Der gemeine Harzer – für Fabrikarbeit schwer zu gewinnen

Noch gehören zum Harz: .. Die Hütten bei Uslar oder die Sollinger Eisen – und Kupferhütte, welche Erze von Lerbach und Westerhof und Roheisen von Gittelde über Moringen erhalten. Alles Silber erhält die Münze zu Klausthal, wo die 2/3 geprägt werden, die übrigen Produkte die Berghandlung gegen Baarzahlung und Materialienlieferung. Viel Blei wird in Schachtrupps Anlagen bei O st e r o d e , Eisen in der Herzberger Fabrik verbraucht; übrigens ist auf dem Harze wenig Fabrikatur. Von Eisenarbeiten liefert der Harz Töpfe, Oefen, Munition, feine Gußwaaren, Bleche und Drath; viele Nagelschmiede wohnen zu Lauterberg. Für feine Stahlwaaren scheint das meiste Harzeisen sich nicht zu eignen; zu mehreren Eisenfabriken fehlte auch das Holz. Auch möchte der gemeine Harzer für Fabrikarbeit schwer zu gewinnen seyn. Auf der Königs – und Ockerhütte werden, jetzt auch emaillirte Töpfe und Klaviersaiten gemacht; kupferne Kessel ebendaselbst und bei Uslar. Andere Erwerbzweige der Harzer sind das Fuhrwesen‘), die Viehzucht, unter deren Artikeln die Harzkäse oft weithin gesucht werden, Abrichten der Kanarienvögel, die Holzarbeiten, der Kleinhandel und das Einsammeln der Beeren. Das Spitzenkloppeln, wodurch das Erzgebürge übervölkert ist, ist auch nicht nach dem Geschmacke der Einwohner; dagegen diese auch nicht die Leiden der Hungersnoth erfahren, welche in theuern Zeiten das Erzgebürge heimsuchen. Zur Kenntniß der Hütten möge ein Auszug aus den Angaben von Villefosse, dienen.

‚) Die konzessionirten Fuhrleute werden wohl die Bergfuhrherren genannt.

Beschreibung des Königreichs Hannover von H. D. A. Sonne. Viertes Buch. Spezielle Chorographie. München, 1830. Im Verlage der literarisch-artistischen Anstalt der J. G. Cotta’schen Buchhandlung. S. 129.

SONNE (Heinrich Daniel Andreas) seit 1820 Rector am Pädagogio zu Ihlefeld (nachdem er seit 1801 – 1810 vom 5ten Lehrer bis zum Conrector aufgerückt war): geb. zu Göttingen am 26 Febr. 1780. §§. Erdbefchreibung des Königreichs Hannover, mit einer historisch – statistischen Einleitung. Sondershausen 1817. 8. — Recensionen in Seebode’s kritischer Bibliothek für das Schulwesen.

DAS GELEHRTE TEUTSCHLAND ОDER LEXICON der jetzt lebenden TEUTSCHEN SCHRIFTSTELLER. Angefangen von GEORG CHRISTOPH HAMBERGER, Professor der Gelehrten Geschichte auf der Universität zu Göttingen. Fortgesetzt von JOHANN GEORG MEUSEL, königl. Bayrischen geheimen, königl. Preuss. fürstl. Brandenburgischen und Quedlinburgischen Hofrathe, ordentl. Professor der Geschichtkunde auf der Universität zu Erlangen, und , Mitgliede einiger Akademien. Zwanzigster Band. Bearbeitet Von JOHANN WILHELM SIGISMUND LINDNER, Advocaten zu Dresden , u n d herausgegeben von JOHANN SAMUEL ERSCH,  Professor und Ober – Bibliothekar auf der Univcrsität zu Halle. Fünfte, durchaus vermehrte und verbesserte Ausgabe. Lemgo, im Verlage der Meyerschen Hof- Buchhandlung, 1825. S. 520.

Bergfuhren sind alle zur Transportirung bergmännischer Produkte und Bedürfnisse erforderliche Fuhren. Auf dem Harze geschieht dies durch gewisse dazu berechtigte Fuhrleute.

Bergfuhrleute, Leute, welche die Bergfuhren verrichten.

