Fuhrmannsleben IV | Am Ziel – Am Zoll

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

Verfahren des Zolles

§.1. Alle diejenigen Waaren, welche von Harburg abgesand werden und nacher Braunschweig, Zelle, Hannover und Hildesheim, und der Orten hin destiniret [bestimmt] seyn, auch von dannen nacher Haarburg gehen, sollen praecise über die Zoll-Städte zu Witzendorf [Wietzendorf] gehen, was aber von gedachten Haarburg nach Westphalen und vice versa aus Westphalen und der Orten nacher Haarburg spediret [befördert, versandt] wird, soll allein über den Zoll zu Soltau fahren, alle anderen Neben-Zolle aber gänzlich verboten seyn: gestalt dann alle und jede Fuhrleute, welche sich dieser Wege bedienen, ernstlich verwarnet sind, sich aller Neben-Wege enthalten bey Strafe, das erstemahl mit 10 Rthlr. Und bey fernerer Contravention [Zuwiderhandlung], Arrestirung ihrer Person, Wagen, Pferde und Ladung.

Patent vom 12. May 1727. C.6. u. 169. p. 446.

§.2. Wer aus dem Braunschweigischen, Hildesheimischen und aus Hannover, nach Celle und von da wieder zurück an besagte Oerter fahren will, soll, falls er von der Ladung oder Wagen und Pferden, auch von dem durchtreibenden Viehe Zoll, Weg-Geld, Vierpfennig-Zoll und andere dergleichen Abgiften bezahlen muß, die rechte Heerstrasse über die Müggenburger und Bröckeler Dämme nehmen, und sich keines andern Weges bey ohnvermeidlicher Strafe von 10, 20 und mehr Thalern, auch dem Befinden nach Confiscation der Waaren, bedienen.

Patent vom 17. Jul. 1713. C.6. n. 163. p. 434.

Churfürstlich Braunschweig-Lüneburgische Landes-Gesetze und Verordnungen Calenbergischen und Grubenhagenschen Theils in einen Auszug nach Alphabetischer Ordnung gebracht von Friedrich Christoph Willich der Rechte Doctor, und Actuarius der Georg-August Universität. Dritter Band, R-Z nebst Anhang. (Das Exemplar kostet 2 Rthlr.), Göttingen und Dessau, bei dem Verfasser und in der Buchhandlung der Gelehrten 1782, S. 334f.

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Fuhrmannsleben III | Anstieg am Berge

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„Fuhrmannsleben.“ Holzstich nach Ernst Fröhlich 1849. Münchener Bilderbogen Nr. 24. – 11. Auflage

So erfreulich es nun auch ist, auf der Karte [ des Harzes] ein vollständiges Netz zweckmäßig laufender, an die benachbarten Chausseen sich anschließender Straßen wahrzunehmen, so ist doch dabei nicht zu übersehen, daß diese Straßenzüge nicht – wie im übrigen Lande – durch die unmittelbaren Anforderungen des großen Verkehrs hervorgerufen sind. Sie sind vielmehr wesentlich durch Zwecke des Bergwerks, Hütten- und Forstbetriebes bedingt gewesen.

Mehrfach bedurfte es auch eines außerhalb dieser Zwecke liegenden Anstoßes, um die alten Harzwege, welche vor kaum dreißig Jahren nicht ohne wirkliche Gefahr von Reisewagen und anderen im Flachlande gebräuchlichen Fuhrwerken benutzt werden konnten, allmälig in vortreffliche Straßen zu verwandeln.

Nach der Lage des Hannoverschen und Braunschweigschen Harzes mußten die Verbindungswege, welche sich von Alters her zwischen den nördlich und südlich des Gebirges belegenen Ländern gebildet hatten, sich vorzugsweise auf die Linien zwischen Halberstadt und Goslar auf Nordhausen und zwischen Goslar und Osterode beziehen, und in diesen Richtungen haben sich auch die Wege über Elbingerode, Braunlage und Clausthal erhalten.

