Fuhrmannsleben II | In der Frühe

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Die Touren der Buntenböcker Fuhrleute begannen in der Frühe des Tages. Je nach Auftrag, führten sie vom Schacht zur Erzaufbereitung, von der Köhlerei zur Hütte oder auch den Harz hinunter auf große Tour. Die Fuhrherren in Buntenbock waren auf bestimmte Fuhren spezialisiert.

Jeder conz. Fuhrherr hatte nun eine bestimmte Art von Fuhren auszuführen. Es gab Erz-, Schicht-, Stein-, Holzkohlen- und Holzmaterialien-Fuhren. Ferner waren Eisen und dergleichen Produkte (Blei, Silber) nach den Factoreien und Berghandlungsiederlassungen zu schaffen; sodann mußten die vielen Forstmaterialien den Empfängern zugeführt werden.

Außer den Pferden, die für die conz. Fuhrhaltung in Betracht kamen, wurden in einigen Fällen noch weitere Pferde gehalten, die Privatfuhren ausführten – Brennholz u.a.. […]

Besonders die Fuhrherren, die die Produkte Blei, Silber, Kupfer, fertiges Eisen, fertige Eisenwaren, Maschinenteile nach den Berghandlungsniederlagen, zu den Factoreien und andere Stellen zu schaffen hatten, hielten außer den conz. Pferden noch weitere Gespanne. Die Fahrten gingen weit über die Grenzen des Königreichs hinaus. Harburg, Hamburg, Frankfurt/Main, Essen, Hanau wurden angefahren. Hannover, Göttingen, Northeim, Nordhausen, Hildesheim und deren Umgebungen waren Hauptstationen. Auf den Rückwagen wurden Frachtgüter, Colonialwaren, Spirituosen, Tabak und sogar Seefische für die Kaufleute mitgebracht. Alt-Eisen und andere Materialien waren mitgebrachte Güter für die hiesigen Werke. Die Fahrten währten oft mehrere Wochen. Es passierte oft, daß Pferde nicht wieder mit zurückkamen. Auch Gespannführer fanden manchmanchmal den Tod auf der Landstraße. Man fuhr deshalb stets mit mehreren Gespannen.

Aus: Carl Bormann; Bergfuhrwesen im Oberharz, 1941 | Nachlass Anneliese Vasel

Im Bormannshaus stand eine alte Eisentruhe, von der erzählt wurde, sie sei mit auf Reisen gegangen und, bis zum Rand mit Talern gefüllt, zurückgekehrt. Die Taler verwandelten sich im Laufe der Krise in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts in das ungeduldige Papier von Schuldscheinen. Die Auftragslage hatte sich verändert.

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400 Jahre Buntenbock | 1615 – 2015 | Buntenböcker bei die Fische!

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Rutilus rutilus [Rotauge / Plötze / Schwal / Rotte] Public domain via Wikimedia Commons

Ein Streit der Männer von Buntenbock mit ihren Junkern

Von Friedrich Günther

In Buntenbock lag ein Fischteich, den die Junker von Berckefeld als ihr Eigentum, und zwar als ein Zubehör des von dem Forstmeister von Berckefeld zugekauften Quastschen Junkernhofes, ansahen: sie übten in ihm und von da abwärts in der Innerste bis an die Brücke bei der Mühle, die dem Herzoglichen Rate Dr. jur. Hund* gehörte, den Fischfang aus. Am 23. April 1624, als sie in den nächsten Tagen einige Reusen legten und fischen lassen wollten, wurde ihnen von Frevler-Hand der Teich aufgebrochen, sodaß die Fische zum größten Teil in die Innerste gingen.

Als die Nachricht hiervon nach Osterode zu den Brüdern von Berckefeld gelangte, kam einer von diesen, namens Heinrich, herauf, um die Schuldigen zu ermitteln. Kaum war er vom Pferde gestiegen, so bemerkt er zwei Jungen, die in seinem Gewässer fischten. „Wer hat Euch hier fischen heißen?“ rief er ihnen zu, zog seinen Degen und eilte herbei. Da rannten die Jungen davon. Aber vom nächsten Hofe kamen die Söhne des Henning Hille mit dicken Knüppeln herabgesetzt und drangen auf ihn auf.

Da sprang er zu seinem Pferde, schwang sich hinauf und wandte sich gegen seine Angreifer. „Wem gehören die Jungen?“ fragte er sie. Sie antworteten: „Henning Hille, unserm Vater“. „So verbiete ihnen, inskünftige hier wieder zu fischen!“ sagte der Junker, erhielt aber die Antwort: „Wer will uns das wehren, hier ein Gericht Fische zu fangen?“ Und als er sich auf seine Gerechtigkeit berief, erwiderten sie, wie weit die Bereckefelder Gerechtigkeit gehe, wisse ihr Vater am besten. Da hielt er ihnen die Pistole entgegen und rief: „Hiermit will ich Euch bald beweisen, wie weit meine Gerechtigkeit geht!“

Während dieses Wortwechsels hatte die Familie Hille das ganze Buntenbock zur Hilfe aufgerufen; von allen Seiten eilten die Männer mit ihren Büchsen herbei; ein Trupp besetzte den Berckefeldschen Junkernhof; ein zweiter drang auf den Junker ein, und eine dritte Schar lief der Brücke zu, um ihm den Weg zu verlegen. Obwohl ein „junger Kavalier voll Courage“ – er brachte es bis zum schwedischen Oberstleutnant – sah er, da man schon die Büchsen auf ihn anlegte, bei solcher Übermacht, die selbst einem Herkules, wie er schreibt, zu viel gewesen wäre, keinen anderen Ausweg als die Flucht. Mit „gewaltigem Rennen“ erreichte er soeben noch die Brücke und entkam.

Schon am folgenden Tage verklagten die Gebrüder Berckefeld die Buntenböcker bei „Landdrost, Kanzler und Räten“ zu Osterode und forderten Bestrafung der „Gewalttat“, damit sie diese nicht selbst „eifern und rächen“ müßten. Die Regierung forderte aber zunächst ihren „ehrsamen guten Gönner“ Henning Hille in einer Verfügung, die ihm und allen Buntenböckern der Oberförster Brauns vorlesen mußte – Buntenbock galt als Forstgemeinde – zum Gegenbericht auf. In diesem stellte Hille den Vorfall so dar, als sei der Junker der Angreifer gewesen: er hätte die beiden kleinen Knaben, die „in ihrer kindlichen Weise“ sich zu fischen unterfangen, mit der Hand oder mit der Rute strafen mögen; aber als er mit dem Degen auf sie zulief, hätten seine älteren Söhne die Kleinen schützen müssen.

Sodann behauptet er, daß „die Berckefelder“ kein Recht an der Fischerei hätten, dieses vielmehr dem Herzog zustehe; vom Herzog Wolfgang sei er einst gegen „ein Genanntes von Fischen“ mit der Aussicht über diese Wasser betraut und habe solches Amt jetzt 34 Jahre inne. Allerdings habe sich der Berghauptmann Sigismund Quast dieser Wasser „in etwas angemaßt“, das sei aber „wegen der Berghauptmannschaft“ ohne weitere Berechtigung geschehen. Die Berckefelder – so schließt er – glauben mit Drohung und Trotz alles durchsetzen zu können.

Nicht kleine Kinder, die man mit der Rute zwingt, erwidern die Junker, sondern „starke, erwachsene Lecker“ waren es, die in ihrem Wasser fischten. Auf sie konnte man „billig etwas stärker einreden“; aber Leid ist ihnen nicht geschehen. Auf Anstiften feindhässiger Leute ist nun der alte Hille mit seinen Söhnen am zweiten Pfingsttage gar mit bewehrter Hand in das Berckefeldsche Fischwasser auf der Innerste eingefallen und hat es gänzlich ausgefischt und verwüstet.

Ihre Fischereiberechtigung behaupten sie mit dem Hinweise, daß nicht nur der Berghauptmann Sigismund Quast, sondern auch dessen Sohn Ernst und dann der Marschall Rudolf Quast, und ebenso ihr Vater Jobst von Berckefeld, der alle Quastschen Güter von Rudolfs Erben, den Herrn von Rauchwitz, kaufte, bis an seinen Tod unangefochten und ruhig die Fischerei ausgeübt und allen, die sich sonst des Fischens unterfangen, Reusen und Hamen abgepfändet habe.

