21. Januar 1871 | Rente gegen Rechte II

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Vollmacht

In Sachen, betreffend die Servitutenfreilegung [Ablösung und Regelung der Waldgrundgerechtigkeiten] der fiscalischen Harzforsten, wird der Herr Regierungs-Assessor Grahn zu Clausthal hierdurch cum facultate substitutendi [mit dem Recht zur Unter- bzw. Weiterbevollmächtigung] bevollmächtigt, mit den Berechtigten in den Ämtern Zellerfeld, Elbingerode, Herzberg und Osterode die Recesse wegen Fixation [Abfindung] beziehungsweise Ablösung ihrer Holzberechtigungen Namens des Fiscus zu vollziehen und nötigenfalls wegen Sicherung des Fiscus gegen Ansprüche Dritter bei dem zuständigen Königlichen Amtsgerichte das Edictalverfahren [Aufgebotsverfahren] zu beantragen. Hannover, den 21. Januar 1871. (: L. S.:) Königliche Finanz-Direction, Abteilung für Forsten (:gez:)  Winckler. [Präsident]    Burckhardt. [Forst-Direktor der Abteilung III. für Forsten]  Herbst. [Regierungsrat, Mitglied der Abt. III. für Forsten]

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