WELTKULTURERBE RAMMELSBERG: Kulturerbe der Menschheit: Der Rammelsberg

Tausend Jahre Bergbau und Leben am Rammelsberg: In den Führungen über und unter Tage vermittelt das WELTKULTURERBE RAMMELSBERG ungewöhnliche Einblicke in das Wirken der Menschen am nördlichen Harzrand.
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„Jetzt stehen die Bergfuhrherren auf dem Aussterbeetat“

Christian Bormann, letzter ‚Fuhrherr‘ der Familie, vor dem Bormannshaus in Buntenbock, Aufnahme nach 1900. Christian Bormann trägt die klassische Fuhrherrentracht: Den weißen Kittel, schwarze Manchesterhosen mit Gamaschen, Schlapphut auf dem Kopf, Peitsche in der Rechten und die obligatorische Pfeife im Mund.

Auch das Fuhrwesen am Oberharze hat vor noch nicht zwei Jahrzehnten eine völlige Umgestaltung erfahren. Doch liegt der Grund hierfür nicht allein in der veränderten Waldnutzung, sondern zu größerem Teile in dem Fortfall der Erzfuhren ..

Die alten konzessionierten, pensionsberechtigten „Bergfuhrherren“ waren angesehene und wohlhabende Leute, die Tag für Tag dem vereinigten Berg- und Forstfiskus mit einer stattlichen Reihe von „Geschirren“ dienten. Wo Beamte in Uniform erschienen, namentlich aber Sonntags, wenn sie beim Forstmeister, ihrem nächsten Vorgesetzten, zusammenkamen, um Arbeitsanweisung und (auch für Privatfuhren gültige) Fuhrtaxe für die kommende Arbeitswoche entgegenzunehmen, da trugen sie mit Stolz ihren blendend weißen, sauber gearbeiteten langen Kittel (eine Bluse), der den feinen schwarzen Tuchrock völlig verdeckte.

Eine hohe Ehre aber war es ihnen, mit dem Berg- und Hüttenmann als dritte Gruppe an bergmännischen „Aufwartungen“ teilzunehmen und durch ihr kunstfertiges, minutenlang andauerndes Peitschenknallen, dessen Anfang und Ende ihnen durch an einem bestimmten Dachfenster des Amtshauses plötzlich auftauchendes und verschwindendes Licht signalisiert wurde, das Hurra und Glückauf jener zu verstärken. Auch wenn Deputationen an den höchsten Bergherrn zur Gratulation nach Hannover entsendet wurden, durften die Weißkittel neben der Puffjacke und dem Schurzfell nie fehlen, und ihr einem Schnellfeuer ähnliches Konzert erregte dort mehrfach solches Aufsehen, daß sie es zum zweitenmale aufführen mußten.

Jetzt stehen die Bergfuhrherren auf dem Aussterbeetat, und an ihre Stelle sind einfache „Fuhrunternehmer“ getreten.

Friedrich Günther; Der Harz in Geschichts-, Kultur- und Landschaftsbildern, Hannover 1888, S. 574.

 

Von 1700 bis 1850 war die Blütezeit des Fuhrwesens in Buntenbock. Seit etwa 1750 traten „Fuhrherren” auf. Die Fuhrherren fühlten sich als ein besonderer Stand. Es wird berichtet, dass selbst der König ihren Erzwagen ausweichen musste, was wohl mit der schweren Last zusammenhing. Allein im Transportwesen des Eisensteinbergbaus sind um 1800 etwa 560 Pferde mit 280 Fuhrleuten beschäftigt gewesen. Die Fuhrleute wohnten vor allem im Mittelteil des Ortes, der sich fast in einem Halbkreis um die beiden Junkernhöfe legte.

