13. April 1871 | Rente gegen Rechte III

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Geschehen Amtsgericht Zellerfeld, den 13. April 1871.

Gegenwärtig:
Amtsrichter Stölting.

Es erschienen freiwillig:

1, der Regierungs-Assessor Grahn von Clausthal, als Bevollmächtigter der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover,

2, der Fuhrherr Wilhelm Bormann Buntenbock als Eigenthümer der Reihestelle sub No 42.

Dieselben überreichten den anliegenden, wegen Ablösung der Reihenstelle No 42 zu Buntenbock an fiskalischen Harzforsten zustehenden Bauholzberechtigung, von ihnen abgeschlossenen Receß, erklärten, daß ihnen der Inhalt des Reeses wohlgekannt, bzw. die überreichte Ausfertigung desselben von ihnen eigenhändig vollzogen sei und beantragten, das Receßexemplar, nachdem demselben eine beglaubigte Ausfertigung dieses Protokolls annektiert, dem Comparenten Grahn zugehen zu lassen.

Die Kosten der heutigen Verhandlung, mit Ausnahme der Kopialien und Gerichtsvogtsgebühren, deren Berichtigung der Comparent Bormann exprommittirte, übernahm der p Grahn

Vorgelesen, genehmigt zur Beglaubigung.
Stölting.

Wird damit in beglaubigter Form ausgefertigt.

Zellerfeld, den 13. April 1871.
Königlich Preußisches Amtsgericht,
(L. S.) Stölting

Richtige Abschrift.

________________

Zwischen der Königlichen Finanz-Direktion zu Hannover und dem Fuhrherrn Wilhelm Borrmann zu Buntenbock wird auf Grund des im Auszüge beigefügten Finanz-Ministerial-Rescripts vom 16. Januar 1871 II 20635

der nachstehende Ablösungsvertrag abgeschlossen.

§.1.

Der Fuhrherr Bormann

hat laut gerichtlichen Protokolls vom 13. Mai 1857

die Reihestelle, Haus-Nummer 42 zu
Buntenbock nebst Zubehör und anklebenden Rechten aus dem Nachlasse seines weil. Vaters Fuhrherr Jacob Bormann daselbst eigenthümlich erworben.

Diese Stelle ist belegen zwischen Gärtner [ heute: Am Brink 8] und Thieles‘ [ heute: Am Brink 11] Häusern.

Wegen der zur Stelle gehörigen Baulichkeiten steht dem Besitzer die Berechtigung zum Bezüge des zu ihrer Unterhaltung und Erneuerung erforderlichen Bauholzes und Sägemühlen-Materials aus den fiskalischen Harzforsten zu.

§.2.

Der Fuhrherr Bormann

entsagt für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitz der Reihestelle Hsn. 42 (früher Hsn. 12) gegen Wegfall der auf der Stelle mit der Qualität einer Reallast haftenden an den Königlichen Forstfiscus alljährlich zu entrichtenden s. g. Hausthalerabgabe von 1 rth Kassenmünze oder 1 rth 4 Sgr. 2 d Courant und Zahlung einer Jahresrente von

„Vier und fünzig Thaler 21 Sgr.“

der vorgeschriebenen Bauholzberechtigung und zwar sowohl in Ansehung der auf der Stelle jetzt vorhandenen, als in Ansehung der auf derselben noch zu errichtenden Baulichkeiten. Die Königliche Finanz-Direktion erkennt an, daß die fragliche Hausthalerabgabe, welche pro 1870 letztmalig entrichtet wird, durch diese Kompensation für den Königlichen Forstfiscus für ewige Zeiten beseitigt sei.

§.3.

Die Zahlung der Ablösungsrente geschieht vom 1. des der Veranschlagung und Rentenberechnung folgenden Monats, nämlich vom 1. Juni 1870 – ab, alljährlich postnumerando zum 1. Oktober, demnach zum ersten Male am 1. Oktober 1871 für den Zeitraum vom 1. Juni 1870 bis 1. Oktober 1871.

mit

//. 72 rth. 28 Sgr. //.

sodann jährlich mit

//. 54 rth. 21 Sgr. //.

bei der Forstkasse der Oberförsterei Claustahl.

Die Ablösungsrente ist kündbar und mit dem zwanzigfachen Betrage ablösbar nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 8 des Gesetzes vom 2. März 1850 (Gesetzessammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1850 Seite 139).

Die Kündigung muß zum 1. April oder 1. Oktober geschehen, und steht die Befugniß zur Kündigung sowohl dem Fiskus, wie dem Fuhrherrn Bormann zu.

§.4.

Mit dem 27. November 1869 hat die Ausübung der diesem Recesse unterstellten Berechtigung aufgehört, und ist der g Bormann verpflichtet, den Werth der etwa empfangenen und bis zum genannten Tage nicht abschlagsmäßig verbauten Hölzer nachzuzahlen.

§.5.

Contrahenten entsagen etwaigen Einreden gegen diesen Vertrag, namentlich der Einrede des Zwangs, der Übereilung, des Irrthums, der Verletzung über oder unter der Hälfte des wahren Werts, der Einrede, daß der Vertrag anders geschrieben wie verabredet und daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte, wenn nicht ein besonderer Verzicht vorhergegangen sei.

