Das Feuerholz wurde vor alters wie die Kohlen in zweiräderigen Karren gefahren, auf welchen statt des Korbes zwei niedrige Wagenleitern angebracht waren, zwischen denen das Holz aufrecht und hoch aufgetürmt stand. Ein solcher Karren faßte 2 alte Harzmalter à 30 Kubikfuß, also etwa 1 1/2 m. Auf den jetzigen Leiterwagen zieht ein Pferd 1 Harzmalter à 80 Kubikfuß = 2 m. Doch wird bei den besseren Waldwegen im Sommer meist zweispännig zu Walde gefahren. Ein großer Teil des Brennholzes muß indes „gerückt“ werden: es ist von steilen Berghängen durch ein tiefes Tal und wieder hoch hinauf zu schaffen, so daß den Zugtieren bis zum Beginn der Hochebene nur die halbe Ladung zugemutet werden kann.
Manche Forstorte liegen so ungünstig, daß die Abfuhr des Holzes vorteilhaft bis zu guter Schlittenbahn aufgeschoben wird. An frosthellen Wintertagen begegnen uns oft ganze Karawanen, und wir müssen, da ein anderes Ausweichen unmöglich und von Rohrs‘ Urteil über die Fuhrknechte (siehe S. 149) noch immer nicht ganz unzutreffend ist, uns seitwärts in den tiefen Schnee stellen, bis die letzten Schlitten vorüber sind.
Die einen fahren Schachtholz für die Gruben. Die langen, starken Fichten, denen nur die äußerste Spitze und die Zweige genommen sind, hat man mit dem Stammende zu Zweien oder Dreien auf dem „Knäbchen“, einem ganz kurzen, festen Schlitten, mittels Ketten befestigt, das Zopfende schleift aufdem Schnee und macht den Weg spiegelglatt. In dem schmalen Fahrgleise gehen die vor das Knäbchen gespannten Pferde hinter einander.
Andere Fuhrleute haben Brennholz geladen, und in langem Zuge, Schlitten hinter Schlitten, vor jedem ein Pferd, kommen sie dort über den Berg. Jetzt machen sie für einen Augenblick Halt. Der Atem der dampfenden Pferde wird sofort zu Reif. Um sich zu erwärmen, versuchen sich die Fuhrleute im Knallen, und weithin schallt’s wie Flintengeknatter durch den stillen Wald. Wenn die Pferde sich erholt haben, ziehen sie von selbst wieder an, und mit leisem Glockenklingen geht der Zug weiter.
Friedrich Günther; Der Harz, S. 547f. s. auch Karl Thiele, Fuhrleute.
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„Jetzt stehen die Bergfuhrherren auf dem Aussterbeetat“
Christian Bormann, letzter ‚Fuhrherr‘ der Familie, vor dem Bormannshaus in Buntenbock, Aufnahme nach 1900. Christian Bormann trägt die klassische Fuhrherrentracht: Den weißen Kittel, schwarze Manchesterhosen mit Gamaschen, Schlapphut auf dem Kopf, Peitsche in der Rechten und die obligatorische Pfeife im Mund.
Auch das Fuhrwesen am Oberharze hat vor noch nicht zwei Jahrzehnten eine völlige Umgestaltung erfahren. Doch liegt der Grund hierfür nicht allein in der veränderten Waldnutzung, sondern zu größerem Teile in dem Fortfall der Erzfuhren ..
Die alten konzessionierten, pensionsberechtigten „Bergfuhrherren“ waren angesehene und wohlhabende Leute, die Tag für Tag dem vereinigten Berg- und Forstfiskus mit einer stattlichen Reihe von „Geschirren“ dienten. Wo Beamte in Uniform erschienen, namentlich aber Sonntags, wenn sie beim Forstmeister, ihrem nächsten Vorgesetzten, zusammenkamen, um Arbeitsanweisung und (auch für Privatfuhren gültige) Fuhrtaxe für die kommende Arbeitswoche entgegenzunehmen, da trugen sie mit Stolz ihren blendend weißen, sauber gearbeiteten langen Kittel (eine Bluse), der den feinen schwarzen Tuchrock völlig verdeckte.
Eine hohe Ehre aber war es ihnen, mit dem Berg- und Hüttenmann als dritte Gruppe an bergmännischen „Aufwartungen“ teilzunehmen und durch ihr kunstfertiges, minutenlang andauerndes Peitschenknallen, dessen Anfang und Ende ihnen durch an einem bestimmten Dachfenster des Amtshauses plötzlich auftauchendes und verschwindendes Licht signalisiert wurde, das Hurra und Glückauf jener zu verstärken. Auch wenn Deputationen an den höchsten Bergherrn zur Gratulation nach Hannover entsendet wurden, durften die Weißkittel neben der Puffjacke und dem Schurzfell nie fehlen, und ihr einem Schnellfeuer ähnliches Konzert erregte dort mehrfach solches Aufsehen, daß sie es zum zweitenmale aufführen mußten.
Jetzt stehen die Bergfuhrherren auf dem Aussterbeetat, und an ihre Stelle sind einfache „Fuhrunternehmer“ getreten.
Friedrich Günther; Der Harz in Geschichts-, Kultur- und Landschaftsbildern, Hannover 1888, S. 574.
