Vorschläge wider den Koller der Pferde vor einem bespannten Wagen.

Man weiß, wie viele Personen schon ihr Leben bey diesem Zufalle eingebüßt haben. Um sich also in dieser dringenden Gefahr retten zu können, so lasse man den Vorderwagen dergestalt einrichten, daß der Kutscher den Spannagel an einer Kette sogleich heraufziehen kan, damit die Pferde allein davon laufen können, und der Wagen stehen bleibe.
Da ferner ein Pferd nicht mehr Athem holen und davon laufen kan, sobald man seine dünne Nasenlöcher im Beschlagen zusammendrückt, so könnte diese Zwinge, bey wilden Pferden, als ein Zierrat des Nasengeschirres, an jeder Seite eine, angebracht, und die Feder, so sie regieret, an den Zügelriemen für beständig befestigt werden, den der Kutscher in erforderndem Falle nur scharf anziehen dürfte.

Johann Samuel Halle; Magie oder, die Zauberkräfte der Natur, so auf den Nutzen und die Belustigung angewandt worden, mit 9 Kupfertafeln, Erster Theil, Zweite Auflage, Berlin (Joachim Pauli) 1784, S. 321.

Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854-1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971. Online-Version vom 14.12.2013.

spannnagel, m. nagel, welcher das vordergestell eines wagens mit dem hintergestell zusammenspannt, verbindet; auch der kasten des wagens wird mit spannnägeln auf dem untergestell befestigt. Jacobsson 4, 199b; ahd. spannagil, spannagel, dentale Steinmeyer – Sievers ahd. gloss. 3, 166, 45; auch sich anlehnend an span, astula, mit dehnung spânnagel ebenda; dentale, lignum quo vomer incutitur, ein spoennagel. voc. opt. (Leipzig 1501) H 5b; spannegel als an einem wagen, dentale; spannagel, spanneghel, eyn spanne nale an eym karn, forale. Dief. 173c; spanne nagel an eim wagen o. an ein gigen, dentale. nov. gloss. 130b;

[Bd. 16, Sp. 1913]

spannagel, emo Dief.-Wülcker 857; zum glück verlor er (der knecht) hinterm Neuendorfer gehege den spannnagel, so dasz der hinterwagen mit dem stroh stehen blieb und der knecht mit dem vorderwagen um so schneller vorwärts jagte. Bartsch mecklenb. sagen n. 57.

1674 – 24. März – Edict, daß die Fuhrleute und jedermann die rechte Heerstraße gebrauchen, und aller Um- und Nebenwege sich enthalten sollen ; und wie allen Unterschleiffen wegen der Verzollung vorzukommen.

1698 – Herzog Georg Wilhelm‘ allgemeines Edict, daß die Fuhrleute und Postknechte »sich der Nebenwege über Acker – und Wiesen enthalten, u. dergleichen nicht machen sollen.

1716 – 28. December – Wegen der Betriegereyen der Berg-Fuhrleute/

(an anderer Stelle bezeichnet: „1716 – 28. Dezember. – N. XXXVII. Edictum, welchergestalt die Betrügereyen der Berg-Fuhrleute zu bestrafen vom 28. Decembr. 1716.“)

1727 – 12. May – N. CLXIX. Patent, daß die Fuhrleute welche Zollbahre Waaren geladen, so von Haarburg nach, Celle, Hannover, und Hildesheim, oder von dannen nach Haarburg gehen, präcise auf die Zoll-Städte zu Witzendorff; welche aber von Haarburg nach Westphalen, oder aus Westphalen und der Orten nach Haarburg gehen, präcise auf den Zoll zu Soltau zufahren sollen, vom 12. May 1727. p.446.

1740 – 17. Verordnung vom 12. März 1740, gegen diejenigen, so die Göttinger Stadtforsten bestehlen und verwüsten. Georg der Andere u. z
Würde auch jemand von denen beendigten Forst-Bedienten, wider Verhoffen, sich unterstehen, mit denen Fuhrleuten, Handwerkern, Invaliden, Unterthanen, oder sonsten jemand, cs sey wegen Deichseln, Karren- und Leiter -Bäume, oder allerley Nutz- Brenn- und andern Holtzes, es bestehe worin es. wolle, Unterschleiff zu treiben, nnd selbigen gefliessentlich durch die Finger zu sehen, mithin nicht nur eines Diebstahls, sondern auch des Mayn- Eydes sich schuldig machen, derselbige soll neben Entsetzung seines Dienstes mit dem Karrenschieben auf ein, und dem Befinden nach mehr Monathe unabbittlich bestrafft werden

Verordnung «l. 6. Ratzeburg den 6. März 1746, über die Hornvieh seuche. Georg der Andere «. «.

