Tausend Jahre Bergbau und Leben am Rammelsberg: In den Führungen über und unter Tage vermittelt das WELTKULTURERBE RAMMELSBERG ungewöhnliche Einblicke in das Wirken der Menschen am nördlichen Harzrand.
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Holz zu jeder Jahreszeit
Das Feuerholz wurde vor alters wie die Kohlen in zweiräderigen Karren gefahren, auf welchen statt des Korbes zwei niedrige Wagenleitern angebracht waren, zwischen denen das Holz aufrecht und hoch aufgetürmt stand. Ein solcher Karren faßte 2 alte Harzmalter à 30 Kubikfuß, also etwa 1 1/2 m. Auf den jetzigen Leiterwagen zieht ein Pferd 1 Harzmalter à 80 Kubikfuß = 2 m. Doch wird bei den besseren Waldwegen im Sommer meist zweispännig zu Walde gefahren. Ein großer Teil des Brennholzes muß indes „gerückt“ werden: es ist von steilen Berghängen durch ein tiefes Tal und wieder hoch hinauf zu schaffen, so daß den Zugtieren bis zum Beginn der Hochebene nur die halbe Ladung zugemutet werden kann.
Manche Forstorte liegen so ungünstig, daß die Abfuhr des Holzes vorteilhaft bis zu guter Schlittenbahn aufgeschoben wird. An frosthellen Wintertagen begegnen uns oft ganze Karawanen, und wir müssen, da ein anderes Ausweichen unmöglich und von Rohrs‘ Urteil über die Fuhrknechte (siehe S. 149) noch immer nicht ganz unzutreffend ist, uns seitwärts in den tiefen Schnee stellen, bis die letzten Schlitten vorüber sind.
Die einen fahren Schachtholz für die Gruben. Die langen, starken Fichten, denen nur die äußerste Spitze und die Zweige genommen sind, hat man mit dem Stammende zu Zweien oder Dreien auf dem „Knäbchen“, einem ganz kurzen, festen Schlitten, mittels Ketten befestigt, das Zopfende schleift aufdem Schnee und macht den Weg spiegelglatt. In dem schmalen Fahrgleise gehen die vor das Knäbchen gespannten Pferde hinter einander.
Andere Fuhrleute haben Brennholz geladen, und in langem Zuge, Schlitten hinter Schlitten, vor jedem ein Pferd, kommen sie dort über den Berg. Jetzt machen sie für einen Augenblick Halt. Der Atem der dampfenden Pferde wird sofort zu Reif. Um sich zu erwärmen, versuchen sich die Fuhrleute im Knallen, und weithin schallt’s wie Flintengeknatter durch den stillen Wald. Wenn die Pferde sich erholt haben, ziehen sie von selbst wieder an, und mit leisem Glockenklingen geht der Zug weiter.
Friedrich Günther; Der Harz, S. 547f. s. auch Karl Thiele, Fuhrleute.
„Jetzt stehen die Bergfuhrherren auf dem Aussterbeetat“
Christian Bormann, letzter ‚Fuhrherr‘ der Familie, vor dem Bormannshaus in Buntenbock, Aufnahme nach 1900. Christian Bormann trägt die klassische Fuhrherrentracht: Den weißen Kittel, schwarze Manchesterhosen mit Gamaschen, Schlapphut auf dem Kopf, Peitsche in der Rechten und die obligatorische Pfeife im Mund.
Auch das Fuhrwesen am Oberharze hat vor noch nicht zwei Jahrzehnten eine völlige Umgestaltung erfahren. Doch liegt der Grund hierfür nicht allein in der veränderten Waldnutzung, sondern zu größerem Teile in dem Fortfall der Erzfuhren ..
Die alten konzessionierten, pensionsberechtigten „Bergfuhrherren“ waren angesehene und wohlhabende Leute, die Tag für Tag dem vereinigten Berg- und Forstfiskus mit einer stattlichen Reihe von „Geschirren“ dienten. Wo Beamte in Uniform erschienen, namentlich aber Sonntags, wenn sie beim Forstmeister, ihrem nächsten Vorgesetzten, zusammenkamen, um Arbeitsanweisung und (auch für Privatfuhren gültige) Fuhrtaxe für die kommende Arbeitswoche entgegenzunehmen, da trugen sie mit Stolz ihren blendend weißen, sauber gearbeiteten langen Kittel (eine Bluse), der den feinen schwarzen Tuchrock völlig verdeckte.