400 Jahre Buntenbock | 1615 – 2015 | Buntenböcker bei die Fische!

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Von Friedrich Günther
In Buntenbock lag ein Fischteich, den die Junker von Berckefeld als ihr Eigentum, und zwar als ein Zubehör des von dem Forstmeister von Berckefeld zugekauften Quastschen Junkernhofes, ansahen: sie übten in ihm und von da abwärts in der Innerste bis an die Brücke bei der Mühle, die dem Herzoglichen Rate Dr. jur. Hund* gehörte, den Fischfang aus. Am 23. April 1624, als sie in den nächsten Tagen einige Reusen legten und fischen lassen wollten, wurde ihnen von Frevler-Hand der Teich aufgebrochen, sodaß die Fische zum größten Teil in die Innerste gingen.
Als die Nachricht hiervon nach Osterode zu den Brüdern von Berckefeld gelangte, kam einer von diesen, namens Heinrich, herauf, um die Schuldigen zu ermitteln. Kaum war er vom Pferde gestiegen, so bemerkt er zwei Jungen, die in seinem Gewässer fischten. „Wer hat Euch hier fischen heißen?“ rief er ihnen zu, zog seinen Degen und eilte herbei. Da rannten die Jungen davon. Aber vom nächsten Hofe kamen die Söhne des Henning Hille mit dicken Knüppeln herabgesetzt und drangen auf ihn auf.
Da sprang er zu seinem Pferde, schwang sich hinauf und wandte sich gegen seine Angreifer. „Wem gehören die Jungen?“ fragte er sie. Sie antworteten: „Henning Hille, unserm Vater“. „So verbiete ihnen, inskünftige hier wieder zu fischen!“ sagte der Junker, erhielt aber die Antwort: „Wer will uns das wehren, hier ein Gericht Fische zu fangen?“ Und als er sich auf seine Gerechtigkeit berief, erwiderten sie, wie weit die Bereckefelder Gerechtigkeit gehe, wisse ihr Vater am besten. Da hielt er ihnen die Pistole entgegen und rief: „Hiermit will ich Euch bald beweisen, wie weit meine Gerechtigkeit geht!“
Während dieses Wortwechsels hatte die Familie Hille das ganze Buntenbock zur Hilfe aufgerufen; von allen Seiten eilten die Männer mit ihren Büchsen herbei; ein Trupp besetzte den Berckefeldschen Junkernhof; ein zweiter drang auf den Junker ein, und eine dritte Schar lief der Brücke zu, um ihm den Weg zu verlegen. Obwohl ein „junger Kavalier voll Courage“ – er brachte es bis zum schwedischen Oberstleutnant – sah er, da man schon die Büchsen auf ihn anlegte, bei solcher Übermacht, die selbst einem Herkules, wie er schreibt, zu viel gewesen wäre, keinen anderen Ausweg als die Flucht. Mit „gewaltigem Rennen“ erreichte er soeben noch die Brücke und entkam.
Schon am folgenden Tage verklagten die Gebrüder Berckefeld die Buntenböcker bei „Landdrost, Kanzler und Räten“ zu Osterode und forderten Bestrafung der „Gewalttat“, damit sie diese nicht selbst „eifern und rächen“ müßten. Die Regierung forderte aber zunächst ihren „ehrsamen guten Gönner“ Henning Hille in einer Verfügung, die ihm und allen Buntenböckern der Oberförster Brauns vorlesen mußte – Buntenbock galt als Forstgemeinde – zum Gegenbericht auf. In diesem stellte Hille den Vorfall so dar, als sei der Junker der Angreifer gewesen: er hätte die beiden kleinen Knaben, die „in ihrer kindlichen Weise“ sich zu fischen unterfangen, mit der Hand oder mit der Rute strafen mögen; aber als er mit dem Degen auf sie zulief, hätten seine älteren Söhne die Kleinen schützen müssen.
Sodann behauptet er, daß „die Berckefelder“ kein Recht an der Fischerei hätten, dieses vielmehr dem Herzog zustehe; vom Herzog Wolfgang sei er einst gegen „ein Genanntes von Fischen“ mit der Aussicht über diese Wasser betraut und habe solches Amt jetzt 34 Jahre inne. Allerdings habe sich der Berghauptmann Sigismund Quast dieser Wasser „in etwas angemaßt“, das sei aber „wegen der Berghauptmannschaft“ ohne weitere Berechtigung geschehen. Die Berckefelder – so schließt er – glauben mit Drohung und Trotz alles durchsetzen zu können.
Nicht kleine Kinder, die man mit der Rute zwingt, erwidern die Junker, sondern „starke, erwachsene Lecker“ waren es, die in ihrem Wasser fischten. Auf sie konnte man „billig etwas stärker einreden“; aber Leid ist ihnen nicht geschehen. Auf Anstiften feindhässiger Leute ist nun der alte Hille mit seinen Söhnen am zweiten Pfingsttage gar mit bewehrter Hand in das Berckefeldsche Fischwasser auf der Innerste eingefallen und hat es gänzlich ausgefischt und verwüstet.
Ihre Fischereiberechtigung behaupten sie mit dem Hinweise, daß nicht nur der Berghauptmann Sigismund Quast, sondern auch dessen Sohn Ernst und dann der Marschall Rudolf Quast, und ebenso ihr Vater Jobst von Berckefeld, der alle Quastschen Güter von Rudolfs Erben, den Herrn von Rauchwitz, kaufte, bis an seinen Tod unangefochten und ruhig die Fischerei ausgeübt und allen, die sich sonst des Fischens unterfangen, Reusen und Hamen abgepfändet habe.
