10 Taler Strafe für die Fuhr

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Sabbaths-Feyer

§.1. Ein jeder Unterthan ist schuldig, für sich nebst den Seinigen und Angehörigen, die Sonn- Beth- und Fest-Tage gebührend zu feyern, von weltlichen Geschäfften gänzlich abzustehen und Gott den schuldigen und erfordernden Dienst in geistlichen Uebungen mit Andacht zu leisten.

Die Prediger und Seelsorger werden hiebey ihres Amts von selbsten sich erinnern, und ihren Pfarr- und Seelen-Kindern mit Lehren, Warnen, Straffen und Ermahnen, auch mit guten Exempeln vorgehn. Wie dann auch selbige, wann Verächter des heiligen Sabbaths, von dem öffentlichen Gottes-Dienst und dem heiligen Abendmahl, sich auf ein ganzes Jahr und darüber muhtwillig absondern, solches, wie es sich Amts- und Gewissen halber gebühret, gehöriges Orts, zur Bestraffung, anzumelden schuldig seyn, auch allen Fleisses dahin sehen sollen, daß bey dem öffentlichen Gottes-Dienste alles in guter Ordnung hergehe, da aber einige, so Unruhe, Zank, auch wohl gar Schlägerey in der Kirche anrichten, sich finden würden, dieselbe zu harter exemplarischer Bestraffung gehöriges Orts angemeldet werden mögen.

1. Insonderheit aber sollen bey zehen Thaler, und dem Befinden nach, schärfferer Geld- auch wohl Gefängniß-Straffe, an denen Sonn- Beht- und Fest-Tagen, vor, zwischen und unter den Predigten, insonderheit auch am Grünen-Donnerstage den gantzen Vormittag, und am Stillen- oder Char-freytage den ganzen Tag, die Gahr-Küchen, Schenken, Wein- Bier- und Brandteweins-Häuser zugehalten, keine Gäste darin gesetzet, auch nichts daraus geholet noch abgefolget werden, ausser was bey der Mahlzeit an nöthigem Getränke, auch etwa für Kranke und Säugende ohnumgänglich erfordert werden mögete. (…)

5. Alles Fahren mit Holz, Torf, Frucht, Garten-Gewächse, und andern Sachen nach denen Städten, wie auch das Abholen des Malzes, Getränkes und anderer Sachen aus denen Städten, soll an denen Sonn- und Fest-Tagen, bey zehen Thaler Straffe verboten, (alles Fahren mit Holz, Erz, Schlieg, Dielen, Frucht, Garten-Gewächse, auswärtigem Biere, Frucht-Treiben und andern Sachen, soll an denen Sonn- und Fest-Tagen, von deren Feyer die Fuhrleute am Harz, wegen des Berg-Werks und anderer alda obhandenen besondern Umständen nicht dispensiret (d.i. entbunden) sind, bey zehn Thaler Straffe verboten, die fremden Fuhr- und andere reisende Leute, worunter jedoch die Bier-Fuhr-Leute und Frucht-Treiber nicht zu verstehen, aber davon zwar eximiret (d.i. befreit), jedoch u.) die fremde Fuhr- und andere reisende Leute aber hievon eximiret seyn, jedoch daß sie des Sonn- und Feyer-täglichen Gottes-Dienstes dabey nicht vergessen, noch selbigen hindan setzen

a) Nachdem dieser Artickel dahm extendiret werden wollen, daß, wann Fuhr-Leute aus dem Lande, Kauffmanns-Guht geladen, und sich es fügte, daß sie damit auf den Sonn- oder anern Feyer-Tagen die Aemter passiren müssen, sie auf der Land-Strassen angehalten, ihnen die Pferde ausgespannet, und ehender nicht wieder los gegeben würden, als bis sie ein gewisses Pfand-Geld erleget hätten; so ist derselbe dahin erkläret, daß es zwar dabey, was daselbst disponiret worden, sein ohngeändertes Verbleiben behalten.

Nachdem aber es die Meynung nicht hat: daß dergleichen Fuhrleuten angemuhtet, vielweniger mit Ausspannung der Pferde sie dahin angehalten werden sollen, den ganzen Sonn- und Feyer-Tag mit ihren geladenen Waaren stille zu liegen; sondern bey solchen Fällen gnug seyn kann, daß, wie in dem Art. 5. wegen der fremden und reisenden Leute disponiret, solche Fuhr-Leute erinnert und ermahnet, auch allen falls dazu angehalten werden, daß sie an Sonn- und hohen Feyer-Tagen, wenigstens die Meß-Predigt über, auf der Reise an einem Orte stille halten, und solchen Gottesdienst abwarten, nach dessen Endigung aber ihren Weg fortsetzen mögen und müssen.

Ausschr. vom 14. Aug. 1710. C. 1.n.7.p.424.

Churfürstliche Braunschweig-Lüneburgische Landes-Gesetze und Verordnungen Calenbergischen und Grubenhagenschen Theils in einen Auszug nach alphabetischer Ordnung gebracht von Friedrich Christoph Willich der Rechte Doctor, und Actuarius der Georg-August Universität. Dritter Band R-Z. nebst Anhang (Das Exemplar kostet zwey Rthlr.) Göttingen und Dessau, bey dem Verfasser und in der Buchhandlung der Gelehrten 1782. 116f.

