Überhaupt – der Schnee!

Chaussee-Arbeiterhütte im Winter | Buntenbock im Oberharz um 1900 | Fuhrherren Museum Archiv Ottensen

Chaussee-Arbeiterhütte im Winter an der Straße von Osterode nach Goslar | Höhe Buntenbock im Oberharz | Fotografie um 1900 | Fuhrherren Museum Archiv Glücksburg

Als Anhang zur Darstellung des Forsthaushaltes auf dem Hannoverschen Harze, erlaube ich mir hier noch einige Bemerkungen über den Zustand der dortigen Wege. Der Harz war in früherer Zeit wegen seiner schlechten Wege berüchtigt und nicht mit Unrecht. Vormals erleichterte nur zur Zeit des Winters die Schlittenbahn den Transport schwerer Lasten und die Communication zwischen den verschiedenen Ortschaften auf dem Gebirge und zwischen diesen und dem Lande. Im Sommer war es wegen der gänzlich ungebahnten Wege und besonders wegen der vielen, tiefen Hohlwege äußerst beschwerlich, mit sogenannten runden Geschirr, d.h. mit Wagen und Karren fortzukommen.

Selbst die Poststraße, welche von Osterode über Clausthal nach Goslar führt, war, zumal für Landfuhrwerk wegen der schmaleren Harzspur, nur mit Schwierigkeit und oft nicht ohne Gefahr dass Fuhrwerk zu zerbrechen, zu befahren. Wie sehr hemmend für den Verkehr dieser Zustand der Wege war, wie viel dadurch an Zeit verloren ging und wie sehr die Kosten des Transportes von Materialien und Producten dadurch erhöhet wurden, begreift sich leicht. Diesen Uebeln ist nun größtentheils abgeholfen worden. Die Verbesserung der Wege ist hinter den großen Fortschritten, die alle übrigen Theile des Harzhaushaltes in neueren Zeiten gemach, nicht zurück geblieben und schon jetzt sind die großen und mannigfaltigen Vorteile wahrnehmbar, die daraus für den Harz und für den Verkehr zwischen ihm und dem Lande entspringen.

Von Osterode über Clausthal nach Goslar führt gegenwärtig eine Chaussee, deren nördlicher Theil von Zellerfeld nach Goslar beinahe ganz nur und trefflich angelegt worden. Bei dem südlichen Theil derselben von Osterode nach Clausthal hat man die frühere Linie der Straße beibehalten, weil eine gänzliche Umlegung derselben mit sehr großen Kosten verknüpft gewesen sein würde; daher freilich die große Steilheit der Strecke von Osterode bis gegen den Ziegelkrug, nur an einzelnen Stellen hat vermindert werden können. (…)

Obgleich der Wegebau am Oberharz durch die hohen Bergrücken und steilen Einhänge oft sehr erschwert wird, so begünstigt ihn doch auf der anderen Seite in den mehrsten Gegenden das vorzügliche Material. Wo Granit, Hornfels, Quarzfels, Kieselschiefer, Diabas in der Nähe zu Gebote stehen, oder wo es gar, wie in einigen Harzthälern, möglich ist, große Vorräte alter Schlacken zu benutzen, ist die Anlage guter Wege und ihre Erhaltung nicht so schwierig und kostbar als im Lande, wo entweder überall kein gutes Material zu erlangen ist, oder wo man das gute oft mehrere Meilen weit heranfahren lassen muß.

Auch wird am Harz die Unterhaltung der Wege durch die längere und weniger unterbrochene Dauer der Schneedecke erleichtert. Die Schlittenbahn wird am Harz für den Transport des Holzes, Eisensteins und mancher anderer Materialien und Produkte immer den Vorzug behaupten, mögen die Chausseen auch von noch so vorzüglicher Beschaffenheit seyn. Überhaupt ist der Schnee von sehr großer Wichtigkeit für den ganzen Harzhaushalt, nicht allein in der eben erwähnten Beziehung, sondern auch für die Versorgung der Bergwerksteiche mit Aufschlagewasser und für die Schwellung einiger Gewässer zum Betriebe der Holz-Flößung; daher in Jahren, in denen am Harz Mangel an Schnee ist, bei manchen Theilen des Haushaltes leicht große Verlegenheiten eintreten.