Wegen der Zersplitterung der Gebiete erlangten sie aber die große Bedeutung nicht, welche ein lebhafter Verkehr ihnen sichern konnte, und geriethen sogar immer mehr in Verfall.

Sie blieben daher in ähnlichem Stande, wie die Communicationswege, welche nach dem Sinken der Reichstadt Goslar sich zwischen den Bergstädten des Oberharzes allmälig herstellten – nur Wege für den Bedarf der Ortschaften und für die Zwecke des Bergwerks- und Hüttenbetriebes.

Alle diese Weg waren als eigentliche Fahrstraßen für die Versorgung des Oberharzes mit dem hier mangelnden Getreide ohne Wichtigkeit, aber sie genügten für die „Treiber“, welche auf den Pferden und Mauleseln Lebensmittel und andere Gegenstände des Verbrauches herbeischafften, und zur Benutzung durch Einspännige Karren, in denen die Erze, Metalle, Kohlen u.s.w. von den Gruben und Hütten oder für sie verfahren wurden. Außerdem dienten dazu die Schlitten, mit denen besonders das Bau- und Brennholz angefahren wurde und welche noch viel angewandt werden.

Es lag in den damaligen Gewohnheiten, daß jede Stadt eine gewisse Länge der nächsten Straße ganz oder zum Theil zu erhalten hatte, und daß jeder Betriebszweig die Kosten der Wege trug, welche ausschließlich oder mit anderer Betheiligung für seine Zwecke dienten.

Die übrigen Wege und Strecken fielen der Forst – wie manche andere Ausgaben und einzelne Domanialeinnahmen -, als dem fürstlichen Domanialgrunde [Bereich einer Domäne] zu, aber ihre Instandsetzung war wieder wesentlich durch die Zwecke des Forstwesens bedingt.

Dieser Zustand dauerte auch großen Theils nach der Beseitigung der westphälischen Usurpation fort, durch welche der gesammte Harz mit Ausnahme des Fürstlich Anhaltschen Gebietes vorübergehend zu einem Ganzen vereinigt war.

Auch in den ersten Jahren nach der Wiederherstellung der rechtmäßigen Verfassung wurden nur geringe Kosten für eine Verbesserung der Wege verwandt.

Die Straßen des Hannoverschen Oberharzes und des Communionharzes; von Oberbergrath Jugler in Hannover, in: Zeitschrift des Architecten- und Ingenieurs-Vereins für das Königreich Hannover, Bd I, Hannover 1855, S. 487.

Ökonomische Motivation

Ebenfalls von der Rekrutierung ausgeschlossen blieben Männer, die einen nach Ansicht der Landesregierung nützlichen Beruf bzw. eine entsprechende Tätigkeit ausübten.

In einem Erlaß aus dem Jahre 1719 „wieder die Anwerbung der zu denen im Lande etablierten Manufactur-Fabriquen gehörigen Leuten“ wurde allen Manufakturarbeitern der Eintritt in den Militärdienst verboten. Auch hier liegt die Motivation der Geheimen Räte im ökonomischen Bereich, man wollte die Existenz der neuen Manufakturen nicht durch einen Mangel an qualifizierten Arbeitern gefährden.

Ähnliches galt beispielsweise für die Bergarbeiter im Harz. Da auch hier ein Mangel an Arbeitskräften herrschte, durften Bergleute, Köhler, Holzhauer oder Fuhrleute nicht geworben werden bzw. Kriegsdienst freiwillig annehmen.

Nur arbeitslose Männer durften, wenn sie ihre Erwerbslosigkeit beweisen konnten und eine entsprechende Erklärung unterzeichneten „enrolliert“ werden.

Ralf Pröve; Lebenswelten. Militärische Milieus in der Neuzeit. Gesammelte Abhandlungen. Hg. Von Bernhard R. Kroener und Angela Strauß (Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit 11) LIT, Münster 2010, S.22.

1821 – Links am Bassin standen die Fuhrherren …

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1821. Octbr. 29. K. Georg IV. zu Rotenkirchen.

