Holz zu jeder Jahreszeit

Holzfuhr im Winter – hier für den Eigenbedarf – Aufnahme um 1900 bei Buntenbock.

Das Feuerholz wurde vor alters wie die Kohlen in zweiräderigen Karren gefahren, auf welchen statt des Korbes zwei niedrige Wagenleitern angebracht waren, zwischen denen das Holz aufrecht und hoch aufgetürmt stand. Ein solcher Karren faßte 2 alte Harzmalter à 30 Kubikfuß, also etwa 1 1/2 m. Auf den jetzigen Leiterwagen zieht ein Pferd 1 Harzmalter à 80 Kubikfuß = 2 m. Doch wird bei den besseren Waldwegen im Sommer meist zweispännig zu Walde gefahren. Ein großer Teil des Brennholzes muß indes „gerückt“ werden: es ist von steilen Berghängen durch ein tiefes Tal und wieder hoch hinauf zu schaffen, so daß den Zugtieren bis zum Beginn der Hochebene nur die halbe Ladung zugemutet werden kann.

Manche Forstorte liegen so ungünstig, daß die Abfuhr des Holzes vorteilhaft bis zu guter Schlittenbahn aufgeschoben wird. An frosthellen Wintertagen begegnen uns oft ganze Karawanen, und wir müssen, da ein anderes Ausweichen unmöglich und von Rohrs‘ Urteil über die Fuhrknechte (siehe S. 149) noch immer nicht ganz unzutreffend ist, uns seitwärts in den tiefen Schnee stellen, bis die letzten Schlitten vorüber sind.

Die einen fahren Schachtholz für die Gruben. Die langen, starken Fichten, denen nur die äußerste Spitze und die Zweige genommen sind, hat man mit dem Stammende zu Zweien oder Dreien auf dem „Knäbchen“, einem ganz kurzen, festen Schlitten, mittels Ketten befestigt, das Zopfende schleift aufdem Schnee und macht den Weg spiegelglatt. In dem schmalen Fahrgleise gehen die vor das Knäbchen gespannten Pferde hinter einander.

Andere Fuhrleute haben Brennholz geladen, und in langem Zuge, Schlitten hinter Schlitten, vor jedem ein Pferd, kommen sie dort über den Berg. Jetzt machen sie für einen Augenblick Halt. Der Atem der dampfenden Pferde wird sofort zu Reif. Um sich zu erwärmen, versuchen sich die Fuhrleute im Knallen, und weithin schallt’s wie Flintengeknatter durch den stillen Wald. Wenn die Pferde sich erholt haben, ziehen sie von selbst wieder an, und mit leisem Glockenklingen geht der Zug weiter.

Friedrich Günther; Der Harz, S. 547f. s. auch Karl Thiele, Fuhrleute.

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„Jetzt stehen die Bergfuhrherren auf dem Aussterbeetat“

Christian Bormann, letzter ‚Fuhrherr‘ der Familie, vor dem Bormannshaus in Buntenbock, Aufnahme nach 1900. Christian Bormann trägt die klassische Fuhrherrentracht: Den weißen Kittel, schwarze Manchesterhosen mit Gamaschen, Schlapphut auf dem Kopf, Peitsche in der Rechten und die obligatorische Pfeife im Mund.

Auch das Fuhrwesen am Oberharze hat vor noch nicht zwei Jahrzehnten eine völlige Umgestaltung erfahren. Doch liegt der Grund hierfür nicht allein in der veränderten Waldnutzung, sondern zu größerem Teile in dem Fortfall der Erzfuhren ..

