13. April 1871 | Rente gegen Rechte III

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Geschehen Amtsgericht Zellerfeld, den 13. April 1871.

Gegenwärtig:
Amtsrichter Stölting.

Es erschienen freiwillig:

1, der Regierungs-Assessor Grahn von Clausthal, als Bevollmächtigter der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover,

2, der Fuhrherr Wilhelm Bormann Buntenbock als Eigenthümer der Reihestelle sub No 42.

Dieselben überreichten den anliegenden, wegen Ablösung der Reihenstelle No 42 zu Buntenbock an fiskalischen Harzforsten zustehenden Bauholzberechtigung, von ihnen abgeschlossenen Receß, erklärten, daß ihnen der Inhalt des Reeses wohlgekannt, bzw. die überreichte Ausfertigung desselben von ihnen eigenhändig vollzogen sei und beantragten, das Receßexemplar, nachdem demselben eine beglaubigte Ausfertigung dieses Protokolls annektiert, dem Comparenten Grahn zugehen zu lassen.

Die Kosten der heutigen Verhandlung, mit Ausnahme der Kopialien und Gerichtsvogtsgebühren, deren Berichtigung der Comparent Bormann exprommittirte, übernahm der p Grahn

Vorgelesen, genehmigt zur Beglaubigung.
Stölting.

Wird damit in beglaubigter Form ausgefertigt.

Zellerfeld, den 13. April 1871.
Königlich Preußisches Amtsgericht,
(L. S.) Stölting

Richtige Abschrift.

________________

Zwischen der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover und dem Fuhrherrn Wilhelm Borrmann zu Buntenbock wird auf Grund des im Auszüge beigefügten Finanz-Ministerial-Rescripts vom 16. Januar 1871 II 20635

der nachstehende Ablösungsvertrag abgeschlossen.

§.1.

Der Fuhrherr Bormann

hat laut gerichtlichen Protokolls vom 13. Mai 1857

die Reihestelle, Haus-Nummer 42 zu
Buntenbock nebst Zubehör und anklebenden Rechten aus dem Nachlasse seines weil. Vaters Fuhrherr Jacob Bormann daselbst eigenthümlich erworben.

Diese Stelle ist belegen zwischen Gärtner [ heute: Am Brink 8] und Thieles‘ [ heute: Am Brink 11] Häusern.

Wegen der zur Stelle gehörigen Baulichkeiten steht dem Besitzer die Berechtigung zum Bezüge des zu ihrer Unterhaltung und Erneuerung erforderlichen Bauholzes und Sägemühlen-Materials aus den fiskalischen Harzforsten zu.

§.2.

Der Fuhrherr Bormann

entsagt für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitz der Reihestelle Hsn. 42 (früher Hsn. 12) gegen Wegfall der auf der Stelle mit der Qualität einer Reallast haftenden an den Königlichen Forstfiscus alljährlich zu entrichtenden s. g. Hausthalerabgabe von 1 rth Kassenmünze oder 1 rth 4 Sgr. 2 d Courant und Zahlung einer Jahresrente von

„Vier und fünzig Thaler 21 Sgr.“

der vorgeschriebenen Bauholzberechtigung und zwar sowohl in Ansehung der auf der Stelle jetzt vorhandenen, als in Ansehung der auf derselben noch zu errichtenden Baulichkeiten. Die Königliche Finanz-Direktion erkennt an, daß die fragliche Hausthalerabgabe, welche pro 1870 letztmalig entrichtet wird, durch diese Kompensation für den Königlichen Forstfiscus für ewige Zeiten beseitigt sei.

§.3.

Die Zahlung der Ablösungsrente geschieht vom 1. des der Veranschlagung und Rentenberechnung folgenden Monats, nämlich vom 1. Juni 1870 – ab, alljährlich postnumerando zum 1. Oktober, demnach zum ersten Male am 1. Oktober 1871 für den Zeitraum vom 1. Juni 1870 bis 1. Oktober 1871.

mit

//. 72 rth. 28 Sgr. //.

sodann jährlich mit

//. 54 rth. 21 Sgr. //.

bei der Forstkasse der Oberförsterei Claustahl.

Die Ablösungsrente ist kündbar und mit dem zwanzigfachen Betrage ablösbar nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 8 des Gesetzes vom 2. März 1850 (Gesetzessammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1850 Seite 139).