Torsten Schröpfer; Fundgrube. Wissenswertes über den Westharzer Bergbau und das Hüttenwesen, mit zahlreichen Stichwörtern aus den Bereichen Archäologie, Bergbau, Botanik, Geographie, Geologie, Hüttenkunde, Lagerstättenkunde und Mineralogie. Schriftenreihe des Oberharzer Geschichts- und Museumsvereins e.V., Clausthal-Zellerfeld 2000.

1615-2015 | Zur Geschichte von Buntenbock

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Zur Geschichte von Buntenbock*

Friedrich Günther (1843-1912)

Die Mitteilungen, die ich über Buntenbock und insbesondere die beiden Junkernhöfe vor einigen Jahren in unseren „Öffentlichen Anzeigen“ machte, kann ich jetzt noch etwas weiter fortführen.**

Um das Jahr 1730 war der Oberhof im Besitze der Freiherren von Schlitz, genannt von Goertz (den Vorfahren der Grafen Goertz-Wrisberg), der Unterhof im Besitze der Familie von Westerhagen.

Im Jahre 1737 wurden von den Berghauptleuten Diede zum Fürstenstein und v. Alvensleben eingehende Ermittlungen über den Umfang der Rechte der beiden adligen Meiereien angestellt. Doch fanden sich darüber weder in den Akten der Bergverwaltung, noch in der Forstregistratur irgend welche Aufzeichnungen, und die Akten der vormaligen Regierung und Kanzlei zu Osterode waren bei der Auflösung im Jahre 1688 (nach dem Tode des Landdrosten von Witzendorff) nach Hannover geschafft. So viel aber stand fest, daß beide Höfe alle adlige Freiheiten genossen, zu den Gemeindelasten nicht beitrugen, weder den „Haustaler“, noch den Wiesenzins zahlten und befugt waren, zu eigenem Bedarf Bier zu brauen, auch ihr eigenes und Mietvieh durch einen besonderen Hirten und zwar in „Vortrift“ vor der Herde der Gemeinde weiden zu lassen.

Die Besoldung des Lehrers war damals in der Weise aufgebracht, daß wöchentlich von jeder Feuerstätte (jedem Wohnhause“ eine bestimmte Zahlung erfolgte. Auch hiervon waren die Junkernhöfe frei, doch hielt die Behörde für billig, daß die Bewohner der Höfe dem „Informator“ eine Vergütung zahlten, wenn sie Kinder in die Gemeindeschule schickten.

Im Jahre 1742 war Bastian Barth der Eigentümer des Unterhofes, 1748 wird er Johann Bastian genannt. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich Bastian Barth mußte sich 1763 Schulden halber entschließen, den Hof zu verkaufen. Das Höchstgebot (nämlich 2100 Taler in seinen 2/3 Stücken (Gulden) machte der Meier Reinhard in Kamschlacken. Doch übernahm den Hof für diesen Preis Barts künftiger Schwiegersohn Johann Friedrich Gärtner; der Kaufbrief wurde am 22. Dezember 1763 abgeschlossen.

In der Familie Gärtner verblieb nun der Unterhof. Zu diesem gehörte das 38 Morgen große untere Junkernfeld. Im Jahre 1829 aber verkaufte der damalige Eigentümer Wilhelm Gärtner davon die nach der Ziegelhütte hin gelegenen 21 Morgen*** in 7 Parzellen à 2 bis 4 Morgen, so daß bei dem Hofe nur 17 Morgen blieben. Zugleich verkaufte er an Heinrich Georg Gärtner einen Teil des Hauses, von oben herab 7 Sparren, einen Teil des Stalles in der Breite von drei Sparren, vom Hofraum den oberen Teil bis an die Gosse und vom Garten die Hälfte rechts nach dem Junkernfelde zu. Die verkauften Grundstücke gingen der adligen Freiheiten verlustig, und diese hafteten nun allein auf der Wilhelm Gärtner verbleibenden kleineren Hälfte des Unterhofes. – Im Jahre 1841 heißt der Kohlenfuhrmann Friedrich Gärtner Besitzer dieses Hofes. –