Die alten konzessionierten, pensionsberechtigten „Bergfuhrherren“ waren angesehene und wohlhabende Leute, die Tag für Tag dem vereinigten Berg- und Forstfiskus mit einer stattlichen Reihe von „Geschirren“ dienten. Wo Beamte in Uniform erschienen, namentlich aber Sonntags, wenn sie beim Forstmeister, ihrem nächsten Vorgesetzten, zusammenkamen, um Arbeitsanweisung und (auch für Privatfuhren gültige) Fuhrtaxe für die kommende Arbeitswoche entgegenzunehmen, da trugen sie mit Stolz ihren blendend weißen, sauber gearbeiteten langen Kittel (eine Bluse), der den feinen schwarzen Tuchrock völlig verdeckte.

Eine hohe Ehre aber war es ihnen, mit dem Berg- und Hüttenmann als dritte Gruppe an bergmännischen „Aufwartungen“ teilzunehmen und durch ihr kunstfertiges, minutenlang andauerndes Peitschenknallen, dessen Anfang und Ende ihnen durch an einem bestimmten Dachfenster des Amtshauses plötzlich auftauchendes und verschwindendes Licht signalisiert wurde, das Hurra und Glückauf jener zu verstärken. Auch wenn Deputationen an den höchsten Bergherrn zur Gratulation nach Hannover entsendet wurden, durften die Weißkittel neben der Puffjacke und dem Schurzfell nie fehlen, und ihr einem Schnellfeuer ähnliches Konzert erregte dort mehrfach solches Aufsehen, daß sie es zum zweitenmale aufführen mußten.

Jetzt stehen die Bergfuhrherren auf dem Aussterbeetat, und an ihre Stelle sind einfache „Fuhrunternehmer“ getreten.

Friedrich Günther; Der Harz in Geschichts-, Kultur- und Landschaftsbildern, Hannover 1888, S. 574.

 

Fuhrmannsleben V | Utspann

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Der Transport per oder zur Fuhre oder Achse nimmt bekanntlich bei uns von Jahr zu Jahr an Bedeutung ab. Schon die Verbesserung so mancher Wasserstraßen wirkte früher darauf ein; in neuester Zeit hat aber die Ausbreitung der Eisenbahnen dem deutschen Frachtfuhrwesen einen Stoß gegeben, von welchem dasselbe sich nie wieder erholen wird.

Trotz dessen hing noch bis in das erste Viertel dieses Jahrhunderts die Blüthe unsres Binnenverkehrs auf das Genaueste mit der guten Organisation des Fuhrwesens zusammen, welches Letztere auch vor Allem eine so bedeutende Rolle auf den Messen spielte.

Der Frachtvertrag mit einem Fuhrmann wird vom Kaufmanne selten directe mit Diesem geschlossen; in der Regel tritt dabei eine Mittelsperson hinzu, welche im Allgemeinen Güterbestätter oder Güterschaffner genannt wird. Häufig nennt ein solcher Schaffner sich auch Spediteur, was aber, des anderweitigen Verstandes dieses Wortes halber, leicht zu Misverständnissen führen kann; in Hamburg, Lübeck und Holstein hat man endlich für eine gewisse Classe von Güterbestättern noch den lokalen Namen Litzenbrüder.

An vielen Orten sind, von alten Zeiten her, dergleichen Geschäfte zugleich mit einem vollständigen Ausspann der Fuhrleute, einer Gastwirthschaft, verbunden, und ganz treffend zählt noch Leuchs die Gastwirthe zu einer Art von „Consuln“ der Fuhrleute. Ehemals bezogen die Güterbestätter wohl ziemlich durchstehend den Lohn (resp. Litzgeld) für ihre Bemühung vom Absender wie vom Fuhrmann; gegenwärtig sind sie dabei jedoch mehrentheils bloß auf den Letzteren angewiesen.

Die Handelswissenschaft, theoretisch und praktisch dargestellt von Ludolph Schleier, Leipzig 1848, S. 591f.