Inbegriff ihrer Bedrohung des Junkers Heinrich scheinen die Buntenböcker straflos ausgegangen zu sein; aber es wurde von der Kanzel öffentlich abgelesen, daß sich jedermann des Fischens zu enthalten habe. – Nun fischten alle Buntenböcker, nicht nur die Familie Hille; bald beteiligten sich auch die Clausthaler und andere (wahrscheinlich wohl die Lerbacher) daran.; ja, auch das Bergamt in Clausthal machte Ansprüche geltend und übte sie aus.
Da legten am 27. Mai 1625 die gesamten Erben Jobst von Berckefelds, seine Witwe und die Kinder, dagegen eingehend, Rechtsverwahrung ein und forderten Schutz in ihrem ersessenen Recht bis dahin, daß jemand ein besseres Recht erwirkt und erstritten hätte. Irgend welche Urkunde konnte von keiner Seite vorgelegt werden. Der Oberförster Aschen Adrian Brauns zu Osterode ermittelte nur Folgendes: Der Vater des alten Henning Hille war herzoglicher Fischer für die „Hegewasser“ bei Buntenbock gewesen, zu denen die streitigen Wasser gehörten. Wenn zu dessen Zeiten der Herzog auf dem Oberharze jagte, wurden diese Hegewasser gefischt und die Fische in die herzogliche Küche in Clausthal geschafft. Im übrigen fischte nur der Berghauptmann Quast, und da er des Herzogs „vornehmer Diener“ war, „hat man es so genau mit ihm nicht nehmen können“. Der ganze an den Landdrosten gerichtete Bericht des Oberförsters stützt sich aber auf nichts, als auf die Aussagen Henning Hilles. –
Überraschend ist, wie ich zum Schluss bemerke, die Angaben Brauns, daß der genannte Berghauptmann „uffm Buntenbocke“ gewohnt habe. Da er ihn aber irrig Ernst nennt, so hat er sich vielleicht auch in jenem Punkte geirrt.
Friedrich Günther, Kolumne: Aus der Heimatkunde 2., in: Öffentliche Anzeiger für den Harz, Nr. 88, Clausthal 1907 – Nachlass Carl Bormann.
* Dr. Johannes Hundt war ab 1619 als Landdrost für das Herzogtum Grubenhagen tätig. Quelle: Hans-Joachim von der Ohe; Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg Celle und ihre Beamten. 1520-1648. – Celle: Pohl 1955. XIV, 272 S. 8°, S. 51. anders Henning Calvör 1765.
21. Januar 1871 | Rente gegen Rechte II
Vollmacht
In Sachen, betreffend die Servitutenfreilegung [Ablösung und Regelung der Waldgrundgerechtigkeiten] der fiscalischen Harzforsten, wird der Herr Regierungs-Assessor Grahn zu Clausthal hierdurch cum facultate substitutendi [mit dem Recht zur Unter- bzw. Weiterbevollmächtigung] bevollmächtigt, mit den Berechtigten in den Ämtern Zellerfeld, Elbingerode, Herzberg und Osterode die Recesse wegen Fixation [Abfindung] beziehungsweise Ablösung ihrer Holzberechtigungen Namens des Fiscus zu vollziehen und nötigenfalls wegen Sicherung des Fiscus gegen Ansprüche Dritter bei dem zuständigen Königlichen Amtsgerichte das Edictalverfahren [Aufgebotsverfahren] zu beantragen. Hannover, den 21. Januar 1871. (: L. S.:) Königliche Finanz-Direction, Abteilung für Forsten (:gez:) Winckler. [Präsident] Burckhardt. [Forst-Direktor der Abteilung III. für Forsten] Herbst. [Regierungsrat, Mitglied der Abt. III. für Forsten]
1615-2015 | Über die Gründung des Dorfes Buntenbock | Teil 1
Von Carl Bormann (1874 – 1942)
In der älteren Harzliteratur findet man stets die Behauptung verzeichnet, Buntenbock sei eine Niederlassung auf dem Oberharz, die ihre Entstehung dem Bergbau nicht zu verdanken habe, sondern die Gründung des Ortes stände mit den beiden Junckernhöfen dortselbst – die der Viehzucht gedient hätten – in engster Beziehung.
Die neueren Forschungen, insbesondere die Ausschüffungen des Herrn Professor Dr. Wenke über die Gründung des Ortes, haben obige falsche Meinung wohl für immer beseitigt und der Beweis, daß der Ursprung der Siedlung mit der früheren Hütte „tom Galme“ in Zusammenhang zu bringen sei, ist als geglückt zu betrachten.
Die Hütte „tom Galme“ und die Ziegenbugeswiese – woran heute noch in der Gemarkung des Ortes die Flurnamen „In der Galmecke“, Ziegenbergerwiesen erinnern – werden nach Denker in einer alten Urkunde vom Jahre 1355 schon erwähnt. Die Ziegenbugeswiese muß in der damaligen Zeit eine viel größere Ausdehnung gehabt haben. als dieselbe heute besitzt.