Den Oberhof verkaufte 1742 der Freiherr Karl zu Schlitz, genannt v. Goertz, Erb- und Gerichtsherr zu Rittmarshausen und des Gartegerichts (Kerstlingerorde und vier Dörfer) usw. dem Hirten Christian Müller aus Clausthal mit allem Zubehör, allen Rechten und Gerechtigkeiten samt Inventar für 1200 Taler, wovon 800 Taler bar, 400 bis zum 1. Mai 1743 zu zahlen waren. Die Urkunde über diesen „Erbkauf“ ist von Wrisbergholzen den 11. April 1742 datiert. Als Müller die Rate von 800 Taler sofort zahlte, wurde ihm der Hof übergeben, auch erhielt er alle Urkunden und Briefschaften ausgeliefert.

Die Genehmigung des Bergamtes zu diesem Verkaufe einzuholen, hatte der freiherrliche Gerichtsverwalter Scriba zu Rittmarshausen nicht für erforderlich gehalten, obwohl den adligen Herren der Buntenböcker Junkernhöfe wohl niemals die Gerichtsbarkeit auf diesen Höfen zugestanden hat. Da Buntenbock seit alters als Forstgemeinde galt, so erhob der Forstinspektor Frankenfeld zu Clausthal am 10. Dezember 1742 Einsprache gegen jenen Verkauf, doch da ältere Nachrichten fehlten, nur mit der Begründung, daß ohne besondere berhauptmannschaftliche Konzession auf dem Oberharze niemand Immobilien kaufen könnte, der nicht beim Berg- und Hüttenwerk diene. Es wurde hin und her verhandelt; auch daß Scriba am 21. Dezember 1745 riet, ältere Urkunden bei der Familie v. Westerhagen, der früheren Herrschaft des Unterhofes, zu suchen, brachte keine Klarheit.

Im Jahre 1748 war Johann Friedrich Hille anstatt des Hirten Müller der Eigentümer des Oberhofes. Der Kohlenfuhrmann Georg Julius Hille, der diesen Junkernhof 1841 besaß, wird sein Enkel sein.

Es ist nicht meine Absicht, die Geschichte der Junkernhöfe bis in die Gegenwart fortzuführen; deshalb bemerke ich nur noch, daß Georg Julius Hille und Friedrich Gärtner am 25. September 1842 nach langen Streitigkeiten mit der Gemeinde Buntenbock einen Vergleich schlossen, daß sie die Vortrift vor der Gemeindeherde nur noch auf den Wiesen ausüben wollten, die zwischen der Innerste, dem Prinzenteiche und dem Kohlenfahrwerge nach der Hütte liegen.

Den Weidestreitigkeiten, die zum Teil in Beleidigungen und Handgreiflichkeiten ausliefen, die mit Geld und Haft gestraft werden mußten, im einzelnen nachzugehen, ist nicht erquicklich. Sie reichen bis in die erste Zeit Buntenbocks zurück. Schon die Herren von Berkefeld haben z.B. einen Weideprozeß mit dem Zehntgegenschreiber Jobst Sellenstedt (der von 1668 bis 1674 auch Richter der Stadt Clausthal war) als dem Besitzer der Pixhaier Mühle und dem Besitzer der „Dr. Hunds-Mühle“ in Buntenbock geführt. Später treten immer von neuem – ich verfolge sie von 1766 bis 1816 – Klagen der Junkernhöfe und der Gemeinde auf, daß die Pferde der Buntenböcker Fruchttreiber ihnen die Grumt abweideten.

Um diesen Zweig der Beschäftigung in seiner Bedeutung hervorzuheben, gebe ich zum Schlusse ein Verzeichnis der Treiber im Jahre 1807.