Ueber den gegenwärtigen Zustand und die Wichtigkeit des Hannoverschen Harzes,. Von Dr. J. Fr. L. Hausmann, Königlich Großbritannisch-Hannoverschem Hofrathe und ordentlichem Professor an der S. A. Universität zu Göttingen, Ritter des Königlichen Guelphen-Ordens, der Königlichen Societät der Wissenschaften zu Göttingen und anderer gelehrten Gesellschaften Mitglied. Mit sechzehn Anlagen. Göttingen, in der Dieterichschen Buchhandlung. 1832. 301ff.

Die Schnaphahnen

Auf den Wegen zwischen Zellerfeld und Goslar, imgleichen zwischen Clausthal und Osterode verübten die Schnaphahnen, oder Harzschützen, insonderheit vielen Unfug und Grausamkeit. Unter andern lauerten sie fleißig auf die Bergfuhrleute, welchen sie viele Pferde ausspannten, und wegnahmen, so, daß gedachte Fuhrleute zum Theil nicht mehr im Stande waren, ihre Bergfuhren gebührend zu versehen. Der um Zellerfeld liegende Hauptmann  Hoffmann verfolgte danach einstmals diese Schnaphahnen, um ihnen die gemachte Beute wieder abzujagen. Er richtete aber damit nicht mehr aus, als daß sie ihm darauf sehr nachstellten, und nur Gelegenheit, ihn aufzuheben, suchten.
Cuppius.

 

Die Alterthümer des Harzes. Aus Zeugnissen bewährter Schriftsteller größtenteils aber aus ungedruckten Urkunden zusammen getragen von Rudolph Leopold Honemann, Bergschreiber und ersten Bedienten auf der freien Berg-Stadt St. Andreasberg.  Der Erste Theil, welcher die ältesten Geschichten begreift, und sich mit dem funfzehenten Jahrhundert endiget. Clausthal, gedruckt bey Johann Heinrich Wendeborn. 1754. §250. S. 157.

Vom Fuhrmann zum Fuhrherrn

Im Landtagsabschied zu Salzdahlum vom 03.06.1597 folgte man der Auffassung des Herzogs, wonach sich der Anspruch auf die Hilfeleistung aus dem Wesen der „Bergwercke, als bonum publicum“, ableitete (…). Nach Maßgabe des Vertrages, der zwischen den verschiedenen, an der Harzer Kommunion beteiligten welfischen Linien am 12.05.1649 abgeschlossen wurde, blieb es bei dieser hergebrachten Verpflichtung zu ‚gemeinnützigen Diensten‘ (…).

Im Laufe der Zeit scheint sich aus dieser ursprünglichen Pflicht zur Hilfeleistung ein Anspruch oder Recht auch auf Seiten der Dienstpflichtigen auf Beschäftigung herausgebildet zu haben. So wurde Mitte des 17. Jahrhunderts den Bewohnern der Ämter Harzburg, Langelsheim und Seesen zugesichert, hinsichtlich der Holz- und Kohlenfuhren nach altem Herkommen vor anderen den Vorzug zu haben, „soweit sie dieselben zu Verrichten Berechtiget“ seien. Im übrigen würden die Fuhrleute vor dem Forstamt anzunehmen und zu bestellen sein, damit man sich ihrer versichern „und sich dazu Verlaßen“ möge (…).

Peter-Michael Steinsiek; Nachhaltigkeit auf Zeit : Waldschutz im Westharz vor 1800, Waxmann, Münster, New York, München, Berlin 1999, S. 158f.

Ökonomische Motivation

Ebenfalls von der Rekrutierung ausgeschlossen blieben Männer, die einen nach Ansicht der Landesregierung nützlichen Beruf bzw. eine entsprechende Tätigkeit ausübten.

In einem Erlaß aus dem Jahre 1719 „wieder die Anwerbung der zu denen im Lande etablierten Manufactur-Fabriquen gehörigen Leuten“ wurde allen Manufakturarbeitern der Eintritt in den Militärdienst verboten. Auch hier liegt die Motivation der Geheimen Räte im ökonomischen Bereich, man wollte die Existenz der neuen Manufakturen nicht durch einen Mangel an qualifizierten Arbeitern gefährden.

Ähnliches galt beispielsweise für die Bergarbeiter im Harz. Da auch hier ein Mangel an Arbeitskräften herrschte, durften Bergleute, Köhler, Holzhauer oder Fuhrleute nicht geworben werden bzw. Kriegsdienst freiwillig annehmen.

