Bergfuhren sind alle zur Transportirung bergmännischer Produkte und Bedürfnisse erforderliche Fuhren. Auf dem Harze geschieht dies durch gewisse dazu berechtigte Fuhrleute.
Bergfuhrleute, Leute, welche die Bergfuhren verrichten.
Erzfuhren. In Ansehung derselben hat der Grundbesitzer, auf dessen Grund und Boden ein Berggebäude liegt, vor allen andern Fuhrleuten das Vorzugsrecht. S. Köhlers Anleitung zum Bergrechte, S. 139,
Invalidenkasse, auf dem Oberharze eine Kasse zur Unterstützung invalider Bergfuhrleute, Köhler und Holzhauer.
Handwörterbuch der Mineralogie, Berg-, Hütten- und Salzwerkskunde, nebst der französischen Synonymie und einem französischen Register. Von Carl Hartmann, Herzogl. Braunschweig. Hüttenbeamten, Ehrenmitgliede der Königl. Preuß. Akademie der Wissenschaften zu Erfurt. Erste Abtheilung A bis K. Ilmenau 1825. Gedruckt und verlegt bei Bernhard Friedrich Voigt.