Zur Urkunde dessen ist dieser Vertrag von beiden Theilen, für die Königliche Finanz-Direktion durch den mit angeschlossener Vollmacht legitimierten Regierungs-Assessor Grahn zu Clausthal, mittelst eigenhändiger Namensunterschrift vollzogen.

So geschehen Zellerfeld, den 13. April 1871.

(gez.) Grahn                     W. Bormann

Quelle: Nachlass Carl Bormann – Anneliese Vasel | Archiv Ottensen

Buntenbock | Ziegenberg | Kahlschlag | 1943.

Buntenbock | Ziegenberg | Kahlschlag | 1943.

 

21. Januar 1871 | Rente gegen Rechte II

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Vollmacht

In Sachen, betreffend die Servitutenfreilegung [Ablösung und Regelung der Waldgrundgerechtigkeiten] der fiscalischen Harzforsten, wird der Herr Regierungs-Assessor Grahn zu Clausthal hierdurch cum facultate substitutendi [mit dem Recht zur Unter- bzw. Weiterbevollmächtigung] bevollmächtigt, mit den Berechtigten in den Ämtern Zellerfeld, Elbingerode, Herzberg und Osterode die Recesse wegen Fixation [Abfindung] beziehungsweise Ablösung ihrer Holzberechtigungen Namens des Fiscus zu vollziehen und nötigenfalls wegen Sicherung des Fiscus gegen Ansprüche Dritter bei dem zuständigen Königlichen Amtsgerichte das Edictalverfahren [Aufgebotsverfahren] zu beantragen. Hannover, den 21. Januar 1871. (: L. S.:) Königliche Finanz-Direction, Abteilung für Forsten (:gez:)  Winckler. [Präsident]    Burckhardt. [Forst-Direktor der Abteilung III. für Forsten]  Herbst. [Regierungsrat, Mitglied der Abt. III. für Forsten]

8. August 1870 | Rente gegen Rechte I

Buntenbock Nr. 42, jetzt Nr.5

Bormannshaus, Buntenbock Nr. 42, jetzt Am Brink 5, Wohnsitz des Fuhrherren Heinrich Carl Wilhelm Bormann (1824 – 1894). Fotografie 1. Hälfte 20. Jh.

Clausthal, den 8. August 1870

Für beantragte Ablösung des Bauholzrechtes Ihrer Reihestelle No 42 wird Ihnen unter Vorbehalt jedoch der höhern Genehmigung, welche erst nach Abgabe Ihrer Erklärung erwirkt werden darf – offerirt

eine mit dem 1. Juni 1870 anhebende
Jahresrente von 56 Reichsthaler 25 Silbergroschen

welche am 1. April und 1. October jährlich von Ihnen gekündigt werden kann, und im Kündigungsfalle mit dem Zwanzigfachen in 4 Jahresraten (jedes Jahr der vierte Theil) samt 5 % Zinsen gezahlt wird. Die erste der 4 Raten ist sechs Monate nach der Kündigung fällig.

Übrigens ist Ihnen unbenommen, auch sofortige Zahlung des Kapitals von 36 Reichsthaler 20 Silbergroschen zu beantragen, welches  – die höhere Genehmigung vorausgesetzt – dann gleichfalls in Jahresraten erfolgt.

Sie wollen mir am
Mittwoch 10. d. M.
Nachmittags 4 Uhr
im dortigen Schützenhause
erklären, ob Sie Ihrerseits Ablösung gegen die gemachte Offerte beantragen und mir, falls das bislang nicht geschehen, die Dokumente darüber, daß Sie Eigenthümer der Stelle sind, vorlegen.

Lehnen Sie die Offerte ab, so ist es nicht erforderlich, daß Sie in dem gedachten Termine erscheinen, vielmehr wird, falls Sie entbleiben, Ihr Ablösungsantrag als zurückgenommen angesehen und in der betreffenden Liste gestrichen.

Für etwa noch unverbautes Berechtigungsholz haben Sie demnächst auf Festsetzung der Königlichen Finanzdirektion die Differenz zwischen Berechtigungspreis und Ablösungstaxe zu entrichten.

Uebrigens bemerke ich schließlich

1. daß die bezeichnete Rente nur für das laufende Jahr offerirt werden kann, und, wenn die Ablösung bis Jahreschluß nicht erledigt wird, im folgenden Jahre eine neue Berechnung nach der dann gültigen Taxe aufgestellt werden muß,

2. daß die Mittheilung der Berechnung, auf welche sich die angebotene Rente gründet, unzulässig ist, vielmehr die Ablösung, wenn die Offerte nicht angenommen wird, Seitens der Forstverwaltung einfach abgelehnt wird;

3. daß – wie schon oben bemerkt – aus dem Angebote der Rente meinerseits die Verpflichtung der Forstverwaltung auf Gewährung derselben nicht folgt, diese vielmehr nach erfolgter Annahme Ihrerseits von mir erst erwirkt werden muß, also im Fall der Ablehnung der Genehmigung , Ihnen Ansprüche gegen den Forstfiskus aus meiner Offerte nicht erwachsen.