Eine hohe Ehre aber war es ihnen, mit dem Berg- und Hüttenmann als dritte Gruppe an bergmännischen „Aufwartungen“ teilzunehmen und durch ihr kunstfertiges, minutenlang andauerndes Peitschenknallen, dessen Anfang und Ende ihnen durch an einem bestimmten Dachfenster des Amtshauses plötzlich auftauchendes und verschwindendes Licht signalisiert wurde, das Hurra und Glückauf jener zu verstärken. Auch wenn Deputationen an den höchsten Bergherrn zur Gratulation nach Hannover entsendet wurden, durften die Weißkittel neben der Puffjacke und dem Schurzfell nie fehlen, und ihr einem Schnellfeuer ähnliches Konzert erregte dort mehrfach solches Aufsehen, daß sie es zum zweitenmale aufführen mußten.
Jetzt stehen die Bergfuhrherren auf dem Aussterbeetat, und an ihre Stelle sind einfache „Fuhrunternehmer“ getreten.
Friedrich Günther; Der Harz in Geschichts-, Kultur- und Landschaftsbildern, Hannover 1888, S. 574.
Fuhrmannsleben III | Anstieg am Berge

„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage
So erfreulich es nun auch ist, auf der Karte [ des Harzes] ein vollständiges Netz zweckmäßig laufender, an die benachbarten Chausseen sich anschließender Straßen wahrzunehmen, so ist doch dabei nicht zu übersehen, daß diese Straßenzüge nicht – wie im übrigen Lande – durch die unmittelbaren Anforderungen des großen Verkehrs hervorgerufen sind. Sie sind vielmehr wesentlich durch Zwecke des Bergwerks, Hütten- und Forstbetriebes bedingt gewesen.
Mehrfach bedurfte es auch eines außerhalb dieser Zwecke liegenden Anstoßes, um die alten Harzwege, welche vor kaum dreißig Jahren nicht ohne wirkliche Gefahr von Reisewagen und anderen im Flachlande gebräuchlichen Fuhrwerken benutzt werden konnten, allmälig in vortreffliche Straßen zu verwandeln.
Nach der Lage des Hannoverschen und Braunschweigschen Harzes mußten die Verbindungswege, welche sich von Alters her zwischen den nördlich und südlich des Gebirges belegenen Ländern gebildet hatten, sich vorzugsweise auf die Linien zwischen Halberstadt und Goslar auf Nordhausen und zwischen Goslar und Osterode beziehen, und in diesen Richtungen haben sich auch die Wege über Elbingerode, Braunlage und Clausthal erhalten.
Wegen der Zersplitterung der Gebiete erlangten sie aber die große Bedeutung nicht, welche ein lebhafter Verkehr ihnen sichern konnte, und geriethen sogar immer mehr in Verfall.
Sie blieben daher in ähnlichem Stande, wie die Communicationswege, welche nach dem Sinken der Reichstadt Goslar sich zwischen den Bergstädten des Oberharzes allmälig herstellten – nur Wege für den Bedarf der Ortschaften und für die Zwecke des Bergwerks- und Hüttenbetriebes.
Alle diese Weg waren als eigentliche Fahrstraßen für die Versorgung des Oberharzes mit dem hier mangelnden Getreide ohne Wichtigkeit, aber sie genügten für die „Treiber“, welche auf den Pferden und Mauleseln Lebensmittel und andere Gegenstände des Verbrauches herbeischafften, und zur Benutzung durch Einspännige Karren, in denen die Erze, Metalle, Kohlen u.s.w. von den Gruben und Hütten oder für sie verfahren wurden. Außerdem dienten dazu die Schlitten, mit denen besonders das Bau- und Brennholz angefahren wurde und welche noch viel angewandt werden.
Es lag in den damaligen Gewohnheiten, daß jede Stadt eine gewisse Länge der nächsten Straße ganz oder zum Theil zu erhalten hatte, und daß jeder Betriebszweig die Kosten der Wege trug, welche ausschließlich oder mit anderer Betheiligung für seine Zwecke dienten.