Die Kündigung muß zum 1. April oder 1. Oktober geschehen, und steht die Befugniß zur Kündigung sowohl dem Fiskus, wie dem Fuhrherrn Bormann zu.

§.4.

Mit dem 27. November 1869 hat die Ausübung der diesem Recesse unterstellten Berechtigung aufgehört, und ist der g Bormann verpflichtet, den Werth der etwa empfangenen und bis zum genannten Tage nicht abschlagsmäßig verbauten Hölzer nachzuzahlen.

§.5.

Contrahenten entsagen etwaigen Einreden gegen diesen Vertrag, namentlich der Einrede des Zwangs, der Übereilung, des Irrthums, der Verletzung über oder unter der Hälfte des wahren Werts, der Einrede, daß der Vertrag anders geschrieben wie verabredet und daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte, wenn nicht ein besonderer Verzicht vorhergegangen sei.

Zur Urkunde dessen ist dieser Vertrag von beiden Theilen, für die Königliche Finanz-Direktion durch den mit angeschlossener Vollmacht legitimierten Regierungs-Assessor Grahn zu Clausthal, mittelst eigenhändiger Namensunterschrift vollzogen.

So geschehen Zellerfeld, den 13. April 1871.

(gez.) Grahn                     W. Bormann

Quelle: Nachlass Carl Bormann – Anneliese Vasel | Archiv Ottensen

Buntenbock | Ziegenberg | Kahlschlag | 1943.

Buntenbock | Ziegenberg | Kahlschlag | 1943.

 

8. August 1870 | Rente gegen Rechte I

Buntenbock Nr. 42, jetzt Nr.5

Bormannshaus, Buntenbock Nr. 42, jetzt Am Brink 5, Wohnsitz des Fuhrherren Heinrich Carl Wilhelm Bormann (1824 – 1894). Fotografie 1. Hälfte 20. Jh.

Clausthal, den 8. August 1870

Für beantragte Ablösung des Bauholzrechtes Ihrer Reihestelle No 42 wird Ihnen unter Vorbehalt jedoch der höhern Genehmigung, welche erst nach Abgabe Ihrer Erklärung erwirkt werden darf – offerirt

eine mit dem 1. Juni 1870 anhebende
Jahresrente von 56 Reichsthaler 25 Silbergroschen

welche am 1. April und 1. October jährlich von Ihnen gekündigt werden kann, und im Kündigungsfalle mit dem Zwanzigfachen in 4 Jahresraten (jedes Jahr der vierte Theil) samt 5 % Zinsen gezahlt wird. Die erste der 4 Raten ist sechs Monate nach der Kündigung fällig.

Übrigens ist Ihnen unbenommen, auch sofortige Zahlung des Kapitals von 36 Reichsthaler 20 Silbergroschen zu beantragen, welches  – die höhere Genehmigung vorausgesetzt – dann gleichfalls in Jahresraten erfolgt.

Sie wollen mir am
Mittwoch 10. d. M.
Nachmittags 4 Uhr
im dortigen Schützenhause
erklären, ob Sie Ihrerseits Ablösung gegen die gemachte Offerte beantragen und mir, falls das bislang nicht geschehen, die Dokumente darüber, daß Sie Eigenthümer der Stelle sind, vorlegen.

Lehnen Sie die Offerte ab, so ist es nicht erforderlich, daß Sie in dem gedachten Termine erscheinen, vielmehr wird, falls Sie entbleiben, Ihr Ablösungsantrag als zurückgenommen angesehen und in der betreffenden Liste gestrichen.

Für etwa noch unverbautes Berechtigungsholz haben Sie demnächst auf Festsetzung der Königlichen Finanzdirektion die Differenz zwischen Berechtigungspreis und Ablösungstaxe zu entrichten.

Uebrigens bemerke ich schließlich

1. daß die bezeichnete Rente nur für das laufende Jahr offerirt werden kann, und, wenn die Ablösung bis Jahreschluß nicht erledigt wird, im folgenden Jahre eine neue Berechnung nach der dann gültigen Taxe aufgestellt werden muß,

2. daß die Mittheilung der Berechnung, auf welche sich die angebotene Rente gründet, unzulässig ist, vielmehr die Ablösung, wenn die Offerte nicht angenommen wird, Seitens der Forstverwaltung einfach abgelehnt wird;

3. daß – wie schon oben bemerkt – aus dem Angebote der Rente meinerseits die Verpflichtung der Forstverwaltung auf Gewährung derselben nicht folgt, diese vielmehr nach erfolgter Annahme Ihrerseits von mir erst erwirkt werden muß, also im Fall der Ablehnung der Genehmigung , Ihnen Ansprüche gegen den Forstfiskus aus meiner Offerte nicht erwachsen.