Grahn.*

An
Herrn Fuhrherrn Borrmann
Buntenbock

* Grahn, Rechnungsrath – Oberbergamts-Secretair

Quelle: Nachlass Carl Bormann – Anneliese Vasel – Archiv Ottensen

9. Januar 1869 | Kaufcontract einer Fuhrherren-Witwe

Kaufcontract zwischen Caroline Ahrend, geb. Gärtner, Witwe des Fuhrherren Carl Ahrend, und dem Fuhrmann Wilhelm Gärtner, 9. Januar 1869. Nachlass Anneliese Vasel | Archiv Ottensen.

Kaufcontract (letzte Seite) zwischen Caroline Ahrend, geb. Gärtner, Witwe des Fuhrherren Carl Ahrend, und dem Fuhrmann Wilhelm Gärtner, 9. Januar 1869. Nachlass Anneliese Vasel | Archiv Ottensen.

Cassiert zum vorstehenden Käufercontracte vom 9. Januar 1869 zwischen der Witwe des Fuhrherrn C. Ahrend, geb. Gärtner zu Buntenbock und dem Fuhrmann G. H. W. Gärtner daselbst. Geschehen Amtsgericht Zellerfeld am 9. Januar 1869 Gegenwärtig: Obern Amtsrichter Dr. Bergmann und Actuar Bernecker Es erschienen 1., die Wittwe des Fuhrherrn Carl Ahrend, Caroline geborene Gärtner, 2., der Fuhrmann Georg Heinrich Wilhelm Gärtner, beide aus Buntenbock. Dieselben gaben den nachstehenden Käufercontrait als von ihnen abgeschlossen zu Protocoll:

§. 1.

Die Witwe Ahrend verkauft die von ihren oben genannten Ehemann kraft Testaments vom 7. Juni 1859 auf sie vererbten Grundstücke: 1., das Wohnhaus No 48 ./: frühere No 11.) zu Buntenbock, zwischen dem untern Junkernhofe und Julius Schubert belegen, nebst allen Zubehörungen, insbesondere Hof, Stall und Garten,

2., die neben dem vorgeschriebenen Hause belegene Wiese No 73 cat., etwa einen und einen halben Morgen groß. an den mit anwesenden Fuhrmann Wilhelm Gärtner.

§. 2.

Für Größe und Beschaffenheit der Grundstücke wird nicht eingestanden.

§. 3.

Der Kaufpreis ist auf Eintausend Einhundert und Fünzig Thaler festgesetzt und dadurch berichtigt, daß der Käufer zwei auf den verkauften Grundstücken hypothecarisch haftende Forderungen 1., der Grubenhagener Prediger-Wittwencasse* zum Betrage von Siebenhundert und Vierzehn Thaler 4 Gute Groschen 9 Pfennige. 2., des Kaufmanns Hugo Walter in Clausthal** von Vierhundert Thaler, als alleinige eigene Schulden übernommen und den Rest der Verkäuferin baar bezahlt hat. Die Verkäuferin quittiert hiermit über den gesammten Kaufpreis.

§. 4.

Die Uebergabe der Verkaufsobjecte hat Statt gefunden und der Käufer wird als deren vollberechtigter Eigenthümer und Besitzer anerkannt.

§. 5.

Die Grundstücke werden hypothekenfrei verkauft und die Verkäuferin verspricht, die darauf haftenden Hypotheken fordersamst zu beseitigen.

§. 6.

Die Kosten dieses Contracts trägt der Käufer. Vorgelesen, genehmigt Zur Beglaubigung. Bergemann      Bernecker Vorstehender Kaufcontract wird dem Fuhrmann Georg Heinrich Wilhelm Gärtner in Buntenbock in öffentlicher Form zugefertigt. Zellerfeld, den 9. Januar 1869 . Königlich Preußisches Amtsgericht gez. Bergemann * Die Grubenhagener Prediger-Wittwencasse war eine Einrichtung des 19. Jh. zur Versorgung der Pfarrwitwen. ** Der Kaufmann Hugo Walter besaß in Clausthal eine florierende Zündholzfabrik.

1615-2015 | Zur Geschichte von Buntenbock

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Zur Geschichte von Buntenbock*

Friedrich Günther (1843-1912)

Die Mitteilungen, die ich über Buntenbock und insbesondere die beiden Junkernhöfe vor einigen Jahren in unseren „Öffentlichen Anzeigen“ machte, kann ich jetzt noch etwas weiter fortführen.**

Um das Jahr 1730 war der Oberhof im Besitze der Freiherren von Schlitz, genannt von Goertz (den Vorfahren der Grafen Goertz-Wrisberg), der Unterhof im Besitze der Familie von Westerhagen.