Die übrigen Wege und Strecken fielen der Forst – wie manche andere Ausgaben und einzelne Domanialeinnahmen -, als dem fürstlichen Domanialgrunde [Bereich einer Domäne] zu, aber ihre Instandsetzung war wieder wesentlich durch die Zwecke des Forstwesens bedingt.
Dieser Zustand dauerte auch großen Theils nach der Beseitigung der westphälischen Usurpation fort, durch welche der gesammte Harz mit Ausnahme des Fürstlich Anhaltschen Gebietes vorübergehend zu einem Ganzen vereinigt war.
Auch in den ersten Jahren nach der Wiederherstellung der rechtmäßigen Verfassung wurden nur geringe Kosten für eine Verbesserung der Wege verwandt.
Die Straßen des Hannoverschen Oberharzes und des Communionharzes; von Oberbergrath Jugler in Hannover, in: Zeitschrift des Architecten- und Ingenieurs-Vereins für das Königreich Hannover, Bd I, Hannover 1855, S. 487.
Fuhrmannsleben II | In der Frühe

„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage
Die Touren der Buntenböcker Fuhrleute begannen in der Frühe des Tages. Je nach Auftrag, führten sie vom Schacht zur Erzaufbereitung, von der Köhlerei zur Hütte oder auch den Harz hinunter auf große Tour. Die Fuhrherren in Buntenbock waren auf bestimmte Fuhren spezialisiert.
Jeder conz. Fuhrherr hatte nun eine bestimmte Art von Fuhren auszuführen. Es gab Erz-, Schicht-, Stein-, Holzkohlen- und Holzmaterialien-Fuhren. Ferner waren Eisen und dergleichen Produkte (Blei, Silber) nach den Factoreien und Berghandlungsiederlassungen zu schaffen; sodann mußten die vielen Forstmaterialien den Empfängern zugeführt werden.
Außer den Pferden, die für die conz. Fuhrhaltung in Betracht kamen, wurden in einigen Fällen noch weitere Pferde gehalten, die Privatfuhren ausführten – Brennholz u.a.. […]
Besonders die Fuhrherren, die die Produkte Blei, Silber, Kupfer, fertiges Eisen, fertige Eisenwaren, Maschinenteile nach den Berghandlungsniederlagen, zu den Factoreien und andere Stellen zu schaffen hatten, hielten außer den conz. Pferden noch weitere Gespanne. Die Fahrten gingen weit über die Grenzen des Königreichs hinaus. Harburg, Hamburg, Frankfurt/Main, Essen, Hanau wurden angefahren. Hannover, Göttingen, Northeim, Nordhausen, Hildesheim und deren Umgebungen waren Hauptstationen. Auf den Rückwagen wurden Frachtgüter, Colonialwaren, Spirituosen, Tabak und sogar Seefische für die Kaufleute mitgebracht. Alt-Eisen und andere Materialien waren mitgebrachte Güter für die hiesigen Werke. Die Fahrten währten oft mehrere Wochen. Es passierte oft, daß Pferde nicht wieder mit zurückkamen. Auch Gespannführer fanden manchmanchmal den Tod auf der Landstraße. Man fuhr deshalb stets mit mehreren Gespannen.
Aus: Carl Bormann; Bergfuhrwesen im Oberharz, 1941 | Nachlass Anneliese Vasel
Im Bormannshaus stand eine alte Eisentruhe, von der erzählt wurde, sie sei mit auf Reisen gegangen und, bis zum Rand mit Talern gefüllt, zurückgekehrt. Die Taler verwandelten sich im Laufe der Krise in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts in das ungeduldige Papier von Schuldscheinen. Die Auftragslage hatte sich verändert.
8. August 1870 | Rente gegen Rechte I

Bormannshaus, Buntenbock Nr. 42, jetzt Am Brink 5, Wohnsitz des Fuhrherren Heinrich Carl Wilhelm Bormann (1824 – 1894). Fotografie 1. Hälfte 20. Jh.