Cyriax Schulze hatte 8 Pferde und 1 Fohlen

Friedrich Schulze hatte 7 Pferde

Heinrich Schulze hatte 5 Pferde

Cyriax Arend hatte 9 Pferde und 1 Fohlen

Ludwig Arend hatte 6 Pferde

Konrad Arend hatte 6 Pferde

Kaspar Deichmann hatte 5 Pferde und 2 Fohlen

Georg Bormann hatte 4 Pferde

______________________________________

= 50 Pferde und 4 Fohlen.

* Artikel von F. Günther in den Öffentlichen Anzeigen für den Harz, 1909, No 92; Ausschnitt in den Unterlagen von Carl Bormann.

** Öff. Anz. 1909, No 92; weitere Angaben 1906 No 76; 1907 No 88.

*** 6 Morgen, Bormann; 2 Morgen, Gärtner u. Gleichmann; 2 Morgen, Dietrich; 2 Morgen; Gärtner; 4 Morgen, Hille; 2 Morgen, Ebeling; 3 Morgen, Gleichmann.

„Wir haben keinen anderen Verdienst und fühlen uns gekränkt …“

Erster Brief | 1868 | 5. Dezember

No 1 Buntenbock den 5 Decbr

1868

An

Königlich Preußisches Ober. Bergamt

zu

Clausthal

Unterthänige Vorstellung und Bitte

der Fuhrleute Adam Gärtner, Carl August Gärtner, Georg und Wilhelm Gärtner, Julius Schubert, Wilhelm Borrmann, Julius Borrmann, Adam Hille’s Wittwe und Heinrich Hille zu Buntenbock, für sich und die übrigen bisherigen herrschaftlichen Fuhrleute,

Fuhrbeschäftigung betr.

Wenn wir, die vorstehenden Supplikanten [Bittsteller] es ehrerbietigst wagen, Königliches Oberbergamt mit dieser Vorstellung zu belästigen, so ist es die Noth, welche uns dazu drängt. Wir haben die bei unserer damaligen Concessionierung angeschafften Pferde so weit als möglich zu bezahlen und zu beschäftigen gesucht, vermögen dieses aber für die Folge fast nicht mehr, wenn uns nicht von hoher Behörde eine billige Berücksichtigung, wie wir solche in früheren Zeiten erfahren haben, zu Theil wird.

Beiden bisherigen Minus-Licitationen können wir nicht bestehen, haben uns auch wieder bei der letzteren am 24. d. Mts auf Clausthaler Silberhütte Statt gefunden, nur gering betheiligen können, da wir das Fuhrwesen nicht wie andere Mitbietende als Nebengeschäft, sondern als alleiniges Geschäft betreiben und mit Familie und Dienstpersonal davon leben müssen.

Der Herr Hütten-Inspector Kast hat auch gern die pünktliche Besor[g]ung der Fuhren von unserer Seite anerkannt und seine Zufriedenheit darüber ausgesprochen, würde auch einer vorzugsweisen billigen Berücksichtigung unserer Lage nicht abgeneigt sein, wenn die Umstände dieses zuließen.

Wir die consessionierten Fuhrleute des Oberharzes, jetzt noch 34 an der Zahl, sind mit unserem lieben Berg- und Hüttenwesen größtentheils schon lange Jahre verwachsen und die besondere Anhänglichkeit daran ist von unseren Vätern auf uns verlebt, so daß wir uns glücklich fühlen, wenn wir mit unserem lebendigen Capitale durch ununterbrochene Beschäftigung im Dienste unserer hochverehrten Behörde unser bescheidenes Auskommen finden.

Wir haben keinen anderen Verdienst und fühlen uns gekränkt, wenn wir im Hinblick auf unsere Concession dennoch eine Zurücksetzung gegen fremde Concurrenten erfahren und dieses um so mehr als wir uns glauben zu denjenigen zählen zu dürfen, denen durch Allerhöchstes Wort die Zusicherung gegeben ist, daß sie in ihren wohlerworbenen Rechten nicht gekränkt werden sollen, und daß wir durch unsere Concessionen Rechte erworben haben, liegt wohl zweifellos daran, daß jetzt noch mehrere unserer Vorgänger seit dem Aufhören ihres Geschäfts Pension aus herrschaftlichen Cassen beziehen, welche sogar nach dem früheren Ableben auf deren Wittwen übergehen.

