„Jetzt stehen die Bergfuhrherren auf dem Aussterbeetat“

Christian Bormann, letzter ‚Fuhrherr‘ der Familie, vor dem Bormannshaus in Buntenbock, Aufnahme nach 1900. Christian Bormann trägt die klassische Fuhrherrentracht: Den weißen Kittel, schwarze Manchesterhosen mit Gamaschen, Schlapphut auf dem Kopf, Peitsche in der Rechten und die obligatorische Pfeife im Mund.

Auch das Fuhrwesen am Oberharze hat vor noch nicht zwei Jahrzehnten eine völlige Umgestaltung erfahren. Doch liegt der Grund hierfür nicht allein in der veränderten Waldnutzung, sondern zu größerem Teile in dem Fortfall der Erzfuhren ..

Die alten konzessionierten, pensionsberechtigten „Bergfuhrherren“ waren angesehene und wohlhabende Leute, die Tag für Tag dem vereinigten Berg- und Forstfiskus mit einer stattlichen Reihe von „Geschirren“ dienten. Wo Beamte in Uniform erschienen, namentlich aber Sonntags, wenn sie beim Forstmeister, ihrem nächsten Vorgesetzten, zusammenkamen, um Arbeitsanweisung und (auch für Privatfuhren gültige) Fuhrtaxe für die kommende Arbeitswoche entgegenzunehmen, da trugen sie mit Stolz ihren blendend weißen, sauber gearbeiteten langen Kittel (eine Bluse), der den feinen schwarzen Tuchrock völlig verdeckte.

Eine hohe Ehre aber war es ihnen, mit dem Berg- und Hüttenmann als dritte Gruppe an bergmännischen „Aufwartungen“ teilzunehmen und durch ihr kunstfertiges, minutenlang andauerndes Peitschenknallen, dessen Anfang und Ende ihnen durch an einem bestimmten Dachfenster des Amtshauses plötzlich auftauchendes und verschwindendes Licht signalisiert wurde, das Hurra und Glückauf jener zu verstärken. Auch wenn Deputationen an den höchsten Bergherrn zur Gratulation nach Hannover entsendet wurden, durften die Weißkittel neben der Puffjacke und dem Schurzfell nie fehlen, und ihr einem Schnellfeuer ähnliches Konzert erregte dort mehrfach solches Aufsehen, daß sie es zum zweitenmale aufführen mußten.

Jetzt stehen die Bergfuhrherren auf dem Aussterbeetat, und an ihre Stelle sind einfache „Fuhrunternehmer“ getreten.

Friedrich Günther; Der Harz in Geschichts-, Kultur- und Landschaftsbildern, Hannover 1888, S. 574.

 

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Fuhrmannsleben I | Fütterungszeit

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Die Abbildung aus dem Münchener Bilderbogen „Fuhrmannsleben“ aus der Mitte des 19. Jahrhundert zeigt den Fuhrmann bei der Fütterung der Pferde. Der Pferdestall im Bormannshaus in Buntenbock, einem typischen Fuhrherrenhaus aus dem 18. Jahrhundert, wurde durch eine Tür von der Straßenseite her erreicht. Der Stall, der unter dem gemeinsamen Dach lag und sich unmittelbar an den Wohnbereich anschloss, gab Raum für, vermutlich, sechs Pferde, die für unterschiedliche Fuhren im Bereich des Bergbaus im Einsatz waren. Futter kam von den hauseigenen Wiesen im Umfeld des Dorfes, Hafer musste teuer zugekauft werden. Über dem Pferdestall lag die „Haferkammer“, in dem das Futter in Kästen gelagert wurde. Das Heu wurde auf dem „Heuboden“ unter dem Dach gelagert und nach Bedarf durch einen, bei Verkauf des Hauses 2012 noch erhaltenen, Schacht in den Stall hinab geschickt. Die Pferdedecken trockneten in der „Großen Kammer“ im ersten Stock des Hauses. Die Fuhrwagen, -karren und -schlitten wurden außerhalb, oberhalb des Bormannshauses, in der „Remise“ des Bormannshauses abgestellt.

13. April 1871 | Rente gegen Rechte III

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Geschehen Amtsgericht Zellerfeld, den 13. April 1871.

Gegenwärtig:
Amtsrichter Stölting.