Inbegriff ihrer Bedrohung des Junkers Heinrich scheinen die Buntenböcker straflos ausgegangen zu sein; aber es wurde von der Kanzel öffentlich abgelesen, daß sich jedermann des Fischens zu enthalten habe.  – Nun fischten alle Buntenböcker, nicht nur die Familie Hille; bald beteiligten sich auch die Clausthaler und andere (wahrscheinlich wohl die Lerbacher) daran.; ja, auch das Bergamt in Clausthal machte Ansprüche geltend und übte sie aus.

Da legten am 27. Mai 1625 die gesamten Erben Jobst von Berckefelds, seine Witwe und die Kinder, dagegen eingehend, Rechtsverwahrung ein und forderten Schutz in ihrem ersessenen Recht bis dahin, daß jemand ein besseres Recht erwirkt und erstritten hätte. Irgend welche Urkunde konnte von keiner Seite vorgelegt werden. Der Oberförster Aschen Adrian Brauns zu Osterode ermittelte nur Folgendes: Der Vater des alten Henning Hille war herzoglicher Fischer für die „Hegewasser“ bei Buntenbock gewesen, zu denen die streitigen Wasser gehörten. Wenn zu dessen Zeiten der Herzog auf dem Oberharze jagte, wurden diese Hegewasser gefischt und die Fische in die herzogliche Küche in Clausthal geschafft. Im übrigen fischte nur der Berghauptmann Quast, und da er des Herzogs „vornehmer Diener“ war, „hat man es so genau mit ihm nicht nehmen können“. Der ganze an den Landdrosten gerichtete Bericht des Oberförsters stützt sich aber auf nichts, als auf die Aussagen Henning Hilles. –

Überraschend ist, wie ich zum Schluss bemerke, die Angaben Brauns, daß der genannte Berghauptmann „uffm Buntenbocke“ gewohnt habe. Da er ihn aber irrig Ernst nennt, so hat er sich vielleicht auch in jenem Punkte geirrt.

Friedrich Günther, Kolumne: Aus der Heimatkunde 2., in: Öffentliche Anzeiger für den Harz, Nr. 88, Clausthal 1907 – Nachlass Carl Bormann.

* Dr. Johannes Hundt war ab 1619 als Landdrost für das Herzogtum Grubenhagen tätig. Quelle: Hans-Joachim von der Ohe; Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg Celle und ihre Beamten. 1520-1648. – Celle: Pohl 1955. XIV, 272 S. 8°, S. 51. anders Henning Calvör 1765.

13. April 1871 | Rente gegen Rechte III

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Geschehen Amtsgericht Zellerfeld, den 13. April 1871.

Gegenwärtig:
Amtsrichter Stölting.

Es erschienen freiwillig:

1, der Regierungs-Assessor Grahn von Clausthal, als Bevollmächtigter der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover,

2, der Fuhrherr Wilhelm Bormann Buntenbock als Eigenthümer der Reihestelle sub No 42.

Dieselben überreichten den anliegenden, wegen Ablösung der Reihenstelle No 42 zu Buntenbock an fiskalischen Harzforsten zustehenden Bauholzberechtigung, von ihnen abgeschlossenen Receß, erklärten, daß ihnen der Inhalt des Reeses wohlgekannt, bzw. die überreichte Ausfertigung desselben von ihnen eigenhändig vollzogen sei und beantragten, das Receßexemplar, nachdem demselben eine beglaubigte Ausfertigung dieses Protokolls annektiert, dem Comparenten Grahn zugehen zu lassen.

Die Kosten der heutigen Verhandlung, mit Ausnahme der Kopialien und Gerichtsvogtsgebühren, deren Berichtigung der Comparent Bormann exprommittirte, übernahm der p Grahn

Vorgelesen, genehmigt zur Beglaubigung.
Stölting.

Wird damit in beglaubigter Form ausgefertigt.

Zellerfeld, den 13. April 1871.
Königlich Preußisches Amtsgericht,
(L. S.) Stölting

Richtige Abschrift.

________________

Zwischen der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover und dem Fuhrherrn Wilhelm Borrmann zu Buntenbock wird auf Grund des im Auszüge beigefügten Finanz-Ministerial-Rescripts vom 16. Januar 1871 II 20635

der nachstehende Ablösungsvertrag abgeschlossen.

§.1.

Der Fuhrherr Bormann

hat laut gerichtlichen Protokolls vom 13. Mai 1857

die Reihestelle, Haus-Nummer 42 zu
Buntenbock nebst Zubehör und anklebenden Rechten aus dem Nachlasse seines weil. Vaters Fuhrherr Jacob Bormann daselbst eigenthümlich erworben.

Diese Stelle ist belegen zwischen Gärtner [ heute: Am Brink 8] und Thieles‘ [ heute: Am Brink 11] Häusern.

Wegen der zur Stelle gehörigen Baulichkeiten steht dem Besitzer die Berechtigung zum Bezüge des zu ihrer Unterhaltung und Erneuerung erforderlichen Bauholzes und Sägemühlen-Materials aus den fiskalischen Harzforsten zu.

§.2.

Der Fuhrherr Bormann

entsagt für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitz der Reihestelle Hsn. 42 (früher Hsn. 12) gegen Wegfall der auf der Stelle mit der Qualität einer Reallast haftenden an den Königlichen Forstfiscus alljährlich zu entrichtenden s. g. Hausthalerabgabe von 1 rth Kassenmünze oder 1 rth 4 Sgr. 2 d Courant und Zahlung einer Jahresrente von

„Vier und fünzig Thaler 21 Sgr.“

der vorgeschriebenen Bauholzberechtigung und zwar sowohl in Ansehung der auf der Stelle jetzt vorhandenen, als in Ansehung der auf derselben noch zu errichtenden Baulichkeiten. Die Königliche Finanz-Direktion erkennt an, daß die fragliche Hausthalerabgabe, welche pro 1870 letztmalig entrichtet wird, durch diese Kompensation für den Königlichen Forstfiscus für ewige Zeiten beseitigt sei.

§.3.

Die Zahlung der Ablösungsrente geschieht vom 1. des der Veranschlagung und Rentenberechnung folgenden Monats, nämlich vom 1. Juni 1870 – ab, alljährlich postnumerando zum 1. Oktober, demnach zum ersten Male am 1. Oktober 1871 für den Zeitraum vom 1. Juni 1870 bis 1. Oktober 1871.

mit

//. 72 rth. 28 Sgr. //.

sodann jährlich mit

//. 54 rth. 21 Sgr. //.

bei der Forstkasse der Oberförsterei Claustahl.

Die Ablösungsrente ist kündbar und mit dem zwanzigfachen Betrage ablösbar nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 8 des Gesetzes vom 2. März 1850 (Gesetzessammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1850 Seite 139).

Die Kündigung muß zum 1. April oder 1. Oktober geschehen, und steht die Befugniß zur Kündigung sowohl dem Fiskus, wie dem Fuhrherrn Bormann zu.

§.4.

Mit dem 27. November 1869 hat die Ausübung der diesem Recesse unterstellten Berechtigung aufgehört, und ist der g Bormann verpflichtet, den Werth der etwa empfangenen und bis zum genannten Tage nicht abschlagsmäßig verbauten Hölzer nachzuzahlen.

§.5.

Contrahenten entsagen etwaigen Einreden gegen diesen Vertrag, namentlich der Einrede des Zwangs, der Übereilung, des Irrthums, der Verletzung über oder unter der Hälfte des wahren Werts, der Einrede, daß der Vertrag anders geschrieben wie verabredet und daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte, wenn nicht ein besonderer Verzicht vorhergegangen sei.

Zur Urkunde dessen ist dieser Vertrag von beiden Theilen, für die Königliche Finanz-Direktion durch den mit angeschlossener Vollmacht legitimierten Regierungs-Assessor Grahn zu Clausthal, mittelst eigenhändiger Namensunterschrift vollzogen.

So geschehen Zellerfeld, den 13. April 1871.

(gez.) Grahn                     W. Bormann

Quelle: Nachlass Carl Bormann – Anneliese Vasel | Archiv Ottensen

Buntenbock | Ziegenberg | Kahlschlag | 1943.

Buntenbock | Ziegenberg | Kahlschlag | 1943.

 

April 1869 | 11 Konzessionäre | 7 Pensionäre | 1 Pensionärin

Im April 1869 waren in Buntenbock noch folgende konzessionierte Fuhrleute

Adam Gärtner   Haus Nr. 58   2 [Pferde ?]