Auch glauben wir ohne Anmaßung die Ansicht äußern zu dürfen, daß es der hohen Behörde bei dem … ausgebreiteten Bedürfnisse an Fuhr nur angenehm sein kann uns stets bereit zu haben.

Wir werden aber leider bei den hohen Haferpreisen und den beträchtlichen Kosten für die Knechte und die Erhaltung des Geschirrs immer mehr zurückkommen und schließlich zu Grunde gehen wenn wir den Beistand hoher Behörde nicht mehr finden und werden uns deshalb an Hochdieselbe mit der unterthänigen Bitte, hochgewogentlichst behufiger Anweisungen ergehen zu lassen, daß wir beim Vergeben der herrschaftlichen Fuhren vorzugsweise um in dem Maße berücksichtigt werden, daß wir ohne Unterbrechung Beschäftigung und angemessenen Verdienst finden.

Falls Mangel zu dieser Eingabe erforderlich sein sollte, bitten wir um hochgewogentliche Cassierung desselben auf unsere Kosten gehorsamst.

Wir verharren ehrerbietigst

und

unterthänig

die rubricierten Supplicanten und für dieselben

Ils sont nombreux, grossiers …

„Da die Clausthaler Pochwerke nun alle von den Gruben so weit entfernt liegen, so schien es uns bey dem hiesigen Aufbereitungswesen ein vorzüglicher Mangel zu seyn, daß selbst das Ausschlagen der Pochgänge nicht an dem Treibeschacht, sondern erst vor den Pochwerken geschieht, so daß der ohnehin weite Transport bis in die letzern, noch durch die vielen Berge erschwert wird, die man ohne Noth – und wie es scheint, blos um den Fuhrherrn **) einen gleichförmgen

**) Ueber die Wichtigkeit, zu der sich die Clausthaler Bergfuhrleute erhoben haben, ist folgende Stelle aus des Baron von Dieterich Discours préliminaire zu den ‚Observations de M. de Trebra sur l’Interieur des Montagnes. Paris et Strasbourg. 1787. fol. p. XLIV. Merkwürdig; wo es heißt: „Les voituriers sont constamment la loi à l’administrations des mines du Hartz. Ces gens y sont corps, ils ont les droits exclusif de fournir toutes les voitures pour le transport des minerais aux différens ateliers, et du métal marchand aux magasins. Ils sont nombreux, grossiers, prompts à s’amenter, et capables de faire manquer le service, si quelquechose leut déplaît. Je dois rendre aux administrateurs, certe justice, de convenir qu’ils cherchoient les moyens de reméchier a cet ancien abus.“ – Außerdem verdienen auch noch die Beschwerden über die Rohheit, das Anmaßende und den Starrsinn der Oberharzer Erz- und Kohlenfuhrleute nachgelesen zu werden, die von Rohr a.a.O. VI. Abth. s. Cap. §. 45. S. 212. führt.“

§, 249.

Die Bezahlung der Bergfuhren geschieht treibenweise; und zwar 1 Oberharzer Treiben zu 40 Tonnen gerechnet. Vor dem Jahre 1728 wurden zu Clausthal von jedem Treiben der Dorotheer und Caroliner Erze nach den Innerst-Pochwerken, 7 Mfl. (= Mariengulden) Fuhrlohn gegeben. Hingegen im Jahr 1728 wurde nach den 3 neuen Pochwerken im Polsterthale von jedem Treiben Erz, 5 Mfl. Und 5 Mgr. (= Mariengroschen) bezahlt. Die Clausthaler Bergfuhrleute sollen übrigens eine besondere Instruction haben, die uns Gatterer *) aus einem Manuscripte mittheilt;

* S. Gatterers Beschreibung des Harzes Th. I. 1792. C.I.Abth. 16. von dem Harzer Wiesenbau und Viehzucht §. 175. S. 132-134.

nach welcher z. E.

