Fuhrmannsleben I | Fütterungszeit

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Die Abbildung aus dem Münchener Bilderbogen „Fuhrmannsleben“ aus der Mitte des 19. Jahrhundert zeigt den Fuhrmann bei der Fütterung der Pferde. Der Pferdestall im Bormannshaus in Buntenbock, einem typischen Fuhrherrenhaus aus dem 18. Jahrhundert, wurde durch eine Tür von der Straßenseite her erreicht. Der Stall, der unter dem gemeinsamen Dach lag und sich unmittelbar an den Wohnbereich anschloss, gab Raum für, vermutlich, sechs Pferde, die für unterschiedliche Fuhren im Bereich des Bergbaus im Einsatz waren. Futter kam von den hauseigenen Wiesen im Umfeld des Dorfes, Hafer musste teuer zugekauft werden. Über dem Pferdestall lag die „Haferkammer“, in dem das Futter in Kästen gelagert wurde. Das Heu wurde auf dem „Heuboden“ unter dem Dach gelagert und nach Bedarf durch einen, bei Verkauf des Hauses 2012 noch erhaltenen, Schacht in den Stall hinab geschickt. Die Pferdedecken trockneten in der „Großen Kammer“ im ersten Stock des Hauses. Die Fuhrwagen, -karren und -schlitten wurden außerhalb, oberhalb des Bormannshauses, in der „Remise“ des Bormannshauses abgestellt.

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9. Januar 1869 | Kaufcontract einer Fuhrherren-Witwe

Kaufcontract zwischen Caroline Ahrend, geb. Gärtner, Witwe des Fuhrherren Carl Ahrend, und dem Fuhrmann Wilhelm Gärtner, 9. Januar 1869. Nachlass Anneliese Vasel | Archiv Ottensen.

Kaufcontract (letzte Seite) zwischen Caroline Ahrend, geb. Gärtner, Witwe des Fuhrherren Carl Ahrend, und dem Fuhrmann Wilhelm Gärtner, 9. Januar 1869. Nachlass Anneliese Vasel | Archiv Ottensen.

Cassiert zum vorstehenden Käufercontracte vom 9. Januar 1869 zwischen der Witwe des Fuhrherrn C. Ahrend, geb. Gärtner zu Buntenbock und dem Fuhrmann G. H. W. Gärtner daselbst. Geschehen Amtsgericht Zellerfeld am 9. Januar 1869 Gegenwärtig: Obern Amtsrichter Dr. Bergmann und Actuar Bernecker Es erschienen 1., die Wittwe des Fuhrherrn Carl Ahrend, Caroline geborene Gärtner, 2., der Fuhrmann Georg Heinrich Wilhelm Gärtner, beide aus Buntenbock. Dieselben gaben den nachstehenden Käufercontrait als von ihnen abgeschlossen zu Protocoll:

§. 1.

Die Witwe Ahrend verkauft die von ihren oben genannten Ehemann kraft Testaments vom 7. Juni 1859 auf sie vererbten Grundstücke: 1., das Wohnhaus No 48 ./: frühere No 11.) zu Buntenbock, zwischen dem untern Junkernhofe und Julius Schubert belegen, nebst allen Zubehörungen, insbesondere Hof, Stall und Garten,

2., die neben dem vorgeschriebenen Hause belegene Wiese No 73 cat., etwa einen und einen halben Morgen groß. an den mit anwesenden Fuhrmann Wilhelm Gärtner.

§. 2.

Für Größe und Beschaffenheit der Grundstücke wird nicht eingestanden.

§. 3.

Der Kaufpreis ist auf Eintausend Einhundert und Fünzig Thaler festgesetzt und dadurch berichtigt, daß der Käufer zwei auf den verkauften Grundstücken hypothecarisch haftende Forderungen 1., der Grubenhagener Prediger-Wittwencasse* zum Betrage von Siebenhundert und Vierzehn Thaler 4 Gute Groschen 9 Pfennige. 2., des Kaufmanns Hugo Walter in Clausthal** von Vierhundert Thaler, als alleinige eigene Schulden übernommen und den Rest der Verkäuferin baar bezahlt hat. Die Verkäuferin quittiert hiermit über den gesammten Kaufpreis.