Fuhrmannsleben IV | Am Ziel – Am Zoll

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Verfahren des Zolles

§.1. Alle diejenigen Waaren, welche von Harburg abgesand werden und nacher Braunschweig, Zelle, Hannover und Hildesheim, und der Orten hin destiniret [bestimmt] seyn, auch von dannen nacher Haarburg gehen, sollen praecise über die Zoll-Städte zu Witzendorf [Wietzendorf] gehen, was aber von gedachten Haarburg nach Westphalen und vice versa aus Westphalen und der Orten nacher Haarburg spediret [befördert, versandt] wird, soll allein über den Zoll zu Soltau fahren, alle anderen Neben-Zolle aber gänzlich verboten seyn: gestalt dann alle und jede Fuhrleute, welche sich dieser Wege bedienen, ernstlich verwarnet sind, sich aller Neben-Wege enthalten bey Strafe, das erstemahl mit 10 Rthlr. Und bey fernerer Contravention [Zuwiderhandlung], Arrestirung ihrer Person, Wagen, Pferde und Ladung.

Patent vom 12. May 1727. C.6. u. 169. p. 446.

§.2. Wer aus dem Braunschweigischen, Hildesheimischen und aus Hannover, nach Celle und von da wieder zurück an besagte Oerter fahren will, soll, falls er von der Ladung oder Wagen und Pferden, auch von dem durchtreibenden Viehe Zoll, Weg-Geld, Vierpfennig-Zoll und andere dergleichen Abgiften bezahlen muß, die rechte Heerstrasse über die Müggenburger und Bröckeler Dämme nehmen, und sich keines andern Weges bey ohnvermeidlicher Strafe von 10, 20 und mehr Thalern, auch dem Befinden nach Confiscation der Waaren, bedienen.

Patent vom 17. Jul. 1713. C.6. n. 163. p. 434.

Churfürstlich Braunschweig-Lüneburgische Landes-Gesetze und Verordnungen Calenbergischen und Grubenhagenschen Theils in einen Auszug nach Alphabetischer Ordnung gebracht von Friedrich Christoph Willich der Rechte Doctor, und Actuarius der Georg-August Universität. Dritter Band, R-Z nebst Anhang. (Das Exemplar kostet 2 Rthlr.), Göttingen und Dessau, bei dem Verfasser und in der Buchhandlung der Gelehrten 1782, S. 334f.

Herrenstraße | Annerschbarrich

„Herrenstraße“

Mit 22 % Gefälle

die steilste Stadtstraße.

In der Herrenstraße wohnten

die Fuhrherren. Mit dem Bergbau

entwickelte sich im Oberharz ein Fuhrwesen,

das in damaliger Zeit einen Umfang annahm, von

dem wir uns heute kaum noch einen Begriff machen

können. Die alten konzessionierten, pensionsberechtigten

Bergfuhrherren waren angesehene und wohlhabende Leute, die

Tag für Tag dem Berg- und Forstfiskus mit einer stattlichen Anzahl von

Pferden dienten und in Sankt Andreasberg in der nach ihnen benannten Straße

ihre Häuser hatten. Bergstadtverein St. Andreasberg | Text auf „Dennert-Tanne“ in der

Herrenstraße, St. Andreasberg.

Fuhrmannsleben III | Anstieg am Berge

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

So erfreulich es nun auch ist, auf der Karte [ des Harzes] ein vollständiges Netz zweckmäßig laufender, an die benachbarten Chausseen sich anschließender Straßen wahrzunehmen, so ist doch dabei nicht zu übersehen, daß diese Straßenzüge nicht – wie im übrigen Lande – durch die unmittelbaren Anforderungen des großen Verkehrs hervorgerufen sind. Sie sind vielmehr wesentlich durch Zwecke des Bergwerks, Hütten- und Forstbetriebes bedingt gewesen.

Mehrfach bedurfte es auch eines außerhalb dieser Zwecke liegenden Anstoßes, um die alten Harzwege, welche vor kaum dreißig Jahren nicht ohne wirkliche Gefahr von Reisewagen und anderen im Flachlande gebräuchlichen Fuhrwerken benutzt werden konnten, allmälig in vortreffliche Straßen zu verwandeln.