Es erschienen freiwillig:

1, der Regierungs-Assessor Grahn von Clausthal, als Bevollmächtigter der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover,

2, der Fuhrherr Wilhelm Bormann Buntenbock als Eigenthümer der Reihestelle sub No 42.

Dieselben überreichten den anliegenden, wegen Ablösung der Reihenstelle No 42 zu Buntenbock an fiskalischen Harzforsten zustehenden Bauholzberechtigung, von ihnen abgeschlossenen Receß, erklärten, daß ihnen der Inhalt des Reeses wohlgekannt, bzw. die überreichte Ausfertigung desselben von ihnen eigenhändig vollzogen sei und beantragten, das Receßexemplar, nachdem demselben eine beglaubigte Ausfertigung dieses Protokolls annektiert, dem Comparenten Grahn zugehen zu lassen.

Die Kosten der heutigen Verhandlung, mit Ausnahme der Kopialien und Gerichtsvogtsgebühren, deren Berichtigung der Comparent Bormann exprommittirte, übernahm der p Grahn

Vorgelesen, genehmigt zur Beglaubigung.
Stölting.

Wird damit in beglaubigter Form ausgefertigt.

Zellerfeld, den 13. April 1871.
Königlich Preußisches Amtsgericht,
(L. S.) Stölting

Richtige Abschrift.

________________

Zwischen der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover und dem Fuhrherrn Wilhelm Borrmann zu Buntenbock wird auf Grund des im Auszüge beigefügten Finanz-Ministerial-Rescripts vom 16. Januar 1871 II 20635

der nachstehende Ablösungsvertrag abgeschlossen.

§.1.

Der Fuhrherr Bormann

hat laut gerichtlichen Protokolls vom 13. Mai 1857

die Reihestelle, Haus-Nummer 42 zu
Buntenbock nebst Zubehör und anklebenden Rechten aus dem Nachlasse seines weil. Vaters Fuhrherr Jacob Bormann daselbst eigenthümlich erworben.

Diese Stelle ist belegen zwischen Gärtner [ heute: Am Brink 8] und Thieles‘ [ heute: Am Brink 11] Häusern.

Wegen der zur Stelle gehörigen Baulichkeiten steht dem Besitzer die Berechtigung zum Bezüge des zu ihrer Unterhaltung und Erneuerung erforderlichen Bauholzes und Sägemühlen-Materials aus den fiskalischen Harzforsten zu.

§.2.

Der Fuhrherr Bormann

entsagt für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitz der Reihestelle Hsn. 42 (früher Hsn. 12) gegen Wegfall der auf der Stelle mit der Qualität einer Reallast haftenden an den Königlichen Forstfiscus alljährlich zu entrichtenden s. g. Hausthalerabgabe von 1 rth Kassenmünze oder 1 rth 4 Sgr. 2 d Courant und Zahlung einer Jahresrente von

„Vier und fünzig Thaler 21 Sgr.“

der vorgeschriebenen Bauholzberechtigung und zwar sowohl in Ansehung der auf der Stelle jetzt vorhandenen, als in Ansehung der auf derselben noch zu errichtenden Baulichkeiten. Die Königliche Finanz-Direktion erkennt an, daß die fragliche Hausthalerabgabe, welche pro 1870 letztmalig entrichtet wird, durch diese Kompensation für den Königlichen Forstfiscus für ewige Zeiten beseitigt sei.

§.3.

Die Zahlung der Ablösungsrente geschieht vom 1. des der Veranschlagung und Rentenberechnung folgenden Monats, nämlich vom 1. Juni 1870 – ab, alljährlich postnumerando zum 1. Oktober, demnach zum ersten Male am 1. Oktober 1871 für den Zeitraum vom 1. Juni 1870 bis 1. Oktober 1871.

mit

//. 72 rth. 28 Sgr. //.

sodann jährlich mit

//. 54 rth. 21 Sgr. //.

bei der Forstkasse der Oberförsterei Claustahl.

Die Ablösungsrente ist kündbar und mit dem zwanzigfachen Betrage ablösbar nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 8 des Gesetzes vom 2. März 1850 (Gesetzessammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1850 Seite 139).

Die Kündigung muß zum 1. April oder 1. Oktober geschehen, und steht die Befugniß zur Kündigung sowohl dem Fiskus, wie dem Fuhrherrn Bormann zu.