§. 4.

Die Uebergabe der Verkaufsobjecte hat Statt gefunden und der Käufer wird als deren vollberechtigter Eigenthümer und Besitzer anerkannt.

§. 5.

Die Grundstücke werden hypothekenfrei verkauft und die Verkäuferin verspricht, die darauf haftenden Hypotheken fordersamst zu beseitigen.

§. 6.

Die Kosten dieses Contracts trägt der Käufer. Vorgelesen, genehmigt Zur Beglaubigung. Bergemann      Bernecker Vorstehender Kaufcontract wird dem Fuhrmann Georg Heinrich Wilhelm Gärtner in Buntenbock in öffentlicher Form zugefertigt. Zellerfeld, den 9. Januar 1869 . Königlich Preußisches Amtsgericht gez. Bergemann * Die Grubenhagener Prediger-Wittwencasse war eine Einrichtung des 19. Jh. zur Versorgung der Pfarrwitwen. ** Der Kaufmann Hugo Walter besaß in Clausthal eine florierende Zündholzfabrik.

1615-2015 | Zur Geschichte von Buntenbock

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Zur Geschichte von Buntenbock*

Friedrich Günther (1843-1912)

Die Mitteilungen, die ich über Buntenbock und insbesondere die beiden Junkernhöfe vor einigen Jahren in unseren „Öffentlichen Anzeigen“ machte, kann ich jetzt noch etwas weiter fortführen.**

Um das Jahr 1730 war der Oberhof im Besitze der Freiherren von Schlitz, genannt von Goertz (den Vorfahren der Grafen Goertz-Wrisberg), der Unterhof im Besitze der Familie von Westerhagen.

Im Jahre 1737 wurden von den Berghauptleuten Diede zum Fürstenstein und v. Alvensleben eingehende Ermittlungen über den Umfang der Rechte der beiden adligen Meiereien angestellt. Doch fanden sich darüber weder in den Akten der Bergverwaltung, noch in der Forstregistratur irgend welche Aufzeichnungen, und die Akten der vormaligen Regierung und Kanzlei zu Osterode waren bei der Auflösung im Jahre 1688 (nach dem Tode des Landdrosten von Witzendorff) nach Hannover geschafft. So viel aber stand fest, daß beide Höfe alle adlige Freiheiten genossen, zu den Gemeindelasten nicht beitrugen, weder den „Haustaler“, noch den Wiesenzins zahlten und befugt waren, zu eigenem Bedarf Bier zu brauen, auch ihr eigenes und Mietvieh durch einen besonderen Hirten und zwar in „Vortrift“ vor der Herde der Gemeinde weiden zu lassen.

Die Besoldung des Lehrers war damals in der Weise aufgebracht, daß wöchentlich von jeder Feuerstätte (jedem Wohnhause“ eine bestimmte Zahlung erfolgte. Auch hiervon waren die Junkernhöfe frei, doch hielt die Behörde für billig, daß die Bewohner der Höfe dem „Informator“ eine Vergütung zahlten, wenn sie Kinder in die Gemeindeschule schickten.

Im Jahre 1742 war Bastian Barth der Eigentümer des Unterhofes, 1748 wird er Johann Bastian genannt. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich Bastian Barth mußte sich 1763 Schulden halber entschließen, den Hof zu verkaufen. Das Höchstgebot (nämlich 2100 Taler in seinen 2/3 Stücken (Gulden) machte der Meier Reinhard in Kamschlacken. Doch übernahm den Hof für diesen Preis Barts künftiger Schwiegersohn Johann Friedrich Gärtner; der Kaufbrief wurde am 22. Dezember 1763 abgeschlossen.