Nach der Lage des Hannoverschen und Braunschweigschen Harzes mußten die Verbindungswege, welche sich von Alters her zwischen den nördlich und südlich des Gebirges belegenen Ländern gebildet hatten, sich vorzugsweise auf die Linien zwischen Halberstadt und Goslar auf Nordhausen und zwischen Goslar und Osterode beziehen, und in diesen Richtungen haben sich auch die Wege über Elbingerode, Braunlage und Clausthal erhalten.

Wegen der Zersplitterung der Gebiete erlangten sie aber die große Bedeutung nicht, welche ein lebhafter Verkehr ihnen sichern konnte, und geriethen sogar immer mehr in Verfall.

Sie blieben daher in ähnlichem Stande, wie die Communicationswege, welche nach dem Sinken der Reichstadt Goslar sich zwischen den Bergstädten des Oberharzes allmälig herstellten – nur Wege für den Bedarf der Ortschaften und für die Zwecke des Bergwerks- und Hüttenbetriebes.

Alle diese Weg waren als eigentliche Fahrstraßen für die Versorgung des Oberharzes mit dem hier mangelnden Getreide ohne Wichtigkeit, aber sie genügten für die „Treiber“, welche auf den Pferden und Mauleseln Lebensmittel und andere Gegenstände des Verbrauches herbeischafften, und zur Benutzung durch Einspännige Karren, in denen die Erze, Metalle, Kohlen u.s.w. von den Gruben und Hütten oder für sie verfahren wurden. Außerdem dienten dazu die Schlitten, mit denen besonders das Bau- und Brennholz angefahren wurde und welche noch viel angewandt werden.

Es lag in den damaligen Gewohnheiten, daß jede Stadt eine gewisse Länge der nächsten Straße ganz oder zum Theil zu erhalten hatte, und daß jeder Betriebszweig die Kosten der Wege trug, welche ausschließlich oder mit anderer Betheiligung für seine Zwecke dienten.

Die übrigen Wege und Strecken fielen der Forst – wie manche andere Ausgaben und einzelne Domanialeinnahmen -, als dem fürstlichen Domanialgrunde [Bereich einer Domäne] zu, aber ihre Instandsetzung war wieder wesentlich durch die Zwecke des Forstwesens bedingt.

Dieser Zustand dauerte auch großen Theils nach der Beseitigung der westphälischen Usurpation fort, durch welche der gesammte Harz mit Ausnahme des Fürstlich Anhaltschen Gebietes vorübergehend zu einem Ganzen vereinigt war.

Auch in den ersten Jahren nach der Wiederherstellung der rechtmäßigen Verfassung wurden nur geringe Kosten für eine Verbesserung der Wege verwandt.

Die Straßen des Hannoverschen Oberharzes und des Communionharzes; von Oberbergrath Jugler in Hannover, in: Zeitschrift des Architecten- und Ingenieurs-Vereins für das Königreich Hannover, Bd I, Hannover 1855, S. 487.

Fuhrmannsleben I | Fütterungszeit

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Die Abbildung aus dem Münchener Bilderbogen „Fuhrmannsleben“ aus der Mitte des 19. Jahrhundert zeigt den Fuhrmann bei der Fütterung der Pferde. Der Pferdestall im Bormannshaus in Buntenbock, einem typischen Fuhrherrenhaus aus dem 18. Jahrhundert, wurde durch eine Tür von der Straßenseite her erreicht. Der Stall, der unter dem gemeinsamen Dach lag und sich unmittelbar an den Wohnbereich anschloss, gab Raum für, vermutlich, sechs Pferde, die für unterschiedliche Fuhren im Bereich des Bergbaus im Einsatz waren. Futter kam von den hauseigenen Wiesen im Umfeld des Dorfes, Hafer musste teuer zugekauft werden. Über dem Pferdestall lag die „Haferkammer“, in dem das Futter in Kästen gelagert wurde. Das Heu wurde auf dem „Heuboden“ unter dem Dach gelagert und nach Bedarf durch einen, bei Verkauf des Hauses 2012 noch erhaltenen, Schacht in den Stall hinab geschickt. Die Pferdedecken trockneten in der „Großen Kammer“ im ersten Stock des Hauses. Die Fuhrwagen, -karren und -schlitten wurden außerhalb, oberhalb des Bormannshauses, in der „Remise“ des Bormannshauses abgestellt.