Erzfuhren. In Ansehung derselben hat der Grundbesitzer, auf dessen Grund und Boden ein Berggebäude liegt, vor allen andern Fuhrleuten das Vorzugsrecht. S. Köhlers Anleitung zum Bergrechte, S. 139,

Invalidenkasse, auf dem Oberharze eine Kasse zur Unterstützung invalider Bergfuhrleute, Köhler und Holzhauer.

Handwörterbuch der Mineralogie, Berg-, Hütten- und Salzwerkskunde, nebst der französischen Synonymie und einem französischen Register. Von Carl Hartmann, Herzogl. Braunschweig. Hüttenbeamten, Ehrenmitgliede der Königl. Preuß. Akademie der Wissenschaften zu Erfurt. Erste Abtheilung A bis K. Ilmenau 1825. Gedruckt und verlegt bei Bernhard Friedrich Voigt.

Preisabsprachen

Noch stärkere Spannungen und Rivalitäten … bestehen zwischen privatem und öffentlichem Transportwesen. In Frankreich erstreben die „Fuhrpächter“ der königlichen messageries, die Reisende und kleinere Frachten befördern, das Monopol über das gesamte Transportwesen, doch scheitern alle Erlasse zu ihren Gunsten am eisernen Widerstand der Kaufleute, denen es nicht nur um die Freiheit des Fuhrgewerbes, sondern letztlich v. a. um den Preis geht. „Besagte Freiheit des Preises … ist für das Geschäftsleben so wichtig“, berichtet Savary des Bruslons, „daß die Six Corps der [Pariser] Kaufleute sie in einer 1701 eingereichten Denkschrift  … als rechten Arm des Handels bezeichnen und ganz unverhohlen vorbringen, die Güterbeförderung, die sie mit den Pachtkutschen und -karossen der messagers  auf 25 bis 30 Livree komme, belaufe sich bei den Fuhrunternehmern nur auf 6 Livres. Denn während die Fuhrpächter niemals einen Preisnachlass gewähren, lasse sich mit den anderen eine Preisabsprache treffen, bei der die Kaufleute ebenso mitzureden hätten wie die Fuhrherren.“
Man muß die letzten Zeilen zweimal lesen, um ihre Tragweite zu erfassen und zu begreifen, warum sich der freie Fuhrverkehr der kleinen Leute und mittleren Transportunternehmen halten konnte.

Fernand Braudel; Sozialgeschichte des 15.-18. Jahrhunderts, Der Handel, München (Kinder) 1986, 385f.

Harzer Chronologie

„Man zählt in diesem 1867. Jahre nach Christus:

  • Vom Anfange der Welt nach der Byzantinischen Aera  7376 Jahre
  • Nach der Julianischen Periode 6580 
  • Nach Calvisius 5816
  • Von der Sündflut Noah 4159
  • Von Erbauung Roms (753 vor Christus) 2620
  • Von Karls des Großen Stiftung des Deutschen Reichs 1067
  • Von Entdeckung der Erze im Rammelsberg (unter Otto I. 963) 904
  • Von Erfindung der Buchdruckerkunst (1440) 427
  • Von der Entdeckung Amerikas 375
  • Von der Reformation durch Luther 350
  • Von der Uebergabe der Augsb. Confession 337
  • Von Gelangung des Hauses Braunschweig auf den Englischen Thron 153
  • Von der Uebergabe des ehemaligen Communionharzes an Hannover 76
  • Vom Durchschlag des tiefen Georgstollens 67
  • Vom Durchschlag des Ernst-August-Stollens 3″

Allgemeiner Harz-Berg-Kalender auf das Jahr 1867. Clausthal (Verlag Ed. Pieper’s Buchhandlung) 1866, S. 2.

Fuhrleute – Aufwartung

img118-WebFuhrleute - Aufwartung

Aufwartung beim Bergfeste zu Clausthal. Ansicht mit Teilansicht der Stadt. – Holzstich nach Geißler, aus dem Jahr 1864. Graphik: Alte Stadtansichten Deutschland –