Clausthal, den 8. August 1870
Für beantragte Ablösung des Bauholzrechtes Ihrer Reihestelle No 42 wird Ihnen unter Vorbehalt jedoch der höhern Genehmigung, welche erst nach Abgabe Ihrer Erklärung erwirkt werden darf – offerirt
eine mit dem 1. Juni 1870 anhebende
Jahresrente von 56 Reichsthaler 25 Silbergroschen
welche am 1. April und 1. October jährlich von Ihnen gekündigt werden kann, und im Kündigungsfalle mit dem Zwanzigfachen in 4 Jahresraten (jedes Jahr der vierte Theil) samt 5 % Zinsen gezahlt wird. Die erste der 4 Raten ist sechs Monate nach der Kündigung fällig.
Übrigens ist Ihnen unbenommen, auch sofortige Zahlung des Kapitals von 36 Reichsthaler 20 Silbergroschen zu beantragen, welches – die höhere Genehmigung vorausgesetzt – dann gleichfalls in Jahresraten erfolgt.
Sie wollen mir am
Mittwoch 10. d. M.
Nachmittags 4 Uhr
im dortigen Schützenhause
erklären, ob Sie Ihrerseits Ablösung gegen die gemachte Offerte beantragen und mir, falls das bislang nicht geschehen, die Dokumente darüber, daß Sie Eigenthümer der Stelle sind, vorlegen.
Lehnen Sie die Offerte ab, so ist es nicht erforderlich, daß Sie in dem gedachten Termine erscheinen, vielmehr wird, falls Sie entbleiben, Ihr Ablösungsantrag als zurückgenommen angesehen und in der betreffenden Liste gestrichen.
Für etwa noch unverbautes Berechtigungsholz haben Sie demnächst auf Festsetzung der Königlichen Finanzdirektion die Differenz zwischen Berechtigungspreis und Ablösungstaxe zu entrichten.
Uebrigens bemerke ich schließlich
1. daß die bezeichnete Rente nur für das laufende Jahr offerirt werden kann, und, wenn die Ablösung bis Jahreschluß nicht erledigt wird, im folgenden Jahre eine neue Berechnung nach der dann gültigen Taxe aufgestellt werden muß,
2. daß die Mittheilung der Berechnung, auf welche sich die angebotene Rente gründet, unzulässig ist, vielmehr die Ablösung, wenn die Offerte nicht angenommen wird, Seitens der Forstverwaltung einfach abgelehnt wird;
3. daß – wie schon oben bemerkt – aus dem Angebote der Rente meinerseits die Verpflichtung der Forstverwaltung auf Gewährung derselben nicht folgt, diese vielmehr nach erfolgter Annahme Ihrerseits von mir erst erwirkt werden muß, also im Fall der Ablehnung der Genehmigung , Ihnen Ansprüche gegen den Forstfiskus aus meiner Offerte nicht erwachsen.
An
Herrn Fuhrherrn Borrmann
Buntenbock
* Grahn, Rechnungsrath – Oberbergamts-Secretair
Quelle: Nachlass Carl Bormann – Anneliese Vasel – Archiv Ottensen
April 1869 | 11 Konzessionäre | 7 Pensionäre | 1 Pensionärin
Im April 1869 waren in Buntenbock noch folgende konzessionierte Fuhrleute
Adam Gärtner Haus Nr. 58 2 [Pferde ?]
Carl Gärtner Haus Nr. 21 2
August Gärtner Haus Nr. 43 2
Georg Gärtner Haus Nr. 48 2
Wilhelm Gärtner Haus Nr. 23 2
Julius Bormann Haus Nr. 33 2
Julius Schubert Haus Nr. 49 2
Adam Hille-Witwe Haus Nr. 52 3
Wilhelm Bormann Haus Nr. 42 2
Heinrich Hille Haus Nr. 37 2
Christian Gärtner Haus Nr. 32 2
Pensioniert waren:
Christian Hille Haus Nr. 36 2
Johann Friedrich Hille Haus Nr. 54 2
Carl Ahrend Haus Nr. 30 2
Carl Haustein Haus Nr. 3 2
Heinrich Peter Bormann Haus Nr. 34 2
Friedrich Wilhelm Gärtner Haus Nr. 39 2
August Bormann Haus Nr. 5 3
Friedrich Wagener Wittwe geb. Schulz Haus Nr.17 4
Quelle: Nachlass Carl Bormann, Notiz S. 94.