In der Familie Gärtner verblieb nun der Unterhof. Zu diesem gehörte das 38 Morgen große untere Junkernfeld. Im Jahre 1829 aber verkaufte der damalige Eigentümer Wilhelm Gärtner davon die nach der Ziegelhütte hin gelegenen 21 Morgen*** in 7 Parzellen à 2 bis 4 Morgen, so daß bei dem Hofe nur 17 Morgen blieben. Zugleich verkaufte er an Heinrich Georg Gärtner einen Teil des Hauses, von oben herab 7 Sparren, einen Teil des Stalles in der Breite von drei Sparren, vom Hofraum den oberen Teil bis an die Gosse und vom Garten die Hälfte rechts nach dem Junkernfelde zu. Die verkauften Grundstücke gingen der adligen Freiheiten verlustig, und diese hafteten nun allein auf der Wilhelm Gärtner verbleibenden kleineren Hälfte des Unterhofes. – Im Jahre 1841 heißt der Kohlenfuhrmann Friedrich Gärtner Besitzer dieses Hofes. –

Den Oberhof verkaufte 1742 der Freiherr Karl zu Schlitz, genannt v. Goertz, Erb- und Gerichtsherr zu Rittmarshausen und des Gartegerichts (Kerstlingerorde und vier Dörfer) usw. dem Hirten Christian Müller aus Clausthal mit allem Zubehör, allen Rechten und Gerechtigkeiten samt Inventar für 1200 Taler, wovon 800 Taler bar, 400 bis zum 1. Mai 1743 zu zahlen waren. Die Urkunde über diesen „Erbkauf“ ist von Wrisbergholzen den 11. April 1742 datiert. Als Müller die Rate von 800 Taler sofort zahlte, wurde ihm der Hof übergeben, auch erhielt er alle Urkunden und Briefschaften ausgeliefert.

Die Genehmigung des Bergamtes zu diesem Verkaufe einzuholen, hatte der freiherrliche Gerichtsverwalter Scriba zu Rittmarshausen nicht für erforderlich gehalten, obwohl den adligen Herren der Buntenböcker Junkernhöfe wohl niemals die Gerichtsbarkeit auf diesen Höfen zugestanden hat. Da Buntenbock seit alters als Forstgemeinde galt, so erhob der Forstinspektor Frankenfeld zu Clausthal am 10. Dezember 1742 Einsprache gegen jenen Verkauf, doch da ältere Nachrichten fehlten, nur mit der Begründung, daß ohne besondere berhauptmannschaftliche Konzession auf dem Oberharze niemand Immobilien kaufen könnte, der nicht beim Berg- und Hüttenwerk diene. Es wurde hin und her verhandelt; auch daß Scriba am 21. Dezember 1745 riet, ältere Urkunden bei der Familie v. Westerhagen, der früheren Herrschaft des Unterhofes, zu suchen, brachte keine Klarheit.

Im Jahre 1748 war Johann Friedrich Hille anstatt des Hirten Müller der Eigentümer des Oberhofes. Der Kohlenfuhrmann Georg Julius Hille, der diesen Junkernhof 1841 besaß, wird sein Enkel sein.

Es ist nicht meine Absicht, die Geschichte der Junkernhöfe bis in die Gegenwart fortzuführen; deshalb bemerke ich nur noch, daß Georg Julius Hille und Friedrich Gärtner am 25. September 1842 nach langen Streitigkeiten mit der Gemeinde Buntenbock einen Vergleich schlossen, daß sie die Vortrift vor der Gemeindeherde nur noch auf den Wiesen ausüben wollten, die zwischen der Innerste, dem Prinzenteiche und dem Kohlenfahrwerge nach der Hütte liegen.

Den Weidestreitigkeiten, die zum Teil in Beleidigungen und Handgreiflichkeiten ausliefen, die mit Geld und Haft gestraft werden mußten, im einzelnen nachzugehen, ist nicht erquicklich. Sie reichen bis in die erste Zeit Buntenbocks zurück. Schon die Herren von Berkefeld haben z.B. einen Weideprozeß mit dem Zehntgegenschreiber Jobst Sellenstedt (der von 1668 bis 1674 auch Richter der Stadt Clausthal war) als dem Besitzer der Pixhaier Mühle und dem Besitzer der „Dr. Hunds-Mühle“ in Buntenbock geführt. Später treten immer von neuem – ich verfolge sie von 1766 bis 1816 – Klagen der Junkernhöfe und der Gemeinde auf, daß die Pferde der Buntenböcker Fruchttreiber ihnen die Grumt abweideten.