Wahrscheinlich gehörte derjenige Teil des jetzigen Forstortes Ziegenbergs d ist 35 + 36, welcher heute im Volksmunde den besonderen Namen Gertschelenbleek, Gertschenbleek führt, zu der Ziegenbugeswiese. Mehrere ältere Leute des Ortes haben einen Teil des Gertschlenbleeks noch als Wiese gekannt und der Aufforstung mit beigewohnt.
Den damaligen Besitzern wurden andere Flächen des Forstfiskus zur Urbarmachung zum Tausch überwiesen, die nun als Wiesen in Nutzung kamen. Es sind dieses die Wiesen bei der Badeanstalt Buntenbock, die durch einen noch gut erhaltenen Grenzgraben sich räumlich von der älteren Wiesenflur scheiden.
In einer alten Urkunde über die Weidegerechtsame der beiden Junkernhöfe zu Buntenbock wird bei Aufzählung der Forstorte und Wiesen, die von dem Viehbeständen der beiden Höfe behütet werden können, auch das Gerschlenbleek genannt.
Die Gründung der Siedlung ist wohl bestimmt auf das Vorkommen von Eisenerz zurückzuführen, denn dieses tritt auf den Fluren Gerschlenbleek, Ziegenberg, Kehrzug und Clausberg zu Tage.
Viele kleine Pingen, Schächtchen, Stollen bestätigen, daß in den früheren Zeiten ein eifriger Abbau des Eisenerzes stattgefunden haben muß. Die Erze verschmolz man nun in nächster Nähe ihrer Fundstätten, denn Holz war auch in großer Fülle vorhanden. Recht viele Feuer müssen im Betriebe gewesen sein, wie die verschiedenen Schlackenfundstätten in der Gemarkung des Ortes beweisen.
Man findet z.B. Schlacken beim Hotel Schützenhaus, auf der Wiese am Schubertsbrink, auf der Wiese in der Galmecke und bei der Ziegelhütte Tiefe, ausgefahrene jetzt verlassene Wege führen zu diesen Stollen.
Die Hüttenstätten haben jedoch nur ausschließlich Eisenerze verschmolzen und niemals sind hier Erze des Rammelsberges verhüttet, denn die Zusammensetzungen der Schlacken stellen diese Tatsache ohne weiteres fest. Das fertige Eisen brauchte der Rammelsberg um in großer Menge einmal zur Herstellung von Gezähstücken, zum anderen als Zuschlag bei der Verhüttung seiner Bleierze.
Hardanus Hake [1572 – 1611], Pastor zu Wildemann, sagt schon in seiner Bergchronik vom Harz, daß „unsere“ Vorfahren „aber im Anfang des Bergwerks und dieser letzten aufnehmung nicht alleine große Mühe und arbeit gehabt, wie man die Ertze recht puchen möchte, sondern auch fürnemlich im schmelzen, und haben erstlichen am Markt, da itzund das Rathaus stehet, einen Windofen gehabt, in dem haben sie sich unterstanden die Ertz zu gut zu machen, … haben mit holtze geschmultzen und viel eisen fürgeschlagen, ehe sie den Schlich zum Fluße gebracht. Wenn sie denn lange geschmultzen, haben sie es in einen König getrieben, und ist eitel sutelei und schmierwerk gewest ….“
Goslar wird nun diese Kunst des Schmelzens wohl schon viel früher und auch besser gekannt haben, besonders in der richtigen Anwendung der Eisenzuschläge, die im Übermaß dem Schmelz gut zugegeben ein Schmieren des Ofens veranlaßten.
Der Hunscherweg nun, der in der Nähe von Buntenbock und am süd-östlichen Teil des Gerschlenbleeks vorbeiführt, war der geeignetste Verbindungsweg mit Goslar für den Transport des fertigen Eisens. Als selbstverständlich darf es deshalb wohl betrachtet werden, daß wo solch lebhaftes Treiben herrschte, nunmehr auch der Gedanke kam, sich hier anzusiedeln und auch Flächen urbar zu machen für Nutzung als Viehweiden und selbst Vieh zu halten, deren Milch für die Bewohner als Nahrung groß nötig war.
Das Gerschlenbleek, sowie die Flur der jetzigen Ziegenbergswiesen waren zur Herstellung dieser Viehweiden wie geschaffen, die noch nicht eingeteichte Innerste lag in nächster Nähe und war eine gute Viehtränke. Große, starke Bäume werden hier nicht gestanden haben, sodaß die Rodungen leicht von statten gingen und in wo möglich kurzer Zeit entstand die frühere Ziegenbugeswiese.
Eisenbergbau und Hüttenbetrieb blühten nun weiter. Wie lange jedoch dieser glückliche Zustand für die Siedlung währte, darüber sind keine glaubhaften Zeugnisse verbanden. Mit dem Erliegen des Rammelsberger Bergbaus 1376, welches Jahr Löhneysen in seinem Bericht vom Bergwerk angibt, wird jedenfalls auch die Hütte „tom Galme“ zum Stillstand gekommen sein. Pest und andere Krankheiten werden hier die Bewohner hinweggerafft haben und die Ursache gewesen sein, daß der Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.
Der Rammelsberger Bergbau wurde nun nach 100 Jahren 1476 wieder aufgenommen, jedoch die Inbetriebsetzung der Hütte „tom Galme“ erfolgte als solche nicht die günstige Lage der Siedlung, insbesondere der Hütten an dem Hunscherweg gibt aber der Wahrscheinlichkeit Raum, daß die bereits kultivierte Fläche nach der Wiederaufnahme des Rammelsberger Bergbaus erneut in Besitz genommen wurde.