§.4.

Mit dem 27. November 1869 hat die Ausübung der diesem Recesse unterstellten Berechtigung aufgehört, und ist der g Bormann verpflichtet, den Werth der etwa empfangenen und bis zum genannten Tage nicht abschlagsmäßig verbauten Hölzer nachzuzahlen.

§.5.

Contrahenten entsagen etwaigen Einreden gegen diesen Vertrag, namentlich der Einrede des Zwangs, der Übereilung, des Irrthums, der Verletzung über oder unter der Hälfte des wahren Werts, der Einrede, daß der Vertrag anders geschrieben wie verabredet und daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte, wenn nicht ein besonderer Verzicht vorhergegangen sei.

Zur Urkunde dessen ist dieser Vertrag von beiden Theilen, für die Königliche Finanz-Direktion durch den mit angeschlossener Vollmacht legitimierten Regierungs-Assessor Grahn zu Clausthal, mittelst eigenhändiger Namensunterschrift vollzogen.

So geschehen Zellerfeld, den 13. April 1871.

(gez.) Grahn                     W. Bormann

Quelle: Nachlass Carl Bormann – Anneliese Vasel | Archiv Ottensen

Buntenbock | Ziegenberg | Kahlschlag | 1943.

Buntenbock | Ziegenberg | Kahlschlag | 1943.

 

8. August 1870 | Rente gegen Rechte I

Buntenbock Nr. 42, jetzt Nr.5

Bormannshaus, Buntenbock Nr. 42, jetzt Am Brink 5, Wohnsitz des Fuhrherren Heinrich Carl Wilhelm Bormann (1824 – 1894). Fotografie 1. Hälfte 20. Jh.

Clausthal, den 8. August 1870

Für beantragte Ablösung des Bauholzrechtes Ihrer Reihestelle No 42 wird Ihnen unter Vorbehalt jedoch der höhern Genehmigung, welche erst nach Abgabe Ihrer Erklärung erwirkt werden darf – offerirt

eine mit dem 1. Juni 1870 anhebende
Jahresrente von 56 Reichsthaler 25 Silbergroschen

welche am 1. April und 1. October jährlich von Ihnen gekündigt werden kann, und im Kündigungsfalle mit dem Zwanzigfachen in 4 Jahresraten (jedes Jahr der vierte Theil) samt 5 % Zinsen gezahlt wird. Die erste der 4 Raten ist sechs Monate nach der Kündigung fällig.

Übrigens ist Ihnen unbenommen, auch sofortige Zahlung des Kapitals von 36 Reichsthaler 20 Silbergroschen zu beantragen, welches  – die höhere Genehmigung vorausgesetzt – dann gleichfalls in Jahresraten erfolgt.

Sie wollen mir am
Mittwoch 10. d. M.
Nachmittags 4 Uhr
im dortigen Schützenhause
erklären, ob Sie Ihrerseits Ablösung gegen die gemachte Offerte beantragen und mir, falls das bislang nicht geschehen, die Dokumente darüber, daß Sie Eigenthümer der Stelle sind, vorlegen.

Lehnen Sie die Offerte ab, so ist es nicht erforderlich, daß Sie in dem gedachten Termine erscheinen, vielmehr wird, falls Sie entbleiben, Ihr Ablösungsantrag als zurückgenommen angesehen und in der betreffenden Liste gestrichen.

Für etwa noch unverbautes Berechtigungsholz haben Sie demnächst auf Festsetzung der Königlichen Finanzdirektion die Differenz zwischen Berechtigungspreis und Ablösungstaxe zu entrichten.

Uebrigens bemerke ich schließlich

1. daß die bezeichnete Rente nur für das laufende Jahr offerirt werden kann, und, wenn die Ablösung bis Jahreschluß nicht erledigt wird, im folgenden Jahre eine neue Berechnung nach der dann gültigen Taxe aufgestellt werden muß,

2. daß die Mittheilung der Berechnung, auf welche sich die angebotene Rente gründet, unzulässig ist, vielmehr die Ablösung, wenn die Offerte nicht angenommen wird, Seitens der Forstverwaltung einfach abgelehnt wird;

3. daß – wie schon oben bemerkt – aus dem Angebote der Rente meinerseits die Verpflichtung der Forstverwaltung auf Gewährung derselben nicht folgt, diese vielmehr nach erfolgter Annahme Ihrerseits von mir erst erwirkt werden muß, also im Fall der Ablehnung der Genehmigung , Ihnen Ansprüche gegen den Forstfiskus aus meiner Offerte nicht erwachsen.