Carl Gärtner   Haus Nr.  21   2

August Gärtner   Haus Nr.  43   2

Georg Gärtner   Haus Nr. 48   2

Wilhelm Gärtner   Haus Nr. 23   2

Julius Bormann   Haus Nr. 33   2

Julius Schubert   Haus Nr. 49   2

Adam Hille-Witwe   Haus Nr. 52   3

Wilhelm Bormann   Haus Nr. 42   2

Heinrich Hille   Haus Nr. 37   2

Christian Gärtner   Haus Nr. 32    2

Pensioniert waren:

Christian Hille   Haus Nr. 36   2

Johann Friedrich Hille   Haus Nr. 54   2

Carl Ahrend   Haus Nr. 30   2

Carl Haustein   Haus Nr. 3   2

Heinrich Peter Bormann   Haus Nr. 34   2

Friedrich Wilhelm Gärtner   Haus Nr. 39   2

August Bormann   Haus Nr. 5   3

Friedrich Wagener Wittwe geb. Schulz   Haus Nr.17   4

Quelle: Nachlass Carl Bormann, Notiz S. 94.

1615-2015 | Zur Geschichte von Buntenbock

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Zur Geschichte von Buntenbock*

Friedrich Günther (1843-1912)

Die Mitteilungen, die ich über Buntenbock und insbesondere die beiden Junkernhöfe vor einigen Jahren in unseren „Öffentlichen Anzeigen“ machte, kann ich jetzt noch etwas weiter fortführen.**

Um das Jahr 1730 war der Oberhof im Besitze der Freiherren von Schlitz, genannt von Goertz (den Vorfahren der Grafen Goertz-Wrisberg), der Unterhof im Besitze der Familie von Westerhagen.

Im Jahre 1737 wurden von den Berghauptleuten Diede zum Fürstenstein und v. Alvensleben eingehende Ermittlungen über den Umfang der Rechte der beiden adligen Meiereien angestellt. Doch fanden sich darüber weder in den Akten der Bergverwaltung, noch in der Forstregistratur irgend welche Aufzeichnungen, und die Akten der vormaligen Regierung und Kanzlei zu Osterode waren bei der Auflösung im Jahre 1688 (nach dem Tode des Landdrosten von Witzendorff) nach Hannover geschafft. So viel aber stand fest, daß beide Höfe alle adlige Freiheiten genossen, zu den Gemeindelasten nicht beitrugen, weder den „Haustaler“, noch den Wiesenzins zahlten und befugt waren, zu eigenem Bedarf Bier zu brauen, auch ihr eigenes und Mietvieh durch einen besonderen Hirten und zwar in „Vortrift“ vor der Herde der Gemeinde weiden zu lassen.

Die Besoldung des Lehrers war damals in der Weise aufgebracht, daß wöchentlich von jeder Feuerstätte (jedem Wohnhause“ eine bestimmte Zahlung erfolgte. Auch hiervon waren die Junkernhöfe frei, doch hielt die Behörde für billig, daß die Bewohner der Höfe dem „Informator“ eine Vergütung zahlten, wenn sie Kinder in die Gemeindeschule schickten.

Im Jahre 1742 war Bastian Barth der Eigentümer des Unterhofes, 1748 wird er Johann Bastian genannt. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich Bastian Barth mußte sich 1763 Schulden halber entschließen, den Hof zu verkaufen. Das Höchstgebot (nämlich 2100 Taler in seinen 2/3 Stücken (Gulden) machte der Meier Reinhard in Kamschlacken. Doch übernahm den Hof für diesen Preis Barts künftiger Schwiegersohn Johann Friedrich Gärtner; der Kaufbrief wurde am 22. Dezember 1763 abgeschlossen.

In der Familie Gärtner verblieb nun der Unterhof. Zu diesem gehörte das 38 Morgen große untere Junkernfeld. Im Jahre 1829 aber verkaufte der damalige Eigentümer Wilhelm Gärtner davon die nach der Ziegelhütte hin gelegenen 21 Morgen*** in 7 Parzellen à 2 bis 4 Morgen, so daß bei dem Hofe nur 17 Morgen blieben. Zugleich verkaufte er an Heinrich Georg Gärtner einen Teil des Hauses, von oben herab 7 Sparren, einen Teil des Stalles in der Breite von drei Sparren, vom Hofraum den oberen Teil bis an die Gosse und vom Garten die Hälfte rechts nach dem Junkernfelde zu. Die verkauften Grundstücke gingen der adligen Freiheiten verlustig, und diese hafteten nun allein auf der Wilhelm Gärtner verbleibenden kleineren Hälfte des Unterhofes. – Im Jahre 1841 heißt der Kohlenfuhrmann Friedrich Gärtner Besitzer dieses Hofes. –

Den Oberhof verkaufte 1742 der Freiherr Karl zu Schlitz, genannt v. Goertz, Erb- und Gerichtsherr zu Rittmarshausen und des Gartegerichts (Kerstlingerorde und vier Dörfer) usw. dem Hirten Christian Müller aus Clausthal mit allem Zubehör, allen Rechten und Gerechtigkeiten samt Inventar für 1200 Taler, wovon 800 Taler bar, 400 bis zum 1. Mai 1743 zu zahlen waren. Die Urkunde über diesen „Erbkauf“ ist von Wrisbergholzen den 11. April 1742 datiert. Als Müller die Rate von 800 Taler sofort zahlte, wurde ihm der Hof übergeben, auch erhielt er alle Urkunden und Briefschaften ausgeliefert.

Die Genehmigung des Bergamtes zu diesem Verkaufe einzuholen, hatte der freiherrliche Gerichtsverwalter Scriba zu Rittmarshausen nicht für erforderlich gehalten, obwohl den adligen Herren der Buntenböcker Junkernhöfe wohl niemals die Gerichtsbarkeit auf diesen Höfen zugestanden hat. Da Buntenbock seit alters als Forstgemeinde galt, so erhob der Forstinspektor Frankenfeld zu Clausthal am 10. Dezember 1742 Einsprache gegen jenen Verkauf, doch da ältere Nachrichten fehlten, nur mit der Begründung, daß ohne besondere berhauptmannschaftliche Konzession auf dem Oberharze niemand Immobilien kaufen könnte, der nicht beim Berg- und Hüttenwerk diene. Es wurde hin und her verhandelt; auch daß Scriba am 21. Dezember 1745 riet, ältere Urkunden bei der Familie v. Westerhagen, der früheren Herrschaft des Unterhofes, zu suchen, brachte keine Klarheit.

Im Jahre 1748 war Johann Friedrich Hille anstatt des Hirten Müller der Eigentümer des Oberhofes. Der Kohlenfuhrmann Georg Julius Hille, der diesen Junkernhof 1841 besaß, wird sein Enkel sein.

Es ist nicht meine Absicht, die Geschichte der Junkernhöfe bis in die Gegenwart fortzuführen; deshalb bemerke ich nur noch, daß Georg Julius Hille und Friedrich Gärtner am 25. September 1842 nach langen Streitigkeiten mit der Gemeinde Buntenbock einen Vergleich schlossen, daß sie die Vortrift vor der Gemeindeherde nur noch auf den Wiesen ausüben wollten, die zwischen der Innerste, dem Prinzenteiche und dem Kohlenfahrwerge nach der Hütte liegen.

Den Weidestreitigkeiten, die zum Teil in Beleidigungen und Handgreiflichkeiten ausliefen, die mit Geld und Haft gestraft werden mußten, im einzelnen nachzugehen, ist nicht erquicklich. Sie reichen bis in die erste Zeit Buntenbocks zurück. Schon die Herren von Berkefeld haben z.B. einen Weideprozeß mit dem Zehntgegenschreiber Jobst Sellenstedt (der von 1668 bis 1674 auch Richter der Stadt Clausthal war) als dem Besitzer der Pixhaier Mühle und dem Besitzer der „Dr. Hunds-Mühle“ in Buntenbock geführt. Später treten immer von neuem – ich verfolge sie von 1766 bis 1816 – Klagen der Junkernhöfe und der Gemeinde auf, daß die Pferde der Buntenböcker Fruchttreiber ihnen die Grumt abweideten.

Um diesen Zweig der Beschäftigung in seiner Bedeutung hervorzuheben, gebe ich zum Schlusse ein Verzeichnis der Treiber im Jahre 1807.