Die alten Hütten wurden nun zu Sägemühlen eingerichtet, die Gräben für die Aufschlagwasser wurden weiter hergestellt und Teiche als Sammelbassins angelegt. Die Wiesen bei den Sägemühlen wurden vergrößert nach und nach kam nun die Flur links der Innerste urbar gemachte Fläche hinzu (Junkernfeld), die Viehzucht fand immer mehr Aufnahme, sodaß die Siedlung ein ganz anderes Gepräge annahm.
[Die geschnittenen Bretter fanden Verwendung bei den Bergwerken des Oberharzes. Der Transport ging jetzt nicht mehr auf dem Hunscherwege, sondern auf den neben der Buntenböcker Trift laufenden Wege, der Clausthal bei der Marie Hedwig berührt und zum Rosenhof hinab führt.]
In den Altertümern des Harzes von Honemann [1704 – 1772] wird die Siedlung als ein geringer Bergflecken Buntenbock erwähnt, welcher ums Jahr 1590 schon bestanden hätte, der Name selbst findet aber erst 1615 eine schriftliche Bestätigung, indem der Ort zur Landessteuer herangezogen wurde.
Fortsetzung folgt.
Von nun an geht’s bergauf!
Außer dem eigentlichen Betriebe mit den Hauungs-, Cultur- und anderen Arbeiten, der Köhlerei und den Sägemühlen, zu denen in einigen Inspectionen die Torfgewinnung noch hinzugekommen ist, hat die Forstverwaltung auch den Wegbau wahrzunehmen, welcher am Oberharze in den letzten zwanzig Jahren sich sehr ausgedehnt hat.
Früher waren sämmtliche Wege von solcher Beschaffenheit, daß die Erz-, Schliech- und Kohlenfuhren nur mit Hülfe einer großen Anzahl sehr kräftiger Pferde beschafft werden konnten, das Fuhrwerk aus dem flachen Lande aber fast gänzlich außer Stande war, die Harzorte zu erreichen.
Es mußten deshalb die Lebensmittel und andere Gegenstände aus dem flachen Lande heraufgetragen oder auf Pferden oder Eseln von den Treibern herbeigeschafft werden, – wie zum Theil auch noch geschieht, – größere Transporte für den Bergwerks- und Forsthaushalt aber vorzugsweise auf Schlitten vorgenommen werden, so daß sie wesentlich auf den Winter hingewiesen waren und von der Menge und Dauer des Schnee’s abhingen.
Die vor dreißig Jahren begonnene Verbesserung der Harzwege umfaßte zunächst die Hauptstraßen, welche den Oberharz von Süden nach Norden und von Westen nach Osten durchkreuzen, hat aber seit dem Erscheinen des Hausmann’schen Werkes noch solche Fortschritte gemacht, daß nur wenige Strecken zwischen den Orten und für wichtigere Betriebszwecke noch neuer Anlagen bedürfen.
Die sehr großen Kosten dieser Weganlagen, welche allerdings durch beträchtliche Ersparungen in dem gesammten Haushalte und durch die Vortheile eines leichten Verkehrs für den ganzen Bezirk sich im Ganzen sehr nützlich bewährt haben, sind aus mehreren Gründen, hauptsächlich aber wegen der dem Forstbetriebe zunächst erwachsenden Verringerung mancher Kosten und besseren Verwerthung des Materials, größten Theils den Forstcassen zur Last gefallen.
Es kam hinzu, daß die Mehrzahl der Wege ursprünglich für den Forstbetrieb bestimmt war, und daß es bei denen auf gewisse Jahreszeiten sich zusammendrängenden Arbeiten wieder – in anderen Zeiten – für das unentbehrliche Personal an Beschäftigung fehlte.
Friedrich Ludwig Christian Jugler; Der oberharzische Silberbergbau am Schlusse des J. 1849 und der Ernst-August-Stollen. In: Archiv für Mineralogie, Geognosie, Bergbau und Hüttenkunde. Herausgegeben von Dr. C. J. B. Karsten und Dr. H. v. Dechen. Sechs und Zwanzigster Band. Erstes Heft. Mit vierzehn Steindrucktafeln. Berlin 1854, S. 174f.
Vom Fuhrmann zum Fuhrherrn
Im Landtagsabschied zu Salzdahlum vom 03.06.1597 folgte man der Auffassung des Herzogs, wonach sich der Anspruch auf die Hilfeleistung aus dem Wesen der „Bergwercke, als bonum publicum“, ableitete (…). Nach Maßgabe des Vertrages, der zwischen den verschiedenen, an der Harzer Kommunion beteiligten welfischen Linien am 12.05.1649 abgeschlossen wurde, blieb es bei dieser hergebrachten Verpflichtung zu ‚gemeinnützigen Diensten‘ (…).
