„Da die Clausthaler Pochwerke nun alle von den Gruben so weit entfernt liegen, so schien es uns bey dem hiesigen Aufbereitungswesen ein vorzüglicher Mangel zu seyn, daß selbst das Ausschlagen der Pochgänge nicht an dem Treibeschacht, sondern erst vor den Pochwerken geschieht, so daß der ohnehin weite Transport bis in die letzern, noch durch die vielen Berge erschwert wird, die man ohne Noth – und wie es scheint, blos um den Fuhrherrn **) einen gleichförmgen
**) Ueber die Wichtigkeit, zu der sich die Clausthaler Bergfuhrleute erhoben haben, ist folgende Stelle aus des Baron von Dieterich Discours préliminaire zu den ‚Observations de M. de Trebra sur l’Interieur des Montagnes. Paris et Strasbourg. 1787. fol. p. XLIV. Merkwürdig; wo es heißt: „Les voituriers sont constamment la loi à l’administrations des mines du Hartz. Ces gens y sont corps, ils ont les droits exclusif de fournir toutes les voitures pour le transport des minerais aux différens ateliers, et du métal marchand aux magasins. Ils sont nombreux, grossiers, prompts à s’amenter, et capables de faire manquer le service, si quelquechose leut déplaît. Je dois rendre aux administrateurs, certe justice, de convenir qu’ils cherchoient les moyens de reméchier a cet ancien abus.“ – Außerdem verdienen auch noch die Beschwerden über die Rohheit, das Anmaßende und den Starrsinn der Oberharzer Erz- und Kohlenfuhrleute nachgelesen zu werden, die von Rohr a.a.O. VI. Abth. s. Cap. §. 45. S. 212. führt.“
§, 249.
Die Bezahlung der Bergfuhren geschieht treibenweise; und zwar 1 Oberharzer Treiben zu 40 Tonnen gerechnet. Vor dem Jahre 1728 wurden zu Clausthal von jedem Treiben der Dorotheer und Caroliner Erze nach den Innerst-Pochwerken, 7 Mfl. (= Mariengulden) Fuhrlohn gegeben. Hingegen im Jahr 1728 wurde nach den 3 neuen Pochwerken im Polsterthale von jedem Treiben Erz, 5 Mfl. Und 5 Mgr. (= Mariengroschen) bezahlt. Die Clausthaler Bergfuhrleute sollen übrigens eine besondere Instruction haben, die uns Gatterer *) aus einem Manuscripte mittheilt;
* S. Gatterers Beschreibung des Harzes Th. I. 1792. C.I.Abth. 16. von dem Harzer Wiesenbau und Viehzucht §. 175. S. 132-134.
nach welcher z. E.
- Die Ladung auf 1 Pferd über Berg und Thal 6 Centner seyn soll.
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Eine Tagesfuhre soll seyn 10 Stunden incl. 2 Stunden, die auf Fütterung und Laden gerechnet werden.
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Auf eine volle Tagesfuhre soll der tägliche Verdienst 21 Mgr. seyn, wenn der Haberpreis nicht unter 9 Mgr. und nicht über 12 Mgr. Stehet.
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Steigt der Haberpreis über 12 Mgr., so soll das, was 5 Himten Haber in der Woche mehr kosten, auf 6 Tage eingetheilt, und täglich so viel mehr Haberzulage gegeben werden, als es die Eintheilung auf 6 Tage ergiebt (vergl.oben §. 139) jedoch so, daß
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wenn der Haberpreis auf einige Wochen nur steigt, die Haberzulage nicht statt haben soll.
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Bey Schlittenbahne gelten dieselben Löhne wie bey Wagenfuhren.
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Bey der Berechnung der Weite des Weges wird genau auf die Lage der Orte, und dabey selbst auf 1/4 Stunde Rücksicht genommen.
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Bey Kohlenfuhren rechnet man auf 1 Pferd
1 Karren Tannenkohlen, oder
2 Malter Röstholz, oder
35 Stück Wasen;
würden aber buchene Kohlen gefahren, so soll
1 Karren Buchenkohlen 1/3 mehr Fuhrlohn kostenals Tannenkohlen.
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Müssen die Fuhrleute des Nachts unterwegs bleiben, so wird auf 1 Pferd noch 1 Gr. über das festgesetzte Lohn gerechnet.
Ende des vorigen Jahrhunderts schaffte man, und zwar im Jahr 1694, um diese Bergfuhren doch etwas wohlfeiler zu machen, statt der Pferde ungarische Ochsen an; welche man aber nicht lange beybehielt, weil jeder binnen 24 Stunden 99 Pfund Heu gefressen haben soll. *)
Gegenwärtig hat man zu Clausthal allein 8 bis 9 Fuhrherrn, von denen jeder eben so viele Pferde hält.
*) S. Gatterer Th. V. S. 453. §. 175. – Calvör Th. II. S. 77. 1.
§. 250.
Erzwagen heißen hier Höhlwagen, und die Pocherze nimmt der Pochsteiger nach der Anzahl Treiben in Empfang, welches nach den Höhlen selbst berechnet wird; denn diese halten 5 bis 6 Tonnen, wie dies allemal an der Hinterwand des Kastens mit Zahlen eingeschitten ist. *)

§. 251.
Von dem Bergamte werden die Gruben angewiesen, in was für Pochwerken sie ihre Erze sollen pochen lassen, wobei man die Absicht hat, daß die Gruben, welche die meiste Ausbeute geben, ihre Erze auf den entlegensten Pochwerken pochen und waschen lassen müssen, weil sie die weiten Transportkosten eher bezahlen können. **)
**) Vergl. Hr. Wille, Versuch einer Beschreibung der am Oberharze gelegenen Poch und Waschwerke im bergm. Journal 1793. St. 2. S. 104. Anm.
Bemerkungen über den Harz, von Johann Carl Freiesleben. Erster Theil. Bergmännische Bemerkungen. Mit drey Kupfern. Leipzig, in der Schäferischen Buchhandlung 1795, S. 174ff.“
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