Nur arbeitslose Männer durften, wenn sie ihre Erwerbslosigkeit beweisen konnten und eine entsprechende Erklärung unterzeichneten „enrolliert“ werden.

Ralf Pröve; Lebenswelten. Militärische Milieus in der Neuzeit. Gesammelte Abhandlungen. Hg. Von Bernhard R. Kroener und Angela Strauß (Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit 11) LIT, Münster 2010, S.22.

Përd un përd is en underscheid

13. Barg up drîf mek nich, barg dâl (runner) jâg mek nich: Bergauf treib mich nicht, bergab jag mich nicht. – Diese Vorschrift für die Behandlung des Pferdes wird sinniger Weise dem Thiere selbst in den Mund gelegt. Sonst habe ich von Fuhrleuten die Regel auch so gehört: „Bergauf reite mich, bergab leite mich, auf dem Gleichen (»up’n lîken«) jage mich. „Bei Körte 1, p. 344. „Berg auf treib mich nicht, Berg ab jag mich nicht, Auf der Ebene schon‘ mich nicht, Im Stalle vergiß mich nicht.“

31. Dat përd dat den hâweren fret, het ’ne nich verdeint: Das Pferd, das den Haber frißt, hat ihn nicht verdient. — Bei Körte II., Nr. 5970: „Das Pferd, das den Hafer verdient hat, kriegt ihn nicht.“ vgl. Eichwald Nr. 1499; Lohrengel Nr. 114. holländisch: De paarden, die den haver verdienen, krijgen die niet; oder etwas andes: De ezels dragen den haver, en den paarden eten die. Harreb. I., p. 291. Wer die Arbeit thut hat nicht auch den Lohn derselben.

74. De përe hebbet holige (hulige) köppe: Die Pferde haben hohle Köpfe; oder Det përd het en’n holigen kop: Das Pferd hat einen hohlen Kopf. – holl. Dat paard heeft een‘ grooten bek. Harreb. II. p. 161. Die Pferde freßen viel, ja sie sind fast unersättlich, daher verursacht ihre Unterhaltung große Kosten.

75. De schrêpe un de klapesack, de hâwere mâket de përe glad: Die Striegel und die Peitsche , der Haber machen die Pferde „glatt.“ – Es sind hier die drei Dinge genant, welche dazu gehören, um die Pferde in gutem Stande und in Ordnung zu erhalten. Das Wort glad scheint in einem Doppelsinne gebraucht zu sein und 1., glatt in gewöhnlichem Sinne, .2, aber, auf klapesack bezogen, tractabilis, behandelbar, geschmeidig, sanft zu bedeuten.

140. En gaud përd tût tweimâl: Ein gutes Pferd zieht zweimal. — vgl. das Holl. Een goede haan kraait tweemal. Harreb. I. p. 266. Man denke zunächst an einen feststecken den Wagen. Was das erste Mal nicht gelingen wollte, das kann und wird in vielen Fällen beim zweiten Versuche gelingen; oder aber: Was das erste Mal gelang, das kann auch noch einmal gelingen. So ist es denn unter allen Umständen eine Aufforderung zu einem neuen Versuche.

203. Frîen is kein përkôp: Heiraten ist kein Pferde kauf. — Muß man schon beim Pferdekauf gar sehr auf sei der Hut sein, so hat der Mann bei der Wahl einer Frau dazu noch viel mehr Ursache, denn ein Pferd, womit er etwa betrogen ist, kann er durch Tausch oder Verkauf wieder los werden, die Frau aber, die er einmal genommen hat, muß er behalten, auch wenn sie ihm bei näherer Bekanntschaft noch so sehr misfällt. altmärkisch bei Danneil p. 207. vgl. Nr. 181. 200. und 1. Samml. Nr. 1.

218. Geschenketen përen draf men nich in’t mûl seien: Geschenkten Pferden darf man nicht ins Maul sehen.. — Schon lat. Equi donati dentes non inspiciuntur; nhd. „Einem geschenkten Gaul Kuckt man nicht ins Maul“; aus dem Waldeckschen bei Firmen. Bd. 1. p. 325; aus Düren ebendas. p. 483; holl. Men moet geen gegeven paard in den bek zien, bei Harreb. II. p. 165. — Auf den Werth eines erhaltenen Geschenkes soll man nicht sehen, auch nicht die etwaigen Mängel desselben aufsuchen und hervorheben.

