Von 1700 bis 1850 war die Blütezeit des Fuhrwesens in Buntenbock. Seit etwa 1750 traten „Fuhrherren” auf. Die Fuhrherren fühlten sich als ein besonderer Stand. Es wird berichtet, dass selbst der König ihren Erzwagen ausweichen musste, was wohl mit der schweren Last zusammenhing. Allein im Transportwesen des Eisensteinbergbaus sind um 1800 etwa 560 Pferde mit 280 Fuhrleuten beschäftigt gewesen. Die Fuhrleute wohnten vor allem im Mittelteil des Ortes, der sich fast in einem Halbkreis um die beiden Junkernhöfe legte.

Torsten Schröpfer; Fundgrube. Wissenswertes über den Westharzer Bergbau und das Hüttenwesen, mit zahlreichen Stichwörtern aus den Bereichen Archäologie, Bergbau, Botanik, Geographie, Geologie, Hüttenkunde, Lagerstättenkunde und Mineralogie. Schriftenreihe des Oberharzer Geschichts- und Museumsvereins e.V., Clausthal-Zellerfeld 2000.

Fuhrmannsleben

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Unter einer Gesellschaft von lauter Fuhrleuten, die sich nach den überstandenen Mühseligkeiten des Tages, ihres Lebens recht herzlich freuen, size ich izt, freue mich der Wohltaten Gottes, mit denen er arme Wanderer am Abend ihrer Pilgerschaft erfreut, und genieße sie unter Sang und Klang, welches ich für das aufrichtigste Dankgebet halte: denn womit können Würmer, die nicht geben, sondern nur nehmen können, ihrem Wohltäter aufrichtiger danken als mit einem freudigen Genus? Dank ohne Freude ist das, wenn ein Kind mit seinem Vater mault, indem es ihm die Hand küsst.

Diese meine Fuhrleute sind lange ein Gegenstand meines Vergnügens, aber auch meiner Verwunderung gewesen. Leute, die gewis unter allen Gewerben der Welt die Last des Tages am stärksten fülen, und verschwizt, oder erfroren und abgeäschert [abgearbeitet) in die Herberge kommen, müssen ihrer Müdigkeit ungeachtet , noch ihre Pferde besorgen, ziehen dann den Duft von Tausendblumen der Durchreisenden und Durchgereisten ein, riechen schon zum voraus die halverfaulte Streue, reinigen sich von den auf der vorigen Streue aufgelesenen Reisebegleitern, trinken ihren Fusel als Nektar, singen dazu: „Wie lustig ist das Fuhrmannsleben“ und dünken sich die glücklichsten Geschöpfe der Welt. Welch ein Spiegel für den vergolteten  Prasser, der bei seiner Schwelgereien sich unglüklich wähnt, bei den glänzendsten Lustbarkeiten Langeweile fült, und nach neuen Veränderungen jähnt.

Wenzel von Erfurt, eine Robinsonade, Erfurt 1784, S. 320.

Lustig ist das Fuhrmannsleben

Lustig ist das Fuhrmannsleben!
Weil ich leb‘ auf dieser Welt,
Hab‘ ich ihm mich ganz ergeben,
Weil mir diese Lust gefällt.
Darum denk‘ ich immer so;
Klitsche klatsche hi ha ho!

Kommt der Fuhrmann zum Wirthshause,
Ist die Mahlzeit schon bereit,
Ei da geht’s im vollen Schmause,
Denkt an keine Traurigkeit.
Legt sich mit der Magd auf’s Stroh,
Klischee klatsche hi ha ho!

Steht er auf des Morgens frühe,
Weil es noch ganz düster ist,
Weckt den Hausknecht und die Köchin,
Und weil nun das Vieh noch frißt,
Spielt er mit der Köchin so,
Klitsche klatsche hi ha ho!

Hat der Fuhrmann abgefüttert,
Ist die Wirtin flink, gewandt,
Hat die Bulle, die recht bittert*,
Und die Kreide in der Hand,
Macht ein Strichlein hier und da,
Klitsche klatsche hi ho ha!

Will der Fuhrmann nun abgehen,
Kommt die Wirthin mit Papier:
Thu der Fuhrmann hier nachsehen,
Eß‘ er was zum Frühstück hier.
Nun drob ist er auch recht froh,
Klitsche klatsche hi ha ho!