 

Quelle: Sammlung der Verordnungen und Ausschreiben, welche für sämmtliche Provinzen des Hannoverschen Staates etc. Mit Genehmigung des Königs. Cabinets-Ministerii herausgegeben von Ernst Spangenberg Dr. beider Rechte und Königl. Großbritannisch – Hannoverschem Hofe und in der Justiz Canzley zu Zelle. l E r st e r T h e i l, die Jahre 1740 bis 1769 enthalten Hannover, in der Hahnschen Hof.Buchhandlung 1819.

Festumzug mit Pferdefuhrwerk

Festumzug mit Pferdefuhrwerk (Hille) zum 200jährigen Bestehen der Buntenböcker Schützengesellschaf, im Hintergrund die geschmückte Pension Höhlein. August 1958. Foto: Gerd Dasenbrook

Festumzug mit Pferdefuhrwerk (Hille) zum 200jährigen Bestehen der Buntenböcker Schützengesellschaft, im
Hintergrund die geschmückte Pension Höhlein | August 1958 | Foto: Gerd Dasenbrook

Eisensteinsfuhr im Harz

„Bey der Eisensteinsfuhr von dem Elbingerröder Gruben bedient man sich bald der ein- und bald der zweispännigen Höhlen, je nachdem der Fuhrmann es für gut findet; nach den Andreasberger Gruben hingegen fährt man beständig mit ersteren, weil es hier auf dem Rückwege hin und wieder so steil bergunter geht, daß das hintere Pferd *) nicht im Stande seyn würde, ein zweispänniges (oder ganzes) Fuder aufzuhalten.
Im Winter, wo die meisten Eisensteinsfuhren geschehen, gibt es am Harz gewöhnlich Schnee genug, um sich der Schlitten bedienen zu können; es werden als darin die nämlichen einspännigen oder Halbfuderhöhlen, die sonst auf Karren liegen, auf Schlitten gelegt.

*) Man bemerke hier, daß bey dem Fuhrwerk am Harz überall die bekannten gabelförmigen Deichseln Statt finden, und zwei Pferde nicht neben, sondern vor einander gespannt werden.

Johann Georg Stünkel, Hüttenschreiber; Beschreibung der Eisenbergwerke und Eisenhütten am Harz, zum Gebrauch für reisende und zur Durchsicht für nichtreisende Freunde des Berg- und Hüttenwesens, Göttingen (Dieterich) 1803, S.159f

bei den bergleuten heiszt höhle, auch höle und hölle ein kasten von bestimmten dimensionen (ursprünglich aus gehöhlten baumstämmen), in welchem das erz auf die hütten geschafft wurde.Veith bergwörterb. 274. – Quelle: Wörterbuchnetz

„… lauter sehr starke Hengste“ – Harzer Fuhrherren im 18. Jahrhundert

„Obgleich auf dem Harze zu den mancherley Bergfuhren auf Erz, Schlieg, Holz, Kohlen u. so sehr viele Pferde von den Fuhrherren gehalten werden, so werden doch daselbst keine Pferde gezogen, sondern alle, und zwar lauter sehr starke Hengste, angekauft.

So hielten z.B. die Fuhrherren zu Clausthal im Quartal Trinitatis 1733 168 Pferde. Die Bezahlung solcher Fuhren z.B. des Erzes von den Gruben nach den Puchwerken geschieht treibenweis, ein Treiben auf dem Oberharze zu 40 Tonnen, eine Tonne zu 4 Kübeln (wovon jeder ungefähr einen Centner hält) gerechnet. Vor dem Jahre 1728. z.B. wurden zu Clausthal von jedem Treiben der Dorotheer- und Caroliner-Erze nach den Innerst-Puchwerken 7 Gulden Fuhrlohn gegeben, und von 2 Rösten Schlieg von da nach der Altonauer-Hütte 8 Gulden. Hingegen im Jahr 1728. wurden nach den 3 neuen Puchwerken im Polsterthale von jedem Treiben Erz 5 Gulden und 5 Mgr., und von 2 Rösten Schlieg von da nach der Altenauer-Hütte 2 Gulden und 10 Mgr. Fuhrlohn bezahlt.