Im Jahre 1737 wurden von den Berghauptleuten Diede zum Fürstenstein und v. Alvensleben eingehende Ermittlungen über den Umfang der Rechte der beiden adligen Meiereien angestellt. Doch fanden sich darüber weder in den Akten der Bergverwaltung, noch in der Forstregistratur irgend welche Aufzeichnungen, und die Akten der vormaligen Regierung und Kanzlei zu Osterode waren bei der Auflösung im Jahre 1688 (nach dem Tode des Landdrosten von Witzendorff) nach Hannover geschafft. So viel aber stand fest, daß beide Höfe alle adlige Freiheiten genossen, zu den Gemeindelasten nicht beitrugen, weder den „Haustaler“, noch den Wiesenzins zahlten und befugt waren, zu eigenem Bedarf Bier zu brauen, auch ihr eigenes und Mietvieh durch einen besonderen Hirten und zwar in „Vortrift“ vor der Herde der Gemeinde weiden zu lassen.

Die Besoldung des Lehrers war damals in der Weise aufgebracht, daß wöchentlich von jeder Feuerstätte (jedem Wohnhause“ eine bestimmte Zahlung erfolgte. Auch hiervon waren die Junkernhöfe frei, doch hielt die Behörde für billig, daß die Bewohner der Höfe dem „Informator“ eine Vergütung zahlten, wenn sie Kinder in die Gemeindeschule schickten.

Im Jahre 1742 war Bastian Barth der Eigentümer des Unterhofes, 1748 wird er Johann Bastian genannt. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich Bastian Barth mußte sich 1763 Schulden halber entschließen, den Hof zu verkaufen. Das Höchstgebot (nämlich 2100 Taler in seinen 2/3 Stücken (Gulden) machte der Meier Reinhard in Kamschlacken. Doch übernahm den Hof für diesen Preis Barts künftiger Schwiegersohn Johann Friedrich Gärtner; der Kaufbrief wurde am 22. Dezember 1763 abgeschlossen.

In der Familie Gärtner verblieb nun der Unterhof. Zu diesem gehörte das 38 Morgen große untere Junkernfeld. Im Jahre 1829 aber verkaufte der damalige Eigentümer Wilhelm Gärtner davon die nach der Ziegelhütte hin gelegenen 21 Morgen*** in 7 Parzellen à 2 bis 4 Morgen, so daß bei dem Hofe nur 17 Morgen blieben. Zugleich verkaufte er an Heinrich Georg Gärtner einen Teil des Hauses, von oben herab 7 Sparren, einen Teil des Stalles in der Breite von drei Sparren, vom Hofraum den oberen Teil bis an die Gosse und vom Garten die Hälfte rechts nach dem Junkernfelde zu. Die verkauften Grundstücke gingen der adligen Freiheiten verlustig, und diese hafteten nun allein auf der Wilhelm Gärtner verbleibenden kleineren Hälfte des Unterhofes. – Im Jahre 1841 heißt der Kohlenfuhrmann Friedrich Gärtner Besitzer dieses Hofes. –

Den Oberhof verkaufte 1742 der Freiherr Karl zu Schlitz, genannt v. Goertz, Erb- und Gerichtsherr zu Rittmarshausen und des Gartegerichts (Kerstlingerorde und vier Dörfer) usw. dem Hirten Christian Müller aus Clausthal mit allem Zubehör, allen Rechten und Gerechtigkeiten samt Inventar für 1200 Taler, wovon 800 Taler bar, 400 bis zum 1. Mai 1743 zu zahlen waren. Die Urkunde über diesen „Erbkauf“ ist von Wrisbergholzen den 11. April 1742 datiert. Als Müller die Rate von 800 Taler sofort zahlte, wurde ihm der Hof übergeben, auch erhielt er alle Urkunden und Briefschaften ausgeliefert.

Die Genehmigung des Bergamtes zu diesem Verkaufe einzuholen, hatte der freiherrliche Gerichtsverwalter Scriba zu Rittmarshausen nicht für erforderlich gehalten, obwohl den adligen Herren der Buntenböcker Junkernhöfe wohl niemals die Gerichtsbarkeit auf diesen Höfen zugestanden hat. Da Buntenbock seit alters als Forstgemeinde galt, so erhob der Forstinspektor Frankenfeld zu Clausthal am 10. Dezember 1742 Einsprache gegen jenen Verkauf, doch da ältere Nachrichten fehlten, nur mit der Begründung, daß ohne besondere berhauptmannschaftliche Konzession auf dem Oberharze niemand Immobilien kaufen könnte, der nicht beim Berg- und Hüttenwerk diene. Es wurde hin und her verhandelt; auch daß Scriba am 21. Dezember 1745 riet, ältere Urkunden bei der Familie v. Westerhagen, der früheren Herrschaft des Unterhofes, zu suchen, brachte keine Klarheit.

Im Jahre 1748 war Johann Friedrich Hille anstatt des Hirten Müller der Eigentümer des Oberhofes. Der Kohlenfuhrmann Georg Julius Hille, der diesen Junkernhof 1841 besaß, wird sein Enkel sein.

Es ist nicht meine Absicht, die Geschichte der Junkernhöfe bis in die Gegenwart fortzuführen; deshalb bemerke ich nur noch, daß Georg Julius Hille und Friedrich Gärtner am 25. September 1842 nach langen Streitigkeiten mit der Gemeinde Buntenbock einen Vergleich schlossen, daß sie die Vortrift vor der Gemeindeherde nur noch auf den Wiesen ausüben wollten, die zwischen der Innerste, dem Prinzenteiche und dem Kohlenfahrwerge nach der Hütte liegen.