Im Laufe der Zeit scheint sich aus dieser ursprünglichen Pflicht zur Hilfeleistung ein Anspruch oder Recht auch auf Seiten der Dienstpflichtigen auf Beschäftigung herausgebildet zu haben. So wurde Mitte des 17. Jahrhunderts den Bewohnern der Ämter Harzburg, Langelsheim und Seesen zugesichert, hinsichtlich der Holz- und Kohlenfuhren nach altem Herkommen vor anderen den Vorzug zu haben, „soweit sie dieselben zu Verrichten Berechtiget“ seien. Im übrigen würden die Fuhrleute vor dem Forstamt anzunehmen und zu bestellen sein, damit man sich ihrer versichern „und sich dazu Verlaßen“ möge (…).
Peter-Michael Steinsiek; Nachhaltigkeit auf Zeit : Waldschutz im Westharz vor 1800, Waxmann, Münster, New York, München, Berlin 1999, S. 158f.
Bergfreyheit
Bergfreyheit. Dieses Wort bedeutet
- gewisse Privilegien, welche sowohl den Bergorten, [als den mit dem Bergbaue unmittelbar beschäftigten Personen] vom Landesherrn ertheilet werden. [In Chursachsen bestehen solche 1) was die Bergorte betrifft, in den halben Land- und Tranksteuererlaß, in der halben Accismoderation, in der Freyheit von Zoll und Geleite; 2) In Rücksicht der bei dem und mit dem Bergbaue beschäftigten Personen giebt es zweyerley Arten von Freyheiten , nämlich
a) für die Bergleute (Beamte und gemeine),
- daß sie für sich und ihre Kinder einen privilegirten Gerichtshof haben;
- daß sie nicht zu Soldaten genommen werden dürfen;
- daß sie für ihre Person von der Quatember- und Kontributionssteuer gänzlich befreit sind;
- daß sie, wie die Einwohner der Bergorte überhaupt, der Accismoderation theilhaftig sind;
- daß sie sich durch eine eigne Uniform von andern Ständen unterscheiden dürfen;b) für die Gewerken,
- daß sie ihrer Bergtheile keines Verbrechens wegen verlustig werden;
- daß sie Schulden halber auf ihre Bergtheile nicht ausgeklagt werden können,
- (diese Freyheit leidet jedoch in manchen Fällen einige Einschränkung);
- daß sie ihre Schichtmeister, Lehnträger und Versorger aus drey von dem Bergamte vorgeschlagenen Subjekten selbst wählen dürfen;
- daß sie in Bezug auf ihre Bergtheile ein forum privilegiatum haben;
- daß sie bey der Aufrechnung ihre Erinnerungen vorbringen können;
- daß sie in Rücksicht der Bergmaterialien von Land- und Generalaccise, ingleichen von Zoll- Geleit- und Einfuhrgeldern frey sind;
- daß sie an denen im Retardate vorhandenen Kuxen, das Anboth- und Vorzugsrecht haben;
- daß sie bey neu aufgenommenen Berggebäuden Quatemberfreyheit auf Ein Quartal, und Zehnden – und Zwanzigstenerlaß auf die ersten 6 Jahre haben.
S. Köhlers Anleitung zu den Bergrechten. S. 139 f. dessen kurze Uebersicht der Bergwerksverfassung in Chursachsen im Bergmännischen Taschenbuche auf das Jahr 1790. S. 90, 105 u.m.O. Wagners Chursächsische Bergverfassung S. 60 – 82. Bergm. Wörterbuch, S. 67. L.]
Zu den Bergfreyheiten gehört auch die Holzfreiheit, bey manchen, z. E. Harzischen, Böhmischen, Würtembergischen und andern Bergwerken. So bekommt der Oberharz alles zum Bergbau und Hütten nöthige Holz aus den dasigen Forsien ganz forstzinsfrey, welches sich aus der Bergfreyheit des Herzog Ernst zu Braunschweig und Lüneburg von 1554 herschreibt, wo es Art. 1. heißt:
„Daß sie uff unsern Wäldern zu aller Nohtdurfft, Schachtholz, Bauholz zu Bauung aller Schächte, Hütten, Puchwerke, Röste-Holz auch Brenholz nach Nohtdurft ohne allen Forstzinns, doch nach der Anweisung unsrer Förster in unsren Gehöltzen, wo das will gelegen seyn (doch nichts davon zu verkaufen) bedürffen werden, zu hohlen und zu gebrauchen.„
Andreasberg hat seine Aufbauung der Bergfreyheit von den Grafen von Hohnstein und Lutterberg, Ernst und Heinrichen d. a. 1521 zu danken.
Ueberhaupt haben die Bergleute, vorzüglich die Harzer, sehr viel Freyheiten, diese z. E. wohnen ganz frey*) in offnen Städten und Oertern; geben kein Schutzgeld, sondern bloß ein gewisses Pfarr- und Baugeld, und die unter Bergbaucasse bemerkte selbst bewilligte Bieraccise zu Unterstützung des Bergbaues. Sie können ohne Unterschied selbst Bierbrauen, fremdes Bier verschenken, alle bürgerliche Nahrung treiben. Ihre Viktualien kommen zollfrey ein, es gilt auf ihren Märkten kein Vorkauf.
*) S. Verordnung wegen Befreyung des Einseitig- und Communharzes von der Consumtionsaccise, den 6 Febr. 1687.
Die Bergleute für ihre Person, sind Zins- Schoß- Steuer- Schaarwachen- und Frohndienst frey; haben freyen Abzug mit aller ihrer Haabe; sie haben ferner von Bartholomäi bis Fastnachten , einen Theil der Jagd- und Fischgerechtigkeit. Bey Verkauf von Häusern und Baustellen, haben sie das Vorkaufsrecht, *) u. s. w. **).