1615-2015 | Zur Geschichte von Buntenbock
Zur Geschichte von Buntenbock*
Friedrich Günther (1843-1912)
Die Mitteilungen, die ich über Buntenbock und insbesondere die beiden Junkernhöfe vor einigen Jahren in unseren „Öffentlichen Anzeigen“ machte, kann ich jetzt noch etwas weiter fortführen.**
Um das Jahr 1730 war der Oberhof im Besitze der Freiherren von Schlitz, genannt von Goertz (den Vorfahren der Grafen Goertz-Wrisberg), der Unterhof im Besitze der Familie von Westerhagen.
Im Jahre 1737 wurden von den Berghauptleuten Diede zum Fürstenstein und v. Alvensleben eingehende Ermittlungen über den Umfang der Rechte der beiden adligen Meiereien angestellt. Doch fanden sich darüber weder in den Akten der Bergverwaltung, noch in der Forstregistratur irgend welche Aufzeichnungen, und die Akten der vormaligen Regierung und Kanzlei zu Osterode waren bei der Auflösung im Jahre 1688 (nach dem Tode des Landdrosten von Witzendorff) nach Hannover geschafft. So viel aber stand fest, daß beide Höfe alle adlige Freiheiten genossen, zu den Gemeindelasten nicht beitrugen, weder den „Haustaler“, noch den Wiesenzins zahlten und befugt waren, zu eigenem Bedarf Bier zu brauen, auch ihr eigenes und Mietvieh durch einen besonderen Hirten und zwar in „Vortrift“ vor der Herde der Gemeinde weiden zu lassen.
Die Besoldung des Lehrers war damals in der Weise aufgebracht, daß wöchentlich von jeder Feuerstätte (jedem Wohnhause“ eine bestimmte Zahlung erfolgte. Auch hiervon waren die Junkernhöfe frei, doch hielt die Behörde für billig, daß die Bewohner der Höfe dem „Informator“ eine Vergütung zahlten, wenn sie Kinder in die Gemeindeschule schickten.
Im Jahre 1742 war Bastian Barth der Eigentümer des Unterhofes, 1748 wird er Johann Bastian genannt. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich Bastian Barth mußte sich 1763 Schulden halber entschließen, den Hof zu verkaufen. Das Höchstgebot (nämlich 2100 Taler in seinen 2/3 Stücken (Gulden) machte der Meier Reinhard in Kamschlacken. Doch übernahm den Hof für diesen Preis Barts künftiger Schwiegersohn Johann Friedrich Gärtner; der Kaufbrief wurde am 22. Dezember 1763 abgeschlossen.
In der Familie Gärtner verblieb nun der Unterhof. Zu diesem gehörte das 38 Morgen große untere Junkernfeld. Im Jahre 1829 aber verkaufte der damalige Eigentümer Wilhelm Gärtner davon die nach der Ziegelhütte hin gelegenen 21 Morgen*** in 7 Parzellen à 2 bis 4 Morgen, so daß bei dem Hofe nur 17 Morgen blieben. Zugleich verkaufte er an Heinrich Georg Gärtner einen Teil des Hauses, von oben herab 7 Sparren, einen Teil des Stalles in der Breite von drei Sparren, vom Hofraum den oberen Teil bis an die Gosse und vom Garten die Hälfte rechts nach dem Junkernfelde zu. Die verkauften Grundstücke gingen der adligen Freiheiten verlustig, und diese hafteten nun allein auf der Wilhelm Gärtner verbleibenden kleineren Hälfte des Unterhofes. – Im Jahre 1841 heißt der Kohlenfuhrmann Friedrich Gärtner Besitzer dieses Hofes. –
Den Oberhof verkaufte 1742 der Freiherr Karl zu Schlitz, genannt v. Goertz, Erb- und Gerichtsherr zu Rittmarshausen und des Gartegerichts (Kerstlingerorde und vier Dörfer) usw. dem Hirten Christian Müller aus Clausthal mit allem Zubehör, allen Rechten und Gerechtigkeiten samt Inventar für 1200 Taler, wovon 800 Taler bar, 400 bis zum 1. Mai 1743 zu zahlen waren. Die Urkunde über diesen „Erbkauf“ ist von Wrisbergholzen den 11. April 1742 datiert. Als Müller die Rate von 800 Taler sofort zahlte, wurde ihm der Hof übergeben, auch erhielt er alle Urkunden und Briefschaften ausgeliefert.