Aus den Papieren eines erst kürzlich verstorbenen Mannes, der ehemals ein vorzüglich geschickter Bediente auf dem Harze war, kann ich folgende Vorschrift oder Instruktion für die Berg-Fuhrleute zu Clausthal mittheilen, von welcher es mir aber nicht bekannt ist, ob sie ein bloses Projekt blieb, oder würklich befolgt wurde:

1) Die Ladung auf ein gutes Harz-Pferd muß 6 Centner über Berg und Thal seyn, wenn es nicht überladen werden soll.
2) Zu einer Tagesfuhr werden 10 Stunden gerechnet, also daß die Pferde 8 Stunden im Zug sind, und 2 Stunden zur Fütterung und Aufladen auf 2 Karren gerechnet werden.
3) Bey dieser Fuhr wird auf ein Pferd wöchentlich 5 Himten Haber zur Fütterung gerechnet.
4) Auf eine volle Tagesfuhr soll der tägliche Verdienst 21 Mgr. seyn, wenn der Haber nicht unter 9 Mgr. und nicht über 12 Mgr. kostet.
5) Steiget der Preis des Habers über 12 Mgr., so soll das, was 5 Himten Haber in der Woche mehr kosten, auf 6 Tage eingetheilet, und täglich so viel mehr an Haber-Zulage gegeben werden, als es die Eintheilung auf 6 Tage ergiebet; jedoch also
6) Daß wenn der Preis des Habers auf einige Wochen steiget, die Haber-Zulage nicht statt habe.
7) Da die Schwehre des Holzes nach seiner Art zu sehr unterschieden, als dass davon gewisse Centnerzahl anzugeben stünde, so soll künftig, wie vorhin, 1 Karren Tannen-Kohlen, 2 Malter Rösteholz, und 35 Stück Wasen (Wellen) zur Ladung für ein Pferd gerechnet werden.
8) Ein Karren Büchen-Kohlen, der 7 bis 7 1/2 bis 8 Centner schwer ist, sonst noch 1/2 mal so hoch als 1 Karren Tannen-Kohlen im Fuhrlohn bezahlt worden. Da sich aber aus der Erfahrung gefunden, daß dieses zu viel, in dem solche größtentheils einspännig gefahren, so soll 1 Karren Büchen-Kohlen 1/3 Fuhrlohn gegen 1 Karren Tannen-Kohlen mehr geben, also, daß wenn von einem Wege für 1 Karren Tannen-Kohlen 21 Mgr. bezahlet wird, 1 Karren Büchen-Kohlen 28 Mgr. Fuhrlohn zu bestimmen.
9) Auf einer Stunde im Schritt zu reiten, wir 1 2/3 Stunde zu fahren gerechnet, und obwol solches nicht überall eintreffen möchte, so ist doch dieses als das beste Principium angenommen, und mithin werden 4 Stunden zu fahren auf 3 Stunden zu reiten gerechnet. Dagegen aber
10) bey der Schlittenbahn die Löhne mit dem runden Geschirre gleich gerechnet, wobey ohnehin der Unterschleif, wenn diverse Löhne festgesetzt worden, fast gar nicht zu vermeiden.
11) Wenn die Fuhrleute des Nachts nothwendig unter Wegs bleiben müssen, wird auf 1 Pferd wegen Stall- Schlaf- und Biergeldes 1 Ggr. oder 1 1/2 Mgr. über den festgesetzten Verdienst gerechnet.
12) Bey Berechnung der Weite des Wegs wird accurat auf die Lage, und also auch auf 1/4 Stunde reflectirt.
13) Bey Berechnung des Lohnes werden 2 g. Pf. und darunter ganz übergangen: wenn es aber über 2 g. Pf. ein voller Matthier ( = 4 g. Pf.) dafür gerechnet.“

Aus Dr. Christoph Wilhelm Jacob Gatterer’s Kurpfälzischen würklichen Bergraths, ordentl. öffentl. Professors der Landwirthschaft, Forst- Fabrik und Handlungswissenschaft auf der Staatswirthschaft hohen Schule zu Heidelberg, Correspondents der Königl. Soc. der Wissensch. zu Göttingen, Mitglieds des Königl. histor. Instituts zu Göttingen, der Kurpfälz. meteorol. Soc. zu Mannheim, und der Kurpfälz. ökonom. Gesellschaft zu Heidelberg, Beschreibung des Harzes, Erster Theil, Nürnberg, im Verlag der Bauer und Mannischen Buchhandlung. 1792, S. 131ff.