Den Weidestreitigkeiten, die zum Teil in Beleidigungen und Handgreiflichkeiten ausliefen, die mit Geld und Haft gestraft werden mußten, im einzelnen nachzugehen, ist nicht erquicklich. Sie reichen bis in die erste Zeit Buntenbocks zurück. Schon die Herren von Berkefeld haben z.B. einen Weideprozeß mit dem Zehntgegenschreiber Jobst Sellenstedt (der von 1668 bis 1674 auch Richter der Stadt Clausthal war) als dem Besitzer der Pixhaier Mühle und dem Besitzer der „Dr. Hunds-Mühle“ in Buntenbock geführt. Später treten immer von neuem – ich verfolge sie von 1766 bis 1816 – Klagen der Junkernhöfe und der Gemeinde auf, daß die Pferde der Buntenböcker Fruchttreiber ihnen die Grumt abweideten.

Um diesen Zweig der Beschäftigung in seiner Bedeutung hervorzuheben, gebe ich zum Schlusse ein Verzeichnis der Treiber im Jahre 1807.

Cyriax Schulze hatte 8 Pferde und 1 Fohlen

Friedrich Schulze hatte 7 Pferde

Heinrich Schulze hatte 5 Pferde

Cyriax Arend hatte 9 Pferde und 1 Fohlen

Ludwig Arend hatte 6 Pferde

Konrad Arend hatte 6 Pferde

Kaspar Deichmann hatte 5 Pferde und 2 Fohlen

Georg Bormann hatte 4 Pferde

______________________________________

= 50 Pferde und 4 Fohlen.

* Artikel von F. Günther in den Öffentlichen Anzeigen für den Harz, 1909, No 92; Ausschnitt in den Unterlagen von Carl Bormann.

** Öff. Anz. 1909, No 92; weitere Angaben 1906 No 76; 1907 No 88.

*** 6 Morgen, Bormann; 2 Morgen, Gärtner u. Gleichmann; 2 Morgen, Dietrich; 2 Morgen; Gärtner; 4 Morgen, Hille; 2 Morgen, Ebeling; 3 Morgen, Gleichmann.

1615-2015 | Über die Gründung des Dorfes Buntenbock | Teil 2

George-Louis Le Rouge, Mines et Forest du Hartz, Paris 1759, Detail.

George-Louis Le Rouge, Mines et Forest du Hartz, Paris 1759, Detail.

Von Carl Bormann (1874 – 1942)

Zu gleicher Zeit findet auch ein dortselbst bestehender Meyerhof (Junkernhof) mehrfach geschichtliche Erwähnung, woselbst der erste Clausthaler Berghauptmann Quast zeitweilig wohnte. Nach Quast hatte diesen Hof ein Obristleutmann Heinrich von Berkefeld inne, welcher vom Jahre 1639 bis 1643 einen Prozeß mit dem Clausthaler Bergamte führte, über die Aufführung eines Grabens (Junkernfeldergraben) durch seine Wiesenflur (Junkernfeld) und über die Austragung seiner beiden Fischteiche, die ihm entzogen und zu Bergwerkszwecken in Nutzung genommen waren.

Wahrscheinlich waren diese der Sumpf- und Ziegenbergerteich. Unterhalb des Sumpfteiches läßt sich ein verfallener Graben, welcher wohlmöglich die Aufschlagwasser nach der für früheren Sägemühle führte, die aus der Hüttenstätte beim Schützenhaus entstanden sein muß, noch sehr gut nachweisen. Aus der Anlage des Grabens kann man schließen, daß der Teich in der damaligen Zeit die jetzige Ausdehnung nicht gehabt haben kann und die Erhöhung seines Dammes wird im zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts erfolgt sein, denn zu dieser Zeit wurden mehrere Teiche in der Nähe von Buntenbock angelegt (Schwarzenbacher Teich 1611)

Der Ziegenbergerteich wird wohl nur als Ausgleichsteich gegolten haben, durch die Inbesitznahme seitens des Bergfiskus wurde auch hier die Staufläche vergrößert. Der damalige Besitzer dieser Teiche Obristleutmann Berkefeld erhielt für Abtretung derselben und für den Verzicht der ihn zustehenden Fischereigerechtsame die Summe von 120 Thlr durch gütlichen Vergleich von dem Fiskus ausgezahlt. Auch nach der Ziegelhütte (Wohnhaus Schubert) führte ein Graben, welcher die benützten Wasser der obigen Sägemühle etwa 400 m unter derselben aufnahm und nach der dortigen Hüttenstätte bzw. Sägemühle brachte.

Dieser Graben ist am unteren Junkernfelde noch deutlich zu erkennen. Im 17. Jahrhundert wird nun der Ort vielfach geschichtlich erwähnt unter besonderer Bezugnahme auf die Beschäftigung seiner Bewohner, hauptsächlich waren diese Fuhrleute, Eseltreiber und Waldarbeiter die nebenbei eine ausgedehnte Viehzucht trieben.