Maria im Elende

Tief im Harzgebirge führte ein Fuhrmann zur Winterszeit eine Last Weines, und an unwegsamer sumpfiger Stelle blieb sein Wagen stecken, ja es drohten Schiff (scil. vehiculum) und Geschirr im Schnee und Morast gar zu versinken.

Da rief er, in tiefer Waldeinsamkeit sich von aller menschlichen Hülfe verlassen sehend, Gott und die heilige Jungfrau an, ihn aus diesem Elende zu retten, und siehe, es erschien ihm die Königin der Himmel und rettete ihn.

Da sie ihn nun fragte, welche Fracht er geladen habe, und er antwortete: Wein!, so wünschte sie den Wein zu kosten. Dazu war der Fuhrmann gleich willig und bereit, allein er klagte, daß er keinen Becher habe.

Da rührte Maria an einen Dornenstrauch, und alsbald sproßten Rosen aus dem Strauche, welche Maria brach und zu einem Becher formte, den sie dem Fuhrmann gab. Dieser ließ Wein in den Rosenbecher fließen, und siehe, der zarte Pokal hielt den Wein, wie aber der Fuhrmann nun den Wein seiner Retterin reichen wollte, so war sie verschwunden, und sein Blick suchte sie vergebens ringsumher.

Leicht zogen jetzt die Pferde die Last des Wagens, bis sie an ein einsames Kirchlein kamen, das schon zu des Bonifazius Zeiten in diesen tiefen Waldeinöden erbaut sein sollte. Der Fuhrmann erkannte darin, daß seine Pferde am Kirchlein anhielten, den Wink des Himmels, hier zu danken, er trat hinein und erstaunte, als er in dem darin aufgestellten Marienbilde ganz das holdselige Frauenbild wiedererkannte, das ihm helfend und rettend erschienen war.

Dankend kniete er nieder und stellte das wundersame Gefäß, den Blumenkelch, auf den Altar und erzählte allen Menschen, die er traf, das hohe Wunder. Da strömten aus Nähe und Ferne bald die Gläubigen herbei, die Wunderkraft der hülfreichen Maria im Elende anzurufen; es begründete sich, wie dort zu Grimmenthal im Henneberger Lande, ein Wallfahrtort und ein Hospital; es mußten neue und viele Türen in die Mauerwände der Kirche gebrochen werden, und die Wände bedeckten sich mit Krücken der Lahmen und Brüchigen, die geheilt von dannen gingen.

Ein Nonnenkloster entstand, eine neue herrliche Kirche ward erbaut und die Rosenkirche genannt, weil ein Kreuz von vierundsiebenzig steinernen Rosen ihr Gesimse zierte. Auch ein Haus für sechs Kanoniker ward erbaut, und große Schätze wurden gesammelt, welche noch dort vergraben liegen sollen, nachdem schon längst der Glanz und aller fromme Wunderglaube dahin ist.

Als die Zeit der Verwüstung gekommen war und das hülfreiche Marienbild beseitigt wurde, hat es sich erhoben und ist nach Heiligenstadt gewandelt, wo es noch bis heute der Verehrung gläubiger Christen sich erfreut.

Ludwig Bechstein; Deutsches Sagenbuch, Meersburg und Leipzig 1930, S. 278f.

„Wir haben keinen anderen Verdienst und fühlen uns gekränkt …“

Erster Brief | 1868 | 5. Dezember

No 1 Buntenbock den 5 Decbr

1868

An

Königlich Preußisches Ober. Bergamt

zu

Clausthal

Unterthänige Vorstellung und Bitte

der Fuhrleute Adam Gärtner, Carl August Gärtner, Georg und Wilhelm Gärtner, Julius Schubert, Wilhelm Borrmann, Julius Borrmann, Adam Hille’s Wittwe und Heinrich Hille zu Buntenbock, für sich und die übrigen bisherigen herrschaftlichen Fuhrleute,

Fuhrbeschäftigung betr.

Wenn wir, die vorstehenden Supplikanten [Bittsteller] es ehrerbietigst wagen, Königliches Oberbergamt mit dieser Vorstellung zu belästigen, so ist es die Noth, welche uns dazu drängt. Wir haben die bei unserer damaligen Concessionierung angeschafften Pferde so weit als möglich zu bezahlen und zu beschäftigen gesucht, vermögen dieses aber für die Folge fast nicht mehr, wenn uns nicht von hoher Behörde eine billige Berücksichtigung, wie wir solche in früheren Zeiten erfahren haben, zu Theil wird.

Beiden bisherigen Minus-Licitationen können wir nicht bestehen, haben uns auch wieder bei der letzteren am 24. d. Mts auf Clausthaler Silberhütte Statt gefunden, nur gering betheiligen können, da wir das Fuhrwesen nicht wie andere Mitbietende als Nebengeschäft, sondern als alleiniges Geschäft betreiben und mit Familie und Dienstpersonal davon leben müssen.

Der Herr Hütten-Inspector Kast hat auch gern die pünktliche Besor[g]ung der Fuhren von unserer Seite anerkannt und seine Zufriedenheit darüber ausgesprochen, würde auch einer vorzugsweisen billigen Berücksichtigung unserer Lage nicht abgeneigt sein, wenn die Umstände dieses zuließen.