Kann der Fuhrmann nicht fortkommen,
Ei da schlag der Teufel drein,
Vorspann hat er mitgenommen,
Der soll ihm behülflich sein.
Da fährt er dann immer so,
Klitsche klatsche hi ha ho!

Hat er sich nun fest gefahren,
Springt er um den Wagen ‚rum
Kratzt sich fleißig in den Haaren,
Endlich haut er gar nicht dumm
Auf die Pferde immer so,
Klitsche klatsche hi ha ho!

Kann der Fuhrmann nun nicht weiter,
Fängt er gar zu fluchen an,
Wie der ärgste Bärenhäuter,
Daß man’s kaum nachsprechen kann;
Ihr dummen Kreuzluders zieht doch zu,
Klitsche klatsche hi ha hu!

Aus dem sächsischen Erzgebirge
* die Flasche mit bitterem Kräuterschnaps
**

Wilibald Walter (Hg.); Sammlung deutscher Volkslieder, welche noch gegenwärtig im Munde des Volkes leben und in keiner der bisher erschienenen Sammlungen zu finden sind, Leipzig 1841, S. 103ff.

Klaus Matwijow; Die Fuhrleute im Raum Herzberg-Sieber „Lustig“ ist das Fuhrmannsleben nur im Lied, Allgemeiner Harz-Berg-Kalender, Clausthal-Zellerfeld 1983, S. 119f,

mit Verweis auf das „Buntenbocker“ Fuhrmannslied:

„Lustig ist das Fuhrmannsleben,
in der schönen Sommerzeit,
diesem hab ich mich ergeben,
auch dann, wenn es stürmt und schneit;
schwing ich meine Peitsche, so und so,
klitscha, klatscha, hia, hua, ho.“

Fuhrmannsleben IV | Am Ziel – Am Zoll

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Verfahren des Zolles

§.1. Alle diejenigen Waaren, welche von Harburg abgesand werden und nacher Braunschweig, Zelle, Hannover und Hildesheim, und der Orten hin destiniret [bestimmt] seyn, auch von dannen nacher Haarburg gehen, sollen praecise über die Zoll-Städte zu Witzendorf [Wietzendorf] gehen, was aber von gedachten Haarburg nach Westphalen und vice versa aus Westphalen und der Orten nacher Haarburg spediret [befördert, versandt] wird, soll allein über den Zoll zu Soltau fahren, alle anderen Neben-Zolle aber gänzlich verboten seyn: gestalt dann alle und jede Fuhrleute, welche sich dieser Wege bedienen, ernstlich verwarnet sind, sich aller Neben-Wege enthalten bey Strafe, das erstemahl mit 10 Rthlr. Und bey fernerer Contravention [Zuwiderhandlung], Arrestirung ihrer Person, Wagen, Pferde und Ladung.

Patent vom 12. May 1727. C.6. u. 169. p. 446.

§.2. Wer aus dem Braunschweigischen, Hildesheimischen und aus Hannover, nach Celle und von da wieder zurück an besagte Oerter fahren will, soll, falls er von der Ladung oder Wagen und Pferden, auch von dem durchtreibenden Viehe Zoll, Weg-Geld, Vierpfennig-Zoll und andere dergleichen Abgiften bezahlen muß, die rechte Heerstrasse über die Müggenburger und Bröckeler Dämme nehmen, und sich keines andern Weges bey ohnvermeidlicher Strafe von 10, 20 und mehr Thalern, auch dem Befinden nach Confiscation der Waaren, bedienen.

Patent vom 17. Jul. 1713. C.6. n. 163. p. 434.

Churfürstlich Braunschweig-Lüneburgische Landes-Gesetze und Verordnungen Calenbergischen und Grubenhagenschen Theils in einen Auszug nach Alphabetischer Ordnung gebracht von Friedrich Christoph Willich der Rechte Doctor, und Actuarius der Georg-August Universität. Dritter Band, R-Z nebst Anhang. (Das Exemplar kostet 2 Rthlr.), Göttingen und Dessau, bei dem Verfasser und in der Buchhandlung der Gelehrten 1782, S. 334f.

1615-2015 | Zur Geschichte von Buntenbock

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Zur Geschichte von Buntenbock*

Friedrich Günther (1843-1912)

Die Mitteilungen, die ich über Buntenbock und insbesondere die beiden Junkernhöfe vor einigen Jahren in unseren „Öffentlichen Anzeigen“ machte, kann ich jetzt noch etwas weiter fortführen.**

Um das Jahr 1730 war der Oberhof im Besitze der Freiherren von Schlitz, genannt von Goertz (den Vorfahren der Grafen Goertz-Wrisberg), der Unterhof im Besitze der Familie von Westerhagen.