Die Entstehung des Namens Buntenbock hat Herr Professor Dr. Denker in seinem Vortrage über Wanderungen auf alten Wegen des Oberharzes und allerhand dabei Aufgelesenes auf der 46. Hauptversammlung des Harzvereins trefflich erklärt, in dem der Herr Vortragende ausführte, daß aus dem Ziegenbuch in der Buwende (d.h. Privatbesitz, ausgesondert aus den Gemeinbesitz des Forstes bei der Galmhütte, als diese Bezeichnung im Bezugnahme auf die Ziegenweide nicht mehr zutraf aus dem Ziegenbuch ein Buwendebuch und hieraus ein Buntenbock wurde.

Aus vorliegendem steht wohl ohne weiteres die Tatsache fest, daß Buntenbock eine sehr alte Niederlassung auf dem Oberharz ist, welche durch den Bergbau und Hüttenbetrieb begründet ist, daß später, als die Betriebe eingingen, Holznutzung und ein regerer Fuhrwerksbetrieb in Aufnahme kamen und daß die damaligen Bewohner nebenbei die Viehzucht trieben zur Vervollständigung ihrer täglichen Nahrung.

Die beiden Junkerhöfe die sich ausschließlich der Viehzucht widmeten, können bei der Gründung des Ortes gar nicht (in) Frage kommen; denn die Besitztümer bildeten ein Gemeinwesen für sich mit eigenen Rechten und Pflichten. Durch Ankäufe und Besitznahme der bereits kultivierten Flächen der früheren Hüttenstätten „tom Galle“ entwickelten sich die Höfe zu dem damaligen Stande, der auch in der Jetztzeit zum größten Teile noch besteht.

400 Jahre Buntenbock | 1615-2015 | andere sagen …

Louis-Henri Brévière, The Life and adventures of Robinson Crusoe, London 1853.

Louis-Henri Brévière, The Life and adventures of Robinson Crusoe, London 1853.

 

Der Ursprung vom Buntenbock.

Wo jetzt Buntenbock ist, soll früher nur ein Sägemühlenhof gestanden haben; Andere sagen, auf dem alten Hofe, aus dem Buntenbock entstanden (es soll der jetzige Bormann’sche Hof sein), habe die einzige adelige Familie des Oberharzes gewohnt und von der Viehzucht gelebt.

Seinen Namen aber soll der Ort auf folgende Weise erhalten haben. Der Besitzer des ersten Hofes, aus dem Buntenbock entstanden ist, stellte einer Dirne nach und diese versprach ihn zu erhören, wenn er ihr einen bunten Bock schenkte, der die Zierde seines Hofes war. Da schenkte er ihr den bunten Bock und hat diesen auch nachher an seinem Thorwege abmalen lassen, zum Andenken an die Lustbarkeit, die er mit der Dirne genossen hat. Einige Alte, die noch nicht lange verstorben sind, wollten ihn noch dort gesehen haben.

Harzsagen, Erster Band. Gesammelt und mit Anmerkungen herausgegeben von Dr. Heinrich Pröhle. Erster Band: Sagen des Ober-Harzes. Neue Ausgabe. Leipzig: Hermann Mendelssohn. 1859. S. 145.

1615-2015 | Über die Gründung des Dorfes Buntenbock | Teil 1

Carl Bormann (1874 - 1942) | Aufnahme um 1940 | Foto: Privat

Carl Bormann | um 1940 | Foto: Privat

Von Carl Bormann (1874 – 1942)

In der älteren Harzliteratur findet man stets die Behauptung verzeichnet, Buntenbock sei eine Niederlassung auf dem Oberharz, die ihre Entstehung dem Bergbau nicht zu verdanken habe, sondern die Gründung des Ortes stände mit den beiden Junckernhöfen dortselbst – die der Viehzucht gedient hätten – in engster Beziehung.

Die neueren Forschungen, insbesondere die Ausschüffungen des Herrn Professor Dr. Wenke über die Gründung des Ortes, haben obige falsche Meinung wohl für immer beseitigt und der Beweis, daß der Ursprung der Siedlung mit der früheren Hütte „tom Galme“ in Zusammenhang zu bringen sei, ist als geglückt zu betrachten.

Die Hütte „tom Galme“ und die Ziegenbugeswiese – woran heute noch in der Gemarkung des Ortes die Flurnamen „In der Galmecke“, Ziegenbergerwiesen erinnern – werden nach Denker in einer alten Urkunde vom Jahre 1355 schon erwähnt. Die Ziegenbugeswiese muß in der damaligen Zeit eine viel größere Ausdehnung gehabt haben. als dieselbe heute besitzt.

Wahrscheinlich gehörte derjenige Teil des jetzigen Forstortes Ziegenbergs d ist 35 + 36, welcher heute im Volksmunde den besonderen Namen Gertschelenbleek, Gertschenbleek führt, zu der Ziegenbugeswiese. Mehrere ältere Leute des Ortes haben einen Teil des Gertschlenbleeks noch als Wiese gekannt und der Aufforstung mit beigewohnt.

Den damaligen Besitzern wurden andere Flächen des Forstfiskus zur Urbarmachung zum Tausch überwiesen, die nun als Wiesen in Nutzung kamen. Es sind dieses die Wiesen bei der Badeanstalt Buntenbock, die durch einen noch gut erhaltenen Grenzgraben sich räumlich von der älteren Wiesenflur scheiden.