harzer ‚goat walk‘

Trachten aus dem Harz. Chromlithographie von A. Kretschmer um 1887.

Trachten aus dem Harz.
Chromlithographie von Albert Kretschmer um 1885.

Der Harz

Bei den Männern ist, neben dem blautuchenen Rock von halbmoderner Form als Sonntagstracht, der hellblauleinene Kittel für den Werktag vorherrschend; letzterer unverändert wie er in den meisten Gegenden Norddeutschlands sich wiederfindet: ohne Kragen, bald in engen, bald in flacheren Faltenlagen vom Ausschnitt des Halses ausgehend, und mit breiter Verzierung von weißer oder dunkelblauer Stickerei am Achselstück.

Die schwarzen oder hellen Lederhosen mit Stiefeln bis unter das Knie reichend, dunkelblaue Strümpfe, und über diese Gamaschen von hellem Tuch, von der ganzen oder halben Länge des Unterschenkels, schwarzlederne Gebirgsschuhe mit dicken Sohlen und vielen Nägeln beschlagen, ein runder, schwarzer oder brauner Filzhut mit niedrigem Kopf und breiter Krempe, eine dunkelblaue Mütze von Tuch mit Lederschirm und endlich die mit Pelz besetzte Sammetkapppe ist die hier am meisten gebräuchliche Bauerntracht.

Am eigenthümlichsten kleidet sich unter den Bewohnern dieser Gegend der Schäfer. Im langen dunkelblauen Tuchrock mit dem brennend rothen Unterfutter und mit gemusterten Messingknöpfen besetzt; um Schulter und Rücken das lederne Ränzel mit vielen Metallbeschlägen, Ringen, Hundekoppeln und dergleichen Dingen, die theils von praktischem Nutzen sind, theils auch nur dazu dienen, seine Würde erkennen zu lassen; in der einen Hand das machthaberische Zeichen, den langen Schäferstab mit eisernem Haken, so finden wir ihn neben seiner wandelnden Sommerwohnung, dem „Schäferkarren“, welcher Schlafstube und Speisekammer vertritt.

Das Uebrige, diese Tracht Vervollständigende finden wir beim Bauern wieder, nur zuweilen vertauscht er den blautuchenen Rock mit einem weißleinenen oder trägt unter einem dieser beiden noch den blauleinenen Kittel.

Die Frauentracht in der Gegend um Wernigerode hat bei großer Einfachheit in Stoff, Farbe und Form dennoch viel Anmuthiges. Das gescheitelte oder nach der Höhe gestrichene Haar wird am Wirbel von einem schwarzseidnen Häubchen bedeckt, welches bald spitz nach hinten steht, bald flacher am Kopfe anliegt, und deren lange schwarzseidene Bänder am Rücken, sowie auch unter dem Kinn besfestigt, herabhängen.

Für die übrige Bekleidung lieben die Harzerinnen meistens Wolle oder dunkelstreifig und blumig gemusterten Kattun, welcher so nebeneinander gestellt ist, daß in vielen Fällen eine harmonische Farbenwirkung erzielt wird. Ein Kattunrock mit Kattunstreifen anderer Farbe am Saum besetzt, und eine Jacke und Schürze desselben Stoffs von dritter und vierter Farbe sind fast immer zusammen. Diese Zusammenstellung ist dennoch wenig auffallend, weil die Stoffe vorherrschend in ernsten Farben gehalten sind.