Am nemlichen Tage (den 29. Oct.) war daselbst auch eine Deputation vom Harze angelanget und in den Dörfern Dörrigsen und Edemissen einquartirt worden. Diese bestand außer den Herren: Vice. Berghauptmann von Reden, dessen beyden kleinen Söhnen, (wie die übrigen in Uniform der Bergbeamten gekleidet,) Zehndtner Schwake und mehreren Andern, aus ungefähr 200 s.g. Hüttenleuten, eben so vielen eigentlichen Bergleuten und 50 Fuhrherren. Gegen 7 Uhr Abends versammelten sie sich im Fasanerie-Garten des Schlosses und zogen dann um 8 Uhr mit ihren Bergmusicis, vormals Bergsänger genannt, an der Spitze in den Park hinter dem Schlosse. – Alle Bergleute trugen ein schwarzes parchendnes Berghabit, eine weiße Weste, Kappe und ihr Schurzfell hinten; die Hüttenleute kurze weiße leinene Kittel und Kappen, nebst dem Schurzfell vorn; so wie die Uniform der höchsten und höhern Berg-Officianten aus schwarzen Fracks, ähnlichen Beinkleidern, weißen Westen und grünen Sammet-Kappen mit einem kleinen Schilde bestand. Außer ihren Geräthschaften, mit welchen sie täglich arbeiten, trugen die Bergleute noch ihre brennenden Grubenlichter und die Hüttenleute angezündete Fackeln in der Hand; so wie die Fuhrherren ihre Peitschen. Die höhern Berg-Officianten wurden bald darauf Sr. Königl. Majestät vorgestellt. Se. Königl. Majestät befanden Sich nebst Allerhöchstdero Durchlauchtigen Geschwistern und dem übrigen Personale Ihrer nächsten Umgebung in einem Saale des Schlosses, aus dessen Fenstern man den Park übersehen kann. Wie der Zug unter Musik daselbst angekommen war, theilten sich die Mitglieder desselben in mehrere Gruppen, von welchen die höhern Berg-Officianten – denen sich auch das hier aus der Umgegend versammelte Forstpersonale anschloß – mit den Bergmusicis unter die Fenster jenes Saales traten.

Diesem grade gegenüber, am jenseitigen Ufer des großen Bassins, welches nahe an das Schloß reicht, stellten sich die Hüttenleute mit ihren Fackeln in einer langen Reihe auf, und umzingelten auf diese Weise das ganze jenseitige Ufer des Teichs.
Von diesem Teiche rechts in dem Bosquet nahmen die Bergleute ihren Stand; welches durch die Beleuchtung mittelst der Grubenlichter einen magischen Anblick mit mannigfaltigen Schattirungen, durch die noch belaubten Bäume, gewährte.
Links am Bassin standen die Fuhrherren.

Nun spielten die Bergmusici mehrere Harz-Walzer, Märsche und begleiteten dann auf Befehl des H. General-Gouverneurs, wie Sich Se. Königl. Hoheit unter die Harzer begaben, mehrere von den Bergleuten im Harzdialekte gesungene und bey denselben beliebte Volkslieder. – Abwechselnd in den Pausen der Musik ertönte dann von den Bergleuten Sr. Königl. Maj. Ein Lebe hoch! Und von dem Forstpersonale ein Hoh ri do! – Diess Lebehoch wurde jedesmal von den Fuhrherren mit einem Klatschen ihrer Peitschen begleitet. – Dieses wurde mit einer solchen Fertigkeit und Schnelle ausgeführt, daß man es mit dem schnellsten ununterbrochenen Rasseln und Knistern vergleichen könnte; denn anders läßt es sich nicht beschreiben und mit dem gewöhnlichen Peitschen-Geklatsche oder Knallen der Fuhrleute hattes es gar keine Aehnlichkeit. – Auch gewöhrte das Schwenken der Fackeln, mit welchem die Hüttenleute das Lebehoch jedes Mal begleiteten, wegen Reflexion der Lichtstrahlen in dem Wasserspiegel, einen eigenen, aber unbeschreiblich schönen Anblick; zumal da die Träger dieser Fackeln solche nach einem regelmäßigen Tacte schwenkten, so, daß wenn Einer z.B. seine Fackel hob, sie sein Nebenmann senkte. Da nun dieses stets gegen das Bassin zu gerichtet war, so spiegelten sich die Flammen in dem Wasser und es verdoppelte sich auf diese Art scheinbar die Anzahl der Fackeln.
Während dieses geschah, verließen Se. Majestät niemals das offene Fenster und begrüßten die frohlockenden Harzer auf das leutseligste, welche „Ihrem guten Könige“ an diesem Abende folgendes Gedicht überreichten: „Die Bewohner des Harzes ihrem guten Könige.“
(Vom H. Amtsassessor Dr. Blumenhagen.)