Wir die consessionierten Fuhrleute des Oberharzes, jetzt noch 34 an der Zahl, sind mit unserem lieben Berg- und Hüttenwesen größtentheils schon lange Jahre verwachsen und die besondere Anhänglichkeit daran ist von unseren Vätern auf uns verlebt, so daß wir uns glücklich fühlen, wenn wir mit unserem lebendigen Capitale durch ununterbrochene Beschäftigung im Dienste unserer hochverehrten Behörde unser bescheidenes Auskommen finden.

Wir haben keinen anderen Verdienst und fühlen uns gekränkt, wenn wir im Hinblick auf unsere Concession dennoch eine Zurücksetzung gegen fremde Concurrenten erfahren und dieses um so mehr als wir uns glauben zu denjenigen zählen zu dürfen, denen durch Allerhöchstes Wort die Zusicherung gegeben ist, daß sie in ihren wohlerworbenen Rechten nicht gekränkt werden sollen, und daß wir durch unsere Concessionen Rechte erworben haben, liegt wohl zweifellos daran, daß jetzt noch mehrere unserer Vorgänger seit dem Aufhören ihres Geschäfts Pension aus herrschaftlichen Cassen beziehen, welche sogar nach dem früheren Ableben auf deren Wittwen übergehen.

Auch glauben wir ohne Anmaßung die Ansicht äußern zu dürfen, daß es der hohen Behörde bei dem … ausgebreiteten Bedürfnisse an Fuhr nur angenehm sein kann uns stets bereit zu haben.

Wir werden aber leider bei den hohen Haferpreisen und den beträchtlichen Kosten für die Knechte und die Erhaltung des Geschirrs immer mehr zurückkommen und schließlich zu Grunde gehen wenn wir den Beistand hoher Behörde nicht mehr finden und werden uns deshalb an Hochdieselbe mit der unterthänigen Bitte, hochgewogentlichst behufiger Anweisungen ergehen zu lassen, daß wir beim Vergeben der herrschaftlichen Fuhren vorzugsweise um in dem Maße berücksichtigt werden, daß wir ohne Unterbrechung Beschäftigung und angemessenen Verdienst finden.

Falls Mangel zu dieser Eingabe erforderlich sein sollte, bitten wir um hochgewogentliche Cassierung desselben auf unsere Kosten gehorsamst.

Wir verharren ehrerbietigst

und

unterthänig

die rubricierten Supplicanten und für dieselben

Ils sont nombreux, grossiers …

„Da die Clausthaler Pochwerke nun alle von den Gruben so weit entfernt liegen, so schien es uns bey dem hiesigen Aufbereitungswesen ein vorzüglicher Mangel zu seyn, daß selbst das Ausschlagen der Pochgänge nicht an dem Treibeschacht, sondern erst vor den Pochwerken geschieht, so daß der ohnehin weite Transport bis in die letzern, noch durch die vielen Berge erschwert wird, die man ohne Noth – und wie es scheint, blos um den Fuhrherrn **) einen gleichförmgen

**) Ueber die Wichtigkeit, zu der sich die Clausthaler Bergfuhrleute erhoben haben, ist folgende Stelle aus des Baron von Dieterich Discours préliminaire zu den ‚Observations de M. de Trebra sur l’Interieur des Montagnes. Paris et Strasbourg. 1787. fol. p. XLIV. Merkwürdig; wo es heißt: „Les voituriers sont constamment la loi à l’administrations des mines du Hartz. Ces gens y sont corps, ils ont les droits exclusif de fournir toutes les voitures pour le transport des minerais aux différens ateliers, et du métal marchand aux magasins. Ils sont nombreux, grossiers, prompts à s’amenter, et capables de faire manquer le service, si quelquechose leut déplaît. Je dois rendre aux administrateurs, certe justice, de convenir qu’ils cherchoient les moyens de reméchier a cet ancien abus.“ – Außerdem verdienen auch noch die Beschwerden über die Rohheit, das Anmaßende und den Starrsinn der Oberharzer Erz- und Kohlenfuhrleute nachgelesen zu werden, die von Rohr a.a.O. VI. Abth. s. Cap. §. 45. S. 212. führt.“

§, 249.

Die Bezahlung der Bergfuhren geschieht treibenweise; und zwar 1 Oberharzer Treiben zu 40 Tonnen gerechnet. Vor dem Jahre 1728 wurden zu Clausthal von jedem Treiben der Dorotheer und Caroliner Erze nach den Innerst-Pochwerken, 7 Mfl. (= Mariengulden) Fuhrlohn gegeben. Hingegen im Jahr 1728 wurde nach den 3 neuen Pochwerken im Polsterthale von jedem Treiben Erz, 5 Mfl. Und 5 Mgr. (= Mariengroschen) bezahlt. Die Clausthaler Bergfuhrleute sollen übrigens eine besondere Instruction haben, die uns Gatterer *) aus einem Manuscripte mittheilt;

* S. Gatterers Beschreibung des Harzes Th. I. 1792. C.I.Abth. 16. von dem Harzer Wiesenbau und Viehzucht §. 175. S. 132-134.

nach welcher z. E.

  1. Die Ladung auf 1 Pferd über Berg und Thal 6 Centner seyn soll.
  2. Eine Tagesfuhre soll seyn 10 Stunden incl. 2 Stunden, die auf Fütterung und Laden gerechnet werden.

  3. Auf eine volle Tagesfuhre soll der tägliche Verdienst 21 Mgr. seyn, wenn der Haberpreis nicht unter 9 Mgr. und nicht über 12 Mgr. Stehet.