Cyriax Schulze hatte 8 Pferde und 1 Fohlen

Friedrich Schulze hatte 7 Pferde

Heinrich Schulze hatte 5 Pferde

Cyriax Arend hatte 9 Pferde und 1 Fohlen

Ludwig Arend hatte 6 Pferde

Konrad Arend hatte 6 Pferde

Kaspar Deichmann hatte 5 Pferde und 2 Fohlen

Georg Bormann hatte 4 Pferde

______________________________________

= 50 Pferde und 4 Fohlen.

* Artikel von F. Günther in den Öffentlichen Anzeigen für den Harz, 1909, No 92; Ausschnitt in den Unterlagen von Carl Bormann.

** Öff. Anz. 1909, No 92; weitere Angaben 1906 No 76; 1907 No 88.

*** 6 Morgen, Bormann; 2 Morgen, Gärtner u. Gleichmann; 2 Morgen, Dietrich; 2 Morgen; Gärtner; 4 Morgen, Hille; 2 Morgen, Ebeling; 3 Morgen, Gleichmann.

1615-2015 | Über die Gründung des Dorfes Buntenbock | Teil 2

George-Louis Le Rouge, Mines et Forest du Hartz, Paris 1759, Detail.

George-Louis Le Rouge, Mines et Forest du Hartz, Paris 1759, Detail.

Von Carl Bormann (1874 – 1942)

Zu gleicher Zeit findet auch ein dortselbst bestehender Meyerhof (Junkernhof) mehrfach geschichtliche Erwähnung, woselbst der erste Clausthaler Berghauptmann Quast zeitweilig wohnte. Nach Quast hatte diesen Hof ein Obristleutmann Heinrich von Berkefeld inne, welcher vom Jahre 1639 bis 1643 einen Prozeß mit dem Clausthaler Bergamte führte, über die Aufführung eines Grabens (Junkernfeldergraben) durch seine Wiesenflur (Junkernfeld) und über die Austragung seiner beiden Fischteiche, die ihm entzogen und zu Bergwerkszwecken in Nutzung genommen waren.

Wahrscheinlich waren diese der Sumpf- und Ziegenbergerteich. Unterhalb des Sumpfteiches läßt sich ein verfallener Graben, welcher wohlmöglich die Aufschlagwasser nach der für früheren Sägemühle führte, die aus der Hüttenstätte beim Schützenhaus entstanden sein muß, noch sehr gut nachweisen. Aus der Anlage des Grabens kann man schließen, daß der Teich in der damaligen Zeit die jetzige Ausdehnung nicht gehabt haben kann und die Erhöhung seines Dammes wird im zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts erfolgt sein, denn zu dieser Zeit wurden mehrere Teiche in der Nähe von Buntenbock angelegt (Schwarzenbacher Teich 1611)

Der Ziegenbergerteich wird wohl nur als Ausgleichsteich gegolten haben, durch die Inbesitznahme seitens des Bergfiskus wurde auch hier die Staufläche vergrößert. Der damalige Besitzer dieser Teiche Obristleutmann Berkefeld erhielt für Abtretung derselben und für den Verzicht der ihn zustehenden Fischereigerechtsame die Summe von 120 Thlr durch gütlichen Vergleich von dem Fiskus ausgezahlt. Auch nach der Ziegelhütte (Wohnhaus Schubert) führte ein Graben, welcher die benützten Wasser der obigen Sägemühle etwa 400 m unter derselben aufnahm und nach der dortigen Hüttenstätte bzw. Sägemühle brachte.

Dieser Graben ist am unteren Junkernfelde noch deutlich zu erkennen. Im 17. Jahrhundert wird nun der Ort vielfach geschichtlich erwähnt unter besonderer Bezugnahme auf die Beschäftigung seiner Bewohner, hauptsächlich waren diese Fuhrleute, Eseltreiber und Waldarbeiter die nebenbei eine ausgedehnte Viehzucht trieben.

Die Entstehung des Namens Buntenbock hat Herr Professor Dr. Denker in seinem Vortrage über Wanderungen auf alten Wegen des Oberharzes und allerhand dabei Aufgelesenes auf der 46. Hauptversammlung des Harzvereins trefflich erklärt, in dem der Herr Vortragende ausführte, daß aus dem Ziegenbuch in der Buwende (d.h. Privatbesitz, ausgesondert aus den Gemeinbesitz des Forstes bei der Galmhütte, als diese Bezeichnung im Bezugnahme auf die Ziegenweide nicht mehr zutraf aus dem Ziegenbuch ein Buwendebuch und hieraus ein Buntenbock wurde.

Aus vorliegendem steht wohl ohne weiteres die Tatsache fest, daß Buntenbock eine sehr alte Niederlassung auf dem Oberharz ist, welche durch den Bergbau und Hüttenbetrieb begründet ist, daß später, als die Betriebe eingingen, Holznutzung und ein regerer Fuhrwerksbetrieb in Aufnahme kamen und daß die damaligen Bewohner nebenbei die Viehzucht trieben zur Vervollständigung ihrer täglichen Nahrung.

Die beiden Junkerhöfe die sich ausschließlich der Viehzucht widmeten, können bei der Gründung des Ortes gar nicht (in) Frage kommen; denn die Besitztümer bildeten ein Gemeinwesen für sich mit eigenen Rechten und Pflichten. Durch Ankäufe und Besitznahme der bereits kultivierten Flächen der früheren Hüttenstätten „tom Galle“ entwickelten sich die Höfe zu dem damaligen Stande, der auch in der Jetztzeit zum größten Teile noch besteht.

1615-2015 | Über die Gründung des Dorfes Buntenbock | Teil 1

Carl Bormann (1874 - 1942) | Aufnahme um 1940 | Foto: Privat

Carl Bormann | um 1940 | Foto: Privat

Von Carl Bormann (1874 – 1942)

In der älteren Harzliteratur findet man stets die Behauptung verzeichnet, Buntenbock sei eine Niederlassung auf dem Oberharz, die ihre Entstehung dem Bergbau nicht zu verdanken habe, sondern die Gründung des Ortes stände mit den beiden Junckernhöfen dortselbst – die der Viehzucht gedient hätten – in engster Beziehung.

Die neueren Forschungen, insbesondere die Ausschüffungen des Herrn Professor Dr. Wenke über die Gründung des Ortes, haben obige falsche Meinung wohl für immer beseitigt und der Beweis, daß der Ursprung der Siedlung mit der früheren Hütte „tom Galme“ in Zusammenhang zu bringen sei, ist als geglückt zu betrachten.

Die Hütte „tom Galme“ und die Ziegenbugeswiese – woran heute noch in der Gemarkung des Ortes die Flurnamen „In der Galmecke“, Ziegenbergerwiesen erinnern – werden nach Denker in einer alten Urkunde vom Jahre 1355 schon erwähnt. Die Ziegenbugeswiese muß in der damaligen Zeit eine viel größere Ausdehnung gehabt haben. als dieselbe heute besitzt.

Wahrscheinlich gehörte derjenige Teil des jetzigen Forstortes Ziegenbergs d ist 35 + 36, welcher heute im Volksmunde den besonderen Namen Gertschelenbleek, Gertschenbleek führt, zu der Ziegenbugeswiese. Mehrere ältere Leute des Ortes haben einen Teil des Gertschlenbleeks noch als Wiese gekannt und der Aufforstung mit beigewohnt.

Den damaligen Besitzern wurden andere Flächen des Forstfiskus zur Urbarmachung zum Tausch überwiesen, die nun als Wiesen in Nutzung kamen. Es sind dieses die Wiesen bei der Badeanstalt Buntenbock, die durch einen noch gut erhaltenen Grenzgraben sich räumlich von der älteren Wiesenflur scheiden.

In einer alten Urkunde über die Weidegerechtsame der beiden Junkernhöfe zu Buntenbock wird bei Aufzählung der Forstorte und Wiesen, die von dem Viehbeständen der beiden Höfe behütet werden können, auch das Gerschlenbleek genannt.

Die Gründung der Siedlung ist wohl bestimmt auf das Vorkommen von Eisenerz zurückzuführen, denn dieses tritt auf den Fluren Gerschlenbleek, Ziegenberg, Kehrzug und Clausberg zu Tage.