*) S. Clausthaler Bergresolutionen von 1678 – 1679 §. LXXX.
corp. jur. met. Tom. I. p. 1073.
**) S. das mehrere in der Bergfreyheit Herzog Ernsts vom Jahr 1554.
Wegen dieser verschiedenen Freyheiten aber, dürfen auch in den freyen Bergorten selbst, außer den Bergleuten, nur die nothwendigsten Handwerker, Künstler, Geistliche u. s. f. wohnen, und darf sich kein Fremder ohne des Berghauptmanns unterschriebene schriftliche Erlaubniß, niederlassen, um nicht den Preis der Lebensmittel zu erhöhen, und die Consumtion des Holzes zu vermehren, wofür nur Hauer- und Fuhrlohn bezahlt wird. S. Freiesleben a. a. O. Th. l. S. 413 f.
II) Die Gegend, Plätze und Immobilien, welche unter Bergamtsjurisdiktion liegen, wie denn z. E. zu Schneeberg und andern Orten verschiedene Einwohner unter des Bergamtsgerichtsbarkeit, oder Bergfreyheit wohnen. Bergm. Wörterbuch. S. 67.
Swen Rinmann’s Königl. Schwedischen Berggraths und Ritter des Wasa-Ordens allgemeines Bergwerkslexikon. Nach dem schwedischen Original bearbeitet und nach den neuesten Entdeckungen vermehrt von einer Gesellschaft deutscher Gelehrten und Mineralogen. Erster Theil. Enthält A bis Berg. Mit Kupfern. Leipzig 1808. bey Fr. Chr. W. Vogel.
Das meiste Holz … das meiste Geld
Was der Transport der Waaren zu Wasser und zu Lande, insonderheit aber hier bey weiten und nahen, guten und schlimmen Wegen, theuren oder wolfeilen Futter-Preiß, viel oder wenigen Zoll u. für einen grossen Unterscheid der Kosten mache, wissen die Herren Kaufleute, so starke Handlungen treiben, am allerbesten; Hier im Haarz aber weiset es noch mehr der Beutel und die Rechnungen aus, was für ein Unterscheid im Fuhrwerk und Flössen sey, und wie das Kohlenwesen das meiste Holz; also auch das Fahrwesen das meiste Geld wegnimmt. Dannenhero wäre es ja wohl nicht undienlich, auch darin gewissen Principia für die beste Menage zu haben.
Ich halte nun dafür, sie würden ohngefaehr darin bestehen: daß 1) so viel möglich, alle Holz-Fuhr, damit sie auch einander nicht verhinderten, den Winter; und alle Kohlen-Fuhr, den Sommer geschehe.
2) Daß den Winter bey der Holz-Fuhr insonderheit die Schlitten-Bahn in acht genommen werden müsste.
3) Daß auch zu dem Ende, wenn das Lohn von dieser oder jener Fuhr ausgemacht, von jeden Bedienten, der nur dazu helfen wolte, Land-Fuhrleute mit darzu angeschaffet werden könnten.
4) Daß der ohnfehlbaren Lohnung halber, von denen Röste- und Treib-Holz Administratoribus, wo nicht alle Wochen, doch alle Monate Verlags-Extracte übergeben werden müsten.
5) Daß die Haarz-Fuhrleute, vornehmlich im Einseitigen-Haarz, anwo es eben nötig ist, so dann, damit sie endlich der Vielheit halber, einander nicht gar verdürben, noch andern Leuten das Futter und die Victualien zu theuer machten, und die Sache doch ihre Grenze hätte, auf eine solch gewisse Zahl mit ihren Pferden besehet würde / als ohngefähr zur Erz- Weg- Kohlen- und der Bürger-Fuhren, da doch zu den letzten beyden auch noch Land, Fuhrleute mit zu zunehmen stünden, zusammen nöthig wären.
Insonderheit, daß 6) kein Pfählhauer zu Schacht-Holz, Pfähle-Pfosten- oder andern Holz-Fuhren selber Spannwerk mit halten, und die andern vervortheilen dürfte.
Item, daß 7) bey dem allen in Machung der Löhne, nicht allein auf die Weite und Last der Fuhr, sondern auch dabey auf den jedesmaligen Korn- und Futter-Preiß mit gesehen würde.
Ja daß 8) ihnen hernach auch kein zu vieler Zoll, ich meine unbillige Abzüge, an zu vielen Neigen-Gelde oder dergleichen gemacht;
9) sie überal, und insonderheit die Einheimischen, mit Schmiede- und Rademacher-Kosten übersetzet werden dürften; und daß dann
10) und hauptsächlich, so viel mehr auf die Besserung, und im Stande-Erhaltung der nöthigen Wege gesehen und dafür gesorget würde, (…) derselben Wege, wegen der so viel wenigern Heye und Oerter, die ohndem zum besseren Forst-Haushalt nothwendig wieder erfordert werden, auch so viel weniger zu erhalten nöthig seyn würden.