  4. Steigt der Haberpreis über 12 Mgr., so soll das, was 5 Himten Haber in der Woche mehr kosten, auf 6 Tage eingetheilt, und täglich so viel mehr Haberzulage gegeben werden, als es die Eintheilung auf 6 Tage ergiebt (vergl.oben §. 139) jedoch so, daß

  5. wenn der Haberpreis auf einige Wochen nur steigt, die Haberzulage nicht statt haben soll.

  6. Bey Schlittenbahne gelten dieselben Löhne wie bey Wagenfuhren.

  7. Bey der Berechnung der Weite des Weges wird genau auf die Lage der Orte, und dabey selbst auf 1/4 Stunde Rücksicht genommen.

  8. Bey Kohlenfuhren rechnet man auf 1 Pferd
    1 Karren Tannenkohlen, oder
    2 Malter Röstholz, oder
    35 Stück Wasen;
    würden aber buchene Kohlen gefahren, so soll
    1 Karren Buchenkohlen 1/3 mehr Fuhrlohn kostenals Tannenkohlen.

  9. Müssen die Fuhrleute des Nachts unterwegs bleiben, so wird auf 1 Pferd noch 1 Gr. über das festgesetzte Lohn gerechnet.

    Ende des vorigen Jahrhunderts schaffte man, und zwar im Jahr 1694, um diese Bergfuhren doch etwas wohlfeiler zu machen, statt der Pferde ungarische Ochsen an; welche man aber nicht lange beybehielt, weil jeder binnen 24 Stunden 99 Pfund Heu gefressen haben soll. *)

    Gegenwärtig hat man zu Clausthal allein 8 bis 9 Fuhrherrn, von denen jeder eben so viele Pferde hält.

*) S. Gatterer Th. V. S. 453. §. 175. – Calvör Th. II. S. 77. 1.

§. 250.

Erzwagen heißen hier Höhlwagen, und die Pocherze nimmt der Pochsteiger nach der Anzahl Treiben in Empfang, welches nach den Höhlen selbst berechnet wird; denn diese halten 5 bis 6 Tonnen, wie dies allemal an der Hinterwand des Kastens mit Zahlen eingeschitten ist. *)

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§. 251.

Von dem Bergamte werden die Gruben angewiesen, in was für Pochwerken sie ihre Erze sollen pochen lassen, wobei man die Absicht hat, daß die Gruben, welche die meiste Ausbeute geben, ihre Erze auf den entlegensten Pochwerken pochen und waschen lassen müssen, weil sie die weiten Transportkosten eher bezahlen können. **)

**) Vergl. Hr. Wille, Versuch einer Beschreibung der am Oberharze gelegenen Poch und Waschwerke im bergm. Journal 1793. St. 2. S. 104. Anm.

Bemerkungen über den Harz, von Johann Carl Freiesleben. Erster Theil. Bergmännische Bemerkungen. Mit drey Kupfern. Leipzig, in der Schäferischen Buchhandlung 1795, S. 174ff.“

 

„Bis ihr strenger Monarch den geflochtenen Scepter erhebet“

Der Harz

Dritter Gesang

Vor der Grube ladet der Fuhrmann die
prächtigen Steine
Auf die längliche Höhle *) bespannt mit
wiehernden Hengsten,
Die, den Rest zu haschen, den schmuzigen
Futtersack schleudern,
Bis ihr strenger Monarch den geflochtenen
Scepter erhebet,
Der von ihnen geflüchtet, zum Aufbruch
sie knallend ermuntert.
Und so bringen sie den knarrenden Wagen,
beladen,
Mit bedächtlich langsamen Schritten zum
lärmenden Puchwerk.
Hier erschallt ein beständiger Donner der
rasenden Stempel
In die einsamen Thäler, und scheuchet das
flüchtige Wildprett
Aus der Gegend hinweg, wohin, sich sein
Echo verbreitet.
Selbst in der Nacht zermalmen die grossen
schwerfälligen Stempel
Rastlos ihr Erz. O wie schaudervoll drang
aus der Ferne vom Thal her,
Bei der stilleren Feier der Nacht, ihr wild-
des Getobe
In mein Ruhe gewohntes Ohr, gleich der
Stimme des Donners,
Wenn er noch in weiter Entfernung am
Himmel daher rollt!
Nur der wachsame Pücher **) schleicht bei
der nächtlichen Lampe,
Ohne Gespenster zu fürchten, von einem
Stempel zum andern,
Ihr Getöse gewohnt, und sorgt für bestän-
digen Vorrath.
Was vom Stempel hier fast bis zu flim-
merndem Staube zerstampft ist,
Säubert darauf ein fröhlicher Schwarm
mutwilliger Knaben,
Daß die Unart des schlechteren Berg’s vom
guten sich scheide.