Viele kleine Pingen, Schächtchen, Stollen bestätigen, daß in den früheren Zeiten ein eifriger Abbau des Eisenerzes stattgefunden haben muß. Die Erze verschmolz man nun in nächster Nähe ihrer Fundstätten, denn Holz war auch in großer Fülle vorhanden. Recht viele Feuer müssen im Betriebe gewesen sein, wie die verschiedenen Schlackenfundstätten in der Gemarkung des Ortes beweisen.

Man findet z.B. Schlacken beim Hotel Schützenhaus, auf der Wiese am Schubertsbrink, auf der Wiese in der Galmecke und bei der Ziegelhütte Tiefe, ausgefahrene jetzt verlassene Wege führen zu diesen Stollen.

Die Hüttenstätten haben jedoch nur ausschließlich Eisenerze verschmolzen und niemals sind hier Erze des Rammelsberges verhüttet, denn die Zusammensetzungen der Schlacken stellen diese Tatsache ohne weiteres fest. Das fertige Eisen brauchte der Rammelsberg um in großer Menge einmal zur Herstellung von Gezähstücken, zum anderen als Zuschlag bei der Verhüttung seiner Bleierze.

Hardanus Hake [1572 – 1611], Pastor zu Wildemann, sagt schon in seiner Bergchronik vom Harz, daß „unsere“ Vorfahren „aber im Anfang des Bergwerks und dieser letzten aufnehmung nicht alleine große Mühe und arbeit gehabt, wie man die Ertze recht puchen möchte, sondern auch fürnemlich im schmelzen, und haben erstlichen am Markt, da itzund das Rathaus stehet, einen Windofen gehabt, in dem haben sie sich unterstanden die Ertz zu gut zu machen, … haben mit holtze geschmultzen und viel eisen fürgeschlagen, ehe sie den Schlich zum Fluße gebracht. Wenn sie denn lange geschmultzen, haben sie es in einen König getrieben, und ist eitel sutelei und schmierwerk gewest ….“

Goslar wird nun diese Kunst des Schmelzens wohl schon viel früher und auch besser gekannt haben, besonders in der richtigen Anwendung der Eisenzuschläge, die im Übermaß dem Schmelz gut zugegeben ein Schmieren des Ofens veranlaßten.

Der Hunscherweg nun, der in der Nähe von Buntenbock und am süd-östlichen Teil des Gerschlenbleeks vorbeiführt, war der geeignetste Verbindungsweg mit Goslar für den Transport des fertigen Eisens. Als selbstverständlich darf es deshalb wohl betrachtet werden, daß wo solch lebhaftes Treiben herrschte, nunmehr auch der Gedanke kam, sich hier anzusiedeln und auch Flächen urbar zu machen für Nutzung als Viehweiden und selbst Vieh zu halten, deren Milch für die Bewohner als Nahrung groß nötig war.

Das Gerschlenbleek, sowie die Flur der jetzigen Ziegenbergswiesen waren zur Herstellung dieser Viehweiden wie geschaffen, die noch nicht eingeteichte Innerste lag in nächster Nähe und war eine gute Viehtränke. Große, starke Bäume werden hier nicht gestanden haben, sodaß die Rodungen leicht von statten gingen und in wo möglich kurzer Zeit entstand die frühere Ziegenbugeswiese.

Eisenbergbau und Hüttenbetrieb blühten nun weiter. Wie lange jedoch dieser glückliche Zustand für die Siedlung währte, darüber sind keine glaubhaften Zeugnisse verbanden. Mit dem Erliegen des Rammelsberger Bergbaus 1376, welches Jahr Löhneysen in seinem Bericht vom Bergwerk angibt, wird jedenfalls auch die Hütte „tom Galme“ zum Stillstand gekommen sein. Pest und andere Krankheiten werden hier die Bewohner hinweggerafft haben und die Ursache gewesen sein, daß der Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.

Der Rammelsberger Bergbau wurde nun nach 100 Jahren 1476 wieder aufgenommen, jedoch die Inbetriebsetzung der Hütte „tom Galme“ erfolgte als solche nicht die günstige Lage der Siedlung, insbesondere der Hütten an dem Hunscherweg gibt aber der Wahrscheinlichkeit Raum, daß die bereits kultivierte Fläche nach der Wiederaufnahme des Rammelsberger Bergbaus erneut in Besitz genommen wurde.

Die alten Hütten wurden nun zu Sägemühlen eingerichtet, die Gräben für die Aufschlagwasser wurden weiter hergestellt und Teiche als Sammelbassins angelegt. Die Wiesen bei den Sägemühlen wurden vergrößert nach und nach kam nun die Flur links der Innerste urbar gemachte Fläche hinzu (Junkernfeld), die Viehzucht fand immer mehr Aufnahme, sodaß die Siedlung ein ganz anderes Gepräge annahm.

[Die geschnittenen Bretter fanden Verwendung bei den Bergwerken des Oberharzes. Der Transport ging jetzt nicht mehr auf dem Hunscherwege, sondern auf den neben der Buntenböcker Trift laufenden Wege, der Clausthal bei der Marie Hedwig berührt und zum Rosenhof hinab führt.]

In den Altertümern des Harzes von Honemann [1704 – 1772] wird die Siedlung als ein geringer Bergflecken Buntenbock erwähnt, welcher ums Jahr 1590 schon bestanden hätte, der Name selbst findet aber erst 1615 eine schriftliche Bestätigung, indem der Ort zur Landessteuer herangezogen wurde.

Fortsetzung folgt.

Pose in Rot

Pose in Rot

Carl Bormann (1874-1942), Sohn des Fuhrherren Wilhelm Bormann, um 1895, hinter dem elterlichen Fuhrherrenhaus in Buntenbock im Oberharz – in der Hand ein Buch, lässig an den Stuhl der Vorfahren gelehnt. Der junge Mann in den Zwanzigern bereitet sich zu dieser Zeit auf seinen späteren Beruf als Pochsteiger in der Zentralen Erzaufbereitung der Königlich Preußischen Berginspektion Clausthal im Innerstetal vor. Carl Bormann bleibt in Buntenbock, heiratet, hat mit seiner Frau Anna drei Kinder, wird Gemeindeschulze und Kirchenvorsteher. Der leidenschaftliche Skifahrer gehört 1907 zu den Gründern des Ski-Club Buntenbock.

1841 – Die Truhe

Die Geldtruhe des Jakob Bormann von 1841 erinnert an die große Zeit des Fuhrherrenwesens von Buntenbock. Sie hatte zuletzt ihren festen Platz in der Wohnstube des Bormannhauses. Rund 40 cm hoch, aus starkem Metallblech gefertigt und mit stabilen Vorhängeschlössern versehen, bot sie den Dokumenten, Wertpapieren und Geldbeständen des Fuhrherren einen sicheren Schutz vor Brand und Diebstahl. Ein transportabler Safe – nach Aussage von Louise Höhlein (1907 – 1993), Nachfahrin der Fuhrherrenfamilie Bormann, wurde die Geldtruhe auch auf längeren Fahrten mitgeführt. Es hieß, sie sei in besseren Zeiten bis zum Rand mit Talern gefüllt gewesen – und mit Schuldscheinen …

Bild

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Abbildung oben: Geldtruhe des J. Bormann, vermutlich Heinrich Jacob Bormann (1781-1853), Fuhrherr in Buntenbock,  arrangiert mit „Frosch“, Familienportrait und Portrait seines Enkels Carl Bormann (1874-1942), Ortsvorsteher von Buntenbock und Initiator der Gründung des Ski-Clubs Buntenbock, von Hermann Wolff, Lerbach.

Abbildung unten: Messingschild mit Gravur auf dem Truhendeckel: „J Borrmann 1841“.

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Taler (1836) Königreich Hannover mit Konterfei Wilhelm IV., König des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland und König von Hannover (1765-1837).
(Foto: gemeinfrei, Quelle: http://de.mobile.wikipedia.org/wiki/Datei:1836_Wilhelm_IV_Hannover.JPG)

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Taler (1846) – Ernst August I., König von Hannover (1771-1851).
(Foto: gemeinfrei – Quelle:http://en.wikipedia.org/wiki/Ernest_Augustus_I_of_Hanover)

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Schuldschein des Heinrich Jakob Bormann zu Lasten seines Schwiegersohns Heinrich Christian Hille (1809 – nach 1841).