Grahn.*

An
Herrn Fuhrherrn Borrmann
Buntenbock

* Grahn, Rechnungsrath – Oberbergamts-Secretair

Quelle: Nachlass Carl Bormann – Anneliese Vasel – Archiv Ottensen

Kleine Chronik der Buntenböcker Schmiede

Von Anneliese Vasel*

Daß in Buntenbock, dem ehemaligen Dorf der Fuhrleute, eine Hufschmiede existiert haben muß, setzt man als selbstverständlich voraus. Und tatsächlich wissen die meisten Einwohner auch heute noch, wo man früher die Pferde beschlagen ließ, weil der Hausname des Hauses Am Brink 10 daran erinnert.

Leider gibt es keine schriftlichen Quellen über das Gründungsdatum der Schmiede. Doch an Hand von Seelenregistern und Häuserlisten aus dem 17. und 18. Jahrhundert läßt sich annähernd berechnen, wann hier der erste Hufschmied seine Arbeit aufnahm.

In einer Kriegssteuerliste von 1623 fehlt der Hinweis auf einen Schmied noch ganz, obwohl an sonstigen Berufen schon sind: Ein Bäcker, ein Köhler, ein Holzflößer, zwei Holzhauer, fünf Fuhrleute. Auch 1676, als die Mannspersonen und das Vieh von Buntenbock gezählt werden, sucht man unter den 25 Hausbesitzern vergeblich nach einem Schmied. Erst um 1680 scheint der Ort für einen Hufschmied, der aus einer Clausthaler Familie von Schmieden stammt, interessant geworden zu sein, denn 1682 wird im Kirchenbuch in Clausthal die Heirat des Hufschmiedes Jürgen Finke mit einer Margarethe Magdalene Gärtner eingetragen.

Dieser Jürgen Finke wird dann später im Kirchenbuch anlässlich der Geburtseintragungen für seine Kinder „Hufschmied von Buntenbock“ genannt. Er wird es auch gewesen sein, der das abgebildete Schmiedegebäude gegenüber dem Wohnhaus errichtete. Es ist anzunehmen, daß das Wohnhaus schon einige Jahrzehnte früher gebaut wurde.

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Als Jürgen Finke 1722 stirbt, ist sein Sohn Michael Heinrich Finke soweit, das Schmiedehandwerk fortzuführen. Er heiratet wenige Wochen nach dem Tode des Vaters eine der fünf Töchter des Kornhändlers Hüddersen. Besitzerin des Hauses und der Schmiede aber bleibt zunächst noch die Mutter, so jedenfalls geht es aus einer Einwohnerliste von 1729 hervor.

Aus der Ehe gehen 7 Kinder hervor. Die beiden Söhne erlernen das gleiche Handwerk wie der Vater, so daß der ältere von beiden, Heinrich Adam, schon bald nach dem frühen Tod des Michael Heinrich Finke im Jahr 1746 den Betrieb übernehmen kann.

Als dann im Mai 1766 Wilhelm Friedrich von Uslar damit beginnt, auch für Buntenbock die Besitzverhältnisse der gegen Feuer versicherten Häuser im sogenannten Lagerbuch schriftlich festzuhalten, erscheint für die Schmiede ein neuer Besitzername, aber auch die Finkes bleiben nicht unerwähnt. Die Erklärung für die Namensänderung war leicht zu finden: die Heirat einer Finketochter mit einem Schmiedegesellen Johann Sigmund Ludewig.

Dieser Johann Sigmund Ludewig stammte aus Liegesitz in Schlesien, wo sein Vater schon das gleiche Handwerk ausgeübt hatte. Er heiratet 1760 Margaretha Christina Finke und erwirbt ein Jahr später die Schmiede mit Haus und 5 Gartenplätzen sowie den dazugehörigen Stall für 700 Taler von seinem Schwager Heinrich Adam Finke.

Warum der erst 32jährige Hufschmied Finke die Schmiede an den zugewanderten Ludewig verkauft hat, geht aus den Lagerbucheintragungen nicht hervor. Herauszufinden war lediglich, daß er mit seiner Familie in Buntenbock als Hausgenosse eines anderen Schwagers, des Fuhrherrn Johann Heinrich Kayser, wohnen bleibt.