*

Dieses kleinere Volk, dem schon ins Innere
des Herzens
Unerschrockener Muth, und Trieb zu Frei-
heit gepflanzt ist,
Daß die Sitten der Väter zur Freude der-
selben treu nachahmt;
Dis versammelt sich hier um seinen Va-
ter, den Steiger.
Eben so früh, als der Bergmann, zum Mor-
gen-Gebet, und Gesange.
Wenn die Sonne des Sommers sie dann
schon freundlich bewillkommt,
Gähnen sie einigemal nach ihrem Lager zu-
rücke,
Warten mit Ungeduld auf die lang noch zö-
gernde Mutter
Um das trockene Brod aus ihrer Hand zu
empfangen.
Stets durch Hunger und Lust in ihren Frei-
stunden schmackhaft,
Und so gehn sie mit Mut, im Geiste schon
Bergmann, zum Puchwerk,
Bis die zwölfte Stunde vom Anfang der
Arbeit geschlagen.
Wenn der rauheste Winter die schneevollen
Fittige schüttelt,
Und in einer Nacht oft Berge von Schnee-
flocken aufthürmt,
Wühlt er sich barfuß, und leicht, im dün-
nen leinenen Kittel,
Oft am Kopfe nur sichtbar, durch diese be-
trüglichen Berge,
Trotzet dem stürmischen Nordwind und sei-
nen beeiseten Schwingen,
Und dem schneidenden Ost, der ihm durchs
dünne Gewandt bläst,
Und erwärmet am Feuerheerd sich die star-
renden Glieder.
Nach dem Morgen-Gebet, dazu der Stei-
ger sie anführt,
Eilt frohlockend die Schar zur angewiese-
nen Arbeit.

*) Dis ist ein länglicher sehr schwerer, und starker Wagen, auf welchem die Erze von der Grube zu dem Puchwerke geführet werden.
**) Dieser Mann muß in der Nacht die Erze unter den Stempeln zerstossen lassen, so wie es am Tage geschieht.

E. C. H. Dannenberg; Der Harz, ein Gedicht in sieben Gesängen, Bossiegel (Verlag Victorinus) 1781, S.55ff.

 

 

Gewisse Fuhrherrn – auf dem Harze

Bergfuhren sind alle zu Transportirung bergmännischer Produkte und Bedürfnisse erforderliche Fuhren, s. Erzfuhren. Auf dem Harze sind zu Verrichtung derselben gewisse Fuhrherrn bestimmt, deren zu Clausthal 8 – 9 sind, von denen jeder eben so viel Pferde hält.

Bergfuhrleute, [Leute, welche die Bergfuhren verrichten. L.]

Swen Rinmann’s Königl. Schwedischen Bergraths und Ritter des Wasa-Ordens allgemeines Bergwerkslexikon – nach dem Schwedischen Original bearbeitet und nach den neuesten Entdeckungen vermehrt von einer Gesellschaft deutscher Gelehrten und Mineralogen. Erster Theil. Enthält A bis Berg. Mit Kupfern. Leipzig 1808. Bey Chr. Fr. W. Vogel, S. 626f.

Flachs, Heu und Beeren

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Linum usitatissimum L.
Köhler, F.E., Medizinal Pflanzen, vol. 1 (1887) –
http://www.plantillustrations.org

Das Fürstentum Grubenhagen liegt an und auf dem Harz , rechts über Göttingen. Seine merkwürdigsten Statte heissen Einbeck, Osterode, Clausthal und Cellerfeld.

Einbeck, die Hauptstatt dieses Fürstenthums, liegt an der Ilme fast gerade über Göttingen, und verfertiget vielerlei Arten von wollenen Zeugen. Osterode liegt rechts über Göttingen am Harz, und hat das Provianthauß für die Berg- und Hüttenleute auf dem Hannoverschen Harz, unch weben die Einwohner sehr schöne Zeuge nach englischer Art.

Der Flekken Herzberg hat königliche Gewehrfabriken, und noch andere Eisenfabriken. Der Flekken Salz der Helden, und das Dorf Sülzbeck haben wichtige Salzwerke.

Clausthal liegt rechts über Göttingen auf dem Harz, und ist die beste Hannöversche Bergstatt und der Siz des Bergamts und einer Münze. Sie hat ohngefähr achttaussend Einwohner, und eine lateinische Schule.

Zellerfeld liegt dicht an Clausthal, und wird von ihr nur durch einen Bach getrennt. Sie ist der Siz des gemeinschaftlichen Oberharzischen Bergamts, und einer gemeinschaftlichen Münze, worin viele kleine silberne Münzen mit einem grossen lateinischen C geschlagen werden , welches Commun oder Gemeinschaft heissen soll; Denn es gehört vom Harz ein grosses Stück dem Herzog von Braunschweig.

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Bistorta Officinalis
Otto Wilhelm Thomé; Flora von Deutschland Österreich und der Schweiz (1885)
http://www.bioLib.de

Der Harz ist ein hohes und waldichtes Gebierg, das ohngefähr zwölf Meilen lang, und vier bis fünf Meilen breit ist. Es stehen Stätte und Dörfer darauf, deren Einwohner sich gewöhnlich vom Bergbau, der Bearbeitung des Erzes, und der Handlung nähren. Der Akkerbau wird hier nicht getrieben, weil es sehr bergicht, und fast ein halbes Jahr Winter ist. Flachs , Heu und etliche Sorten von Beeren sind die gewöhnliche Ernte der Harzeinwohner. Die Bergwerke liefern Gold, Silber, Kupfer, Eisen und Blei. Und Holz ist darauf in so grosser Menge vorhanden , daß die Nachbarschaft viele Meilen weit damit versehen werden kann. — Man teilt den Harz in den Oberharz und Unterharz ein. Vom Oberharz gehört die Hälfte ganz allein dem König von England; die andere Hälfte aber und der Unterharz gehören halb dem Herzog von Braunschweig.