Grahn.*

An
Herrn Fuhrherrn Borrmann
Buntenbock

* Grahn, Rechnungsrath – Oberbergamts-Secretair

Quelle: Nachlass Carl Bormann – Anneliese Vasel – Archiv Ottensen

1615-2015 | Über die Gründung des Dorfes Buntenbock | Teil 1

Carl Bormann (1874 - 1942) | Aufnahme um 1940 | Foto: Privat

Carl Bormann | um 1940 | Foto: Privat

Von Carl Bormann (1874 – 1942)

In der älteren Harzliteratur findet man stets die Behauptung verzeichnet, Buntenbock sei eine Niederlassung auf dem Oberharz, die ihre Entstehung dem Bergbau nicht zu verdanken habe, sondern die Gründung des Ortes stände mit den beiden Junckernhöfen dortselbst – die der Viehzucht gedient hätten – in engster Beziehung.

Die neueren Forschungen, insbesondere die Ausschüffungen des Herrn Professor Dr. Wenke über die Gründung des Ortes, haben obige falsche Meinung wohl für immer beseitigt und der Beweis, daß der Ursprung der Siedlung mit der früheren Hütte „tom Galme“ in Zusammenhang zu bringen sei, ist als geglückt zu betrachten.

Die Hütte „tom Galme“ und die Ziegenbugeswiese – woran heute noch in der Gemarkung des Ortes die Flurnamen „In der Galmecke“, Ziegenbergerwiesen erinnern – werden nach Denker in einer alten Urkunde vom Jahre 1355 schon erwähnt. Die Ziegenbugeswiese muß in der damaligen Zeit eine viel größere Ausdehnung gehabt haben. als dieselbe heute besitzt.

Wahrscheinlich gehörte derjenige Teil des jetzigen Forstortes Ziegenbergs d ist 35 + 36, welcher heute im Volksmunde den besonderen Namen Gertschelenbleek, Gertschenbleek führt, zu der Ziegenbugeswiese. Mehrere ältere Leute des Ortes haben einen Teil des Gertschlenbleeks noch als Wiese gekannt und der Aufforstung mit beigewohnt.

Den damaligen Besitzern wurden andere Flächen des Forstfiskus zur Urbarmachung zum Tausch überwiesen, die nun als Wiesen in Nutzung kamen. Es sind dieses die Wiesen bei der Badeanstalt Buntenbock, die durch einen noch gut erhaltenen Grenzgraben sich räumlich von der älteren Wiesenflur scheiden.

In einer alten Urkunde über die Weidegerechtsame der beiden Junkernhöfe zu Buntenbock wird bei Aufzählung der Forstorte und Wiesen, die von dem Viehbeständen der beiden Höfe behütet werden können, auch das Gerschlenbleek genannt.

Die Gründung der Siedlung ist wohl bestimmt auf das Vorkommen von Eisenerz zurückzuführen, denn dieses tritt auf den Fluren Gerschlenbleek, Ziegenberg, Kehrzug und Clausberg zu Tage.

Viele kleine Pingen, Schächtchen, Stollen bestätigen, daß in den früheren Zeiten ein eifriger Abbau des Eisenerzes stattgefunden haben muß. Die Erze verschmolz man nun in nächster Nähe ihrer Fundstätten, denn Holz war auch in großer Fülle vorhanden. Recht viele Feuer müssen im Betriebe gewesen sein, wie die verschiedenen Schlackenfundstätten in der Gemarkung des Ortes beweisen.

Man findet z.B. Schlacken beim Hotel Schützenhaus, auf der Wiese am Schubertsbrink, auf der Wiese in der Galmecke und bei der Ziegelhütte Tiefe, ausgefahrene jetzt verlassene Wege führen zu diesen Stollen.

Die Hüttenstätten haben jedoch nur ausschließlich Eisenerze verschmolzen und niemals sind hier Erze des Rammelsberges verhüttet, denn die Zusammensetzungen der Schlacken stellen diese Tatsache ohne weiteres fest. Das fertige Eisen brauchte der Rammelsberg um in großer Menge einmal zur Herstellung von Gezähstücken, zum anderen als Zuschlag bei der Verhüttung seiner Bleierze.