333. Përd un përd is en underscheid: Pferd und Pferd ist ein Unterschied. — Wenn auch zwei Dinge auf den ersten Blick einander völlig gleich zu sein scheinen, so besteht doch oftmals zwischen ihnen noch ein großer Unterschied.

466. Wenn de kau dâte is, (od. Wenn’t perd kaput is,) sau werd de stal ebetert: Wenn die Kuh todt ist, (Wenn das Pferd krepiert ist,) so (dann) wird der Stall gebeßert. — vgl. Nr. 480. und 1. Samml. Nr. 390. Was längst hätte geschehen sollen, um ein mögliches Unglück zu verhüten, das geschieht erst, nachdem dasselbe eingetreten ist.

469. Wenn de knechte hâweren ‚futtert hebbet, sau geit et den përen ôwer’n krâgen: Wenn die Knechte Haber gefüttert haben, so (dann) geht es den Pferden über den Kragen. – Werden die Pferde mit Haber gefüttert, so ist dies ein Zeichen, daß eine bedeutende Anstrengung von ihnen wird gefordert werden.

473. Wenn de përe gaud stât, un de frûen gaud fallet, denn kan men wol en man wëren: Wenn die Pferde gut stehen, und die Frauen „gut fallen“ (früh sterben), dann kann man wohl ein (reicher) Mann werden; oder Wenn de përe stât, Un de frûen gât, Dabî werd men rîke: Wenn die Pferde stehen, und die Frauen „gehen“ (mit Tode abgehen, sterben), Dabei wird man reich. — Unser Sprichwort ist allerdings der Ausdruck einer niedrigen Gesinnung, gleichwohl aber die richtige Bezeichnung eines wirklich bestehenden Verhältnisses, denn wenn dem Bauern die Pferde nicht fallen, wohl aber ihm eine Frau nach der anderen stirbt, so wird er dadurch immer reicher, indem er zufolge der gehaltenen »verschrîwige« deren Vermögen erbt. altmärk. bei Danneil Wörterbuch p. 206. Wenn de Kô got staon, un de Frûns gôt affgaon, kann de Bûr bestaon.

531. Wër erst eine» sâdel up’n l’îwe het krigt er âk noch mër up: Wer erst einen Sattel auf dem Leibe hat be kommt auch noch mehr darauf. — Das Bild stammt vielleicht ans der bekannten Äsopischen Fabel (Phaedr. Fab. IV, 3.), jedenfalls ist es vom Pferde entlehnt, dem nach Auflegung des ersten Sattels auch ferner ein solcher aufgelegt wird ; der Sinn geht dahin, daß zu der übernommenen ersten Last sich bald auch noch andere gesellen.

626. De Octôber: Der October Màket de përe pôwer. Der October Macht die Pferde pauvre, d. h. bringt sie sehr herunter. — Das Vor kommen des franz. pauvre weist auf einen jüngeren Ursprung hin. Im October werfen die Pferde das Sommerhaar ab und bekommen ihr Winterhaar; dabei kommen sie sehr herunter und bedürfen einer guten Fütterung. vgl. Nr. 668.

668. Wenn dat wîenlâf kümt, un wenn det wîenlâf affelt, mötet de përe gaud efuttert wëren: Wenn das Weidenlaub kommt, und wenn das Weidenlaub abfällt, müssen die Pferde gut gefüttert werden. — Im April, wo die Weiden sich belauben, bekommen die Pferde das Sommerhaar, im October, wo die Weiden die Blätter verlieren, bekommen sie das Winterhaar. vgl. Nr. 626.

706. (99b.) Det hëren – âge mâket den ossen fet: Das Herren-Auge macht den Ochsen fett. — Eiselein p. 45. „Das Auge des Herrn füttert das Pferd wol.“ Körte I, Nr. 2-00. „Des Herrn Auge macht das Vieh feist (od. das Pferd fett), vgl. das griech. Despóton ophthalmis, bei Xenoph. Oeonom. c. 12, §. 20. Holl. Heeren-oogen maken schoone paarden. Harreb. I. p. 295. und Het oog van den meester is de beste haver voor de paarden. ebend. II. p. 163. Sollen die Hausthiere wohl gedeihen, so bedarf es der Gegenwart des Herrn; dieser muß selbst darnach sehen, ob ihnen die rechte Fütterung und Abwartung zu Theil werde.