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Vaccinium myrtillus L.
Otto Wilhelm Thomé; Flora von Deutschland Österreich und der Schweiz (1885)
http://www.bioLib.de

M. Georg Christian Raff’s, ordentlichen Lehrers der Geschichte und Erdbeschreibung auf dem Lyzeum zu Göttingen, Geographie für Kinder zum Gebrauch auf Schulen, vierte verbesserte Auflage, Göttingen bei Johan Christian Dieterich, 1787, S. 223ff.

Buntebock, mon petit endroit … mais où est Clausthal?!

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„Mines et Forest du Hartz" aus: Georges-Louis Le Rouge, Atlas Portatif Des Militaires Et Des Voyageurs, Paris 1759, Kupferstich, 24,5 x 35 cm.

„Mines et Forest du Hartz“
aus: Georges-Louis Le Rouge, Atlas Portatif Des Militaires Et Des Voyageurs, Paris 1759, Kupferstich, 24,5 x 35 cm.

„IV. Le Harz. Il a été dit plus haut dans l’introduction à la principauté de Grubenhagen ce qu’est le Harz, pris dans sa signification la plus étendue. Il n’est question ici que de cette partie du Harz, qui appartient à la maison électorale & princiere de Brunsvic- Lunebourg. L’air y est froid, tellement que les rigueurs de l’hiver y durent régulièrement pendant six- mois de l’année. Les brouillards y sont aussi plus fréquents, & les pluies, de même que les neiges, plus copieuses que dans le pays plat. Ceux qui y habitent, n’en atteignent pas moins un âge -aussi avancé que ceux qui demeurent dans la plaine, si l’on, excepte les mineurs & les forgerons. …
Le Harz est habité par des mineurs, par des forgerons, par des bûcherons & par des voituriers. Il y demeure aussi des employés des princes, des prédicateurs, des maîtres d’école, des artistes, des gens de métiers & des marchands. Ni les uns ni les autres ne sont sujets à l’imposition , nommée Licent, non plus qu’à la contribution; leurs charges se réduisent 1) dans les villes , à acquitter une certaine somme, connue sous le nom de Pfarrgeld, dont le montant est employé à l’entretien de l’église & à celui de l’école. …
l. Du Harz supérieur. Les mines du pays sont partagées en différents cantons, & chaque canton renferme un certain nombre de minières. Chaque minière est distribuée en un certain nombre d’actions ou parts ( Kux). Les minières donnent ou du bénéfice, ou balancent les frais, ou en exigent encore d’autres. Chaque minière à bénéfice a 130 actions, dont dans une partie du Harz il en appartient quatre au souverain, une à l’église & une à la ville, où elle est située ; mais au Harz commun supérieur 124 appartiennent aux actionnaires, 1 1/2 à l’église, 1 1/2 à la chambre des finances, & trois aux seigneurs. Une minière, qui balance les frais, con tient 128 allions, & produit tant de matières, que les dépenses requises sont compensées. Une minière dont les frais excédent le produit, contient 128 actions, dont les actionnaires entretiennent 124, & en exploitent 4 gratis pour les seigneurs.
1) Dans la partie qui appartient à la; maison électorale de Brunsvic – Lunebourg seule, sont situés les endroits ci -après :
( 1 ) Clausthal, ville ouverte de montagne, qu‘ occupe une grande étendue de terrein. Ses rues sont larges & bordées de près de 800 maisons; l’on y compte approchant 10,000 ames, & il s’y trouve deux églises, une maison d’orphelins & une école latins dirigée par 9 régents. Cette ville, dans laquelle il y aune petite garnison, est le siege du tribunal des- mines de cette partie du Harz, qui appartient à l’é lecteur en particulier; elle est le siege aussi d’une monnoyerie, dans laquelle il se fabrique annuellement 374,400 rixdales en argent & en especes courantes valeur de Leipsic. La surintendance, qui y est établie, est administrée par le surintendant général de la principauté de Grubenhagen. Les plus grands incendies que cette ville ait effuyés, sont ceux des années 1634, 1639 & 1725; le dernier des trois sut si violent, que 391 maisons, outre les bâtiments de derrière, furent réduites en cendres. Il y a près de cette ville une mine d’argent. Celles de tout le canton, dont le produit est le pius fort, sont les mines àppellées Dorothée & Caroline; la première a fourni depuis 1709 jusqu’en 1760, 2,787,893 1/3 d’écus monnoyés, & la séconde depuis 1703 jusqu’à la précédente époque 1,337,700 écus aussi monnoyés.
(2) Altenau, petite ville de montagne située dans une gorge entourée de roches & de montagnes, & près de laquelle il y a une’mine d’argent. La rivière, nommée Schneidwasser ou Scheidewasser, dont cette ville est arrosée, va se perdre dans celle d’Ocker.
(5) Montagne de St. André (St. Andreasberg), ville de montagne sur l’Oder contenant 55o maisons. La mine d’argent qui s’y trouve, a produit depuis 1537 jusqu’en 1620, 370,760 rixdales.
REMARQUÉ. L’on trouve à un mille de là, derrière la montagne, dite Rehberg, un réservoir d’eau, appellé Oderteich, qui mérite d’être remarqué. L’Oder, ainsi que différentes sources, qui s’y jèttent, entretiennent l’eau toujours à la même hauteur, & elle y eft contenue par une digue cons truite en pierres tout autour. Cette eau est con duite & distribuée dans tous les moulins à concasser là mine, & dans tous les autres endroits, où elle est nécessaire, par le moyen d’un fossé muré, long de 1,600 verges, lequel fossé tournant la montagne de Rehberg, se dirige dans un canal qui traverse la colline de St. André. Ce réservoir, qui renferme de beaux poissons & principalement de la truite, fournit de l’eau en telle abondance, que les atteliers ne chôment en aucune saison de l’année.
(4) Buntebock, petit endroit, qui n’est habité que par des charretiers.
(5) Leerbach & Sieber, villages paroissiaux.
(6) Quatres fermes.
2) Partie du Harz, qui appartient en commun à la maison électorale & à la maison princiere de Brunsvic- Lunebourg. Les endroits qui en dépendent, sont :
(1) Zellerfeld, ville de montagne ouverte, qu’une simple rivière sépare de celle de Clausthal. Cette ville est le siege du tribunal commun des mines du Harz supérieur; elle est aussi celui d’une surintendance, qui ressortit immédiatement aux consistoires de l’électeur & des ducs. La monnoie qui y est établie, leur est commune; il s’y fait annuellement en viron 200,000 écus d’empire valeur de Leipsic. Le nombre de maisons peut s’y porter à 557. Il y a une école latine & une belle bibliothèque, que Caspar Calvœr, ancien surintendant général, donna par testament à l’église paroissiale. Cette ville essuya de grands incendies en 1737 & 1753.
(2) Grund, petite ville de montagne.
(5) Wildeman, ville de montagne, située dans une vallée, qui ne commença à exister qu’en 1523 elle contient environ 300 feux, & est entourée de hautes montagnes désertes. Toute cette exploitation y a cessé.
(4.) Lautenthal, petite ville de montagne, dont l’enceinte renferme 253 maisons habitables. Il y a également une mine d’ârgent.
(5) Schoulenberg , où il y a aussï une mine d’argent; Bockwiese & Hahnenklee, petits endroits, dans le dernier desquels est une métairie, qui appartient aux princes de Brunsvic seuls.“
Abbildung: Georges-Louis Le Rouge, Mines et Forest du Hartz, Bergbaukarte der Harz-Region. Kupferstich, alt grenzkoloriert, 24,5 x 35 cm (Blatt). Aus: Georges-Louis Le Rouge, Atlas Portatif Des Militaires Et Des Voyageurs, Paris 1759.
Text: Géographie Universelle, traduite de Mr. Büsching, Tome Dixieme, contenant L’Empire D ‚ Allemagne, cinquième partie, savoir: Suite du Cercle de la Haut-Saxe & du Cercle de la Basse-Saxe, les Duchés de Magdebourg, de Brunsvic & de Lunebourg, la Principauté de Halberstadt & le Duché de Mecklenbourg, Nouvelle Edition revue & corrigée, a Strassbourg, chez Jean George Treuttel, Libraire. l’an ame de la République française, (1792), S. 526ff.

