FUHRHERR, m. ein besitzer von fuhrwerken, besonders wagen, zur beförderung von personen oder sachen. der fuhrherr entliesz zwei seiner knechte, weil sie sich gegen reisende, die sie in ihren droschken fuhren, grob benommen hatten.
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854-1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971.
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