  1. Die Ladung auf 1 Pferd über Berg und Thal 6 Centner seyn soll.
  2. Eine Tagesfuhre soll seyn 10 Stunden incl. 2 Stunden, die auf Fütterung und Laden gerechnet werden.

  3. Auf eine volle Tagesfuhre soll der tägliche Verdienst 21 Mgr. seyn, wenn der Haberpreis nicht unter 9 Mgr. und nicht über 12 Mgr. Stehet.

  4. Steigt der Haberpreis über 12 Mgr., so soll das, was 5 Himten Haber in der Woche mehr kosten, auf 6 Tage eingetheilt, und täglich so viel mehr Haberzulage gegeben werden, als es die Eintheilung auf 6 Tage ergiebt (vergl.oben §. 139) jedoch so, daß

  5. wenn der Haberpreis auf einige Wochen nur steigt, die Haberzulage nicht statt haben soll.

  6. Bey Schlittenbahne gelten dieselben Löhne wie bey Wagenfuhren.

  7. Bey der Berechnung der Weite des Weges wird genau auf die Lage der Orte, und dabey selbst auf 1/4 Stunde Rücksicht genommen.

  8. Bey Kohlenfuhren rechnet man auf 1 Pferd
    1 Karren Tannenkohlen, oder
    2 Malter Röstholz, oder
    35 Stück Wasen;
    würden aber buchene Kohlen gefahren, so soll
    1 Karren Buchenkohlen 1/3 mehr Fuhrlohn kostenals Tannenkohlen.

  9. Müssen die Fuhrleute des Nachts unterwegs bleiben, so wird auf 1 Pferd noch 1 Gr. über das festgesetzte Lohn gerechnet.

    Ende des vorigen Jahrhunderts schaffte man, und zwar im Jahr 1694, um diese Bergfuhren doch etwas wohlfeiler zu machen, statt der Pferde ungarische Ochsen an; welche man aber nicht lange beybehielt, weil jeder binnen 24 Stunden 99 Pfund Heu gefressen haben soll. *)

    Gegenwärtig hat man zu Clausthal allein 8 bis 9 Fuhrherrn, von denen jeder eben so viele Pferde hält.

*) S. Gatterer Th. V. S. 453. §. 175. – Calvör Th. II. S. 77. 1.

§. 250.

Erzwagen heißen hier Höhlwagen, und die Pocherze nimmt der Pochsteiger nach der Anzahl Treiben in Empfang, welches nach den Höhlen selbst berechnet wird; denn diese halten 5 bis 6 Tonnen, wie dies allemal an der Hinterwand des Kastens mit Zahlen eingeschitten ist. *)

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§. 251.

Von dem Bergamte werden die Gruben angewiesen, in was für Pochwerken sie ihre Erze sollen pochen lassen, wobei man die Absicht hat, daß die Gruben, welche die meiste Ausbeute geben, ihre Erze auf den entlegensten Pochwerken pochen und waschen lassen müssen, weil sie die weiten Transportkosten eher bezahlen können. **)

**) Vergl. Hr. Wille, Versuch einer Beschreibung der am Oberharze gelegenen Poch und Waschwerke im bergm. Journal 1793. St. 2. S. 104. Anm.

Bemerkungen über den Harz, von Johann Carl Freiesleben. Erster Theil. Bergmännische Bemerkungen. Mit drey Kupfern. Leipzig, in der Schäferischen Buchhandlung 1795, S. 174ff.“

 

Gewisse Fuhrherrn – auf dem Harze

Bergfuhren sind alle zu Transportirung bergmännischer Produkte und Bedürfnisse erforderliche Fuhren, s. Erzfuhren. Auf dem Harze sind zu Verrichtung derselben gewisse Fuhrherrn bestimmt, deren zu Clausthal 8 – 9 sind, von denen jeder eben so viel Pferde hält.