707. (103b.) Det përfleisch is det dûerste fleisch: Das Pferdefleisch ist das theuerste Fleisch. — holl. Paardenvleesch is duur vleesch, en toch wil niemand het eten. Harreb. II. p. 166. Die Pferde kosten nicht allein im Ankauf, sondern auch in der Unterhaltung viel mehr, als alle anderen Hausthiere. So liegt denn darin der gute Rath, falls man nicht durch die Verhältnisse dazu gezwungen sei, gar keine Pferde zu halten, müße man aber solche halten, dann wenigstens in der Anzahl derselben nicht über das dringendste Bedürfnis hinauszugehen.

Niederdeutsche Sprichwörter der Fürstenthümer Göttingen und Grubenhagen, gesammelt und erklärt durch Georg Schambach, Rector des Progymnasiums zu Einbeck. Zweite Sammlung. Göttingen , Vandenhoeck und Ruprecht’s Verlag. 1863.

10 Taler Strafe für die Fuhr

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Sabbaths-Feyer

§.1. Ein jeder Unterthan ist schuldig, für sich nebst den Seinigen und Angehörigen, die Sonn- Beth- und Fest-Tage gebührend zu feyern, von weltlichen Geschäfften gänzlich abzustehen und Gott den schuldigen und erfordernden Dienst in geistlichen Uebungen mit Andacht zu leisten.

Die Prediger und Seelsorger werden hiebey ihres Amts von selbsten sich erinnern, und ihren Pfarr- und Seelen-Kindern mit Lehren, Warnen, Straffen und Ermahnen, auch mit guten Exempeln vorgehn. Wie dann auch selbige, wann Verächter des heiligen Sabbaths, von dem öffentlichen Gottes-Dienst und dem heiligen Abendmahl, sich auf ein ganzes Jahr und darüber muhtwillig absondern, solches, wie es sich Amts- und Gewissen halber gebühret, gehöriges Orts, zur Bestraffung, anzumelden schuldig seyn, auch allen Fleisses dahin sehen sollen, daß bey dem öffentlichen Gottes-Dienste alles in guter Ordnung hergehe, da aber einige, so Unruhe, Zank, auch wohl gar Schlägerey in der Kirche anrichten, sich finden würden, dieselbe zu harter exemplarischer Bestraffung gehöriges Orts angemeldet werden mögen.

1. Insonderheit aber sollen bey zehen Thaler, und dem Befinden nach, schärfferer Geld- auch wohl Gefängniß-Straffe, an denen Sonn- Beht- und Fest-Tagen, vor, zwischen und unter den Predigten, insonderheit auch am Grünen-Donnerstage den gantzen Vormittag, und am Stillen- oder Char-freytage den ganzen Tag, die Gahr-Küchen, Schenken, Wein- Bier- und Brandteweins-Häuser zugehalten, keine Gäste darin gesetzet, auch nichts daraus geholet noch abgefolget werden, ausser was bey der Mahlzeit an nöthigem Getränke, auch etwa für Kranke und Säugende ohnumgänglich erfordert werden mögete. (…)

5. Alles Fahren mit Holz, Torf, Frucht, Garten-Gewächse, und andern Sachen nach denen Städten, wie auch das Abholen des Malzes, Getränkes und anderer Sachen aus denen Städten, soll an denen Sonn- und Fest-Tagen, bey zehen Thaler Straffe verboten, (alles Fahren mit Holz, Erz, Schlieg, Dielen, Frucht, Garten-Gewächse, auswärtigem Biere, Frucht-Treiben und andern Sachen, soll an denen Sonn- und Fest-Tagen, von deren Feyer die Fuhrleute am Harz, wegen des Berg-Werks und anderer alda obhandenen besondern Umständen nicht dispensiret (d.i. entbunden) sind, bey zehn Thaler Straffe verboten, die fremden Fuhr- und andere reisende Leute, worunter jedoch die Bier-Fuhr-Leute und Frucht-Treiber nicht zu verstehen, aber davon zwar eximiret (d.i. befreit), jedoch u.) die fremde Fuhr- und andere reisende Leute aber hievon eximiret seyn, jedoch daß sie des Sonn- und Feyer-täglichen Gottes-Dienstes dabey nicht vergessen, noch selbigen hindan setzen

a) Nachdem dieser Artickel dahm extendiret werden wollen, daß, wann Fuhr-Leute aus dem Lande, Kauffmanns-Guht geladen, und sich es fügte, daß sie damit auf den Sonn- oder anern Feyer-Tagen die Aemter passiren müssen, sie auf der Land-Strassen angehalten, ihnen die Pferde ausgespannet, und ehender nicht wieder los gegeben würden, als bis sie ein gewisses Pfand-Geld erleget hätten; so ist derselbe dahin erkläret, daß es zwar dabey, was daselbst disponiret worden, sein ohngeändertes Verbleiben behalten.