Transskript:
Bundenbok fünften (?) november 1851

an Meinen Schwieger Son Christian Hille
Habe Ich Volgendst Kabbidal Bar gegeben
Im Jar 1843 Summa 1000 Tha
Im Jar 1852 – – – 500 Th. Summa 1500 Tha

Jacob Bormann

Quelle: Bormann Archiv Berlin

1869 – Ein Brief an den König

Heinrich Carl Wilhelm Bormann (1824 - 1894) - einer der letzten Fuhrherren Buntenbocks - Aufnahme um 1870

Heinrich Carl Wilhelm Bormann (1824 – 1894) – einer der letzten Fuhrherren Buntenbocks – Aufnahme um 1870

Brief der Buntenböcker und Clausthaler Fuhrherren an König Wilhelm I. von Preußen (1797 - 1888).

Brief der Buntenböcker und Clausthaler Fuhrherren an König Wilhelm I. von Preußen (1797 – 1888) – Buntenbock, den 25. November 1869.

Langet Verhalen maket marohe Pere“

(Sprichwort der Fuhrleute)

Buntenböcker Fuhrherren kämpfen Ende der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts um ihre Privilegien – durch alle Instanzen hindurch. Ein Beitrag zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Harzes.

Von Dietrich Kreller

Einen entscheidenden Wendepunkt in der über 400jährigen Geschichte Buntenbocks markiert der Konflikt, der sich Ende der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts zwischen den Buntenböcker Fuhrherren und den preußischen Behörden abgespielt hat. Er ist erhalten in Abschrift im Nachlass von Wilhelm Bormann (1824 – 1894), einem der Hauptakteure im Streit mit den Behörden und gibt Einblick in die Situation der Fuhrleute in dieser Umbruchzeit.

Das Fuhrwesen war mehr als nur ein „Nebenthema“ der Montanwirtschaft. Die „Fuhrherren“, wie sich nannten, hatten entscheidenden Anteil am Wohlstand des Harzes. Ohne ihre Dienstleistung wäre das Holz nicht zum Schacht und das Erz nicht zur Hütte gekommen.

Buntenbock ragt in der Geschichte des Harzer Fuhrwesens besonders hervor, denn hier lebten die Menschen von der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bis in das 19. Jahrundert hinein fast ausschließlich vom Fuhrgewerbe. Die Fuhrherrenhäuser im Ortskern und die vereinzelt noch vorhandenen Alltagsgegenstände sind Zeugnisse dieser Zeit.

Einst stolze Fuhrherren, die noch im 18. Jahrhundert behaupteten, so Lommatzsch, selbst der König müsse vor ihren Fuhren weichen, stehen sie jetzt „in allerunterthänigster Devotion“ vor ihrem neuen Herrscher in Berlin und seinen Beamten. Sie werden gewahr, dass Konzessionen, die ihnen jahrhundertelang ein einträgliches Einkommen gesichert hatten, nicht mehr gemacht werden.

Die Annexion von 1866 und ihre Folgen

Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahr 1866 wurde am 29. März 1867 die Gewerbefreiheit in dem nun zur preußischen Provinz degradierten Gebiet eingeführt. Dieses Recht wurde auf das Gebiet des Norddeutschen Bundes ausgedehnt und nach und nach durchgesetzt. Ein Jahr später, am 17. März 1868 wurde ein Gesetz erlassen, „das die Aufhebung und Ablösung der ausschließlichen Gewerberechte auf eine neue Grundlage stellte“ (Mohr, 218ff.).

Zwar hatte König Wilhelm von Preußen in seiner feierlichen Proklamation vom 3. Oktober 1866 den Schutz des Privatrechts in der Provinz Hannover zugesichert, aber die alten „Concessionen“, die in den Jahrhunderten immer wieder gewährt wurden, wurden nicht wieder bestätigt. Die Fuhrleute verloren damit ihre privilegierte Stellung.

Die „Concession“ beinhaltete, dass der jeweilige Fuhrherr eine festgelegte Anzahl von Pferden für die zu leistenden Fuhren des Bergamts bereit halten musste. Im Gegenzug wurde ihm eine kontinuierliche Beschäftigung garantiert, ein Ausfall entschädigt und, so Lommatzsch, ab dem 19. Jahrhundert eine Altersversorgung zugestanden.

Ursache dieser Konzessionierungspolitik war die Vermeidung von Preistreiberei und Preisunterbietung unter den Fuhrleuten. Die Konzession für eine Anzahl von Pferden übertrug sich schließlich auf eine Konzession für einzelne Familien (vgl. Lommatzsch, Buntenbock S. 39).

Mit der Einführung der Gewerbefreiheit wurde die Ausschreibung von „Minus-Licitationen“, die Versteigerung von staatlichen Fuhraufträgen nach Mindestgebot zur Regel. Dieses Verfahren der Auftragsvergabe bedeutete, dass Bieter zu dem ausgeschriebenen Vergabeterminen ihre Angebote mündlich abgeben konnten. Ein Richtpreis der Auftraggeber wurde nicht genannt. Es gab mehrere Preisrunden, bei denen um den günstigsten Preis gefeilscht wurde. Der Bieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erhielt in der Regel den Zuschlag. (vgl. Thoms, S. 171ff.).

Die Oberharzer Fuhrherren sahen sich infolgedessen einer Zahl von „Concurrenten“ gegenüber, Fuhrleute aus dem Harzer Umland, die sich an den Auktionen beteiligten – mit Erfolg. Carl Bormann nennt es ein „Luctations-Verfahren“, ein „Kampf-Verfahren“, bei dem der Mindestbietende die Konkurrenten durch einen entsprechenden „Kampfpreis“ das Rennen machte.

Carl Bormann: „Besonders Fuhrhalter aus dem Harzvorland Osterode, Oker, Langelsheim, Goslar, Harzgerode machten den eingesessenen Fuhrherren scharfe Concurrenz und für die Oberharzer Fuhrherren begann der Kampf um ihre Existenz.“

In dieser prekären Situation wendet sich eine Gruppe von Harzer Fuhrleuten an das Königlich Preußische Oberbergamt in Clausthal. Am Anfang sind es neun, zuletzt achtzehn – darunter auch die Witwe des Fuhrherren Hille, die nach dem Tod ihres Mannes den Betrieb weiterführt. Die Zahl der Bittsteller, oder „Supplicanten“, wie es im gehobenen Briefstil der Korrespondenz heißt, hat sich zuletzt verdoppelt. Zu dringlich ist das Anliegen, das die Fuhrleute „am Harz“, aus Buntenbock, Clausthal und Zellerfeld beharrlich und über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg verfolgen.

Wir haben keinen anderen Verdienst und fühlen uns gekränkt …“

Der Brief an das Oberbergamt, datiert auf den 5. Dezember 1868. Die Not, so schreiben die Fuhrleute, dränge sie zum Handeln, da die bei der letzten „Concessionierung“ angeschafften Pferde nicht zu beschäftigen und bezahlen seien. Bei den bisherigen Minus-Licitationen könnten sie nicht mithalten, da sie das Fuhrwesen nicht wie andere Mitbietende als Nebengeschäft, sondern als alleiniges Geschäft betrieben. Von dem Verdienst mussten Familie und Dienstpersonal ernährt werden.

Wir die concessionierte Fuhrleute des Oberharzes, jetzt noch 34 an der Zahl, sind mit unserem lieben Berg- und Hüttenwesen größtentheils schon lange Jahre verwachsen und die besondere Anhänglichkeit daran ist von unseren Vätern auf uns verlebt, so daß wir uns glücklich fühlen, wenn wir mit unserem lebendigen Capitale durch ununterbrochene Beschäftigung im Dienste unserer hochverehrten Behörde unser bescheidenes Auskommen finden. Wir haben keinen anderen Verdienst und fühlen uns gekränkt, wenn wir im Hinblick auf unsere Concession dennoch eine Zurücksetzung gegen fremde Concurrenten erfahren.“

Die Fuhrleute verweisen auf ihre Rechte, die sie durch die Konzessionen erworben hätten und die zu schützen „durch Allerhöchstes Wort“ zugesichert sei. Schließlich erhielten einige Fuhrleute und ihre Witwen Pensionen aus der herrschaftlichen Kasse. Darüber hinaus müsse es der Behörde doch „angenehm“ sein, für die Fuhren eine ständige Bereitschaft zur Verfügung zu haben. Bei den hohen Futterpreisen, den Kosten für die Knechte und die Erhaltung des Geschirrs werde man aber letztlich zugrunde gehen, sollte man nicht bei der Vergabe der herrschaftlichen Fuhren vorzugsweise berücksichtigt werden und zwar in dem Maße, dass eine dauerhafte Beschäftigung bei angemessenem Verdienst garantiert sei.

