Johanne Dorothee Christiane des Papiermüllers Später aus Osterode. Die Ehe ist nur von kurzer Dauer, denn schon 1820 stirbt Heinrich Andreas Gärtner und hinterläßt eine junge Witwe mit drei kleinen Kindern. Als die sich dann 1822 entschließt wieder zu heiraten, wird eine Liste des gesamten Besitzes ihres verstorbenen Ehemannes zusammengestellt. Die Lösung des Rätsels, wie das Gärtnersche Dokument irgendwann ins benachbarte Kellner-Haus gelangt sein kann, liegt vielleicht darin, daß eine Tochter des Verstorbenen im Jahre 1848 in dieses Haus einheiratete, als sie die Frau des Rademachermeisters Christian Kellner wurde.

Nach diesen kurzen biographischen Daten soll nun der Einblick in die Besitzverhältnisse des Heinrich Adam Gärtner etwas Aufschluß darüber geben, wie er und seine Familie gelebt haben könnten.

Zunächst einmal ist er Besitzer eines Hauses, zu dem ein Stall und eine Wiese gehörten. Beides wird mit 1600 Talern angegeben, wobei der Wert der Wiese genauso hoch eingestuft wird wie das Haus. Genauso wichtig für seine Existenz als Fuhrmann war der Besitz von Pferden, Wagen und Schlitten. In der Liste sind denn auch vier Hengste, drei Kohlekarren, zwei alte Sturzkarren, acht Schlitten, ein Wagen, ein „Rentschlitte“, ein Holzkarren und etliches Geschirr aufgeführt. Alles zusammen wird mit 280 Talern veranschlagt.
An weiterem Vieh besaß er nur eine Kuh, acht Hühner und einen Hahn.
Unter der Rubrik „Hölzernes Gerät“ finden wir das Mobiliar des Hauses: Kleiderschrank, zweischläfernes Bett, einschläfernes Bett, Eßschrank, Wanduhr, Spiegel und ein runder „tannerner“ Tisch, dazu drei kleine Brettstühle und ein Spannstuhl. Zu dem hölzernen Gerät gehörten natürlich auch die drei Butterfässer, eine Käsebank, eine Teigbutte und eine Zeugrolle, die wir heute als Haushaltsgerät zählen würden. Auch 2 Karren Schindeln wurden in dieser Gruppe gezählt, so daß alles „Hölzerne“ mit 19 Talern 26 Groschen zu Buche schlug.

Der andere Teil des Hausrates, mit dem die Hausfrau des Heinrich Andreas Gärtner vor 150 Jahren viele Nahrungsmittel selbst herstellte, findet sich unter den Geräten aus Zinn, Kupfer, Messing und Eisen, sowie unter den Hochzeitsgeschenken aufgeführt. Dazu gehören 25 Milchtöpfe, drei Steintöpfe, ein Kaffeebrenner und ein Mörser. Auch acht „porizlane“ Teller, sechs Kaffeetassen und vier Suppenschalen, vier Teller und fünf Leuchter aus Zinn werden hier gezählt.
Bild
In der Küche wird sie auch die Kessel aus Kupfer und Messing, die Eisentöpfe und das Plätteisen benutzt haben. Sogar ein Posten von Nahrungsmitteln, nämlich Speck und Wurst, findet man hier. Ja, macht den sehr hohen Wert von 9 Talern aus.

Man erfährt aus dem Nachlaßschreiben auch, wie sich der Fuhrmann Gärtner kleidete. Er konnte zwischen drei verschiedenen bis zum Knie reichenden Hosen wählen. Die Auswahl an Hemden war doppelt so groß. Im Winter wärmten ihn im Haus zwei Camisole*.
Ein Überrock mußt ihn draußen vor der Kälte schützen. Der Festtagsstaat bestand aus einer scharlachroten Weste mit 16 silbernen Knöpfen und silbernen Schuh- und Knieschnallen, sowie einigen silbernen Hemdknöpfen. Weiter findet man eingetragen einen alten Hut und ein paar Stiefel. Warum aber auch ein Kleid der Ehefrau zum Nachlaß des Verstorbenen gehörte, bleibt unklar. Immerhin ist es soviel wert wie gewesen wie sechs Mannshemden zusammen, nämlich 6 Taler. Unter den ganz persönlichen Dingen fällt ein einziger silberner Eßlöffel im Wert eines Talers auf.

Die Höhe seines Gesamtvermögens, wobei selbst der Wert von Heu und Mist (31 Taler) berücksichtigt wurde, belief sich auf 1974 Talern und 26 Groschen. Dem stand eine Schuldenlast von 1493 Talern und 26 Groschen gegenüber, die dem Heinrich Andreas Gärtner aus der Auszahlung seiner Geschwister erwachsen war.

Sicherlich fällt es uns heute schwer, die Lebensumstände der Familie Gärtner des Jahres 1820 als besonders komfortabel anzusehen. Und doch sind sie das im Vergleich zu denen vieler Bergmannsfamilien des Oberharzes gewesen. So konnten sie beispielsweise als Familie das ganze Haus alleine bewohnen. Einige Grundnahrungsmittel mußten nicht gekauft werden, sondern wurden von der Hausfrau selbst hergestellt. Das Futter für die Pferde war durch die Bergbehörde immer gesichert. Dazu kamen andere Vergünstigungen für die Fuhrbetriebe, auf die hier jedoch nicht eingegangen werden soll. Schließlich sollte man auch nicht übersehen, daß mit der Möglichkeit, Pferde zu halten, eine größere Mobilität für die Familie verbunden war.

* Anneliese Vasel, geb. Bormann (1938 – 1991), selbst Nachfahrin einer Buntenböcker Fuhrherrenfamilie, gehörte zu den ausgewiesenen Kennerinnen der Geschichte Buntenbocks. In zahlreichen Veröffentlichungen hat sie ihr Wissen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Text wurde freundlicherweise von ihren Nachkommen zur Verfügung gestellt: Ein herzlicher Dank an dieser Stelle! Er ist auch erschienen unter: Vasel, Anneliese; Wie wohlhabend war ein Buntenbocker Fuhrherr?; Allgemeiner Harz-Berg-Kalender, Clausthal-Zellerfeld (Ed. Piepersche Buchdruckerei und Verlagsanstalt) 1988, S.64-66.