In einer alten Urkunde über die Weidegerechtsame der beiden Junkernhöfe zu Buntenbock wird bei Aufzählung der Forstorte und Wiesen, die von dem Viehbeständen der beiden Höfe behütet werden können, auch das Gerschlenbleek genannt.

Die Gründung der Siedlung ist wohl bestimmt auf das Vorkommen von Eisenerz zurückzuführen, denn dieses tritt auf den Fluren Gerschlenbleek, Ziegenberg, Kehrzug und Clausberg zu Tage.

Viele kleine Pingen, Schächtchen, Stollen bestätigen, daß in den früheren Zeiten ein eifriger Abbau des Eisenerzes stattgefunden haben muß. Die Erze verschmolz man nun in nächster Nähe ihrer Fundstätten, denn Holz war auch in großer Fülle vorhanden. Recht viele Feuer müssen im Betriebe gewesen sein, wie die verschiedenen Schlackenfundstätten in der Gemarkung des Ortes beweisen.

Man findet z.B. Schlacken beim Hotel Schützenhaus, auf der Wiese am Schubertsbrink, auf der Wiese in der Galmecke und bei der Ziegelhütte Tiefe, ausgefahrene jetzt verlassene Wege führen zu diesen Stollen.

Die Hüttenstätten haben jedoch nur ausschließlich Eisenerze verschmolzen und niemals sind hier Erze des Rammelsberges verhüttet, denn die Zusammensetzungen der Schlacken stellen diese Tatsache ohne weiteres fest. Das fertige Eisen brauchte der Rammelsberg um in großer Menge einmal zur Herstellung von Gezähstücken, zum anderen als Zuschlag bei der Verhüttung seiner Bleierze.

Hardanus Hake [1572 – 1611], Pastor zu Wildemann, sagt schon in seiner Bergchronik vom Harz, daß „unsere“ Vorfahren „aber im Anfang des Bergwerks und dieser letzten aufnehmung nicht alleine große Mühe und arbeit gehabt, wie man die Ertze recht puchen möchte, sondern auch fürnemlich im schmelzen, und haben erstlichen am Markt, da itzund das Rathaus stehet, einen Windofen gehabt, in dem haben sie sich unterstanden die Ertz zu gut zu machen, … haben mit holtze geschmultzen und viel eisen fürgeschlagen, ehe sie den Schlich zum Fluße gebracht. Wenn sie denn lange geschmultzen, haben sie es in einen König getrieben, und ist eitel sutelei und schmierwerk gewest ….“

Goslar wird nun diese Kunst des Schmelzens wohl schon viel früher und auch besser gekannt haben, besonders in der richtigen Anwendung der Eisenzuschläge, die im Übermaß dem Schmelz gut zugegeben ein Schmieren des Ofens veranlaßten.

Der Hunscherweg nun, der in der Nähe von Buntenbock und am süd-östlichen Teil des Gerschlenbleeks vorbeiführt, war der geeignetste Verbindungsweg mit Goslar für den Transport des fertigen Eisens. Als selbstverständlich darf es deshalb wohl betrachtet werden, daß wo solch lebhaftes Treiben herrschte, nunmehr auch der Gedanke kam, sich hier anzusiedeln und auch Flächen urbar zu machen für Nutzung als Viehweiden und selbst Vieh zu halten, deren Milch für die Bewohner als Nahrung groß nötig war.

Das Gerschlenbleek, sowie die Flur der jetzigen Ziegenbergswiesen waren zur Herstellung dieser Viehweiden wie geschaffen, die noch nicht eingeteichte Innerste lag in nächster Nähe und war eine gute Viehtränke. Große, starke Bäume werden hier nicht gestanden haben, sodaß die Rodungen leicht von statten gingen und in wo möglich kurzer Zeit entstand die frühere Ziegenbugeswiese.

Eisenbergbau und Hüttenbetrieb blühten nun weiter. Wie lange jedoch dieser glückliche Zustand für die Siedlung währte, darüber sind keine glaubhaften Zeugnisse verbanden. Mit dem Erliegen des Rammelsberger Bergbaus 1376, welches Jahr Löhneysen in seinem Bericht vom Bergwerk angibt, wird jedenfalls auch die Hütte „tom Galme“ zum Stillstand gekommen sein. Pest und andere Krankheiten werden hier die Bewohner hinweggerafft haben und die Ursache gewesen sein, daß der Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.

Der Rammelsberger Bergbau wurde nun nach 100 Jahren 1476 wieder aufgenommen, jedoch die Inbetriebsetzung der Hütte „tom Galme“ erfolgte als solche nicht die günstige Lage der Siedlung, insbesondere der Hütten an dem Hunscherweg gibt aber der Wahrscheinlichkeit Raum, daß die bereits kultivierte Fläche nach der Wiederaufnahme des Rammelsberger Bergbaus erneut in Besitz genommen wurde.