Das 18. Jahrhundert gilt als Blütezeit des Dorfes Buntenbock. Daß dem tatsächlich so war, läßt sich immer wieder an Einzelschicksalen jener Zeit ablesen, so auch an den wenigen biographischen Daten, die es von Johann Sigmund Ludewig gibt. So findet man seinen Namen 1790 auch in den Lerbacher Akten als Erbauer einer Hufschmiede unterhalb der Lerbacher Mühle.

Mit dem Bau der neuen Hufschmiede in Lenbach mag er zweierlei Ziele verfolgt haben. Einmal wird er erkannt haben, daß der Bau der Lerbacher Eisenhütte einen größeren Bedarf an Fuhrwerken in Lenbach zur Folge hatte, zum anderen scheint er auch die Absicht gehabt zu haben, einem jüngeren Bruder seiner Frau eine berufliche Chance zu geben. Im Jahre 1787 findet man diesen Schmiedeburschen schon als unverheirateten Hausgenossen von 46 Jahren bei dem Lerbacher Müller Lindner eingetragen.

Die Schmiede und das Wohnhaus in Buntenbock übergibt Johann Sigmund Ludwig schon 1793 für 800 Taler an seinen Sohn Heinrich Carl Ferdinand Ludwig, der dem Vater Wohnrecht und Nahrung bis Lebensende zugestehen muß. Die kleine Schmiede in Lenbach bleibt noch im Besitz des alten Schmiedemeisters Ludwig. Erst nach dessen Tode wird sie ebenfalls dem jungen Hufschmied in Buntenbock zugeschrieben mit der Auflage, seinen Onkel Christian Finke zeitlebens Nießnutz zu gewähren.

Doch Carl Heinrich Ferdinand Ludwig stirbt früh, noch nicht 35 Jahre alt, und hinterlässt eine junge Witwe mit 5 Kindern. Nach einem Jahr Witwenschaft heiratet die junge Frau, eine geborene Hille aus Buntenbock, wieder. Der sehr viel jüngere Ehemann stammt aus der Schmiedefamilie Jürgen in Gieboldehausen. Am 15. August 1804 nimmt er „das Grundstück für den taxierten Wert“ an und muß für alle Gebäude, Wiesen und Gärten und die Schmiede in Lenbach 1500 Taler bezahlen.

Aus dieser zweiten Ehe gehen 4 Töchter hervor, von denen zwei früh versterben. Der einzige Sohn aus beiden Ehen Ernst Carl Ferdinand Ludwig wird von seinem Stiefvater auch wieder zum Schmied ausgebildet und schon 1828 überlässt Franz Jürgen dem Stiefsohn die Schmiede mit dem gesamten Zubehör, sowie einer Kuh, für 1700 Taler.

Soviel läßt sich aus den Eintragungen im Lagerbuch ablesen. Ergänzend sollte hier erwähnt werden, daß es sich bei den Kaufgeldern fast immer um Darlehen der Buschischen Stiftung, der Altenquer Knappschaftskasse oder privater Geldverleiher handelt.

Der letzte Hufschmied von Buntenbock ist dann der Sohn des Ernst Carl Ferdinand Ludwig, der 1835 Augustine Philippine Thiele aus Buntenbock geheiratet hatte, gewesen. Mit dem Tod des Schmiedes Heinrich Carl August Ludwig im Jahre 1915 stirbt auch das Handwerk der Hufschmiede in Buntenbock.

Anneliese Vasel – Sommer 1989

* Anneliese Vasel, geb. Bormann (1938 – 1991), selbst Nachfahrin einer Buntenböcker Fuhrherrenfamilie, gehörte zu den ausgewiesenen Kennerinnen der Geschichte Buntenbocks. In zahlreichen Veröffentlichungen hat sie ihr Wissen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Publikation dieses Textes erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Nachfahren von Anneliese Vasel. Ein herzlicher Dank an dieser Stelle!
Der  Artikel „Kleine Chronik der Buntenböcker Schmiede“ wurde erstmals veröffentlicht in: Allgemeinen Harz-Berg-Kalender für das Jahr 1990, Clausthal-Zellerfeld (Ed. Piepersche Buchdruckerei) 1989, S. 52f.

Abbildung: (c) Ernst Höhlein, Alte Schmiede Buntenbock, November 1989.