Fuhrmann. Man kann den F.; der den Handels-Frachtverkehr mit Wagen und Pferden beruflich besorgt, von dem unterscheiden, der nur gelegentlich für eigene und auch für fremde Bedürfnisse Fuhren macht, das Fuhrwerk und Gespann aber für seine Wirtschaft benötigt, so der Bauer. Im weiteren Sinn ist als F. der Lenker eines Wagens bei volkstümlichen Festen, so bei Hochzeit und Begräbnis u.a. Gelegenheiten tätig. Der F. im ersteren Sinn, und um ihn handelt es sich beim F.saberglauben vor allem, ist nahezu verschwunden. Die Entwicklung des modernen Verkehres hat das einstige blühende Frachtwesen gänzlich umgestaltet und dem F. die Lebensbedingungen genommen. Besteht aber irgendwo noch ein kleiner Frachtverkehr mit Wagen und Pferdebespannung, so vollzieht auch er sich unter so geänderten Verhältnissen, daß diese nicht den Boden für einen besonderen F.saberglauben abgeben. Es kommt also im folgenden nahezu nur mehr vergangener, nicht mehr bestehender Aberglaube zur Darstellung. Der moderne Frachtverkehr hat einen anders gearteten Aberglauben (s. Eisenbahn, Automobil). Auf die Bildung und den Inhalt des einstigen F.saberglaubens mag der Zustand der Fahrstraßen nicht ohne Einfluß gewesen sein. Diese unterschieden sich von den modernen, technisch vollkommenen, besonders dadurch, daß jene oft über Berge und steile Höhenrücken führten, so daß uns bei ihrer Anlage im Gegensatz zur jetzigen Straßenführung jede Rücksicht auf Mensch und Zugtier außer acht gelassen erscheint. Fahrstraßen waren nämlich oft nur die erweiterten einstigen Gehsteige und Tragtierwege, bei denen Steilheit nicht so vermieden werden mußte, wie bei Fahrstraßen mit Wagenverkehr. Daher ist es natürlich, daß dem F. auf derartigen Wegen größere Schwierigkeiten bereitet wurden und er leicht darüber zu abergläubischen Vorstellungen kommen konnte. Da ferner die Fahrstraßen aus Gründen der Sicherheit oft über Höhen führten, von wo die Stimmen der Fuhrleute in den Niederungen gehört wurden, konnte sich infolgedessen aus der Vorstellung vom wilden Jäger leicht die Vorstellung vom wilden F. entwickeln. Der Ärger über den schlechten Zustand der Straßen und behördlichen Vorschriften machte sich in kräftigen Flüchen Luft.

Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, hg. von Hanns Bächthold-Stäubli unter Mitwirkung von Eduard Hoffmann-Krayer mit einem Vorwort von Christoph Daxelmüller, Bd. 3, Freen – Hexenschuß, Berlin New York (de Gruyter) 1987, Art. Fuhrmann., 197ff.

Das Fahren des Eisensteins von den Gruben nach der Hütte geschieht theils ein- und theils zweyspännig; im ersteren Falle haben die Wagen zwey und im letzteren vier Räder. Das auf diesen Wagen oder Karren befindliche Behältniß, worin der Eisenstein geladen wird, ist hier, so wie auf den übrigen Hütten, ein länglich viereckiger Kasten, oder so genannte Höhle, die ihre bestimmten Maßen hat.
Für das einspännige Fuhrwerk ist sie im Lichten 5 Fuß lang, 1 Fuß 8 Zoll weit und 1 Fuß hoch; für das zweispännige so weit uns so hoch als diese, aber 10 Fuß lang: erster faßt also, wenn sie schlicht voll geladen wird, 8 1/3 und letztere 16 2/3 Cubikfuß Eisenstein.

Johann Georg Stünkel, Hüttenschreiber; Beschreibung der Eisenbergwerke und Eisenhütten am Harz, zum Gebrauch für reisende und zur Durchsicht für nichtreisende Freunde des Berg- und Hüttenwesens, Göttingen (Dieterich) 1803, S.157f.

Oberharz 1889