Die alten Hütten wurden nun zu Sägemühlen eingerichtet, die Gräben für die Aufschlagwasser wurden weiter hergestellt und Teiche als Sammelbassins angelegt. Die Wiesen bei den Sägemühlen wurden vergrößert nach und nach kam nun die Flur links der Innerste urbar gemachte Fläche hinzu (Junkernfeld), die Viehzucht fand immer mehr Aufnahme, sodaß die Siedlung ein ganz anderes Gepräge annahm.

[Die geschnittenen Bretter fanden Verwendung bei den Bergwerken des Oberharzes. Der Transport ging jetzt nicht mehr auf dem Hunscherwege, sondern auf den neben der Buntenböcker Trift laufenden Wege, der Clausthal bei der Marie Hedwig berührt und zum Rosenhof hinab führt.]

In den Altertümern des Harzes von Honemann [1704 – 1772] wird die Siedlung als ein geringer Bergflecken Buntenbock erwähnt, welcher ums Jahr 1590 schon bestanden hätte, der Name selbst findet aber erst 1615 eine schriftliche Bestätigung, indem der Ort zur Landessteuer herangezogen wurde.

Fortsetzung folgt.

400 Jahre Buntenbock | 1615 – 2015

Am Pfingstsonntag, den 24. Mai 2015, jährt sich zum 400. Mal die erste urkundliche Erwähnung Buntenbocks. In dem Landtagsabschied des Fürstentums Grubenhagen, zu dem die Siedlung im Oberharz im 17. Jahrhundert gehörte, werden die Bewohner des Ortes zur Steuer herangezogen.
[s. Georg Max, Geschichte des Fürstenthums Grubenhagen, Hannover 1862, Seite 403f.]

Anlass genug, die handschriftlichen Aufzeichnungen des früheren Bürgermeisters Carl Bormann (1874 – 1942) „Über die Gründung des Dorfes Buntenbock“ zu veröffentlichen. Das wird an dieser Stelle an jedem 24. des Monats geschehen – bis zum 24. Mai 2015.

Morgenstimmung  | Buntenbock | Ziegenberger Teich |  Foto: Privat

Morgenstimmung | Buntenbock | Ziegenberger Teich |
Foto: Dorothee Sowa

Fuhrleute am Rammelsberg

„Loehneysen - Bericht vom Bergwerck (Titelkupfer)“. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons

„Loehneysen – Bericht vom Bergwerck (Titelkupfer)“. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons

Vor Zeiten da die Bürger oder Hütten-Herren in Goßlar / den Rammelsberg und die Schmeltzhütten innen hatten / wann das Erz aus den Gruben getrieben ward / da ward einem ieden Theil zugemessen / welcher eine eigene Hütten hatte / der verschmeltzte sein Ertz selber / die aber keine Hütten hatten / die verkaufften ihre Ertz / den Scherben umb vier Mariengroschen / das ist zwey gute Groschen / acht gute Pfennige Fürsten-Müntze /

Die meisten Gewercken / die keine Hütten hatten / die liessen ihre Theil einem andern umb einen jährlichen Zins über / es muste ein jeder sein Ertz / den Scherben umb vier Mariengroschen bezahlen / davon wurden die Arbeiter belohnet / was dann aufs Quartal übrig / oder im Vorrath war am Gelde / das theilte man unter die Gewercken aus / einem ieden / nach dem er viel Theil in einer Gruben hatte / und so sich das gewonn Ertz zu Ablohnen der Arbeiter nicht erstreckte / wie offt geschach / so musten die Gewercken wöchentlich zulegen / und solches mit Geld erstatten.

Es hatte ein ieder Hütten-Herr / für dem Berge seinen Bergknecht / der empfing das Ertz / das ward dann einem ieden in seine Rinne gemessen / das lieff in des Rinne herab / an die Ort / da man darzu fahren konte / welches alsdann die Fuhrleute auf die Hölwegen luden / und für die Hütten führten / und gehet in eine Höle sechs Scherben Ertz / Es hatte auch ein ieder Hütten-Herr seine eigene Fuhrleute zu Ertz / Holtz und Kohlen.

Es sind Anno 1540. als die Bürger in Goßlar den Rammelsberg noch inne hatten / eilff Hütten ganghafftig gewesen / als nehmlich an der Ocker drey / und an der Gran und Inderste achte / auf diesen Hütten ist wöchentlich alles Ertz / so aus dem Rammelsberge kommen / verschmeltzt worden.

 

Aufbereitungsanlage - Kupferstich von J. Wichmann (nach Holzschnitt von Moses Thym) aus Löhneyss "Bericht vom Bergwerck“. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons - 2. Aufl. um 1660.

Aufbereitungsanlage – Kupferstich von J. Wichmann (nach Holzschnitt von Moses Thym) aus Löhneyss „Bericht vom Bergwerck“. 2. Aufl. um 1660. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Bericht vom Bergwerck, wie man dieselben bawen und in guten Wohlstande bringen sol, sampt allen dazugehörigen arbeiten, Ordnung und Rechtlichen Prozessen, beschrieben durch G. E. Löhneyß,  Stockholm und Hamburg, 1690, S. 79.

Infos zu Autor und Werk: http://blogs.ethz.ch/digital-collections/2013/02/