Im Jahre 1737 wurden von den Berghauptleuten Diede zum Fürstenstein und v. Alvensleben eingehende Ermittlungen über den Umfang der Rechte der beiden adligen Meiereien angestellt. Doch fanden sich darüber weder in den Akten der Bergverwaltung, noch in der Forstregistratur irgend welche Aufzeichnungen, und die Akten der vormaligen Regierung und Kanzlei zu Osterode waren bei der Auflösung im Jahre 1688 (nach dem Tode des Landdrosten von Witzendorff) nach Hannover geschafft. So viel aber stand fest, daß beide Höfe alle adlige Freiheiten genossen, zu den Gemeindelasten nicht beitrugen, weder den „Haustaler“, noch den Wiesenzins zahlten und befugt waren, zu eigenem Bedarf Bier zu brauen, auch ihr eigenes und Mietvieh durch einen besonderen Hirten und zwar in „Vortrift“ vor der Herde der Gemeinde weiden zu lassen.

Die Besoldung des Lehrers war damals in der Weise aufgebracht, daß wöchentlich von jeder Feuerstätte (jedem Wohnhause“ eine bestimmte Zahlung erfolgte. Auch hiervon waren die Junkernhöfe frei, doch hielt die Behörde für billig, daß die Bewohner der Höfe dem „Informator“ eine Vergütung zahlten, wenn sie Kinder in die Gemeindeschule schickten.

Im Jahre 1742 war Bastian Barth der Eigentümer des Unterhofes, 1748 wird er Johann Bastian genannt. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich Bastian Barth mußte sich 1763 Schulden halber entschließen, den Hof zu verkaufen. Das Höchstgebot (nämlich 2100 Taler in seinen 2/3 Stücken (Gulden) machte der Meier Reinhard in Kamschlacken. Doch übernahm den Hof für diesen Preis Barts künftiger Schwiegersohn Johann Friedrich Gärtner; der Kaufbrief wurde am 22. Dezember 1763 abgeschlossen.

In der Familie Gärtner verblieb nun der Unterhof. Zu diesem gehörte das 38 Morgen große untere Junkernfeld. Im Jahre 1829 aber verkaufte der damalige Eigentümer Wilhelm Gärtner davon die nach der Ziegelhütte hin gelegenen 21 Morgen*** in 7 Parzellen à 2 bis 4 Morgen, so daß bei dem Hofe nur 17 Morgen blieben. Zugleich verkaufte er an Heinrich Georg Gärtner einen Teil des Hauses, von oben herab 7 Sparren, einen Teil des Stalles in der Breite von drei Sparren, vom Hofraum den oberen Teil bis an die Gosse und vom Garten die Hälfte rechts nach dem Junkernfelde zu. Die verkauften Grundstücke gingen der adligen Freiheiten verlustig, und diese hafteten nun allein auf der Wilhelm Gärtner verbleibenden kleineren Hälfte des Unterhofes. – Im Jahre 1841 heißt der Kohlenfuhrmann Friedrich Gärtner Besitzer dieses Hofes. –

Den Oberhof verkaufte 1742 der Freiherr Karl zu Schlitz, genannt v. Goertz, Erb- und Gerichtsherr zu Rittmarshausen und des Gartegerichts (Kerstlingerorde und vier Dörfer) usw. dem Hirten Christian Müller aus Clausthal mit allem Zubehör, allen Rechten und Gerechtigkeiten samt Inventar für 1200 Taler, wovon 800 Taler bar, 400 bis zum 1. Mai 1743 zu zahlen waren. Die Urkunde über diesen „Erbkauf“ ist von Wrisbergholzen den 11. April 1742 datiert. Als Müller die Rate von 800 Taler sofort zahlte, wurde ihm der Hof übergeben, auch erhielt er alle Urkunden und Briefschaften ausgeliefert.