Wohlfeiler als Tabaksqualm

Nachrichten. Briefe über den Musikzustand von Rußland und besonders von Moskow. Erster Brief.

— — Glückliches Land, dessen Bewohner Liebhaber von Musik und Gesang sind, diese beyde Gaben als wohlthätige Geschenke des Himmels betrachten , und sich von ihnen durchs Leben begleiten lassen ; denen ein frohes gutes Volkslied oft zum Mithelfer bey schweren Tagsarbeiten wird, und deren Gesang und Saitenspiel jedes kleine Fest verherrlicht! Diese Freunde von Musik und melodischem Gesang sind die Russen. Wer in Petersburg gewesen , wird schon anfänglich sehr angenehm überrascht worden seyn, eine Clique Matrosen längst der Newa fahren zu sehn, die den Schlag ihrer Ruderstäbe mit recht artigen Chören, von 8 auch 13 stimmigen Chören oder auch mit sehr naiven Liedern begleiten. Der Nationalgeschmack will größtentheils Sätze aus Molltönen. Die Art ihres Vortrags bey allen hat etwas Feines , daß man nothwendig gezwungen wird, das natürliche Talent dieser Leute zu bewundern, und diesen Wasserbewohnern, bey aller Eile, die man haben kann, ein Viertelstündlein nach dem andern zu schenken. Noch bedienen sie sich einer Art kleinen Horns zum Akkompagnement. Der Umfang dieses Instruments beträgt eine Oktave. Ich kann nicht so ganz behaupten, daß der Gesang dabey etwas gewinne; denn wenn der Instrumentalist nicht sehr bescheiden seine Ragoke behandelt, so kömmt etwas von einem Pfauen-Ton heraus, der denn freylich nicht der angenehmste ist. Auch Fuhrleute, besonders wenn sie in großen Karavanen reisen, verkürzen sich ihren Weg mit Gesang, (welches denn auch, neben bey gesagt, nicht nur angenehmer, sondern auch wohlfeiler ist, als der deutschen Fuhrleute ewiges Tabaksrauchen.

Zigarrenetui, zweiteilig, Leder, 13,5 x 6,5 x 3 cm, Herkunft Großbritannien, vermutl. Ende 70er Jahre des 19. Jh. m. Prägung im Oval: Wappen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland sowie Firmenname F. C. Hathaway.  Widmung in Goldprägung: "Den 11. Juni 1879." - vermutl. anlässl. d. Feier der Goldenen Hochzeit von Kaiser Wilhelm I. und Kaiserin Augusta zu Berlin. Vermutl. aus dem Nachlass Heinrich Carl Wilhelm Bormann 1824 - 1894, Bormann Archiv Ottensen.