Die Antwort des Oberbergamts erfolgt zwei Monate später am 22. Januar 1869, adressiert an die Bergfuhrleute Adam Gärtner und Wilhelm Bormann. In einem einzigen langen Satz wird die Eingabe zurückgewiesen: „Auf die Eingabe vom 5. December 1868 müssen wir Ihnen erwidern, daß wir auf den Antrag, bei dem Vergeben aller herrschaftlichen Fuhren durch Minus-Licitationen lediglich die Oberharzer Fuhrleute zuzulassen, in keiner Weise eingehen können, daß wir es vielmehr den letzteren überlassen müssen, durch die Stellung billigster Forderungen in den Terminen sich ununterbrochen Beschäftigung zu sichern.“ Die Fuhrleute hätten sich also selbst darum zu kümmern, auf dem Markt konkurrenzfähig zu bleiben.

 „Hier auf dem Harze wächst nichts“

Das konnten die Fuhrherren nicht auf sich sitzen lassen. Ein Vierteljahr später, am 16. April 1869 ergeht der Brief „die Verhältnisse der angestellten herrschaftlichen Fuhrleute und deren Fuhrbeschäftigung betreffend“, an das Königliche Ministerium des Handels zu Berlin. Der zuständige Minister ist Heinrich Friedrich Graf Itzenplitz (1799 – 1883), seit Dezember Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten in der Regierung Bismarck. Die Gruppe Oberharzer Fuhrleute ist mittlerweile auf 19 Unterzeichnende aus Buntenbock (10), Clausthal (8) und Zellerfeld (1) angewachsen. Vertreten werden sie jetzt durch Wilhelm Bormann aus Buntenbock und Heinrich Koch aus Zellerfeld.

Die Fuhrleute erinnern den Minister daran, dass ihre Väter und Vorfahren von dem damaligen Königlich-Hannoverschen Berg- und Forstamte zu Clausthal und mit hoher Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums „nach dem Harze gerufen und behuf Besorgung der Herrschaftlichen Fuhren für Berg- und Forstproducte angestellt, mit einer bestimmten Anzahl von Pferden concessioniert worden“ seien.

Sie verweisen auf den „Quasi-Contract“ der vonseiten der Bergbehörde eingegangen worden sei durch Concessionierung, Gewährung von Altersabsicherungen und Ausgleichszahlungen bei Unfall und Verdienstausfall, vonseiten der Fuhrleute durch die Gewährleistung, „jeder Zeit, zu aller und jeder Fuhr so wie sie verlangt wurde“ zur Verfügung zu stehen. Den Richtigkeit würden die Akten der Königlich Hannoverschen Forstverwaltung am Harz bestätigen: Niemals sei eine Beteiligung fremder Fuhrleute am Harze zugelassen worden, sobald die konzessionierten vollauf beschäftigt waren. Zudem erinnern sie an die Zusicherung König Wilhelms, der am 3. Oktober 1866 feierlich den Schutz der Privatrechte zugesagt habe und folgern: „Zu unseren Privatrechten gehört nun aber gerade das Recht, volle Fuhrbeschäftigung bei den herrschaftlichen Werken und aus den Forsten zu fordern.“

Eindringlich schildern die Fuhrleute ihre Situation: „Wir Harzer Fuhrleute müssen jedes Korn Hafer, das wir füttern, mit baarem Gelde kaufen, jedes Bund Stroh, das wir zu Hecksel oder Streu gebrauchen, theuer bezahlen, da wir auch noch die Transportkosten vom Lande herauf für diese Artikel bezahlen müssen. Hier am Harze wächst nichts. Rademacher, Schmiede, Sattler, sind am Harze theurer, weil das Leben dort überhaupt theurer ist, und so kommt es denn, daß wir begreiflich mit auswärtigen Fuhrleuten überall nur dann concurrieren können, wenn wir auch täglich Beschäftigung haben. Die fremde Concurrenz nimmt uns die Fuhren weg, und uns bleibt nichts, wovon wir leben können, zumal diese nebenbei ihre Pferde auf ihrem Ackerland beschäftigen, dieselben zu diesem Zweck allein halten, und was sie nebenbei verdienen, in sonst freien Zeiten als Nebenverdienst erwerben.

Wir haben nun berechtigter Weise von Alters her das Recht erworben, die herrschaftlichen Fuhren am Harze mit Ausschluß jeder fremden Concurrenz allein zu verrichten, haben uns aber auch dahingegen für verpflichtet gehalten, Alle für Einen, und Einer für Alle, dafür einzustehen, daß die herrschaftlichen Fuhren, wie sie verlangt wurden, zu rechter Zeit prompt verrichtet wurden.

In der Hoffnung auf Rechtsschutz in ihrer prekären Situation bitten sie den Minister, „das Königliche Oberbergamt in Clausthal anzuweisen, mit völligem Ausschluss auswärtiger Concurrenten bei den Minuslicitationen lediglich die concessionierten Fuhrleute zuzulassen und zu berücksichtigen.“ Das diene beiderlei Interessen: „die Herrschaft wird besser bedient sein und wir werden unser Brod behalten.“

Die Antwort des Ministeriums erfolgt am 9. Juli 1869 und bestätigt das Urteil der Oberbergamts: Dem Antrag kann nicht stattgegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Konzessionen bestehe nicht. Allerdings werde das Königliche Oberbergamt zu Clausthal „darauf Bedacht nehmen, bei Vergebung der fiskalischen Fuhren ein solches Verfahren einschlagen, welches die Lage der concessionierten Fuhrleute möglichst berücksichtigt.“ Bei der Vergabe fiskalischer Fuhren soll es „bis auf Weiteres für bestimmte Fälle beschränkte Submissionen“ geben, also auf einen bestimmten Kreis von Personen beschränkte Ausschreibungen.

Bei Schlacken, Steinen und ähnlichen Frachten solle es allerdings bei den „freien Submissionen“ bleiben, sprich, der jetzt üblichen Vergabepraxis auf dem freien Markt.

Trotz dieser Berücksichtigung, so schließt der Bescheid des Handelsministerium, könne den Fuhrleuten „im Hinblick auf die in Aussicht genommene Eisenbahn überhaupt nur angerathen werden, bei Zeiten auf den Übergang zu einem anderen Gewerbe Bedacht zu nehmen.“

Nur vier Jahre später wird Itzenplitz als Minister seinen Hut nehmen. Auslöser ist die Aufdeckung seiner Unterstützung der hochspekulativen Finanzierungspraxis von Eisenbahnprojekten durch Bethel Henry Strousberg. Die Innerstebahn wird in den Jahren 1874 bis 1914 fertiggestellt.

Der Brief an den König

Mit diesem mehr als unverbindlichen Angebot des Ministeriums und der Empfehlung einer beruflichen Neuorientierung, geben sich die Fuhrleute nicht zufrieden. Am 25. November 1869 setzen sie Wilhelm I, König von Preußen ihr Anliegen ausführlich auseinander. In dem mehrseitigen „Immediats-Schreiben“, das direkt an den König, unter Umgehung des Behördenweges, ergeht, werden noch einmal alle bekannten Argumente aufgeführt.

Die Fuhrleute erinnern den Herrscher an seine Zusage vom 3. Oktober 1866 zum Schutz der Privatrechte. Sie verweisen auf die besondere Form der Konzessionierung, darauf, dass das Königlich Hannoversche Berg- und Forstamt zu Clausthal sie als „herrschaftliche Fuhrleute nicht blos die für den Berghaushalt erforderlichen Erz- Stein- Kohlen- und Holzmaterialien Fuhren, auch Eisen- und Factoreien und Berg-Handlungsniederlagen, sondern auch die Forstmaterialienfuhren zu besorgen“ bestellt habe.

Sie führen den Vorteil der Planungssicherheit für alle Beteiligten an und heben die niedrigen Kosten hervor. Sie erinnern an die isolierte Lage des Harzes und die Unmöglichkeit, dort einen Nebenverdienst zu ergreifen. Eine berufliche Neuorientierung sei im Harz so gut wie aussichtslos. Ein Neuanfang im „großen preußischen Staate“ aufgrund der bescheidenen Vermögensverhältnisse, des Alters und der „Unkenntnis anderer Verhältnisse und anderer Lagen“ unmöglich. Die Häuser mit ihren Ställen, Scheunen und Böden seien als Privathäuser untauglich. Die Wiesen nur unter Wert zu verkaufen. Fuhrleute hingegen werden im Harz immer gebraucht.