Die Genehmigung des Bergamtes zu diesem Verkaufe einzuholen, hatte der freiherrliche Gerichtsverwalter Scriba zu Rittmarshausen nicht für erforderlich gehalten, obwohl den adligen Herren der Buntenböcker Junkernhöfe wohl niemals die Gerichtsbarkeit auf diesen Höfen zugestanden hat. Da Buntenbock seit alters als Forstgemeinde galt, so erhob der Forstinspektor Frankenfeld zu Clausthal am 10. Dezember 1742 Einsprache gegen jenen Verkauf, doch da ältere Nachrichten fehlten, nur mit der Begründung, daß ohne besondere berhauptmannschaftliche Konzession auf dem Oberharze niemand Immobilien kaufen könnte, der nicht beim Berg- und Hüttenwerk diene. Es wurde hin und her verhandelt; auch daß Scriba am 21. Dezember 1745 riet, ältere Urkunden bei der Familie v. Westerhagen, der früheren Herrschaft des Unterhofes, zu suchen, brachte keine Klarheit.

Im Jahre 1748 war Johann Friedrich Hille anstatt des Hirten Müller der Eigentümer des Oberhofes. Der Kohlenfuhrmann Georg Julius Hille, der diesen Junkernhof 1841 besaß, wird sein Enkel sein.

Es ist nicht meine Absicht, die Geschichte der Junkernhöfe bis in die Gegenwart fortzuführen; deshalb bemerke ich nur noch, daß Georg Julius Hille und Friedrich Gärtner am 25. September 1842 nach langen Streitigkeiten mit der Gemeinde Buntenbock einen Vergleich schlossen, daß sie die Vortrift vor der Gemeindeherde nur noch auf den Wiesen ausüben wollten, die zwischen der Innerste, dem Prinzenteiche und dem Kohlenfahrwerge nach der Hütte liegen.

Den Weidestreitigkeiten, die zum Teil in Beleidigungen und Handgreiflichkeiten ausliefen, die mit Geld und Haft gestraft werden mußten, im einzelnen nachzugehen, ist nicht erquicklich. Sie reichen bis in die erste Zeit Buntenbocks zurück. Schon die Herren von Berkefeld haben z.B. einen Weideprozeß mit dem Zehntgegenschreiber Jobst Sellenstedt (der von 1668 bis 1674 auch Richter der Stadt Clausthal war) als dem Besitzer der Pixhaier Mühle und dem Besitzer der „Dr. Hunds-Mühle“ in Buntenbock geführt. Später treten immer von neuem – ich verfolge sie von 1766 bis 1816 – Klagen der Junkernhöfe und der Gemeinde auf, daß die Pferde der Buntenböcker Fruchttreiber ihnen die Grumt abweideten.

Um diesen Zweig der Beschäftigung in seiner Bedeutung hervorzuheben, gebe ich zum Schlusse ein Verzeichnis der Treiber im Jahre 1807.

Cyriax Schulze hatte 8 Pferde und 1 Fohlen

Friedrich Schulze hatte 7 Pferde

Heinrich Schulze hatte 5 Pferde

Cyriax Arend hatte 9 Pferde und 1 Fohlen

Ludwig Arend hatte 6 Pferde

Konrad Arend hatte 6 Pferde

Kaspar Deichmann hatte 5 Pferde und 2 Fohlen

Georg Bormann hatte 4 Pferde

______________________________________

= 50 Pferde und 4 Fohlen.

* Artikel von F. Günther in den Öffentlichen Anzeigen für den Harz, 1909, No 92; Ausschnitt in den Unterlagen von Carl Bormann.

** Öff. Anz. 1909, No 92; weitere Angaben 1906 No 76; 1907 No 88.

*** 6 Morgen, Bormann; 2 Morgen, Gärtner u. Gleichmann; 2 Morgen, Dietrich; 2 Morgen; Gärtner; 4 Morgen, Hille; 2 Morgen, Ebeling; 3 Morgen, Gleichmann.

Ökonomische Motivation

Ebenfalls von der Rekrutierung ausgeschlossen blieben Männer, die einen nach Ansicht der Landesregierung nützlichen Beruf bzw. eine entsprechende Tätigkeit ausübten.

In einem Erlaß aus dem Jahre 1719 „wieder die Anwerbung der zu denen im Lande etablierten Manufactur-Fabriquen gehörigen Leuten“ wurde allen Manufakturarbeitern der Eintritt in den Militärdienst verboten. Auch hier liegt die Motivation der Geheimen Räte im ökonomischen Bereich, man wollte die Existenz der neuen Manufakturen nicht durch einen Mangel an qualifizierten Arbeitern gefährden.

