„Obgleich auf dem Harze zu den mancherley Bergfuhren auf Erz, Schlieg, Holz, Kohlen u. so sehr viele Pferde von den Fuhrherren gehalten werden, so werden doch daselbst keine Pferde gezogen, sondern alle, und zwar lauter sehr starke Hengste, angekauft.
So hielten z.B. die Fuhrherren zu Clausthal im Quartal Trinitatis 1733 168 Pferde. Die Bezahlung solcher Fuhren z.B. des Erzes von den Gruben nach den Puchwerken geschieht treibenweis, ein Treiben auf dem Oberharze zu 40 Tonnen, eine Tonne zu 4 Kübeln (wovon jeder ungefähr einen Centner hält) gerechnet. Vor dem Jahre 1728. z.B. wurden zu Clausthal von jedem Treiben der Dorotheer- und Caroliner-Erze nach den Innerst-Puchwerken 7 Gulden Fuhrlohn gegeben, und von 2 Rösten Schlieg von da nach der Altonauer-Hütte 8 Gulden. Hingegen im Jahr 1728. wurden nach den 3 neuen Puchwerken im Polsterthale von jedem Treiben Erz 5 Gulden und 5 Mgr., und von 2 Rösten Schlieg von da nach der Altenauer-Hütte 2 Gulden und 10 Mgr. Fuhrlohn bezahlt.
Aus den Papieren eines erst kürzlich verstorbenen Mannes, der ehemals ein vorzüglich geschickter Bediente auf dem Harze war, kann ich folgende Vorschrift oder Instruktion für die Berg-Fuhrleute zu Clausthal mittheilen, von welcher es mir aber nicht bekannt ist, ob sie ein bloses Projekt blieb, oder würklich befolgt wurde:
1) Die Ladung auf ein gutes Harz-Pferd muß 6 Centner über Berg und Thal seyn, wenn es nicht überladen werden soll.
2) Zu einer Tagesfuhr werden 10 Stunden gerechnet, also daß die Pferde 8 Stunden im Zug sind, und 2 Stunden zur Fütterung und Aufladen auf 2 Karren gerechnet werden.
3) Bey dieser Fuhr wird auf ein Pferd wöchentlich 5 Himten Haber zur Fütterung gerechnet.
4) Auf eine volle Tagesfuhr soll der tägliche Verdienst 21 Mgr. seyn, wenn der Haber nicht unter 9 Mgr. und nicht über 12 Mgr. kostet.
5) Steiget der Preis des Habers über 12 Mgr., so soll das, was 5 Himten Haber in der Woche mehr kosten, auf 6 Tage eingetheilet, und täglich so viel mehr an Haber-Zulage gegeben werden, als es die Eintheilung auf 6 Tage ergiebet; jedoch also
6) Daß wenn der Preis des Habers auf einige Wochen steiget, die Haber-Zulage nicht statt habe.
7) Da die Schwehre des Holzes nach seiner Art zu sehr unterschieden, als dass davon gewisse Centnerzahl anzugeben stünde, so soll künftig, wie vorhin, 1 Karren Tannen-Kohlen, 2 Malter Rösteholz, und 35 Stück Wasen (Wellen) zur Ladung für ein Pferd gerechnet werden.
8) Ein Karren Büchen-Kohlen, der 7 bis 7 1/2 bis 8 Centner schwer ist, sonst noch 1/2 mal so hoch als 1 Karren Tannen-Kohlen im Fuhrlohn bezahlt worden. Da sich aber aus der Erfahrung gefunden, daß dieses zu viel, in dem solche größtentheils einspännig gefahren, so soll 1 Karren Büchen-Kohlen 1/3 Fuhrlohn gegen 1 Karren Tannen-Kohlen mehr geben, also, daß wenn von einem Wege für 1 Karren Tannen-Kohlen 21 Mgr. bezahlet wird, 1 Karren Büchen-Kohlen 28 Mgr. Fuhrlohn zu bestimmen.
9) Auf einer Stunde im Schritt zu reiten, wir 1 2/3 Stunde zu fahren gerechnet, und obwol solches nicht überall eintreffen möchte, so ist doch dieses als das beste Principium angenommen, und mithin werden 4 Stunden zu fahren auf 3 Stunden zu reiten gerechnet. Dagegen aber
10) bey der Schlittenbahn die Löhne mit dem runden Geschirre gleich gerechnet, wobey ohnehin der Unterschleif, wenn diverse Löhne festgesetzt worden, fast gar nicht zu vermeiden.
11) Wenn die Fuhrleute des Nachts nothwendig unter Wegs bleiben müssen, wird auf 1 Pferd wegen Stall- Schlaf- und Biergeldes 1 Ggr. oder 1 1/2 Mgr. über den festgesetzten Verdienst gerechnet.
12) Bey Berechnung der Weite des Wegs wird accurat auf die Lage, und also auch auf 1/4 Stunde reflectirt.
13) Bey Berechnung des Lohnes werden 2 g. Pf. und darunter ganz übergangen: wenn es aber über 2 g. Pf. ein voller Matthier ( = 4 g. Pf.) dafür gerechnet.“
Aus Dr. Christoph Wilhelm Jacob Gatterer’s Kurpfälzischen würklichen Bergraths, ordentl. öffentl. Professors der Landwirthschaft, Forst- Fabrik und Handlungswissenschaft auf der Staatswirthschaft hohen Schule zu Heidelberg, Correspondents der Königl. Soc. der Wissensch. zu Göttingen, Mitglieds des Königl. histor. Instituts zu Göttingen, der Kurpfälz. meteorol. Soc. zu Mannheim, und der Kurpfälz. ökonom. Gesellschaft zu Heidelberg, Beschreibung des Harzes, Erster Theil, Nürnberg, im Verlag der Bauer und Mannischen Buchhandlung. 1792, S. 131ff.