Hardanus Hake [1572 – 1611], Pastor zu Wildemann, sagt schon in seiner Bergchronik vom Harz, daß „unsere“ Vorfahren „aber im Anfang des Bergwerks und dieser letzten aufnehmung nicht alleine große Mühe und arbeit gehabt, wie man die Ertze recht puchen möchte, sondern auch fürnemlich im schmelzen, und haben erstlichen am Markt, da itzund das Rathaus stehet, einen Windofen gehabt, in dem haben sie sich unterstanden die Ertz zu gut zu machen, … haben mit holtze geschmultzen und viel eisen fürgeschlagen, ehe sie den Schlich zum Fluße gebracht. Wenn sie denn lange geschmultzen, haben sie es in einen König getrieben, und ist eitel sutelei und schmierwerk gewest ….“

Goslar wird nun diese Kunst des Schmelzens wohl schon viel früher und auch besser gekannt haben, besonders in der richtigen Anwendung der Eisenzuschläge, die im Übermaß dem Schmelz gut zugegeben ein Schmieren des Ofens veranlaßten.

Der Hunscherweg nun, der in der Nähe von Buntenbock und am süd-östlichen Teil des Gerschlenbleeks vorbeiführt, war der geeignetste Verbindungsweg mit Goslar für den Transport des fertigen Eisens. Als selbstverständlich darf es deshalb wohl betrachtet werden, daß wo solch lebhaftes Treiben herrschte, nunmehr auch der Gedanke kam, sich hier anzusiedeln und auch Flächen urbar zu machen für Nutzung als Viehweiden und selbst Vieh zu halten, deren Milch für die Bewohner als Nahrung groß nötig war.

Das Gerschlenbleek, sowie die Flur der jetzigen Ziegenbergswiesen waren zur Herstellung dieser Viehweiden wie geschaffen, die noch nicht eingeteichte Innerste lag in nächster Nähe und war eine gute Viehtränke. Große, starke Bäume werden hier nicht gestanden haben, sodaß die Rodungen leicht von statten gingen und in wo möglich kurzer Zeit entstand die frühere Ziegenbugeswiese.

Eisenbergbau und Hüttenbetrieb blühten nun weiter. Wie lange jedoch dieser glückliche Zustand für die Siedlung währte, darüber sind keine glaubhaften Zeugnisse verbanden. Mit dem Erliegen des Rammelsberger Bergbaus 1376, welches Jahr Löhneysen in seinem Bericht vom Bergwerk angibt, wird jedenfalls auch die Hütte „tom Galme“ zum Stillstand gekommen sein. Pest und andere Krankheiten werden hier die Bewohner hinweggerafft haben und die Ursache gewesen sein, daß der Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.

Der Rammelsberger Bergbau wurde nun nach 100 Jahren 1476 wieder aufgenommen, jedoch die Inbetriebsetzung der Hütte „tom Galme“ erfolgte als solche nicht die günstige Lage der Siedlung, insbesondere der Hütten an dem Hunscherweg gibt aber der Wahrscheinlichkeit Raum, daß die bereits kultivierte Fläche nach der Wiederaufnahme des Rammelsberger Bergbaus erneut in Besitz genommen wurde.

Die alten Hütten wurden nun zu Sägemühlen eingerichtet, die Gräben für die Aufschlagwasser wurden weiter hergestellt und Teiche als Sammelbassins angelegt. Die Wiesen bei den Sägemühlen wurden vergrößert nach und nach kam nun die Flur links der Innerste urbar gemachte Fläche hinzu (Junkernfeld), die Viehzucht fand immer mehr Aufnahme, sodaß die Siedlung ein ganz anderes Gepräge annahm.

[Die geschnittenen Bretter fanden Verwendung bei den Bergwerken des Oberharzes. Der Transport ging jetzt nicht mehr auf dem Hunscherwege, sondern auf den neben der Buntenböcker Trift laufenden Wege, der Clausthal bei der Marie Hedwig berührt und zum Rosenhof hinab führt.]

In den Altertümern des Harzes von Honemann [1704 – 1772] wird die Siedlung als ein geringer Bergflecken Buntenbock erwähnt, welcher ums Jahr 1590 schon bestanden hätte, der Name selbst findet aber erst 1615 eine schriftliche Bestätigung, indem der Ort zur Landessteuer herangezogen wurde.