„Auf jenen Höhen, die der Wald bekränzet,
Die rauhe Stürme vor der Zeit entlaubt,
Wo, selten von der Sonne Strahl beglänzet,
Dem Frühling seine Blüthen sind geraubt,
Wo spät der Winter, früh der Sommer endet,
Und kärglich nur der Herbst die Gaben spendet:

Da lebet, Deiner Väter Stamm ergeben,
Ein armes, treues Volk seit alter Zeit,
Das nimmer sich für Sold dahingegeben,
Das Blut und Kräfte seinem Fürsten weih’t,
Das, fest wie Felsen, welche es umragen,
Nicht wankt, wenn alle Andere verzagen …

(…)

Erhab’ner König! Wolle uns erhören,
Erhalt‘ uns Deiner Gnade Hoffnungs-Stern,
Dann wird kein Unfall unser Glück zerstören,
Dann bleibt das Leiden unsern Hütten fern.
Beschütze Deines Harzes alte Rechte,
Beschütze Deine Berge, Deine Schächte.

Und wolle bald in uns’rer Mitte weilen,
Du findest Herzen, redlich, treu und fest;
Der Harzer Schaar, die nimmer von Dir läßt,
Wird fröhlich jubelnd Dir entgegen eilen:
Vom Berg‘ herunter, aus der Kluft herauf,
Tön’t biedrer Bergmannss-Gruß:
Glück auf! Glück auf!

Die huldvolle Güte, womit Se. Maj. Dieses Gedicht entgegen zu nehmen geruhten, war diesen biedern Kindern des Harzwaldes ganz etwas unerwartetes, manchem Greise unter denselben entlockte sie Thränen. Ihr Enthusiasmus überstieg aber alle Gränzen nd jede Beschreibung, wie der überaus leutselige Monarch mit der früher erwähnten silbernen Bergkanne ans Fenster trat, Sich hinauslehnte und ausrief:
„Meine lieben Kinder, Glück auf!“
und dann auf ihr Wohl aus der Kanne trank. Ein einstimmiges Lebehoch! Und Glück auf! – welches aus dem Munde dieser Bergleute in ihrem Harzdialecte so treuherzig klingt im Ohre des ungewohnten Hörers, – und das Ho ri do! Des Forstpersonals erschallete, und erneuete sich unter dem Peitschen-Rasseln der Fuhrherren und dem beschriebenen Fackelschwingen unzählige Male bis gegen 11 Uhr sich die ganze Versammlung wieder in Bewegung setzte und unter dem Blasen eines muntern Jäger-Marsches zu den ihr angewiesenen Nachtquartieren heimzog. …

Heinrich Dittmer; Authentische und vollständige Beschreibung aller Feyerlichkeiten welche in dem Hannoverschen Lande bey der Anwesenheit Seiner Königl. Majestät Georgs des Vierten während dem Monate October 1821 veranstaltet worden sind. Verziert mit dem ähnlichen Portrait Sr. Königl. Majestät, Georg IV., und ein und zwanzig treuen Abbildungen. Nebst einer Zugabe: Rückblicke auf ähnliche Volksfeste der Hannoveraner im 18ten Jahrhunderte. Zusammengetragen und herausgegeben von Heinrich Dittmer, Med. Dr. und K. Hannöv. Pensionirtem Militair-Wundarzte. Hannover 1822, beym Herausgeber, S. 246ff.