Bergfuhrleute, [Leute, welche die Bergfuhren verrichten. L.]

Swen Rinmann’s Königl. Schwedischen Bergraths und Ritter des Wasa-Ordens allgemeines Bergwerkslexikon – nach dem Schwedischen Original bearbeitet und nach den neuesten Entdeckungen vermehrt von einer Gesellschaft deutscher Gelehrten und Mineralogen. Erster Theil. Enthält A bis Berg. Mit Kupfern. Leipzig 1808. Bey Chr. Fr. W. Vogel, S. 626f.

Der gemeine Harzer – für Fabrikarbeit schwer zu gewinnen

Noch gehören zum Harz: .. Die Hütten bei Uslar oder die Sollinger Eisen – und Kupferhütte, welche Erze von Lerbach und Westerhof und Roheisen von Gittelde über Moringen erhalten. Alles Silber erhält die Münze zu Klausthal, wo die 2/3 geprägt werden, die übrigen Produkte die Berghandlung gegen Baarzahlung und Materialienlieferung. Viel Blei wird in Schachtrupps Anlagen bei O st e r o d e , Eisen in der Herzberger Fabrik verbraucht; übrigens ist auf dem Harze wenig Fabrikatur. Von Eisenarbeiten liefert der Harz Töpfe, Oefen, Munition, feine Gußwaaren, Bleche und Drath; viele Nagelschmiede wohnen zu Lauterberg. Für feine Stahlwaaren scheint das meiste Harzeisen sich nicht zu eignen; zu mehreren Eisenfabriken fehlte auch das Holz. Auch möchte der gemeine Harzer für Fabrikarbeit schwer zu gewinnen seyn. Auf der Königs – und Ockerhütte werden, jetzt auch emaillirte Töpfe und Klaviersaiten gemacht; kupferne Kessel ebendaselbst und bei Uslar. Andere Erwerbzweige der Harzer sind das Fuhrwesen‘), die Viehzucht, unter deren Artikeln die Harzkäse oft weithin gesucht werden, Abrichten der Kanarienvögel, die Holzarbeiten, der Kleinhandel und das Einsammeln der Beeren. Das Spitzenkloppeln, wodurch das Erzgebürge übervölkert ist, ist auch nicht nach dem Geschmacke der Einwohner; dagegen diese auch nicht die Leiden der Hungersnoth erfahren, welche in theuern Zeiten das Erzgebürge heimsuchen. Zur Kenntniß der Hütten möge ein Auszug aus den Angaben von Villefosse, dienen.

‚) Die konzessionirten Fuhrleute werden wohl die Bergfuhrherren genannt.

Beschreibung des Königreichs Hannover von H. D. A. Sonne. Viertes Buch. Spezielle Chorographie. München, 1830. Im Verlage der literarisch-artistischen Anstalt der J. G. Cotta’schen Buchhandlung. S. 129.

SONNE (Heinrich Daniel Andreas) seit 1820 Rector am Pädagogio zu Ihlefeld (nachdem er seit 1801 – 1810 vom 5ten Lehrer bis zum Conrector aufgerückt war): geb. zu Göttingen am 26 Febr. 1780. §§. Erdbefchreibung des Königreichs Hannover, mit einer historisch – statistischen Einleitung. Sondershausen 1817. 8. — Recensionen in Seebode’s kritischer Bibliothek für das Schulwesen.