Ähnliches galt beispielsweise für die Bergarbeiter im Harz. Da auch hier ein Mangel an Arbeitskräften herrschte, durften Bergleute, Köhler, Holzhauer oder Fuhrleute nicht geworben werden bzw. Kriegsdienst freiwillig annehmen.

Nur arbeitslose Männer durften, wenn sie ihre Erwerbslosigkeit beweisen konnten und eine entsprechende Erklärung unterzeichneten „enrolliert“ werden.

Ralf Pröve; Lebenswelten. Militärische Milieus in der Neuzeit. Gesammelte Abhandlungen. Hg. Von Bernhard R. Kroener und Angela Strauß (Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit 11) LIT, Münster 2010, S.22.

„… lauter sehr starke Hengste“ – Harzer Fuhrherren im 18. Jahrhundert

„Obgleich auf dem Harze zu den mancherley Bergfuhren auf Erz, Schlieg, Holz, Kohlen u. so sehr viele Pferde von den Fuhrherren gehalten werden, so werden doch daselbst keine Pferde gezogen, sondern alle, und zwar lauter sehr starke Hengste, angekauft.

So hielten z.B. die Fuhrherren zu Clausthal im Quartal Trinitatis 1733 168 Pferde. Die Bezahlung solcher Fuhren z.B. des Erzes von den Gruben nach den Puchwerken geschieht treibenweis, ein Treiben auf dem Oberharze zu 40 Tonnen, eine Tonne zu 4 Kübeln (wovon jeder ungefähr einen Centner hält) gerechnet. Vor dem Jahre 1728. z.B. wurden zu Clausthal von jedem Treiben der Dorotheer- und Caroliner-Erze nach den Innerst-Puchwerken 7 Gulden Fuhrlohn gegeben, und von 2 Rösten Schlieg von da nach der Altonauer-Hütte 8 Gulden. Hingegen im Jahr 1728. wurden nach den 3 neuen Puchwerken im Polsterthale von jedem Treiben Erz 5 Gulden und 5 Mgr., und von 2 Rösten Schlieg von da nach der Altenauer-Hütte 2 Gulden und 10 Mgr. Fuhrlohn bezahlt.

Aus den Papieren eines erst kürzlich verstorbenen Mannes, der ehemals ein vorzüglich geschickter Bediente auf dem Harze war, kann ich folgende Vorschrift oder Instruktion für die Berg-Fuhrleute zu Clausthal mittheilen, von welcher es mir aber nicht bekannt ist, ob sie ein bloses Projekt blieb, oder würklich befolgt wurde:

1) Die Ladung auf ein gutes Harz-Pferd muß 6 Centner über Berg und Thal seyn, wenn es nicht überladen werden soll.
2) Zu einer Tagesfuhr werden 10 Stunden gerechnet, also daß die Pferde 8 Stunden im Zug sind, und 2 Stunden zur Fütterung und Aufladen auf 2 Karren gerechnet werden.
3) Bey dieser Fuhr wird auf ein Pferd wöchentlich 5 Himten Haber zur Fütterung gerechnet.
4) Auf eine volle Tagesfuhr soll der tägliche Verdienst 21 Mgr. seyn, wenn der Haber nicht unter 9 Mgr. und nicht über 12 Mgr. kostet.
5) Steiget der Preis des Habers über 12 Mgr., so soll das, was 5 Himten Haber in der Woche mehr kosten, auf 6 Tage eingetheilet, und täglich so viel mehr an Haber-Zulage gegeben werden, als es die Eintheilung auf 6 Tage ergiebet; jedoch also
6) Daß wenn der Preis des Habers auf einige Wochen steiget, die Haber-Zulage nicht statt habe.
7) Da die Schwehre des Holzes nach seiner Art zu sehr unterschieden, als dass davon gewisse Centnerzahl anzugeben stünde, so soll künftig, wie vorhin, 1 Karren Tannen-Kohlen, 2 Malter Rösteholz, und 35 Stück Wasen (Wellen) zur Ladung für ein Pferd gerechnet werden.
8) Ein Karren Büchen-Kohlen, der 7 bis 7 1/2 bis 8 Centner schwer ist, sonst noch 1/2 mal so hoch als 1 Karren Tannen-Kohlen im Fuhrlohn bezahlt worden. Da sich aber aus der Erfahrung gefunden, daß dieses zu viel, in dem solche größtentheils einspännig gefahren, so soll 1 Karren Büchen-Kohlen 1/3 Fuhrlohn gegen 1 Karren Tannen-Kohlen mehr geben, also, daß wenn von einem Wege für 1 Karren Tannen-Kohlen 21 Mgr. bezahlet wird, 1 Karren Büchen-Kohlen 28 Mgr. Fuhrlohn zu bestimmen.
9) Auf einer Stunde im Schritt zu reiten, wir 1 2/3 Stunde zu fahren gerechnet, und obwol solches nicht überall eintreffen möchte, so ist doch dieses als das beste Principium angenommen, und mithin werden 4 Stunden zu fahren auf 3 Stunden zu reiten gerechnet. Dagegen aber
10) bey der Schlittenbahn die Löhne mit dem runden Geschirre gleich gerechnet, wobey ohnehin der Unterschleif, wenn diverse Löhne festgesetzt worden, fast gar nicht zu vermeiden.
11) Wenn die Fuhrleute des Nachts nothwendig unter Wegs bleiben müssen, wird auf 1 Pferd wegen Stall- Schlaf- und Biergeldes 1 Ggr. oder 1 1/2 Mgr. über den festgesetzten Verdienst gerechnet.
12) Bey Berechnung der Weite des Wegs wird accurat auf die Lage, und also auch auf 1/4 Stunde reflectirt.
13) Bey Berechnung des Lohnes werden 2 g. Pf. und darunter ganz übergangen: wenn es aber über 2 g. Pf. ein voller Matthier ( = 4 g. Pf.) dafür gerechnet.“