Hohe Kornpreise

„In den beiden letzteren Jahren ist wegen der hohen Kornpreise der Verkauf sehr bedeutend gewesen, indem er im J. 1829, 14387 Malter, im J. 1830, 11964 Malter betragen hat. Diese Einrichtung wirkt nicht allein direct vortheilhaft auf den Unterhalt der Berg- und Hüttenleute, sondern auch im Allgemeinen indirect auf die Erniedrigung der Kornpreise. Die bei den Eisensteinsgruben und Eisenhütten angelegten Arbeiter, so wie die Wald- und Wegearbeiter erhalten kein Magazinkorn, sondern Statt dessen eine verhältnißmäßige Geldentschädigung (sogenannte Brodzulage) wenn der Preis eines Himtens Rocken 1 Thaler und darüber betragt. Eine andere bedeutende Hülfe bei der Anschaffung der aus dem Lande zu beziehenden Früchte, besteht in der sogenannten Haferzulage, einer verhältnißmäßigen Entschädigung, welche die Bergfuhrleute empfangen, wenn der Preis des Himten Hafers über 12 Mariengroschen steigt; wobei angenommen wird, daß ein Pferd 5 Himten Hafer wöchentlich bedarf; welche Unterstützung um so billiger erscheinen muß, da die durch die Steilheit der Berge verursachten , schweren Transporte, sehr starke Pferde und große Kraftanstrengung derselben erfordern.“

Über den gegenwärtigen Zustand und die Wichtigkeit des Hannoverschen Harzes. Von Dr. I. Fr. L. Hausmann, Königlich Großbritannisch – Hannoverschem Hofrathe und ordentlichem Professor an der G. A. Universität zu Göttinnen, Ritter des Königlichen Guelphen- Ordens, der Königlichen Societat der Wissenschaften zu Gittingen und anderer gelehrten Gesellschaften Mitglied«. H. Mit sechzehn Anlagen. Gö t t i n g e n , in der Dieterichschen Buchhandlung 1832, S. 81.

Pferdefreunde Buntenbock

DAS FUHRHERRENDORF BUNTENBOCK

Im Fuhrherrendorf Buntenbock hat der Umgang mit dem Pferd eine jahrhundertelange Tradition. Waren es in der Hochzeit des Bergbaus vor allem der Transport des für den Ausbau der Stollen und Schächte benötigten Holzes, so kamen in der Zeit der Besiedlung des Oberharzes mehr und mehr Transporte zur Versorgung der Bevölkerung hinzu. Pferdefuhrwerke und mit ihnen zahlreiche Pferde auf Weideland bestimmten das Bild des Dorfes. Zu diesem Thema findet sich eine sehr lesenswerte historische Betrachtung auf der Webseite der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld

Die Pferdefreunde Buntenbock möchten mit ihrem Engagement diese Atmosphäre für die Besucher und Einwohner des Dorfes wieder aufleben lassen und erlebbar machen. Nicht allein durch den Umgang mit den Tieren als Reitpferde oder vor der Kutsche, aber auch als gerne gesehene Mitbewohner auf den Weiden und Wiesen unseres Dorfes.

 

Rasen sticht Hafer – Rebellion der Bergfuhrleute 1674

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Abbildung: Avena Sativa L. – Flora von Deutschland Österreich und der Schweiz (1885) – http://www.BioLib.de

Man erlaubte sich bisher die so geringen Schichtlöhne, wahrscheinlich, weil den Bergleuten alle anderen Art ihr Brod zu erwerben abgeschnitten ist, indem bekanntlich theils der Boden um Clausthal und Zellerfeld so unfruchtbar ist, daß nicht das geringste weder an Getraide noch Obst erbauet werden kann, theils auch, weil es geflissentlich verhindert wird, Ackerbau in dieser Gegend aufzubringen, um das Auskaufen von Stücken Feld zum Behuf des Bergbaues, das Rasenstechen und dergleichen nicht zu erschweren und zu vertheuren.*

*) Ohngefähr zur Zeit des dreyßigjährigen Krieges wurden in einer Gegend vom Burgstädter Zuge herauf, die noch gegenwärtig am Haferberge heißt einige Wiesen zu Ackerland gemacht und mit Hafer besäet; allein dieser Ackerbau wurde bald nachher scharf verboten; und da im Jahre 1653 abermals einige Leute Hafer ausgesäet hatten, dieses Verbot vom Bergamte am 6. Aug. dergestalt erneuert, daß niemand den bey Clausthal gewachsenen Hafer bey 50 Thlr Strafe in die Bergstadt bringen und jeder sich des Hafersäens künftig ganz enthalten solle. Da ferner 1673 zur Auftragung einiger Teichdämme die dazu nöthigen Rasen von den nächsten Wiesen abgestochen wurden, und einige Bergfuhrleute, als Eigenthümer solcher Wiesen, um dieser Verderbung ihrer Wiesen vorzubeugen, dieselben umpflügen und des Verbots ungeachtet mit Hafer besäen ließen, so wurde am 16. März 1674 abermals von Bergamts wegen ein Verbot öffentlich angeschlagen, vermöge dessen, besonders den Bergfuhrleuten angedeutet wurde, alle Pflüge binnen 14 Tagen abzuschaffen, oder zu gewärtigen, daß ihnen so wie andern Leuten dieselben vom Oberbergmeister weggenommen werden müssen. S. Gatterer vom Ackerbau der Harzer a.a. O. Th. IV. §. 153.154. S. 120.121.