Durch die „Einrichtung der Verwaltung nach preußischem Muster“, bilanzieren die Fuhrleute , habe sich ihre wirtschaftliche Situation zunehmend verschlechtert. Der Wettbewerb führe zu Unterbeschäftigung und Verdienstausfall und sei letztlich unlauter. Denn die Fuhren würden jetzt nicht mehr zentral durch den Forst-Inspections-Hof, sondern durch die Inspektionshöfe der verschiedenen Werke vergeben. Eine gleichmäßige Verteilung sei nicht mehr möglich. Einzelne unberechtigte Fuhrleute werden bevorzugt.

Doch werde die Privatisierung und damit die Beschäftigung unerfahrener Fuhrleute den Preis infolge von Zeitverlust bei extremen Wetterlagen letztlich in die Höhe treiben. Die Werke, so die Fuhrleute, werden „noch einmal in bittere Verlegenheit gerathen .., wenn der ständige Fuhrwerksbetrieb am Harze aufgehoben werden sollte, und es an Leuten fehlen wird, welche verpflichtet sind, zu jeder Zeit den Werken mit ihren Fuhrwerken aufzuwarten.“

Hauptargument aber ist das besondere Anstellungsverhältnis, dass durch die Konzessionierung gegeben sei: „Ungeachtet dieses Ausdrucks, Concession und Concessionieren, war darunter aber nie eine große gewerbliche Concession verstanden, denn die Behörde, welche gewerbliche Concessionen zu vergeben hatte, ist nie das Königliche Berg- und Forst-Amt gewesen, sondern es wurde mit der Concession dem angestelltten Fuhrmanne die Zusicherung ertheilt, daß ihm für diejenige Anzahl Pferde, auf welche er concessioniert worden, tägliche Fuhrbeschäftigung zugesichert werde.“ Die Fuhrleute weisen sich so quasi als Angestellte der Behörde aus, nicht aber als selbständige Gewerbetreibende. Denn die Königlich Hannoversche Verwaltungsbehörde habe bei Aufgabe von Konzessionen mit Zustimmung des Betroffenen eine Kompensation in Form einer Pension auf Lebenszeit gezahlt, die auf die Witwe im Todesfall überging, also den Fuhrmann versorgte. Oder sie habe ihn anderweitig in der Verwaltung eingesetzt. Eine Reihe von Personen wird aufgezählt, die durch Pensionen oder anderweitige Beschäftigung in den vergangenen 70 Jahren versorgt worden sind.

Fazit der Oberharzer Fuhrleute: „Wenn dies Verhältnis aber existierte so glauben wir ein wohlerworbenes Privatrecht auf Ausführung aller bei der Allergnädigsten Herrschaft vorkommenden Fuhren zu haben und glauben deshalb berechtigt zu sein, sowohl Betrauung mit allen Fuhren als auch beim Aufhören der Furbeschäftigung Pensionirung erbitten zu dürfen.“

Die Antwort

Die Antwort erfolgte gut sieben Monate später, mit Datum vom 22. Juli 1870 erneut durch das Oberbergamt. Berghauptmann Ernst Hermann Ottiliae (1821-1904), erster Berghauptmann des Königlich Preußischen Oberbergamts und seit zwei Jahren im Amt, antwortet den Fuhrleuten knapp: „Im höheren Auftrag haben wir Ihnen auf Ihre an des Königs Majestät gerichtete Immediats-Eingabe vom 25. November v. Js. zu eröffnen, daß wenn auch ein Ihnen zustehendes Recht auf Arbeit oder Pension nicht anerkannt werden kann, doch demnächst versucht werden soll, durch einzuleitende Verhandlungen die sogenannte Pensionirung eines Theiles der Bergfuhrleute nach Maßgabe der hergebrachten Grundsätze herbeizuführen.“

Mit diesem Gnadenakt wurde auch das Berufsmodell „Oberharzer Fuhrherr“ endgültig in Pension geschickt. Wilhelm Bormanns Sohn Christian führte das Fuhrunternehmen noch bis zum Anfang des 20. Jahrhundert im kleineren Maßstab fort. Der jüngere Sohn Carl besuchte die Bergschule und wurde Pochsteiger in der Aufbereitung auf der Bremerhöhe.

Im Eingangsbereich des Bormannshauses aber hing bis zu seiner Veräußerung eine gußeiserne Medaille von Georg V. von Hannover.

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Georg V., König von Hannover (1819 – 1878), Medaillon, Gusseisen, 24 cm D., Entwurf Heinrich Friedrich Brehmer, ehem. Inventar Bormannhaus Buntenbock, Bormann Archiv Ottensen.

Literatur:

Bartels, Christoph; Industrialisierung im Oberharzer Bergbau 1750 – 1913, in: Pierenkämper, Toni; Die Industrialisierung Europäischer Montanregionen Im 19. Jahrhundert, Stuttgart 2002.

Carl Bormann; Bergfuhrwesen im Oberharz, Schreiben an H. Morich vom 3.1.1941 in seinem Nachlass entdeckt v. A. Vasel, März 1977; erschienen in Unser Harz, Heft 3/1978, S. 56ff..

Dennert, Herbert; Bergbau und Hüttenwesen im Harz : vom 16. bis zum 19. Jahrhundert dargestellt in Lebensbildern führender Persönlichkeiten, Clausthal-Zellerfeld 1986.

Griep, Hans-Günter; Das Bürgerhaus der Oberharzer Bergstädte. Tübingen 1975.

Humm, Albert; Aus längst vergangenen Tagen Band I. Clausthal-Zellerfeld 1978.

Höhlein, Luise, geb. Bormann,Tochter von Carl Bormann (1907 – 1993) überlieferte das Sprichwort Buntenböcker Fuhrherren im „Calenberger Platt“: „Langet Verhalen maket marohe Pere“, übersetzt: „Langes Verschnaufen macht die Pferde krank“.

Lommatzsch, Herbert; Der Oberharz im Spiegel der Jahrhunderte, 3. erw. Aufl., Clausthal-Zellerfeld 1972

ders.; Luftkurort Buntenbock Oberharz – Ein Geschichtlicher Abriss, Wanderwege, Ausflugsziele, Clausthal-Zellerfeld 1957

Mohr, Daniel; Auseindersetzung um Gewerbereformen und um die Einführung der Gewerbefreiheit im Königreich Hannover, Dissertation zur Erlangung des philosophischen Doktorgrades an der Philosophischen Fakultät der Georg – August – Universität zu Göttingen, 2001.

Thoms, Ulrike; Anstaltskost im Rationalisierungsprozess – Die Ernährung in Krankenhäusern und Gefängnissen im 18. und 19. Jahrhundert, MedGG Beiheft 23, Stuttgart 2005.

Vasel, Anneliese; Wie wohlhabend war ein Buntenbocker Fuhrherr?; HBK 1988; S.64-66.

dies., Wenn Buntenbocker Fuhrherren starben führten oft die Witwen den Betrieb weiter -Dorothea Catharina Bormann – Anna Dorothea Thiele>; 1980; S.70-71.

Trotz vereinzelter Ansätze, namentlich bei Carl Bormann, Herbert Lommatzsch und Anneliese Vasel, fehlt es immer noch an einer Gesamtdarstellung und einer entsprechenden Dokumentation, die die Bedeutung des Fuhrwesens für Buntenbock und den gesamten Harzkreis würdigt. Ich bin dankbar für weitere Hinweise zum Thema „Fuhrwesen im Harz“ in Texten, Dokumenten oder Artefakten und freue mich über Informationen und Zuschriften.

Bilddaten:

Wilhelm Bormann, Portrait, Atelier Ph. Peters und Söhne, Hildesheim um 1870, Privat.

n.n.; Fuhrleute – Köhlerhütte, 1889, Privat.

Immediatsschreiben an Wilhelm I, König von Preußen, 25.11.1869, Seite 1, Kopie V., Privat.

Anm.: Der Artikel „Ein Brief an den König“ erschien im aktuellen Allgemeinen Harz-Berg-Kalender 2013, Clausthal-Zellerfeld 2012, S.83 ff..