Die Genehmigung des Bergamtes zu diesem Verkaufe einzuholen, hatte der freiherrliche Gerichtsverwalter Scriba zu Rittmarshausen nicht für erforderlich gehalten, obwohl den adligen Herren der Buntenböcker Junkernhöfe wohl niemals die Gerichtsbarkeit auf diesen Höfen zugestanden hat. Da Buntenbock seit alters als Forstgemeinde galt, so erhob der Forstinspektor Frankenfeld zu Clausthal am 10. Dezember 1742 Einsprache gegen jenen Verkauf, doch da ältere Nachrichten fehlten, nur mit der Begründung, daß ohne besondere berhauptmannschaftliche Konzession auf dem Oberharze niemand Immobilien kaufen könnte, der nicht beim Berg- und Hüttenwerk diene. Es wurde hin und her verhandelt; auch daß Scriba am 21. Dezember 1745 riet, ältere Urkunden bei der Familie v. Westerhagen, der früheren Herrschaft des Unterhofes, zu suchen, brachte keine Klarheit.
Im Jahre 1748 war Johann Friedrich Hille anstatt des Hirten Müller der Eigentümer des Oberhofes. Der Kohlenfuhrmann Georg Julius Hille, der diesen Junkernhof 1841 besaß, wird sein Enkel sein.
Es ist nicht meine Absicht, die Geschichte der Junkernhöfe bis in die Gegenwart fortzuführen; deshalb bemerke ich nur noch, daß Georg Julius Hille und Friedrich Gärtner am 25. September 1842 nach langen Streitigkeiten mit der Gemeinde Buntenbock einen Vergleich schlossen, daß sie die Vortrift vor der Gemeindeherde nur noch auf den Wiesen ausüben wollten, die zwischen der Innerste, dem Prinzenteiche und dem Kohlenfahrwerge nach der Hütte liegen.
Den Weidestreitigkeiten, die zum Teil in Beleidigungen und Handgreiflichkeiten ausliefen, die mit Geld und Haft gestraft werden mußten, im einzelnen nachzugehen, ist nicht erquicklich. Sie reichen bis in die erste Zeit Buntenbocks zurück. Schon die Herren von Berkefeld haben z.B. einen Weideprozeß mit dem Zehntgegenschreiber Jobst Sellenstedt (der von 1668 bis 1674 auch Richter der Stadt Clausthal war) als dem Besitzer der Pixhaier Mühle und dem Besitzer der „Dr. Hunds-Mühle“ in Buntenbock geführt. Später treten immer von neuem – ich verfolge sie von 1766 bis 1816 – Klagen der Junkernhöfe und der Gemeinde auf, daß die Pferde der Buntenböcker Fruchttreiber ihnen die Grumt abweideten.
Um diesen Zweig der Beschäftigung in seiner Bedeutung hervorzuheben, gebe ich zum Schlusse ein Verzeichnis der Treiber im Jahre 1807.
Cyriax Schulze hatte 8 Pferde und 1 Fohlen
Friedrich Schulze hatte 7 Pferde
Heinrich Schulze hatte 5 Pferde
Cyriax Arend hatte 9 Pferde und 1 Fohlen
Ludwig Arend hatte 6 Pferde
Konrad Arend hatte 6 Pferde
Kaspar Deichmann hatte 5 Pferde und 2 Fohlen
Georg Bormann hatte 4 Pferde
______________________________________
= 50 Pferde und 4 Fohlen.
* Artikel von F. Günther in den Öffentlichen Anzeigen für den Harz, 1909, No 92; Ausschnitt in den Unterlagen von Carl Bormann.
** Öff. Anz. 1909, No 92; weitere Angaben 1906 No 76; 1907 No 88.
*** 6 Morgen, Bormann; 2 Morgen, Gärtner u. Gleichmann; 2 Morgen, Dietrich; 2 Morgen; Gärtner; 4 Morgen, Hille; 2 Morgen, Ebeling; 3 Morgen, Gleichmann.