Die Röcke sind in nicht übermäßiger Faltenfülle und reichen in größter Länge beinahe bis zum Knöchel; sie sind häufig langgestreift und, wie oben erwähnt, am Saum breit besetzt. Die Schürzen sind größtentheils von dunkelbraunem Kattun mit weißen Blümchen (ähnlich der in jeder Wirthschaft bekannten Küchenschürze), doch sind auch hellstreifige oder hellblumige gebräuchlich und bei reicheren Bäuerinnen auch von besserem Stoff. Ein dunkelfarbiges Mieder, aus welchem die weißen Hemdärmel hervorsehen, ist für das Haus üblich, sonst wird über dieses eine glatte Jacke angezogen und darüber wieder ein Kattunbrusttuch dreizipfelig gebunden, dessen zwei Enden vorn von der Schürze bedeckt werden.

Ganz eigenthümlich ist außerdem der radförmige Mantel von dickem Stoff, womit sich die Harzerinnen gegen die Rauhigkeit des Wetters schützen und dessen Gebrauch sich auch bis in das benachbarte Flachland, im Regierungsbezirk Magdeburg, ausdehnt. Er ist am häufigsten von schwarzblauer oder trübroter Farbe und mit weißen Streifen, die der Breite nach verschieden sind, so bedeckt, daß der eine Theil der Streifen vom Nacken bis zum Saum lothrecht herabgeht, während von da aus die beiden anderen Theile im schiefen Winkel nach vorn auslaufen.

Um Stollberg bedienen sich die Frauen eines hellen Kattunmantels mit großem Kragen; am Halsausschnitt ist derselbe mit einer Krause, am Kragen und unteren Saum mit einem in Falten gezogenen Besatz desselben Stoffs verziert. Auch trägt man hier statt des schwarzseidenen Häubchens ein Kattunkopftuch, welchse als Binde um den Kopf gelegt wird, und dessen Enden im Nacken herabhängen.

Albert Kretschmer; Deutsche Volkstrachten, Leipzig 1887, S. 25f.

400 Jahre Buntenbock | 1615 – 2015 | Buntenböcker bei die Fische!

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Rutilus rutilus [Rotauge / Plötze / Schwal / Rotte] Public domain via Wikimedia Commons

Ein Streit der Männer von Buntenbock mit ihren Junkern

Von Friedrich Günther

In Buntenbock lag ein Fischteich, den die Junker von Berckefeld als ihr Eigentum, und zwar als ein Zubehör des von dem Forstmeister von Berckefeld zugekauften Quastschen Junkernhofes, ansahen: sie übten in ihm und von da abwärts in der Innerste bis an die Brücke bei der Mühle, die dem Herzoglichen Rate Dr. jur. Hund* gehörte, den Fischfang aus. Am 23. April 1624, als sie in den nächsten Tagen einige Reusen legten und fischen lassen wollten, wurde ihnen von Frevler-Hand der Teich aufgebrochen, sodaß die Fische zum größten Teil in die Innerste gingen.

Als die Nachricht hiervon nach Osterode zu den Brüdern von Berckefeld gelangte, kam einer von diesen, namens Heinrich, herauf, um die Schuldigen zu ermitteln. Kaum war er vom Pferde gestiegen, so bemerkt er zwei Jungen, die in seinem Gewässer fischten. „Wer hat Euch hier fischen heißen?“ rief er ihnen zu, zog seinen Degen und eilte herbei. Da rannten die Jungen davon. Aber vom nächsten Hofe kamen die Söhne des Henning Hille mit dicken Knüppeln herabgesetzt und drangen auf ihn auf.