DAS GELEHRTE TEUTSCHLAND ОDER LEXICON der jetzt lebenden TEUTSCHEN SCHRIFTSTELLER. Angefangen von GEORG CHRISTOPH HAMBERGER, Professor der Gelehrten Geschichte auf der Universität zu Göttingen. Fortgesetzt von JOHANN GEORG MEUSEL, königl. Bayrischen geheimen, königl. Preuss. fürstl. Brandenburgischen und Quedlinburgischen Hofrathe, ordentl. Professor der Geschichtkunde auf der Universität zu Erlangen, und , Mitgliede einiger Akademien. Zwanzigster Band. Bearbeitet Von JOHANN WILHELM SIGISMUND LINDNER, Advocaten zu Dresden , u n d herausgegeben von JOHANN SAMUEL ERSCH,  Professor und Ober – Bibliothekar auf der Univcrsität zu Halle. Fünfte, durchaus vermehrte und verbesserte Ausgabe. Lemgo, im Verlage der Meyerschen Hof- Buchhandlung, 1825. S. 520.

Bergfuhren sind alle zur Transportirung bergmännischer Produkte und Bedürfnisse erforderliche Fuhren. Auf dem Harze geschieht dies durch gewisse dazu berechtigte Fuhrleute.

Bergfuhrleute, Leute, welche die Bergfuhren verrichten.

Erzfuhren. In Ansehung derselben hat der Grundbesitzer, auf dessen Grund und Boden ein Berggebäude liegt, vor allen andern Fuhrleuten das Vorzugsrecht. S. Köhlers Anleitung zum Bergrechte, S. 139,

Invalidenkasse, auf dem Oberharze eine Kasse zur Unterstützung invalider Bergfuhrleute, Köhler und Holzhauer.

Handwörterbuch der Mineralogie, Berg-, Hütten- und Salzwerkskunde, nebst der französischen Synonymie und einem französischen Register. Von Carl Hartmann, Herzogl. Braunschweig. Hüttenbeamten, Ehrenmitgliede der Königl. Preuß. Akademie der Wissenschaften zu Erfurt. Erste Abtheilung A bis K. Ilmenau 1825. Gedruckt und verlegt bei Bernhard Friedrich Voigt.

Alte Fuhrherrenstraße (1972) – Die Alte Fuhrherrenstraße im Ortsteil Buntenbock führt vom Mittelweg am ehemaligen „Platz“ in Richtung auf die „Chaussee“, die Bundesstraße von Goslar nach Osterode.
Der frühere Name Hüttenweg mußte 1972 bei der Zusammenlegung mit der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld geändert werden, weil es in Clausthal-Zellerfeld bereits zwei Straßen ähnlichen Namens gab.
Den Namen Alte Fuhrherrenstraße wählte man, um die Erinnerung an das alte Fuhrherrendorf Buntenbock wachzuhalten. Von 1700 bis 1850 war die Blütezeit des Fuhrwesens in Buntenbock. Seite etwa 1750 traten „Fuhrherren“ auf. Die Fuhrherren fühlten sich als ein besonderer Stand. Selbst der König mußte ihren Erzwagen ausweichen, so wird berichtet. Was mit der schweren Last zusammenhing.
Allein im Transportwesen des Eisensteinbergbaus sind um 1800 etwa 560 Pferde mit 280 Fuhrleuten beschäftigt gewesen. Die Fuhrleute wohnten vor allem im Mittelteil des Ortes, der sich fast in einem Halbkreis um die beiden Junkernhöfe legte. Neben der Schmiede, die noch heute an dem alten Fahrweg liegt, sind auch die Gasthöfe, die zur Einkehr und zum Ausspann für Fuhrleute dienten, eine Erinnerung an die „goldene Zeit“ des Fuhrwesens und Buntenbocks.

Die Straßen in Clausthal – Zellerfeld – Buntenbock früher und heute: Namen – Bilder – Erl./ hrsg. von d. Bergstadt Clausthal-Zellerfeld. Zagest. von Friedrich Seidel, Clausthal-Zellerfeld (Pieper) 1983, S. 42.