Nachdem aber es die Meynung nicht hat: daß dergleichen Fuhrleuten angemuhtet, vielweniger mit Ausspannung der Pferde sie dahin angehalten werden sollen, den ganzen Sonn- und Feyer-Tag mit ihren geladenen Waaren stille zu liegen; sondern bey solchen Fällen gnug seyn kann, daß, wie in dem Art. 5. wegen der fremden und reisenden Leute disponiret, solche Fuhr-Leute erinnert und ermahnet, auch allen falls dazu angehalten werden, daß sie an Sonn- und hohen Feyer-Tagen, wenigstens die Meß-Predigt über, auf der Reise an einem Orte stille halten, und solchen Gottesdienst abwarten, nach dessen Endigung aber ihren Weg fortsetzen mögen und müssen.

Ausschr. vom 14. Aug. 1710. C. 1.n.7.p.424.

Churfürstliche Braunschweig-Lüneburgische Landes-Gesetze und Verordnungen Calenbergischen und Grubenhagenschen Theils in einen Auszug nach alphabetischer Ordnung gebracht von Friedrich Christoph Willich der Rechte Doctor, und Actuarius der Georg-August Universität. Dritter Band R-Z. nebst Anhang (Das Exemplar kostet zwey Rthlr.) Göttingen und Dessau, bey dem Verfasser und in der Buchhandlung der Gelehrten 1782. 116f.

Der Karren | La Carreta

Diese Carretaführer und Muletreiber verschworen und verfluchten auf diesem Wege ihre eigenen Seelen und die Seelen ihrer Mütter, sie verfluchten ihre Erzeuger, und sie verfluchten den Tag, an dem sie geboren wurden, und erst recht verwünschten sie den Tag, der sie zu Carretaführern gemacht hatte.

Sie verfluchten mit schreienden Stimmen Gott im Himmel und die Heilige Jungfrau, und als Dreingabe wünschten sie alle Heiligen der Kirche zur Hölle. Bei jeder neuen Windung, die der Weg machte, versprachen sie ihre Seele und die aller ihrer Kinder dem Teufel, wenn er ihnen ohne Radbruch, ohne Achsenbruch, ohne Absturz der Zugochsen in die tiefen Abgründe, ohne Hinuntergleiten der Packtiere von dem Wege in die zerklüfteten Schluchten glücklich vorüberhelfen würde.

Oben auf der Höhe des Calvarienberges stand ein großes verwittertes Holzkreuz, aufgerichtet in einem hohen Steinhaufen, auf dem verwelkte Kränze und Blumen in Haufen lagen. Wenn die Carreteros und die Muletreiber am Kreuze angelangt waren, dann zogen sie ihren verwetterten großen Strohhut, machten drei Kniebeugen und bekreuzigten sich.

Damit waren sie wieder aufgenommen in die Schar der Gläubigen und Frommen, und der Teufel hatte keine Macht mehr über sie und über ihre Seelen; denn Gott und die gebenedeite Jungfrau vergeben großmütig dem Sünder, der reumütig zurückkehrt zu den Lobgesängen und zu den geweihten Kerzen, weil der, der Berge, Schluchten, Flüsse, Sümpfe und Seen schuf, die Verantwortung übernahm für alles, was dieser Schöpfungen wegen geschieht und getan wird.

Denn hinauf auf den Hochpass mussten die Leute, und ob ihnen auf diesem Leidenswege Gott oder die Heilige Jungfrau oder der Teufel half, war ihnen im Grunde gleichgültig, wenn sie nur hinaufkamen mit ihren Karren, ihren Tieren, ihren Lasten und ihren Waren.

B. Traven | Der Karren | 5. Kapitel (1930)

Es lebe der Wettbewerb …

Erster Brief | Antwort | 1869 | 22. Januar

Gebühren-Stempel mit preußischem Adler                 Clausthal, den 22. Januar 1869

Sechs Groschen

  1. GR:

Nro II.