Da sprang er zu seinem Pferde, schwang sich hinauf und wandte sich gegen seine Angreifer. „Wem gehören die Jungen?“ fragte er sie. Sie antworteten: „Henning Hille, unserm Vater“. „So verbiete ihnen, inskünftige hier wieder zu fischen!“ sagte der Junker, erhielt aber die Antwort: „Wer will uns das wehren, hier ein Gericht Fische zu fangen?“ Und als er sich auf seine Gerechtigkeit berief, erwiderten sie, wie weit die Bereckefelder Gerechtigkeit gehe, wisse ihr Vater am besten. Da hielt er ihnen die Pistole entgegen und rief: „Hiermit will ich Euch bald beweisen, wie weit meine Gerechtigkeit geht!“

Während dieses Wortwechsels hatte die Familie Hille das ganze Buntenbock zur Hilfe aufgerufen; von allen Seiten eilten die Männer mit ihren Büchsen herbei; ein Trupp besetzte den Berckefeldschen Junkernhof; ein zweiter drang auf den Junker ein, und eine dritte Schar lief der Brücke zu, um ihm den Weg zu verlegen. Obwohl ein „junger Kavalier voll Courage“ – er brachte es bis zum schwedischen Oberstleutnant – sah er, da man schon die Büchsen auf ihn anlegte, bei solcher Übermacht, die selbst einem Herkules, wie er schreibt, zu viel gewesen wäre, keinen anderen Ausweg als die Flucht. Mit „gewaltigem Rennen“ erreichte er soeben noch die Brücke und entkam.

Schon am folgenden Tage verklagten die Gebrüder Berckefeld die Buntenböcker bei „Landdrost, Kanzler und Räten“ zu Osterode und forderten Bestrafung der „Gewalttat“, damit sie diese nicht selbst „eifern und rächen“ müßten. Die Regierung forderte aber zunächst ihren „ehrsamen guten Gönner“ Henning Hille in einer Verfügung, die ihm und allen Buntenböckern der Oberförster Brauns vorlesen mußte – Buntenbock galt als Forstgemeinde – zum Gegenbericht auf. In diesem stellte Hille den Vorfall so dar, als sei der Junker der Angreifer gewesen: er hätte die beiden kleinen Knaben, die „in ihrer kindlichen Weise“ sich zu fischen unterfangen, mit der Hand oder mit der Rute strafen mögen; aber als er mit dem Degen auf sie zulief, hätten seine älteren Söhne die Kleinen schützen müssen.

Sodann behauptet er, daß „die Berckefelder“ kein Recht an der Fischerei hätten, dieses vielmehr dem Herzog zustehe; vom Herzog Wolfgang sei er einst gegen „ein Genanntes von Fischen“ mit der Aussicht über diese Wasser betraut und habe solches Amt jetzt 34 Jahre inne. Allerdings habe sich der Berghauptmann Sigismund Quast dieser Wasser „in etwas angemaßt“, das sei aber „wegen der Berghauptmannschaft“ ohne weitere Berechtigung geschehen. Die Berckefelder – so schließt er – glauben mit Drohung und Trotz alles durchsetzen zu können.

Nicht kleine Kinder, die man mit der Rute zwingt, erwidern die Junker, sondern „starke, erwachsene Lecker“ waren es, die in ihrem Wasser fischten. Auf sie konnte man „billig etwas stärker einreden“; aber Leid ist ihnen nicht geschehen. Auf Anstiften feindhässiger Leute ist nun der alte Hille mit seinen Söhnen am zweiten Pfingsttage gar mit bewehrter Hand in das Berckefeldsche Fischwasser auf der Innerste eingefallen und hat es gänzlich ausgefischt und verwüstet.

Ihre Fischereiberechtigung behaupten sie mit dem Hinweise, daß nicht nur der Berghauptmann Sigismund Quast, sondern auch dessen Sohn Ernst und dann der Marschall Rudolf Quast, und ebenso ihr Vater Jobst von Berckefeld, der alle Quastschen Güter von Rudolfs Erben, den Herrn von Rauchwitz, kaufte, bis an seinen Tod unangefochten und ruhig die Fischerei ausgeübt und allen, die sich sonst des Fischens unterfangen, Reusen und Hamen abgepfändet habe.