Aus Dr. Christoph Wilhelm Jacob Gatterer’s Kurpfälzischen würklichen Bergraths, ordentl. öffentl. Professors der Landwirthschaft, Forst- Fabrik und Handlungswissenschaft auf der Staatswirthschaft hohen Schule zu Heidelberg, Correspondents der Königl. Soc. der Wissensch. zu Göttingen, Mitglieds des Königl. histor. Instituts zu Göttingen, der Kurpfälz. meteorol. Soc. zu Mannheim, und der Kurpfälz. ökonom. Gesellschaft zu Heidelberg, Beschreibung des Harzes, Erster Theil, Nürnberg, im Verlag der Bauer und Mannischen Buchhandlung. 1792, S. 131ff.

Es wäre sehr gut, wenn eine jede Handelsstadt ihre gewisse Güterbestäter hielte, welche die Fuhrleute von langer Zeit her kenneten, und die guten von den schlechten zu unterscheiden wüßten; auch daß man auf Mittel bedacht wäre, wie es mit dem Fuhrwesen zu Lande etwas geschwinder, durch Anordnung frischer Pferde und Fuhrleute auf gewissen Oertern, Dörfern, mochte zugehen können. Ja, man sollte überhaupt nicht jedermann, der nur will, einen Fuhrmann abgeben laßen, sondern sichere Leute an denen Orten, wo diese Nahrung getrieben wird, aussuchen, solche verpflichten, ihnen ordentliche und öffentliche Certificate und Bestallungen geben, womit sie sich allenthalben legitimiren müßten; dagegen aber sollte verbothen seyn, andern, welche sich nicht auf diese Art legitimiren können, Waaren anzuvertrauen. Es fehlt aber an vielen Orten noch gar sehr an solchen guten Fuhrmannsordnungen. Nur von Frankreich und Holland kann ich nicht verhehlen, daß in diesen beyden Ländern durch vielerley Edicte, Arrêts, Placate und Resolutionen, rühmlichst dafür gesorget, und den Fuhrleuten auf das deutlichste vorgeschrieben worden, wie sich dieselben bey Auf= und Abladung, auch Verführung der ihnen anvertrauten Güter, zu verhalten haben, wie in Savary Dict. univ. de comm. bey den Rubriken: Chartier, Placard, Resolutions, Roulier, Routier, Voiturier und Voiturins, mit mehrerm zu ersehen ist.

Johann Georg Krünitz; Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft ist der Titel einer der umfangreichsten Enzyklopädien des deutschen Sprachraums. Das von J. G. Krünitz begründete Werk erschien 1773 bis 1858 in 242 Bänden und stellt eine der wichtigsten deutschsprachigen wissenschaftsgeschichtlichen Quellen für die Zeit des Wandels zur Industriegesellschaft dar.
http://www.kruenitz1.uni-trier.de/