Daher ist in dieser öden traurigen Gegend der Grubenbau das einzige Mittel für die Bergleute, ihr Leben zu fristen, ob ihnen gleich dies durch die drückendste Armuth erschwert genug werden muss.

Johann Carl Freiesleben, Bemerkungen über den Harz, Erster Theil. Bergmännische Bemerkungen über den merkwürdigsten Theil des Harzes, Leipzig (Schäfersche Buchhandlung) 1795, S.71f.

Flyer: Kulturdenkmal Oberharzer Wasserregal – Eine schematische Darstellung

ERZAUFBEREITUNG UND VERHÜTTUNG

Das Erz musste eine ganze Reihe von Stationen durchlaufen, bis das für die Münzprägung notwendige Silber gewonnen werden konnte. Und immer wieder wurde dabei die Wasserkraft gebraucht. War das Haufwerk im Schacht zu Tage getrieben, brachten die Harzer Fuhrherren es mit dem Erzkarren zum Pochwerk. Hier mussten als erstes Pochknaben am Klaubtisch die erzhaltigen Brocken vom tauben Gestein trennen. Der silberhaltige Bleiglanz war in dem ihn umgebenden Steinmaterial in einem Anteil von oft weniger als 1 Prozent enthalten. Um ihn herauslösen zu können, wurden die Brocken unter den Pochstempeln bis zur Sandkorn- größe zerkleinert …

1717 – Fuhr(un)wesen im Herzoglichen Forst

Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg*,

Fügen nach vorher gepflogener Communication mit unsers Herrn Vetter König Georgs von Groß-Britannien Majestät/ männiglich hiemit zu wissen/

Demnach Wir höchst-mißfällig vernommen/ was gestalt verschiedene Berg-Fuhr-Leute nebest ihren Fuhr-Knechten bisheriger Anfuhr des Schacht-Holtzes und anderer zum Bergwercke nöthigen Holtz-Materialien/ denen darunter gemachten Berg- und Forst-Amts-Verordnungen zuwider gehandelt/ und danebst unter falschen und betrüglichen Vorgebungen grossen Unterschleiff und Betrug auff mancherley Ahrt und Weise verübet/ indem einige das Schacht-Holtz und dergleichen Holtz-Materialien nach andern Zügen gefahren/ als wohin solche in General-Forst-Amt/ nach beschehener Forstmässigen Uberlegung destiniret/ andere aber das zu Anfuhr angewiesene Schacht-Holtz im Walde liegen- und wol gar verderben lassen/ und dagegen das im Zuschlag genommene gegen Verboth heraus gefahren/ auch wol selbst in Heyen/ so in Zuschlag gewesen/ Schacht-Holtz niedergehauen/ Noch andere sich unterstanden/ das zumahln aus weiten Heyen angefahrne Holtz/ zur Ungebühr abzuhauen/ und zu verkürtzen/ woraus nichts anders als Vervortheilung/ im Fuhr-Lohn erfolget/ diese ohne dem jetzo ziemlich kostbar werdende Holtzung auch öffters zum destinirten Gebrauch gar untüchtig gemacht wird/ und etliche Fuhr-Leute so gar das an den nahen und fodern Bergen auffgeladene Schacht-Holtz von denen darhinter und weitentlegenen Bergen angeben/ und dadurch ein grössers Fuhr-Lohn zum Nachteil des Bergwercks erschlichen/ zu solchen Ende auch öffters keinen Scheu getragen/ die Wald-Zeichen daraus zu hauen/ oder sonst zu verfälschen/ und dagegen falsche Wald-Zeichen darauff zu machen.

