Fuhrmannseid vom 6. August 1691
Ich schwöre einen Eid
zu Gott dem Allmächtigen,
daß ich das Gut, dass mir vom hiesigen
beeideten Reidemeister* zu fahren
aufgeladen wird,
für billigmäßige Belohnung dahin fahren,
treulich verwahren und redlich überliefern,
kein Gut verfahren oder irgend anderswo hinbringen
als mir aufgetragen ist,
was mir etwa an Geld und Wechseln
zurückzubringen gereicht wird,
aufrichtig und ohne einzige Hinterhaltung überreichen,
auch für mich selbst kein Gut reiden oder kaufen,
sondern mich in allem also betragen will
wie einem redlichen, aufrichtigen und
getreuen Fuhrmann gebührt.
* http://de.wikipedia.org/wiki/Reidemeister – Unternehmer in Produktion und Vertrieb metallgewerblicher Produkte.
s. auch: http://archive.org/stream/zeitschrift02elbegoog#page/n108/mode/1up
Ich schwöre einen Eid zu Gott,
dass ich das Gut,
das mir zu fahren aufgeladen wird,
für billigmässige Belohnung dahin fahren,
treulich verwahren und redlich überliefern will,
kein Stück verfahren oder irgend anderswo
hinbringen als mir aufgegeben ist,
was mir etwa an Geld und Wechseln
zurück zubringen gereicht wird,
aufrichtig und ohne einzige Hinterhaltung
überreichen und mich in allen so betragen will,
wie einem redlichen, aufrichtigen
und getreuem Fuhrmann gebührt.
Der schlichtere Wortlaut des Eides, s. http://de.wikipedia.org/wiki/Spedition
u. Anton Heimes; Vom Saumpferd zur Transportindustrie, Bonn-Bad Godesberg (Kirschbaum) 1978, S. 34