Der Beschädigung des Forstes, welche dadurch erfolgt, daß Fuhrleute aus den Wegen fahren und Nebenwege machen, vorzubeugen, giebt es nur ein genügendes Mittel: den eigentlichen Weg in gutem fahrbaren Stande zu halten, und dann alle Nebenwege durch vorgezogene tiefe Gräben unbenutzbar zu machen.
Folgende Gegenstände verdienen hinsichts der Wegebesserung und Erhaltung der Wege Beachtung. Im Lehmboden müssen dieselben so weit aufgehauen seyn, daß sie durch den Luftzug und die Sonne ausgetrocknet werden. Auch wird daselbst eine solche Breite oft unerläßlich, daß die Fuhrleute nicht nöthig haben, immer einer und derselben Gleise zu folgen. Wo Vertiefungen sind, in welchen sich Wasser zusammenzieht, müssen Abzugsgräben und kleine Brücken angelegt werden, einzelne entstehende Löcher sind schleunig, so wie sie bemerkbar werden mit Faschinen oder zerschlagenen Steinen auszufüllen, die jedoch hinreichend mit Sande oder Kies in den Zwischenräumen ausgefüllt und oben bedeckt werden müssen, so daß ein fester Damm dadurch entsteht.
— Im Sande läßt sich nichts thun, um den Weg fester zu machen. Im Bruchboden, oder an bruchigen Stellen, ist das Auslegen des Weges mit Faschinen und Bedecken derselben mit Kies und Sand unstreitig das beste Mittel, um die Fahrbarkeit des Weges zu sichern. — An Bergen muß vorzüglich darauf gesehen werden, daß die Fuhrleute hinreichend breite Hemmschuhe anwenden, um die Gleise nicht tief auszufahren, und daß das in den Wegen herabströmende Wasser durch Balken, im stumpfen Winkel eingelegt, in Gräben geleitet wird, die mit dem Wege parallel laufen, auch jede ausgewaschene Stelle gleich im Anfange mit eingestampften Steinen wieder ausgefüllt wird.Durch die Köhlerey kann den Forsten vielfach Beschädigung zugefügt werden. Um sie zu verhüten, ist die Wahl der Kohlstellen so anzuordnen, daß nicht Feuersgefahr entsteht, durch die An- und Abfuhren des Holzes nicht Schaden geschieht, die benachbarten Bäume und Dickungen nicht durch den Meilerrauch beschädigt werden. Das Laub oder der Rasen, womit der Köhler deckt, muß demselben an solchen Orten angewiesen werden, wo er es ohne Nachtheil für den Forst wegnehmen kann; auch die Weide für die Köhlerpferde, wenn er solche bedarf, verlangt sorgfältige Beachtung, weil sonst dieselben leicht Schaden auf den Schlagen und in den Schonungen thun. Da der Tag und Nacht im Holze sich befindende Köhler schwer zu controlliren ist, so erfordert er genaue Aufsicht, damit er nicht Material zum Anzünden, zu Fackeln, oder gar zu Holz zum Füllen, auf unerlaubte Art an sich nimmt.
Wilhelm Pfeil; Die Forstwirtschaft nach rein praktischer Ansicht so wie sie der Privatforstbesitzer oder Verwalter führen muß, um sie in Verbindung mit der Landwirthschaft am vorteilhaftesten einzurichten, Leipzig 1831, S. 166f.