Wann Wir nun solchen dem gemeinnützigen Bergwerck höchst-schädlichen Unwesen nicht weiter nachzusehen gemeinet;

So verordnen und befehlen Wir hiemit ernstlich/ daß alle und jede Berg-Fuhr-Leute/ so denen Berg und Forst-Amts-Verfassungen auff ein oder andere Weise zuwiederhandeln/ und dessen überführet werden solten/ auf vorangezogenen ersten Fall/ wann sie nehmlich das Schacht-Holtz und dergleichen Holtz-Materialien nach anderen Zügen fahren/ als wohin solche in General-Forst-Amt/ nach beschehener Forstmässigen Überlegung/ destiniret/ kein Fuhr-Lohn dafür haben/ und auf den andern Fall/ wenn sie nehmlich/ das zur Anfuhr angewiesene Schacht-Holtz im Walde liegen und wol gar verderben lassen/ dagegen das im Zuschlag genommene gegen Verbot heraus gefahren/ des Fuhr-Lohns gleichfalls verlustig seyn/ und noch darüber mit Vier und Zwantzig Stündiger Gefängniß; diejenige aber so in verbothenen und in Zuschlag seyenden Oertern selbst Schacht-Holtz niederhauen/ mit zweymal Vier und Zwantzig Stündiger Gefängniß/ nebst dem Verlust des Fuhr-Lohns/ coerciret/ auf den dritten Fall aber/ wenn sie das Schacht-Holtz verkürtzen/ der oder diejenige/ welche man hinkünfftig darüber betreten/ oder es von ihnen ausfündig gemachet werden wird/ unnachbleiblich zur Gefänglichen Hafft gebracht/ darinnen mit Wasser und Brodt gespeiset/ auch nach befindenden Umständen ein oder mehr Stunden mit der Sack-Pfeiffe** bestraffet/ es sey dann/ daß sie alsofort/ wenn sie dergleichen abgekürtztes Schacht-Holtz auf den Zug liefern/ solches jemanden von den Berg-Officirern von Leder*** anmelden/ und beybringen/ ob/ und was sie etwa für erhebliche Ursachen gehabt/ warum sie das Holtz abgeschnitten und gekürtzet/ als wenn das Holtz aus denen tieffen Thälern nicht anders sey heraus zu bringen gewesen/ und dergleichen;

Ferner auf den vierdten Fall/ wenn sie nehmlich das an den nahen und sodern Bergen auffgeladene Schacht-Holtz von denen dahinter und weit entlegener Bergen angeben/ und dadurch ein grössers Fuhr-Lohn zum Nachtheil des Bergewercks erschleichen/ nebst Restituirungdes Fuhr-Lohns mit achttägiger Gefängniß bey Wasser und Brodt angesehen und beleget/ und auf den letztern Fall/ dafern sie nehmlich keinen Scheu trügen/ die Wald-Zeichen gar heraus zu hauen/ oder sonst zu verfälschen/ und dagegen falsche Wald-Zeichen darauff zu machen/ die Fuhr-Herrn mit Landes-Verweisung/ die Fuhr-Knechte aber mit dem Karren-Schieben bey Unsern Vestungs-Bau zu Braunschweig abgestraffet werden sollen.

Damit nun diese Verordnung zu jedermanns/ sonderlich der Berg-Fuhr-Leute Wissenschafft gelangen/ und keiner mit der Unwissenheit sich entschuldigen möge/ soll dieselbe auf allen Berg-Städten von denen Cantzeln abgelesen und an gewöhnlichen Ohrten angeschlagen werden.

Urkundlich Unseres Hand-Zeichens und beygedruckten Fürstl. Geheimten Cantzley-Secrets,

Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 27. Oktober, 1717,

(LS) August Wilhelm

Quelle: Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel – Archiv-Nr.: 40 Slg 4635
Kopie im Nachlass von Anneliese Vasel, geb. Bormann.

* s. http://de.wikipedia.org/wiki/August_Wilhelm_(Braunschweig-Wolfenbüttel)
** sackpfeife, eine strafe für waldfrevel. der verbrecher musste mit vorgehängetem kopfe und ausgestrecktem arm ein an diesen gebundenes langes eisen durch den ort … tragen
1807 Kittel,Hs.
Quelle: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/sa/ckpf/eife/sackpfeife.htm
*** Der braune Lederschurz = Bestandteil der Uniform der Bergoffiziere: http://www.bergmannstradition.de/bergkittel.html