Um diesen Zweig der Beschäftigung in seiner Bedeutung hervorzuheben, gebe ich zum Schlusse ein Verzeichnis der Treiber im Jahre 1807.

Cyriax Schulze hatte 8 Pferde und 1 Fohlen

Friedrich Schulze hatte 7 Pferde

Heinrich Schulze hatte 5 Pferde

Cyriax Arend hatte 9 Pferde und 1 Fohlen

Ludwig Arend hatte 6 Pferde

Konrad Arend hatte 6 Pferde

Kaspar Deichmann hatte 5 Pferde und 2 Fohlen

Georg Bormann hatte 4 Pferde

______________________________________

= 50 Pferde und 4 Fohlen.

* Artikel von F. Günther in den Öffentlichen Anzeigen für den Harz, 1909, No 92; Ausschnitt in den Unterlagen von Carl Bormann.

** Öff. Anz. 1909, No 92; weitere Angaben 1906 No 76; 1907 No 88.

*** 6 Morgen, Bormann; 2 Morgen, Gärtner u. Gleichmann; 2 Morgen, Dietrich; 2 Morgen; Gärtner; 4 Morgen, Hille; 2 Morgen, Ebeling; 3 Morgen, Gleichmann.

Rasen sticht Hafer – Rebellion der Bergfuhrleute 1674

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Abbildung: Avena Sativa L. – Flora von Deutschland Österreich und der Schweiz (1885) – http://www.BioLib.de

Man erlaubte sich bisher die so geringen Schichtlöhne, wahrscheinlich, weil den Bergleuten alle anderen Art ihr Brod zu erwerben abgeschnitten ist, indem bekanntlich theils der Boden um Clausthal und Zellerfeld so unfruchtbar ist, daß nicht das geringste weder an Getraide noch Obst erbauet werden kann, theils auch, weil es geflissentlich verhindert wird, Ackerbau in dieser Gegend aufzubringen, um das Auskaufen von Stücken Feld zum Behuf des Bergbaues, das Rasenstechen und dergleichen nicht zu erschweren und zu vertheuren.*

*) Ohngefähr zur Zeit des dreyßigjährigen Krieges wurden in einer Gegend vom Burgstädter Zuge herauf, die noch gegenwärtig am Haferberge heißt einige Wiesen zu Ackerland gemacht und mit Hafer besäet; allein dieser Ackerbau wurde bald nachher scharf verboten; und da im Jahre 1653 abermals einige Leute Hafer ausgesäet hatten, dieses Verbot vom Bergamte am 6. Aug. dergestalt erneuert, daß niemand den bey Clausthal gewachsenen Hafer bey 50 Thlr Strafe in die Bergstadt bringen und jeder sich des Hafersäens künftig ganz enthalten solle. Da ferner 1673 zur Auftragung einiger Teichdämme die dazu nöthigen Rasen von den nächsten Wiesen abgestochen wurden, und einige Bergfuhrleute, als Eigenthümer solcher Wiesen, um dieser Verderbung ihrer Wiesen vorzubeugen, dieselben umpflügen und des Verbots ungeachtet mit Hafer besäen ließen, so wurde am 16. März 1674 abermals von Bergamts wegen ein Verbot öffentlich angeschlagen, vermöge dessen, besonders den Bergfuhrleuten angedeutet wurde, alle Pflüge binnen 14 Tagen abzuschaffen, oder zu gewärtigen, daß ihnen so wie andern Leuten dieselben vom Oberbergmeister weggenommen werden müssen. S. Gatterer vom Ackerbau der Harzer a.a. O. Th. IV. §. 153.154. S. 120.121.

Daher ist in dieser öden traurigen Gegend der Grubenbau das einzige Mittel für die Bergleute, ihr Leben zu fristen, ob ihnen gleich dies durch die drückendste Armuth erschwert genug werden muss.

Johann Carl Freiesleben, Bemerkungen über den Harz, Erster Theil. Bergmännische Bemerkungen über den merkwürdigsten Theil des Harzes, Leipzig (Schäfersche Buchhandlung) 1795, S.71f.