Fortsetzung folgt.

Das Zinnbörd

Bild

In der guten Stube des Bormannshauses war der Blickfang das Zinnbord. Auf ihm waren Kannen, Kerzenleuchter, Teller und anderes Geschirr aus poliertem Zinn ausgestellt. Sie gaben Auskunft über den Wohlstand der Familie. Das „Silber des einfachen Mannes“, vermutlich importiert aus England, war nicht der einzige Stolz. In den Schubladen sammelten sich Silberbestecke, Tortenheber kunstvoll gestaltet mit einem Griff in Gestalt eines Segelschiffs, zierliche Teelöffel und Kuchengabeln. Man war nicht übermäßig reich, aber verhältnismäßig wohlhabend. „Wenn der Förster zu Besuch kam“, so erzählte die Großmutter, „gab es immer Arme Ritter“. In dem mit Ei und Milch getränkten Weißbrot lag wohl das Geheimnis der besonderen Aufmerksamkeit gegenüber dem Forstbeamten begründet. Dazu gab es vielleicht Zimt und Zucker aus der Dose, die ihren Platz auf dem „Börd“, wie es im Bormannshaus hieß, durch die Jahrzehnte und Jahrhunderte hindurch behauptete.

Die letzte Reise

Auch auf Ausflügen in die Umgegend wurden bereits mancherlei Bekanntschaften gemacht. So in dem äußersten Hause des Bergdorfes Buntenbock, vor dem nicht umsonst, freundlich einladend, eine Quitscher mit ihren roten, herbstlichen Vogelbeeren stand. Ein sauber gekleideter Frachtfuhrmann, deren es sehr viele giebt und den die Gicht so an den Lehnstuhl fesselte, daß er nur zuweilen noch wie ein Vogel durchs Zimmer hüpfen konnte, winkte den Vorübergehenden, der ein Gespräch durchs Fenster anknüpfen wollte, in die Stube hinein und begann, da er Altertümliches und Sagen nicht wußte, alsbald aus seinem Leben zu erzählen. Besonders anziehend war mir, wie er zuweilen das Weihnachtsfest auf seinen Reisen festlich beging. Die biderbe Wirtin in einem Fuhrmannsgasthofe ging nämlich alsdann mit allen Frachtfuhrleuten, die sich gerade bei ihr befanden, in die Christmette, danach teilte sie Haselnüsse an sie aus. In ihrem Gasthause um die Weihnachtszeit war mein Fuhrmann erkrankt, und der Fuhrherr, einer seiner nächsten Anverwandten, schickte dem kranken Manne zuletzt ein Reitpferd, damit er heimreiten könne. Das war seine letzte Reise auf der Welt und der schwere Lehnstuhl am Ofen ist jetzt der einzige Wagen und das einzige Pferd, das er noch kennt.

Lehnstuhl - Mitte des 19. Jh. - ehem. Möblierung des Bormannshauses Buntenbock

Lehnstuhl – Mitte des 19. Jh. – ehem. Möblierung des Bormannshauses Buntenbock

Heinrich Pröhle: Aus dem Tagebuche eines deutschen Sammlers – Bergstadt Zellerfeld, im Spätherbst 1851 – in: Harzsagen, zum Teil in der Mundart der Gebirgsbewohner. 2. Aufl., Leipzig: Mendelssohn, 1886, S. 20.

Pose in Rot

Pose in Rot

Carl Bormann (1874-1942), Sohn des Fuhrherren Wilhelm Bormann, um 1895, hinter dem elterlichen Fuhrherrenhaus in Buntenbock im Oberharz – in der Hand ein Buch, lässig an den Stuhl der Vorfahren gelehnt. Der junge Mann in den Zwanzigern bereitet sich zu dieser Zeit auf seinen späteren Beruf als Pochsteiger in der Zentralen Erzaufbereitung der Königlich Preußischen Berginspektion Clausthal im Innerstetal vor. Carl Bormann bleibt in Buntenbock, heiratet, hat mit seiner Frau Anna drei Kinder, wird Gemeindeschulze und Kirchenvorsteher. Der leidenschaftliche Skifahrer gehört 1907 zu den Gründern des Ski-Club Buntenbock.