Die Schnaphahnen
Auf den Wegen zwischen Zellerfeld und Goslar, imgleichen zwischen Clausthal und Osterode verübten die Schnaphahnen, oder Harzschützen, insonderheit vielen Unfug und Grausamkeit. Unter andern lauerten sie fleißig auf die Bergfuhrleute, welchen sie viele Pferde ausspannten, und wegnahmen, so, daß gedachte Fuhrleute zum Theil nicht mehr im Stande waren, ihre Bergfuhren gebührend zu versehen. Der um Zellerfeld liegende Hauptmann Hoffmann verfolgte danach einstmals diese Schnaphahnen, um ihnen die gemachte Beute wieder abzujagen. Er richtete aber damit nicht mehr aus, als daß sie ihm darauf sehr nachstellten, und nur Gelegenheit, ihn aufzuheben, suchten.
Cuppius.
Die Alterthümer des Harzes. Aus Zeugnissen bewährter Schriftsteller größtenteils aber aus ungedruckten Urkunden zusammen getragen von Rudolph Leopold Honemann, Bergschreiber und ersten Bedienten auf der freien Berg-Stadt St. Andreasberg. Der Erste Theil, welcher die ältesten Geschichten begreift, und sich mit dem funfzehenten Jahrhundert endiget. Clausthal, gedruckt bey Johann Heinrich Wendeborn. 1754. §250. S. 157.
Rasen sticht Hafer – Rebellion der Bergfuhrleute 1674
Abbildung: Avena Sativa L. – Flora von Deutschland Österreich und der Schweiz (1885) – http://www.BioLib.de
Man erlaubte sich bisher die so geringen Schichtlöhne, wahrscheinlich, weil den Bergleuten alle anderen Art ihr Brod zu erwerben abgeschnitten ist, indem bekanntlich theils der Boden um Clausthal und Zellerfeld so unfruchtbar ist, daß nicht das geringste weder an Getraide noch Obst erbauet werden kann, theils auch, weil es geflissentlich verhindert wird, Ackerbau in dieser Gegend aufzubringen, um das Auskaufen von Stücken Feld zum Behuf des Bergbaues, das Rasenstechen und dergleichen nicht zu erschweren und zu vertheuren.*
*) Ohngefähr zur Zeit des dreyßigjährigen Krieges wurden in einer Gegend vom Burgstädter Zuge herauf, die noch gegenwärtig am Haferberge heißt einige Wiesen zu Ackerland gemacht und mit Hafer besäet; allein dieser Ackerbau wurde bald nachher scharf verboten; und da im Jahre 1653 abermals einige Leute Hafer ausgesäet hatten, dieses Verbot vom Bergamte am 6. Aug. dergestalt erneuert, daß niemand den bey Clausthal gewachsenen Hafer bey 50 Thlr Strafe in die Bergstadt bringen und jeder sich des Hafersäens künftig ganz enthalten solle. Da ferner 1673 zur Auftragung einiger Teichdämme die dazu nöthigen Rasen von den nächsten Wiesen abgestochen wurden, und einige Bergfuhrleute, als Eigenthümer solcher Wiesen, um dieser Verderbung ihrer Wiesen vorzubeugen, dieselben umpflügen und des Verbots ungeachtet mit Hafer besäen ließen, so wurde am 16. März 1674 abermals von Bergamts wegen ein Verbot öffentlich angeschlagen, vermöge dessen, besonders den Bergfuhrleuten angedeutet wurde, alle Pflüge binnen 14 Tagen abzuschaffen, oder zu gewärtigen, daß ihnen so wie andern Leuten dieselben vom Oberbergmeister weggenommen werden müssen. S. Gatterer vom Ackerbau der Harzer a.a. O. Th. IV. §. 153.154. S. 120.121.
Daher ist in dieser öden traurigen Gegend der Grubenbau das einzige Mittel für die Bergleute, ihr Leben zu fristen, ob ihnen gleich dies durch die drückendste Armuth erschwert genug werden muss.
Johann Carl Freiesleben, Bemerkungen über den Harz, Erster Theil. Bergmännische Bemerkungen über den merkwürdigsten Theil des Harzes, Leipzig (Schäfersche Buchhandlung) 1795, S.71f.