Zigarrenetui, zweiteilig, Leder, 13,5 x 6,5 x 3 cm, Herkunft Großbritannien, vermutl. Ende 70er Jahre des 19. Jh. m. Prägung im Oval: Wappen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland sowie Firmenname F. C. Hathaway.
Widmung in Goldprägung: „Den 11. Juni 1879.“ – vermutl. anlässl. d. Feier der Goldenen Hochzeit von Kaiser Wilhelm I. und Kaiserin Augusta zu Berlin.
Vermutl. aus dem Nachlass Heinrich Carl Wilhelm Bormann 1824 – 1894, Bormann Archiv Ottensen.

Ihre Art zu singen ist aber ganz von dem Gesang der erstem unterschieden. Sie bedienen sich einer fugenähnlichen Manier. Einer fängt das Thema immer an, und wird um einige Takte später vom zweуten unterstützet, und so gehet es denn der Reihe nach fort. Canon oder Fuge ist es freylich eigentlich nicht: wie sollten auch diese Leute dazugekommen seyn, da blos Natur und frohe Laune ihre Lehrmeister waren ? Weil sie aber alle so geschickt dem ewigen Unisono in ihren gesellschaftlichen Gesängen auszuweichen verstehen, so wird man darin einen neuen Beweis finden müssen, daß diese Nation mit vieler Anlage zur Musik gebohren sey: denn gute Volksmelodien scheinen mir eben so sicher ein Beweis von Naturtalent zu dieser Kunst zu seyn, als feine, scharfsinnige Volkssprüchwörter von Anlage zum Witz. Auch in diesem Punkte, obgleich er nicht hierher gehört, muß ich den Russen rühmen. Er hat in seiner Sprache eine sehr große Anzahl solcher Sprüchwörter, bedient sich der selben bey allen Gelegenheiten sehr gut , und kann darum auch für witzig erklärt werden. Da der gemeine Russe schon so empfänglich für Gesang ist, so ist es wohl ganz natürlich, daß die kultivirte und höhere Klasse es noch seyn müsse; und daß diese beym Singen nicht allein stehen bleibe , sondern auch voll Verehrung der Instrumentalmusik sey, werde ich in der Folge zeigen. …

Kesler in: Allgemeine Musikalische Zeitung. Dritter Jahrgang vom 1. Oktober 1800 bis 23. September 1801. Leipzig bei Breitkopf & Härtel, Sp. 656f.

Aber gebracht wird es

Und sodann hatte der Derwisch gesagt, daß der Kiradschi bereits warte. Die Kiradschia sind Fuhrleute, welche Gelegenheitsfuhren über die ganze Balkanhalbinsel unternehmen, ungefähr in derselben Weise, wie früher die ›Harzer‹ Landfuhrleute mit ihren schweren Lastwagen und messingbehangenen Pferden die verschiedensten Kaufmannsgüter durch Deutschland und durch die angrenzenden Gebiete schleppten.

Der Kiradschi ist der Spediteur des Balkans; er ist überall und nirgends; er kennt Alles und Alle; er weiß auf jede Frage Antwort. Wo er anhält, da ist er willkommen, denn er weiß zu erzählen, und in den wilden, zerrissenen Schluchten des Balkans gibt es Gegenden, in welche während des ganzen Jahres keine Kunde von außen dringen würde, wenn nicht einmal der Kiradschi käme, um nachzufragen, ob der einsame Hirt Käse genug für eine Wagenladung angesammelt habe.

Diese Fuhrleute bekommen Güter von hohem Werthe anvertraut, ohne daß man von ihnen irgend eine Caution verlangt. Die einzige Garantie besteht in ihrer Ehrlichkeit. Sie kommen nach Monaten, ja oft nach Jahren erst zurück; aber sie kommen und bringen das Geld. Ist der Vater unterdeß gestorben, so bringt es der Sohn oder der Schwiegersohn; aber gebracht wird es.

Diese Ehrlichkeit der Kiradschia ist seit alter Zeit ein bewährtes Sprüchwort; leider aber scheint es jetzt anders werden zu wollen. Zwischen die altbekannten Fuhrmannsfamilien haben sich Neulinge eingedrängt, welche sich das gewohnte Vertrauen zu Nutze machen und da ernten, wo ehrliche Leute säeten. Sie bringen den Kiradschi, dessen Namen auch sie natürlich angenommen haben, um seinen sauer erworbenen guten Ruf.

Ein solcher Fuhrmann wartete also bereits! Doch nicht vielleicht gar auf mich? Sollte ich transportirt werden? Hier inmitten der Stadt durfte ich Hoffnung auf Befreiung haben. War ich bis am nächsten Morgen nicht bei Hulam, so wurde von Seiten meiner Freunde und besonders meines kleinen Hadschi sicherlich Nichts unterlassen, um mich ausfindig zu machen.

Von Bagdad nach Stambul. Reiseerlebnisse von Carl May. Carl May’s gesammelte Reiseromane. Band III. Freiburg i. B. Verlag von Friedrich Ernst Fehsenfeld, 1892, S. 192. 

http://www.karl-may-gesellschaft.de/kmg/primlit/reise/gr/gr03/gr03-txt.pdf