Generale Haushalts-Principia vom Berg- Hütten- Salz und Forstwesen, inspecie vom Hartz, aufgesetzt von Christian Bösen, Fürstl. Heßischen Berg- und Hütten-Inspector zu Schmalkalden, der vorhin die Controlle und Inspection von dem sämtlichen Chur-Hannöverischen und Hochfürstl. Wolffenbüttelschen Communion und Einseitigen Forst-Wesen auf dem Haars 21. Jahr von Hannover aus gehabt, und dabey in all denen andern Berg- und Hütten-Sachen daselbst, auch sonst im Lande und ausserhalb Landes zu dergleichen als Commissarius mit gebraucht worden, Worzu auch dessen Charte vom ganzen Haarz bey denen Homannischen Erben zu Nürmberg mit zu haben ist, Leipzig und Franckfurt 1753. S. 161.
Die Grenzen der Freiheit
Gleichwie der Nutzen hier, wie ordinair bey allen guten Bergwerken, hauptsächlich in Bergen, Erzen, Holz und Wasser, bestehet, also ist auch die Verordnung hier schon längst gewesen, daß die Einwohner nur allem in Bergleuten, Hüttenleuten, Waldleuten, Fuhrleuten, und deren benöthigten geist- und weltlichen Officiren, Künstlern, Handwerkern und Krämern, bestehen sollen.
Selbige nun zusammen, wohnen darin nach denen ihnen von Zeit zu Zeit verliehenen Berg-Freyheiten ganz frey in offenen Städten und Oertern, geben von allen ihren Sachen und Nahrungen dem Landes-Herrn, für ihren Schutz, nichts, sondern nur ein gewisses Pfarr- und Bau-Geld, und eine in neulichen Zeiten selbst mit beliebte Bier-Accise, die doch zum Berg-Bau und ihrer eigenen Subsistenz wieder mit angewandt wird, auch nach Gelegenheit der Zeit von ihnen selbst wieder mit aufgehoben werden kann.
Denn ihre alten Berg-Freyheiten bestehen sonderlich mit darin, daß die Einwohner auf den Bergstädten ohne alle Beschwerde selber Bier brauen, auch fremd Bier verschenken, und sonst allerley bürgerliche Handthierung und Nahrung treiben dürfen. Daß ihre kommende Victualien Zoll-frey seyn. Daß kein Vorkauf davon auf den Gassen, noch dem Markte, getrieben werden darf. Daß die Bergleute von allen Zins, Schoß, Steuer, Schaarwachen und Frohn-Diensten, befreyet seyn sollen. Daß sie von Bartholomäi bis Fastnacht, Hasen, Haselhüner, Schneppen und Vogel fangen, auch die Wasser, so zum Bergwerk gehörig, mit fischen dürfen. Daß denen Gewerken weder in Krieges- noch Friedens-Zeiten ihre Berg-Theile, wegen irgend eines Verbrechens eingezogen, noch weggenommen werden können. Daß alle neue Gruben die ersten 5. Jahre vom Zehenten frey seyn sollen, u. s. w.
Demnach werden über die vorgesagten nöthigen Leute regulariter keine andere (der sich sonst der Freyheit halber genug zu dringen,) mehr in den Haarz zu wohnen eingelassen, damit die unnöthigen, die Victualien nicht zu theuer machen, und die Forsten mit so viel mehrer Bau- und Feuer-Holz Consumtion nicht zu sehr beschweren; Immassen dann dafür gehalten wird, und auch an dem ist, daß eben die Forsten alhier dem Bergbau, Maas und Ziel setzen, und keine Berg- und Hüttenwerke mehr aufgenommen und betrieben werden können, als der Forsten Zustand und Ertrag vermag, sonsten es an Erzen bis an den jüngsten Tag nicht fehlen werde.
Der Zufuhr des Getreydes, fetten Viehes und dergleichen Victualien so noch fehlen, kömmt auf der Südwest-Seite hauptsächlich aus der güldenen Aue von Nordhausen, und so am Haarze heraus, meist nach Osterode, und an der Nordost- Seite aus dem Anhaltischen von Quedlinburg, auch aus dem Halberstädtischen, und so theils über Elbingerode, mit nach dem Andreasberge, meist aber über Goßlar nach all den übrigen Bergstädten, und vieles auch mit der Seits aus dem Wolffenbüttelischen, Stifft-Hildesheimischen und Hannoverischen, wie dann diese nechsten Nachbaren, und insonderheit die Stadt Braunschweig das Garten-Gewächse, als Kohl, Rüben und dergleichen, häufig mit hergeben, auch das Eychsfeld etwas Haber, so, daß der Haarz auf allen Seiten gute Länder um sich herum hat, die was ausgeben und missen können; und auch keinen nähern und bequemern Debit dafür haben.
Generale Haushalts-Principia vom Berg- Hütten- Salz und Forstwesen, inspecie vom Hartz, aufgesetzt von Christian Bösen, Fürstl. Heßischen Berg- und Hütten-Inspector zu Schmalkalden, der vorhin die Controlle und Inspection von dem sämtlichen Chur-Hannöverischen und Hochfürstl. Wolffenbüttelschen Communion und Einseitigen Forst-Wesen auf dem Haars 21. Jahr von Hannover aus gehabt, und dabey in all denen andern Berg- und Hütten-Sachen daselbst, auch sonst im Lande und ausserhalb Landes zu dergleichen als Commissarius mit gebraucht worden, Worzu auch dessen Charte vom ganzen Haarz bey denen Homannischen Erben zu Nürmberg mit zu haben ist, Leipzig und Franckfurt 1753. S. 42ff.