 

Auf die Eingabe vom 5. December 1868
müssen wir Ihnen erwidern, daß wir
auf den Antrag, bei dem Vergeben aller
herrschaftlichen Fuhren durch Minus-Lici-
tationen
lediglich die Oberharzer Fuhrleu-
te zuzulassen, in keiner Weise eingehen
können, daß wir es vielmehr den letz-
teren überlaßen müßen, durch die
Stellung billigster Forderungen in den
Terminen sich ununterbrochen Beschäftigung
zu sichern.

Königliches Oberbergamt

Ottmann

 

An die Bergfuhrleute Adam Gärtner

und Wilh. Borrmann zu Buntenbock

 

17850 Kosten

Stempel pro hoc                                         ______________ 6 Sgr.

zur Eingabe incl. zum 2. Bogen derselben cass. ________ 8 „

                                                                   __________ .//. 14 Sgr.

W. 4 der Stemp. Journ. Durch Postvorschuß erhoben  Unterschrift (H. F. Willner)

______________________________________________________________________ (Umschlagbogen)

Portopfl. P. S. An die Bergfuhrleute Adam Gärtner & Wilhelm Borrmann in Buntenbock

Postvorschuß 14 Sgr. = Vierzehn Slbgr

N“ 4 des Stemp. Journ. _____

Absdr. Königl. Oberbergamt Clausthal

(Randbemerkung Schmalseite) Herrn Heinrich Gaert(n)er Auslage mit 17 Gr. bezahlt !!

Briefverschluss: Siegel „Köngigliches Oberbergamt“ Weißes Wappen auf blauem Grund/ Wilde Männer – Adlerwappen

Braindrain nach Sachsen

freiberg-sw-Web

Auffindung des Silbers bei Freiberg durch Harzer Fuhrleute | Postkarte um 1910 | nach Aufnahmen v. Hofphotograph Otto Hertel, Freiburg i Sa., Erbischestr. 11.

Harzer Fuhrleute sollen im 12. Jahrhundert den Reichtum Freibergs begründet haben. Die Legende berichtet, dass den Fuhrleuten im Jahre 1168, beim Herausheben eines in einer Fuhrt des Lößnitzbaches (Erzgebirge) eingesunkenen Wagenrades, hellglänzende Bleierzbrocken aufgefallen seien, s. besucherbergwerk-freiberg.de. Nach Goslar zurückgekehrt, ließen sie den Silbergehalt des Erzes untersuchen. Ergebnis: Der Silberanteil war weit höher als der im Harzer Gebiet. Viele Harzer Fachkräfte und Unternehmer machten sich auf ins Erzgebirge. Der Boom begann – das „Erste Berggeschrey“.

Annaberger-Bergaltar2web

Fuhrmann mit Karren | Einspänner | Erzgebirge| Annaberger Bergalter Detail| Hans Hesse 1522|1523 | Quelle: Wikimedia Commons

Fuhrmann-Annaberg-Hesse

Fuhrmann mit Karren | Zweispänner | Annaberger Bergalter Detail| Hans Hesse 1522|1523 | Quelle: Wikimedia Commons

 

Eine kleine Stunde von Clausthal ohnweit der Landstrasse nach Osterode liegt ein Flecken, der bunte Bock genannt, in welchem größtenteils Fuhrleute wohnen, die das Holtz aus den Forsten nach den Zechen und Hütten anfahren.  Rechterhand der Landstrasse, zu Ende des Junkernfeldes liegt die Ziegelhütte, ein Wirthshaus, bey welchem der Prinzen-Teich fliesset. Gleich an diesem Wirthshause liegt der höchste Berg um Clausthal, der Heiligenstock genannt; wenn man denselben hinunter ist, kommt man an den Langenberg, an dessen Fuß linckerhand in einem tiefen Thale das Dort Lärbach lieget, in welchem Holzhauer, Köhler und Bergleute wohnen, welche letztere in den hiesigen Eisensteinsgruben arbeiten.

Die Naturgeschichte und Bergwercksverfassung des Ober-Hartzes beschrieben von Johann Friedrich Zückert. Der Artzney-Gelahrtheit Doctor. Berlin, bey Friedrich Nicolai 1762.

George-Louis Le Rouge, Mines et Forest du Hartz, Detail

George-Louis Le Rouge, Mines et Forest du Hartz, Detail