Inbegriff ihrer Bedrohung des Junkers Heinrich scheinen die Buntenböcker straflos ausgegangen zu sein; aber es wurde von der Kanzel öffentlich abgelesen, daß sich jedermann des Fischens zu enthalten habe.  – Nun fischten alle Buntenböcker, nicht nur die Familie Hille; bald beteiligten sich auch die Clausthaler und andere (wahrscheinlich wohl die Lerbacher) daran.; ja, auch das Bergamt in Clausthal machte Ansprüche geltend und übte sie aus.

Da legten am 27. Mai 1625 die gesamten Erben Jobst von Berckefelds, seine Witwe und die Kinder, dagegen eingehend, Rechtsverwahrung ein und forderten Schutz in ihrem ersessenen Recht bis dahin, daß jemand ein besseres Recht erwirkt und erstritten hätte. Irgend welche Urkunde konnte von keiner Seite vorgelegt werden. Der Oberförster Aschen Adrian Brauns zu Osterode ermittelte nur Folgendes: Der Vater des alten Henning Hille war herzoglicher Fischer für die „Hegewasser“ bei Buntenbock gewesen, zu denen die streitigen Wasser gehörten. Wenn zu dessen Zeiten der Herzog auf dem Oberharze jagte, wurden diese Hegewasser gefischt und die Fische in die herzogliche Küche in Clausthal geschafft. Im übrigen fischte nur der Berghauptmann Quast, und da er des Herzogs „vornehmer Diener“ war, „hat man es so genau mit ihm nicht nehmen können“. Der ganze an den Landdrosten gerichtete Bericht des Oberförsters stützt sich aber auf nichts, als auf die Aussagen Henning Hilles. –

Überraschend ist, wie ich zum Schluss bemerke, die Angaben Brauns, daß der genannte Berghauptmann „uffm Buntenbocke“ gewohnt habe. Da er ihn aber irrig Ernst nennt, so hat er sich vielleicht auch in jenem Punkte geirrt.

Friedrich Günther, Kolumne: Aus der Heimatkunde 2., in: Öffentliche Anzeiger für den Harz, Nr. 88, Clausthal 1907 – Nachlass Carl Bormann.

* Dr. Johannes Hundt war ab 1619 als Landdrost für das Herzogtum Grubenhagen tätig. Quelle: Hans-Joachim von der Ohe; Die Zentral- und Hofverwaltung des Fürstentums Lüneburg Celle und ihre Beamten. 1520-1648. – Celle: Pohl 1955. XIV, 272 S. 8°, S. 51. anders Henning Calvör 1765.

21. Januar 1871 | Rente gegen Rechte II

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Vollmacht

In Sachen, betreffend die Servitutenfreilegung [Ablösung und Regelung der Waldgrundgerechtigkeiten] der fiscalischen Harzforsten, wird der Herr Regierungs-Assessor Grahn zu Clausthal hierdurch cum facultate substitutendi [mit dem Recht zur Unter- bzw. Weiterbevollmächtigung] bevollmächtigt, mit den Berechtigten in den Ämtern Zellerfeld, Elbingerode, Herzberg und Osterode die Recesse wegen Fixation [Abfindung] beziehungsweise Ablösung ihrer Holzberechtigungen Namens des Fiscus zu vollziehen und nötigenfalls wegen Sicherung des Fiscus gegen Ansprüche Dritter bei dem zuständigen Königlichen Amtsgerichte das Edictalverfahren [Aufgebotsverfahren] zu beantragen. Hannover, den 21. Januar 1871. (: L. S.:) Königliche Finanz-Direction, Abteilung für Forsten (:gez:)  Winckler. [Präsident]    Burckhardt. [Forst-Direktor der Abteilung III. für Forsten]  Herbst. [Regierungsrat, Mitglied der Abt. III. für Forsten]